Tiergarten schrieb:Die Frage ist nicht ganz unbedeutend.
So hat hier ja schon mehrfach eine Rolle gespielt, ob Sebastian T. Hanna W. kannte und wusste, wo sie wohnte.
Die Vermutung kommt denke ich über die Aussage des Knastzeugen, der nach diesem Artikel folgendes ausgesagt haben soll:
Sebastian T. habe ihm erzählt, dass er an Hanna W. ein sexuelles Interesse gehabt habe, sie habe dieses Interesse aber nicht erwidert, daher habe er sie bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht mehr wehren könne und sie anschließend in den Fluss geworfen.
Quelle:
https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/10/25/mithaeftling-belastet-angeklagten-schwer/#:~:text=Der%20als%20Zeuge%20aufgerufene%20Mith%C3%A4ftling,2022%20und%20Neujahr%202023%20stattIch würde das auch so deuten, dass es mind. eine Begegnung vorab gegeben haben muss, wenn man nicht annimmt, dass damit gemeint ist, dass ST Hanna, die ihm in jener Nacht zum ersten begegnet ist, angesprochen und direkt mit der Bitte um einen sexuellen Kontakt konfrontiert hat, diese das nachvollziehbar abgelehnt hat und er sich daraufhin angegriffen hat.
In anderen Artikeln wird es teilweise anders zitiert. Ich habe das so gedeutet, dass er Hanna bei einer vorherigen Begegnung auf seine unnachahmliche Art versucht hat anzugraben und diese ihn dann hat abblitzen lassen. Und dass sich daraus, als sich für ihn die Gelegenheit zu einem Überfall auf Hanna, die mitten in der Nacht allein unterwegs war, das Motiv ergeben hat, im Sinne von verletztem Stolz und nicht akzeptieren wollen der Abfuhr.
Ich kenne die schriftliche Urteilsbegründung nicht, weiß also auch nicht, ob darin darauf näher eingegangen wurde.
Die Frage, ob er sie gekannt hat, ist damit zum einen für das Motiv wichtig, für die Frage, ob er Hanna gezielt ausgesucht hat, um sich für den Korb zu rächen oder um sich zu nehmen, was sie ihm nicht freiwillig geben wollte und ob er ihren Wohnort und damit ihren Nachhauseweg kannte.
Ob er also die Extrarunde gezielt gelaufen ist, als er sah, dass Hanna (und zwar genau Hanna!) den Club verliess, um ihr den Weg abzuschneiden, weil er ja wusste, dass sie das lang gehen würde. Oder ob er die Extrarunde eher spontan gelaufen ist, um noch mal am Eiskeller vorbeizuschlenzen, um - wie er sagt - dort vielleicht zufällig auf Spezl zu treffen oder - wie der StA sagt - leicht bekleidete Frauen zu bespannen, und dabei halt zufällig auf Hanna gestoßen ist.
Und dann gab es noch die Diskussion zu dem Spaziergang von ST mit Verena am Tag nach der Tag, auf dem er ihr erzählte, dass eine tote Frau in der Prien gefunden wurde, die aus Aschau stammt. Da hatte sie zunächst bei der Polizei ausgesagt, dass er ihr da schon den Namen Hanna gesagt hat, während diese ja noch gar nicht identitfiziert war.
Laut eigener Aussage, soll T. ihr bereits am Abend des 3. Oktober von einem Mädchen in Aschau erzählt haben, "das umgebracht wurde". Und zwar am Morgen desselben Tages, ausgerechnet am Parkplatz des Eiskellers. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Medienberichte zum Leichenfund.
Die Zeugin, die eine Ausbildung als Verkäuferin macht, habe Sebastians Behauptung als Scherz abgetan. Sogar der Name von Hanna soll laut Zeugin gefallen sein, auch dass es ihm "so leidtue", erinnern kann sie sich dann aber nicht mehr.
Quelle:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/sie-haben-das-ganz-anders-gesagt-luegt-die-zeugin-im-prozess-zum-mordfall-hanna-art-935178Im Prozess hat V. dann aber behauptet, sich nicht daran erinnern zu können, dass er ihr den Namen genannt hat:
fassbinder1925 schrieb am 03.11.2023:Sie wurde auch gefragt, ob er da schon von „Hanna“ gesprochen hat. Sie war sich aber heute sicher, dass er nur von „einer Frau“ gesprochen hat. Weiter wollte die Richterin wissen, ob das Wort „Missbrauch“ fiel, dass verneinte sie.
Es ist kaum anzunehmen, dass ST sein Opfer nach seiem Namen gefragt hat, als er sie angefallen hat. Insofern ist auch dies ein Detail, bei dem die Frage, ob er Hanna gekannt hat oder nicht eine Rolle in der Bewertung spielt. Ich denke die Aussage von Verena bei der Polizei, dass ST am 3.10. schon den Namen des Opfers kannte, war einer der Hauptgründe, warum ST verhaftet wurde.