Hanna W. tot aus der Prien geborgen
17.04.2025 um 23:18Äußerst spannend, von der unaufgeforderten Stellungnahme der Vorsitzenden Richterin vom 11. August wusste ich bislang nichts. Das zusammen mitDeus_Ex_Machin schrieb:Der Beschluss des BGH vom 1. April ist jetzt im Volltext online:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=141309&anz=1164&pos=0
- dem E-Mail-Verkehr,
- ihrer relativ frühen Frage im Prozess an den Angeklagten, ob er doch was sagen wolle,
- dem Umstand, dass sie den Angeklagten während des Plädoyers des Staatsanwalts ununterbrochen fixiert hat,
lässt sie für mich persönlich in keinen besonders günstigen Licht erscheinen.
Interessant finde ich außerdem diese Passage:
Hier folgt eine solche Besorgnis der Befangenheit schon daraus, dass die Vorsitzende die E-Mails am 4. Januar 2024 bei Erteilung des Hinweises nach § 265 Abs. 1 StPO nicht offengelegt hat. Sie hätten bei schwieriger Beweislage, die zur Täterschaft des Angeklagten maßgeblich auf der Würdigung von in privatem Umfeld offenbartem Täterwissen fußt, zum Verständnis des Hinweises beitragen können;Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=141309&anz=1164&pos=0
Jedenfalls gibt der BGH zu erkennen, dass die Beweislage durchaus schwierig war/ist und was der Anker in der Beweiswürdigung war. Somit hat @fassbinder1925 durchaus einen Punkt, wenn er fragt, wie sich bestimmte Belastungszeugen verhalten werden.