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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.750 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 09:44
Zitat von emzemz schrieb:Verstehe ich nicht, wüsste nicht, wo ich dir gesagt hätte, was du hättest nicht tun sollen und werde es auch nicht weiter kommentieren.
Hast du auch nicht. Ich sprach natürlich von @Grillage, darum ging es ja in dem Beitrag von mir, den du jetzt kommentiert hast.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 09:52
Und auch hier versteh ich nicht, was Du meinst.
Auf die Frage von @bla_bla:
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:weisst Du denn, ob die Familie von Hanna von der Schuld des ST restlos überzeugt ist? Und weisst Du, was die Interessen der Familie sind?
zitierst Du Herrn Holderle:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber die Eltern von Hanna sind in das Verfahren nicht mit Argwohn gegen eine bestimmte Person hineingegangen, sondern wollten ganz ergebnisoffen anschauen, was da kommt. Sie wollen Aufklärung", so Holderle zum BR.
Ich lese hier: Sie wollen Aufklärung.
Wenn die Eltern restlos vom Tathergang und der Schuld STs überzeugt wären, bräuchten sie keine Aufklärung mehr.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 09:57
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Hast du auch nicht. Ich sprach natürlich von @Grillage, darum ging es ja in dem Beitrag von mir, den du jetzt kommentiert hast.
Du sprichst mich an Beitrag von AusLeipzig (Seite 653) und meinst "natürlich" jemand anderen.
Jetzt wird es kompliziert. Sorry, da bin ich raus :D


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 10:09
Zitat von emzemz schrieb:Du sprichst mich an Beitrag von AusLeipzig (Seite 653) und meinst "natürlich" jemand anderen.
Jetzt wird es kompliziert. Sorry, da bin ich raus
Du hast einen Beitrag von mir kommentiert, der an grillage gerichtet war. Ich habe dir in meiner Antwort versucht den Kontext dieses Beitrags zu erklären.
Ich habe natürlich den Kommentar erklärt, den du kommentiert hast. Und da habe ich ja auf keine Aussage von dir, sondern auf eine von grillage geantwortet.
Ich schrieb ja ich "erklärte" also Vergangenheit. Ich bezog mich also auf einen früheren Post. Und der frühere Post war nicht an dich gerichtet. Also ist mir unklar wieso ich dir im früheren Post etwas erklärt hätte.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ich erklärte nur dass es völlig albern ist mir da jetzt zu sagen



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20.04.2025 um 10:11
Zitat von XluXXluX schrieb:Es ist etwas paradox, dass Du an dieser Stelle genau den Satz zitierst, bei dem @mjk-17 (der angeblich einzige Nicht-Laie) komplett danebenlag, nämlich:
Hier in dem Thread gibt es mehrere Juristen, nur mal am Rande.


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20.04.2025 um 10:13
Zitat von GrillageGrillage schrieb:das bedeutet doch nicht, dass all die Indizien und Gutachten, die im Prozess besprochen wurden, plötzlich falsch und nichtig sind.
Es bedeutet aber auch nicht, dass alles andere richtig ist.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:, aber wissen tue ich es nicht.
Du agierst hier aber so, als ob Du es wüsstest. Und ich meine damit nicht, dass Du so argumentierst. Jeder darf hier seine Meinung und Überzeugung haben, sonst wäre ja jegliche Diskussion überflüssig - aber Sätze wie
Zitat von GrillageGrillage schrieb:der Mann, von dem sie und das Gericht annehmen, dass er ihre Tochter vergewaltigen wollte, die bewusstlos geschlagen und dann in einen Bach geworfen hat, wegen eines Formfehlers des Gerichts, seinen Fall noch mal verhandelt bekommt:
oder
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Oder sich freudig ausmalen, wie in der Kanzlei Rick die Sektkorken knallen und Gläser klirren, weil man feiert, dass Hannas Eltern jetzt wieder 20, 30 oder 40 Prozesstage dem Mann gegenüber sitzen müssen, von dem sie und das Gericht glauben, dass er ihre Tochter ermordet hat;
vermitteln den Eindruck, als würdest Du die Wahrheit kennen, während andere nur ins Blaue rein raten.

Du hast es aber letztendlich gut zusanmengefasst:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ob er dafür verurteilt wird oder nicht, ob er also juristisch dafür als schuldig befunden wird, ist nun wieder offen.
Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht dasselbe..


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20.04.2025 um 10:49
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Du hast einen Beitrag von mir kommentiert, der an grillage gerichtet war. Ich habe dir in meiner Antwort versucht den Kontext dieses Beitrags zu erklären.
Ich habe natürlich den Kommentar erklärt, den du kommentiert hast. Und da habe ich ja auf keine Aussage von dir, sondern auf eine von grillage geantwortet.
Ich schrieb ja ich "erklärte" also Vergangenheit. Ich bezog mich also auf einen früheren Post. Und der frühere Post war nicht an dich gerichtet. Also ist mir unklar wieso ich dir im früheren Post etwas erklärt hätte.
Wird schon alles seine Richtigkeit haben und ich hab's halt nur falsch verstanden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 11:29
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Der Richterin ist ein Formfehler unterlaufen, das bedeutet doch nicht, dass all die Indizien und Gutachten, die im Prozess besprochen wurden, plötzlich falsch und nichtig sind.
Ein Formfehler, der - für den BGH - hinweist auf einen möglichen Mangel im Kern guter richterlicher Ausübung: der Unparteilichkeit. Ich glaube, das ist so mit das Übelste, was einer Richterin, einem Richter vorgeworfen werden kann. Zudem sich ein Richter (m / w) wohl selbst ständig in seinen Handlungen und Entscheidungen bzw. der Prozessführung hinterfragen soll, ob die Unparteilichkeit gewahrt bleibt.

Ein Formfehler ist keine Nachlässigkeit, in der Wahrung der Form bzw. den "Spielregeln" zeigt sich oft die "saubere" berufliche Ausführung, der subjektive Berufsethos.

Schade, dass du meine Frage nicht beantwortet hast.

Die Indizien und Gutachten im ersten Prozess waren das, was die Vorsitzende daraus bewertet hat: ausreichend für ihr Urteil. Da ihre Würdigung nun mit dem Aufkleber "Befangenheit" gelabelt ist, muss alles nochmals angeschaut werden, mit einem neutralen Blick und der Frage: Reicht uns das?


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20.04.2025 um 11:57
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:a ihre Würdigung nun mit dem Aufkleber "Befangenheit" gelabelt ist, muss alles nochmals angeschaut werden, mit einem neutralen Blick und der Frage: Reicht uns das?
Da würde ich mir keine großen Hoffnungen machen: Die zur neuen Entscheidung berufene Strafkammer wird natürlich das Urteil sorgfältig studieren und, sollte sie keine gravierenden Fehler finden, als Blaupause für die neue Hauptverhandlung verwenden.

Die einzige Hoffnung des mutmaßlichen Täters besteht in der nachlassenden Erinnerung der Zeugen. Aber auch da gibt es ja Aussagen im Ermittlungsverfahren und in der ersten Hauptverhandlung, die zur Auffrischung der Erinnerung vorgehalten werden können.

Alles in allem dürfte die zweite Runde ein teurer, aber ernüchternder Spaß für den mutmaßlichen Täter werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 12:04
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Ein Formfehler, der - für den BGH - hinweist auf einen möglichen Mangel im Kern guter richterlicher Ausübung: der Unparteilichkeit. Ich glaube, das ist so mit das Übelste, was einer Richterin, einem Richter vorgeworfen werden kann. Zudem sich ein Richter (m / w) wohl selbst ständig in seinen Handlungen und Entscheidungen bzw. der Prozessführung hinterfragen soll, ob die Unparteilichkeit gewahrt bleibt.
Es ist ihr nicht Unparteilichkeit vorgeworfen worden, sondern es ist bestätigt worden, dass beim Angeklagte die Besorgnis der Befangenheit entstehen konnte. Das ist ein ziemlicher Unterschied, den Du bei deiner Abfeierei der Katastrrophe, die ein aufgehobenes Urteil für alle Beteiligten bedeutet, geflissentlich ignorierst, obwohl Du mehrmals drauf hingewiesen wurdest.
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Schade, dass du meine Frage nicht beantwortet hast.
Was für eine Frage?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 12:25
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Der Richterin ist ein Formfehler unterlaufen, das bedeutet doch nicht, dass all die Indizien und Gutachten, die im Prozess besprochen wurden, plötzlich falsch und nichtig sind.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Dazu hat sich ihr Anwalt doch geäußert:
Der Anwalt der Eltern der getöteten Hanna, Walter Holderle, betont dagegen: Der Bundesgerichtshof hätte lediglich den Verfahrensfehler beanstandet, in der Sache selbst aber nichts entschieden und somit auch nichts am Urteil kritisiert.
die Formulierungen "Formfehler" oder "Verfahrensfehler" finde ich arg beschönigend. Es geht hier ja nicht darum, dass vielleicht eine Frist um einen Tag versäumt wurde oder ein falsches Formular verwendet wurde oder etwas der Schriftform bedurfte, aber nur mündlich besprochen wurde, sondern es geht um den Anschein von Befangenheit. Und wie ich oben zitierte ( Beitrag von bla_bla (Seite 652) ) scheint der BGH nicht nur einen "Anschein" einer Befangenheit, sondern eine tatsächliche "mangelnde Distanz der Vorsitzenden" gesehen zu haben!
Das aber ist quasi der "Super-GAU des Gerichtsverfahrens"!

Es bedeutet, dass das gesamte Verfahren, der gesamte Verfahrensverlauf unverwertbar ist. Wären nur einzelne Punkte problematisch, würde beispielsweise der BGH den Schuldspruch im Grunde für richtig, nur die Strafzumessung für unangemessen halten, würde der BGH dies benennen. Dann gäbe es ja vielleicht eine Teilrevision. Aber mit dem Verdacht der Befangenheit entbehrt der gesamte erste Prozess einer Grundlage! Der BGH hat ja ein "Alles von vorne" angeordnet. Daher kann man aus dem Fehlen von Hinweisen des BGH zum Urteil selbst weder in die eine noch die andere Richtung etwas ablesen.

Das bedeutet natürlich nicht, da stimme ich Dir voll zu, dass die Indizien und Gutachten aus dem Prozess nun nichtig wären, aber es bedeutet, dass die Beweiserhebung und die Bewertung aus dem ersten Verfahren nichtig ist!
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Die zur neuen Entscheidung berufene Strafkammer wird natürlich das Urteil sorgfältig studieren und, sollte sie keine gravierenden Fehler finden, als Blaupause für die neue Hauptverhandlung verwenden.
das erwarte ich nicht, es wäre ziemlich dumm, denn es würde Angriffspunkte für eine erneute Anfechtung schaffen. Versatzstücke aus einem Verfahren, in welchem dem Richter vom BGH "mangelnde Distanz" attestiert wurde, zu verwenden, wäre ausgesprochen fahrlässig.
Ich gehe im Gegenteil davon aus, dass die neue Kammer penibel darauf achten wird, jeden Eindruck zu vermeiden, irgendwelche Anleihen aus dem ersten Urteil genommen zu haben, sondern strikt nur auf Erkenntnisse aus dem neuen Prozess zurückgreifen wird.
Was natürlich nicht heisst, dass nicht am Ende dennoch ebenso ein Schuldspruch mit gleichem oder ähnlichen Strafmass stehen wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 12:28
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Da würde ich mir keine großen Hoffnungen machen: Die zur neuen Entscheidung berufene Strafkammer wird natürlich das Urteil sorgfältig studieren und, sollte sie keine gravierenden Fehler finden, als Blaupause für die neue Hauptverhandlung verwenden.
Kann sein. Aber was wird beim zweiten Prozess anders sein:

- evtl. Veränderungen im Team der Verteidigung, differenzierte Kompetenz, mehr "manpower"
- Rick wird vom ersten Prozesstag dabei sein, jede Entscheidung des Gerichts, jeden rechtlichen Hinweis, everything durch ihre Lupe analysieren und reagieren
- alle Zeugen und Gutachter werden auch durch Rick befragt werden
- neue Beweisanträge und Einbringen evtl. schon erstellter Gutachten durch Verteidigung
- Anwesenheit überregionaler Medien
- differenzierte öffentliche Meinung

Dass es definitiv bei der 1. Jugendkammer des LG Traunstein bleibt, möchte ich noch abwarten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 12:30
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Es ist ihr nicht Unparteilichkeit vorgeworfen worden, sondern es ist bestätigt worden, dass beim Angeklagte die Besorgnis der Befangenheit entstehen konnte. Das ist ein ziemlicher Unterschied,
nein, der BGH ist eben doch einen Schritt weitergegangen, der BGH schreibt:
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:
BGH:
Bei der Beurteilung der Besorgnis einer Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen ist die im Revisionsverfahren unaufgefordert abgegebene Stellungnahme der Vorsitzenden miteinzustellen, die ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt.
[dieser] Absatz ist dort doch ziemlich eindeutig. Er sagt ja nicht, dass die Vorsitzende etwa im Verfahren den Anschein einer mangelnden Distanz erweckt habe, sondern dass sie im Revisionverfahren eine mangelnde Distanz erkennen lässt! Da dort nicht mehr von "Anschein" die Rede ist, soll das wohl heissen, dass es hier um eine reale mangelnde Distanz und nicht nur um die Vermittlung eines falschen Eindrucks geht. Ergänzt um das Wort "ebenfalls", lese ich daraus in Kombination mit dem vorangehenden Absatz, der sich auf den Prozess bezieht, dass hier eine tatsächliche mangelnde Distanz vom BGH nicht nur im Revisionsverfahren, sondern eben auch in dem ersten Prozess gesehen wurde!



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20.04.2025 um 12:39
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Was für eine Frage?
Stelle meine Frage an dich gerne nochmal rein:
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:gestern um 23:03
versteckt

@Grillage

Was wünscht du denn der Familie von Hanna:

die Folgschaft der Annahme einer befangenen Kammer oder die Wahrheit darüber, was am 3. Oktober 2022 nach 2 Uhr 30 passiert ist?



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 12:41
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:das erwarte ich nicht, es wäre ziemlich dumm
Das wäre überhaupt nicht dumm. Denn der Umstand, dass es valide Anhaltspunkte für die Besorgnis (!) der Befangenheit gab, bedeutet ja noch lange nicht, dass die Feststellungen und die Beweiswürdigung dadurch beeinflusst worden wären. Die neue Strafkammer wird da auch keinen Eindruck vermeiden wollen; im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die neue Strafkammer die Ausführungen des BGH zu Frau Aßbichler nicht teilt und keinen Grund sieht, ihre umfangreiche Arbeit abzulehnen.


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20.04.2025 um 12:44
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Verdacht der Befangenheit ...
... sondern es geht um den Anschein von Befangenheit.
Im Beschluss ist die Rede von:
Besorgnis der Befangenheit


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20.04.2025 um 13:02
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die neue Strafkammer die Ausführungen des BGH zu Frau Aßbichler nicht teilt und keinen Grund sieht, ihre umfangreiche Arbeit abzulehnen.
wenn die neue Kammer wirklich meinen sollte, intelligenter als der BGH zu sein und sich über deren Beurteilung der Arbeit der Frau Aißbichler hinwegesetzt, dann glaube ich, dass auch das Urteil aus dem zweiten Prozess keinen Bestand haben wird... Nein, so dumm wird die Kammer nicht sein, diesen Eindruck zu erwecken.
Was natürlich nicht heisst. dass sie nicht am Ende zum gleichen Ergebnis kommen können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 13:07
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:(...) im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die neue Strafkammer die Ausführungen des BGH zu Frau Aßbichler nicht teilt und keinen Grund sieht, ihre umfangreiche Arbeit abzulehnen.
Der Zweck des zweiten Prozesses sollte die Wiedereinkehr der Rechtsstaatlichkeit sein, nicht die Widerlegung der vom BGH festgestellten Befangenheit im ersten Prozess.


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20.04.2025 um 13:09
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:wenn die neue Kammer wirklich meinen sollte, intelligenter als der BGH zu sein und sich über deren Beurteilung der Arbeit der Frau Aißbichler hinwegesetzt, dann glaube ich, dass auch das Urteil aus dem zweiten Prozess keinen Bestand haben wird... Nein, so dumm wird die Kammer nicht sein, diesen Eindruck zu erwecken
Der BGH hat ja die inhaltliche Richtigkeit der Arbeit von Frau Aßbichler zu keinem Zeitpunkt beanstandet. Im Hinblick auf die Besorgnis der Befangenheit sieht es Frau Will offensichtlich anders als der BGH. Der Gesichtspunkt der Befangenheit von Frau A. wird im neuen Prozess aber keine Rolle mehr spielen.

Theoretisch ist absolut möglich, dass die neue Strafkammer die Beweiswürdigung des ersten Prozesses nachzeichnet und das Urteil dann ohne weiteres in der Revision hält.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.04.2025 um 13:17
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Was wünscht du denn der Familie von Hanna:

die Folgschaft der Annahme einer befangenen Kammer oder die Wahrheit darüber, was am 3. Oktober 2022 nach 2 Uhr 30 passiert ist?
Noch mal, es hat niemand festgestellt, dass

a) die Kammer befangen war. Wenn überhaupt ging es hier nur um die Vorsitzende Richterin. Das ist schon mal ein gewaltiger Unterschied, da ja die Stimmen aller Richter inkl. der Schöffen bei der Urteilsfindung das gleiche Gewicht haben.

b) es wurde nicht festgestellt, dass die Vorsitzende Richterin befangen war, sondern nur, dass der Angeklagte Anlass hatte, Zweifel an der Unparteiligkeit der Richterin zu haben. Das wird auch lediglich mit dem Email-Austausch und nicht mit irgendeiner Entscheidung zu Ungunsten des Angeklagten begründet (z.B. hat Rick doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in ihrem Antrag gerügt, dass Püschels Gutachten nicht zugelassen wurde).

Hannas Eltern waren an fast jedem Prozesstag anwesend und konnten sich denke ich dadurch selber ein Bild von den Indizien, aber auch von der Prozessführung der vorsitzenden Richterin machen. Sie werden sich also selber ein Bild gemacht haben, ob sie das Gefühl hatten, dass Frau Aßbichler parteiisch agiert hat. Auch von dem Emailverkehr haben sie Kenntnis erhalten, es war ja schließlich lang und breit Thema im Laufe des Prozesses. Nach dem Schuldspruch hat Herr Holderle geäußert, dass die Familie mit dem Ausgang des Prozesse zufrieden ist und ihn für gerechtfertigt hält.

Wieso sollten sie das denn jetzt auf einmal anders sehen?
Nur weil der BGH formaljuristisch befunden hat, dass der Emial-Verkehr so nicht in Ordnug war und die Verteidiger von ST darüber hätten informiert werden müssen?
Glaubst Du denn im Ernst, wenn sie imformiert worden wären, hätten sie auf einmal einen Beweis für seine Unschuld aus der Tasche gezogen?


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