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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.290 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.04.2025 um 09:07
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn der symmetrische Bruch der Schulterdächer weder eine Treibverletzung war (was Du ja auch für nachvollziehbar hältst) noch eine „Angriffsverletzung“ (wie der Gutachter dies sieht), was war es dann?
Dieser Frage von mir ist @rabunsel in seiner Antwort ausgewichen.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich hätte das Zulassen eines weiteren Gutachtens bezüglich der Fraktur erwartet, stattdessen hat die Kammer ihren Hausverstand (medizinische Experten sind die Richter ja nicht) bemüht und beschlossen, "intensives Draufknien" würde ausreichen.
Warum sollte noch ein weiterer Gutachter eingeschaltet werden? Nach Deiner Auffassung gibt es ja praktisch keine Vergleichsfälle doppelter Schulterdachfrakturen; entsprechend könnte kein Gutachter der Welt beweisen oder ausschliessen, ob menschliche Kraft solche Brüche verursachen kann.

Folglich darf ein Gericht, zumal es ohnehin keinen medizinischen Sachverstand hat, nie auf eine durch einen Menschen herbeigeführte Fraktur dieser Art erkennen und muss jeden Angeklagten (dubio pro reo) von einem derartigen Vorwurf freisprechen.

Ich hoffe, diese Linie von @rabunsel
setzt sich in der Rechtspraxis nicht durch. Ich hoffe, es bleibt dabei, dass bei komplizierten Fragestellungen die Expertise von anerkannten Fachleuten eingeholt wird und dies den Richtern als ein Element hilft, ein juristisch fundiertes und von gesundem Menschenverstand geprägtes Urteil zu fällen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.04.2025 um 12:02
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Nach Deiner Auffassung gibt es ja praktisch keine Vergleichsfälle doppelter Schulterdachfrakturen; entsprechend könnte kein Gutachter der Welt beweisen oder ausschliessen, ob menschliche Kraft solche Brüche verursachen kann.

Folglich darf ein Gericht, zumal es ohnehin keinen medizinischen Sachverstand hat, nie auf eine durch einen Menschen herbeigeführte Fraktur dieser Art erkennen und muss jeden Angeklagten (dubio pro reo) von einem derartigen Vorwurf freisprechen.
In einem Gutachten kann man gewisse Sachverhalte häufig weder beweisen noch ausschließen. Erwiesen ist, dass jeder Knochen eines Menschen durch menschliche Gewalteinwirkung brechen kann. Nur kann im konkreten Fall eben nicht bewiesen werden, dass ein Mensch den Knochen gebrochen hat oder eben nicht. Natürlich ist es möglich, dass ein Gericht (das ja bekanntermaßen von berufswegen primär keinen medizinischen Sachverstand hat) eine Verletzung dieser Art als von einem Täter herbeigeführt erkennen kann. Vorausgesetzt, es gibt weitere eindeutige Beweise, dass der Täter die Tat auch wirklich durchgeführt hat.

Das Problem ist doch vielmehr, dass der ganze Prozess im wesentlichen auf Mutmaßungen beruht - es hätte so sein können, es hätte aber auch ganz anders sein können. Für einen Prozess, in dem es keinen einzigen Beweis gibt, dass es tatsächlich so abgelaufen ist, wie die Richterin vermutet, in dem es keinerlei DNA-Nachweise, Zeugen, Tatwerkzeug, Abwehrverletzungen etc gibt, da ist es einfach zu wenig zu behaupten, es sei genauso gewesen, da es ja nicht auszuschließen ist, dass es so war.

Die vorgefundenen Verletzungen und Frakturen sind nun mal nicht typisch für ein Kampfgeschehen und auch nicht typisch für Treibverletzungen. Deshalb hat sich der Gutachter ja auch weitgehend bedeckt gehalten und Formulierungen gewählt wie "es ist nicht auszuschließen dass..", "es ist möglich dass" etc.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich hoffe, es bleibt dabei, dass bei komplizierten Fragestellungen die Expertise von anerkannten Fachleuten eingeholt wird und dies den Richtern als ein Element hilft, ein juristisch fundiertes und von gesundem Menschenverstand geprägtes Urteil zu fällen.
Natürlich sollen weiterhin Gutachten erstellt und Experten zu Rate gezogen werden. Aber der gesunde Menschenverstand könnte im vorliegenden Fall auch zu einer anderen Bewertung der "Indizien" und zu einem anderen Urteil gelangen. Vor allem, dass auch durch dieses Gutachten nichts bewiesen ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.04.2025 um 14:33
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Wie ist das denn mit diesen Gutachten? Werden die nicht vor Prozessbeginn abgeliefert, von den Berufsrichtern durchgearbeitet, von den Berufsrichtern im Gespräch mit den Gutachtern kritisch gewürdigt? Beruht auf dem einen oder anderen Gutachten vor Prozessbeginn nicht auch die Zulassung der Anklage, die Spezifikation der Anklage? Kann das Gericht wirklich überrascht sein, vom Vortrag seines Gutachters?
Als juristischer Laie kann ich natürlich auch nur mit meiner Vorstellung dienen, vielleicht äußert sich noch jemand mit Expertise. Aber ich vermute auch, dass einige Gutachten, oder zumindest Einschätzungen von den Sachverständigen, schon vor Prozessbeginn vorliegen, wie zum Beispiel Obduktionsergebnisse. Diese Gutachten fließen dann in die Anklageschrift der StA ein, während der Prüfung, ob die Anklage zugelassen wird, hat die Verteidigung schon die Möglichkeit Anträge, die gegen eine Anklage sprechen einzubringen. Je nachdem wem die Richter dann folgen, gibt es einen Prozess oder nicht. Wenn die Entscheidung für einen Prozess fällt, stelle ich mir vor, dass das Gericht Gutachten für die von der Verteidigung aufgebrachten Fragestellungen oder Anzweiflungen bestellt. Die kritische Prüfung findet aber im Prozess statt, vermute ich.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dieser Frage von mir ist @rabunsel in seiner Antwort ausgewichen.
@Tiergarten hat mit seinem Aufruf zu Spekulationen keinen Erfolg gehabt.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Warum sollte noch ein weiterer Gutachter eingeschaltet werden? Nach Deiner Auffassung gibt es ja praktisch keine Vergleichsfälle doppelter Schulterdachfrakturen; entsprechend könnte kein Gutachter der Welt beweisen oder ausschliessen, ob menschliche Kraft solche Brüche verursachen kann.
Das sind deine Schlussfolgerungen, ich hingegen denke, wenn ein Gutachter meint, er könne eine Frage nicht beantworten (was ich absolut befürworte, dass man seine Grenzen eingesteht), man einen Gutachter bestellen sollte der die Fragestellung beantworten kann. Es ist auch nicht meine Auffassung, dass es praktisch keine Vergleichsfälle gibt sondern die Meinung des Sachverständigen, es entspricht absolut nicht meiner Meinung, „dass kein Gutachter der Welt beweisen oder ausschließen kann, ob menschliche Kraft solche Brüche verursachen kann.“ Das ist offensichtlich deine Meinung, ich denke man müsse sich womöglich einer andern Methode als Aktenstudium bedienen oder das Aktenstudium auf nicht gleich sondern ähnliche Fälle ausweiten, oder was auch immer. Ganz im Gegenteil zu dir, vermute ich sogar, dass biologische, medizinische Experten das Mittel der Wahl sind um Raritäten zu untersuchen, aber nicht Juristen! Schon gar nicht, wenn bestimmte Experten bereits an ihre Grenzen gestoßen sind. Wenn tatsächlich keine Antwort der Frage mittels Gutachten möglich ist, halte ich es einfach für falsch aus den Schulterdachfrakturen ein Indiz für einen Angriff zu machen. Es wäre meiner Auffassung nach das Mindeste, diese Verletzung wenigstens als ungeklärt in die Gesamtschau aufzunehmen, wenn sie nicht geklärt wurde.
Es ist ja alles gut, wenn du das anders siehst, warum du aber meine Argumente immer ins Lächerliche ziehen musst, versteh ich nicht so ganz.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Folglich darf ein Gericht, zumal es ohnehin keinen medizinischen Sachverstand hat, nie auf eine durch einen Menschen herbeigeführte Fraktur dieser Art erkennen und muss jeden Angeklagten (dubio pro reo) von einem derartigen Vorwurf freisprechen.
Ich hoffe, diese Linie von @rabunsel
setzt sich in der Rechtspraxis nicht durch. Ich hoffe, es bleibt dabei, dass bei komplizierten Fragestellungen die Expertise von anerkannten Fachleuten eingeholt wird und dies den Richtern als ein Element hilft, ein juristisch fundiertes und von gesundem Menschenverstand geprägtes Urteil zu fällen.
Auf diese verdrehte Argumentation hab ich eigentlich schon gar keinen Bock mehr zu antworten, werd das in Zukunft wohl auch lassen.
Natürlich ist ein Gericht niemals die Instanz für Frakturen sondern immer nur medizinische Sachverständige, ob ein Gericht aber jemanden in dubio pro reo freisprechen muss liegt wohl an jedem einzelnen Fall. Wenn es außer den Brüchen keine weiteren Indizien gibt, fällt mir zumindest keine Konstellation ein, in der ohne medizinische Expertise eine Verurteilung gerechtfertigt sein kann. Falls es ein unbedeutendes Indiz ist, z.B. es gibt eine Videoaufzeichnung von einem Kampfgeschehen, es zeigt sich aber ein Bruch, der nicht durch dieses Kampfgeschehen erklärt werden kann und auch nicht durch ein Gutachten erklärt werden kann, sehe ich keinen Grund für einen Freispruch in dubio pro reo.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.04.2025 um 15:46
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wenn tatsächlich keine Antwort der Frage mittels Gutachten möglich ist, halte ich es einfach für falsch aus den Schulterdachfrakturen ein Indiz für einen Angriff zu machen.
Zitat von iustitia33iustitia33 schrieb:Die vorgefundenen Verletzungen und Frakturen sind nun mal nicht typisch für ein Kampfgeschehen und auch nicht typisch für Treibverletzungen.
Mit der Frage der Verletzungen und wie sie zustande gekommen sein könnten, haben sich gleich drei Sachverständige befasst: eine Rechtsmedizinerin, ein Hydromechaniker und ein Traumatologe.

Übereinstimmende Erkenntnis: Insbesondere die Kopfverletzungen und die symmetrischen Brüche der Schulterdächer sind keinesfalls mit dem Treiben des Körpers im Bärbach und in der Prien erklärbar.

Vereinfacht gesagt werteten es die Experten als äußerst unwahrscheinlich, dass die Wunden am Schädel etwa dadurch entstanden seien, dass der Kopf im Wasser mehrfach im exakt gleichen Winkel auf ein bestimmtes Hindernis geprallt sei.

Vielmehr lasse das Verletzungsbild den Schluss zu, dass Hanna fünf Mal mit stets demselben Gegenstand (zum Beispiel einem Stein) geschlagen worden sei; diese Hiebe müssten sogar jeweils von ein und derselben Hand ausgeführt worden sein.

Genauso ausgeschlossen wurde, dass der gleichzeitige Bruch beider Schulterdächer durch ein Hindernis im Gewässer verursacht worden sein könnte. Was bleibt in dem Fall als Alternative übrig? Doch nur menschliche Gewalteinwirkung.

Und auch dafür wurde eine Erklärung in den Raum gestellt: dass die Frakturen entstanden, indem sich der Täter auf Hanna stürzte und mit vollem Gewicht auf auf den Schultern seines Opfers kniete, um es wehrunfähig zu machen.

Solche Verletzungen mögen nicht typisch sein für ein Kampfgeschehen, wie @iustitia33 meint, aber eintreten können sie ganz offenkundig.


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07.04.2025 um 16:35
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Und diese Antwort reichte der Kammer dazu, von einer Angriffsverletzung bei den Frakturen der Akromia auszugehen. Ich hingegen verstehe in der Antwort des Sachverständigen, dass ein Mensch mit dem richtigen Werkzeug zwar jeden Knochen brechen könne, ob ein Draufspringen oder Knien die benötigte Kraft aufbringen könne, wisse er aber nicht. Ich hätte das Zulassen eines weiteren Gutachtens bezüglich der Fraktur erwartet, stattdessen hat die Kammer ihren Hausverstand (medizinische Experten sind die Richter ja nicht) bemüht und beschlossen, "intensives Draufknien" würde ausreichen.
Hätte ich auch zwingend erwartet. Das sollte doch kein Problem sein, soetwas zu berechnen.
Bei der Aussage mit dem "richtigen Werkzeug" ließe sich jeder Knochen brechen, muss ich immer an einen Bagger als Werkzeug denken. Das ist so lückenhaft und nichtssagend.


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07.04.2025 um 19:32
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Genauso ausgeschlossen wurde, dass der gleichzeitige Bruch beider Schulterdächer durch ein Hindernis im Gewässer verursacht worden sein könnte. Was bleibt in dem Fall als Alternative übrig? Doch nur menschliche Gewalteinwirkung.
In meiner Welt reicht der Ausschluss von Treibverletzungen nicht aus um zwingend annehmen zu können, es sei menschliche Gewalteinwirkung um es als Indiz für einen tödlichen Angriff eines 50 Kilo schweren jungen Mannes einzuführen. Und nicht nur das, ich denke sogar wenn man untersucht hätte, wie diese Brüche zustande kommen können, man vielleicht dem tatsächlichen Geschehen auf die Spur kommen hätte können. Aber wenn es für dich reicht, kannst du ja zufrieden sein.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Vereinfacht gesagt werteten es die Experten als äußerst unwahrscheinlich, dass die Wunden am Schädel etwa dadurch entstanden seien, dass der Kopf im Wasser mehrfach im exakt gleichen Winkel auf ein bestimmtes Hindernis geprallt sei.
Mir würde es auch hier nicht ausreichen, wenn nur die Treibverletzungen ausgeschlossen worden wären. Wie du aber selbst erwähnt hast, hat während dem Prozess niemand in Frage gestellt ob das überhaupt möglich wäre und der zuständige Experte als Antwort gemeint, er wisse es nicht. Nein, die Experten haben übereinstimmend gemeint, diese Wunden wären durch menschliche Gewalteinwirkung erklärbar, deshalb verstehe ich, wieso es als Indiz in das Urteil aufgenommen wurde. Wenn du aber meine persönliche Meinung zu diesen Wunden wissen willst? Für mich ist es nicht vorstellbar, dass ein Mensch 5 gleiche Wunden, mit der gleichen Kraft aus dem gleichen Winkel zufügen kann. Nicht mal, wenn er sich bemüht, aber noch weniger in einer Angriffssituation. Ich kann mir noch weniger vorstellen, wie der selbe Winkel an so unterschiedlichen Stellen des Kopfes zustande gekommen sein soll (rechts, links, Schläfen und Scheitelbereich), noch dazu mit der gleichen Hand. Und zu guter Letzt, wo ist das Blut hingekommen?

Je mehr wir hier rumdiskutieren, desto befremdlicher finde ich es, dass sich in einem Mordprozess 3 Experten ausführlich mit Treibverletzungen beschäftigen und der eigentliche Untersuchungsgrund, ob ein sexueller Übergriff mit anschließendem Verdeckungsmord stattgefunden hat, nur nebenbei mitbehandelt wird oder überhaupt nur aus dem Ausschluss der Treibverletzungen geschlussfolgert wird.
Zitat von MaariMaari schrieb:Hätte ich auch zwingend erwartet. Das sollte doch kein Problem sein, soetwas zu berechnen.
Bei der Aussage mit dem "richtigen Werkzeug" ließe sich jeder Knochen brechen, muss ich immer an einen Bagger als Werkzeug denken. Das ist so lückenhaft und nichtssagend.
Denke auch, dass sich Kraft und Winkel für diese Art von Brüchen leicht berechnen lassen würde.
An einen Bagger hat ich tatsächlich noch nicht gedacht ;), aber auch sonst hatte er wenige Werkzeuge beim Joggen dabei.


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07.04.2025 um 21:55
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:meiner Welt reicht der Ausschluss von Treibverletzungen nicht aus um zwingend annehmen zu können, es sei menschliche Gewalteinwirkung um es als Indiz für einen tödlichen Angriff eines 50 Kilo schweren jungen Mannes einzuführen. Und nicht nur das, ich denke sogar wenn man untersucht hätte, wie diese Brüche zustande kommen können, man vielleicht dem tatsächlichen Geschehen auf die Spur kommen hätte können. Aber wenn es für dich reicht, kannst du ja zufrieden sein.
In meiner Welt reicht es aus, wenn drei Gutachter von unterschiedlichen Fakultäten übereinstimmend das Treiben im Wasser als Ursache für die speziellen Brüche und Kopfverletzungen ausschließen - und gleichzeitig eine schlüssig wirkende Erklärung dafür liefern, welche Art von menschlicher Gewalt zu diesen schweren Verletzungen geführt haben dürfte (Springen/Knien auf Hannas Schultern).

Aus meiner Sicht kann man aus dem Ausschluss von Treibverletzungen durchaus zwingend eine menschliche Attacke als Ursache für Brüche und Kopfwunden ableiten. Woher sonst sollten diese Verletzungen rühren - etwa von einem Verkehrsunfall oder dergleichen?

Und wenn Du mit dem Hinweis auf das Gewicht des Angreifers (angeblich 50 Kilo) andeuten willst, dass so ein schmächtiger Knabe gar nicht zu einem brutalen Übergriff fähig gewesen wäre: Sebastian T. war sportlich aktiv - und sein Opfer mit 2,06 Promille im Blut nur eingeschränkt abwehrfähig.


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07.04.2025 um 22:52
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und wenn Du mit dem Hinweis auf das Gewicht des Angreifers (angeblich 50 Kilo) andeuten willst, dass so ein schmächtiger Knabe gar nicht zu einem brutalen Übergriff fähig gewesen wäre: Sebastian T. war sportlich aktiv - und sein Opfer mit 2,06 Promille im Blut nur eingeschränkt abwehrfähig.
Nein der Hinweis auf das Gewicht soll nicht andeuten, dass er nicht zu einem brutalen Übergriff fähig wäre, sondern dass die Auswirkungen eventuell nicht ausreichend sind um Schulterdachbrüche zu verursachen, egal ob er sportlich war. Ich denke die Alkoholisierung hat keine Auswirkung darauf wie schnell Knochen brechen.


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07.04.2025 um 23:36
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Nein der Hinweis auf das Gewicht soll nicht andeuten, dass er nicht zu einem brutalen Übergriff fähig wäre, sondern dass die Auswirkungen eventuell nicht ausreichend sind um Schulterdachbrüche zu verursachen, egal ob er sportlich war. Ich denke die Alkoholisierung hat keine Auswirkung darauf wie schnell Knochen brechen.
Also, ich möchte es nicht darauf ankommen lassen, ob mir jemand mit 50 Kilo in den Rücken springt, wenn ich am Boden liege oder knie.

Mit der letzten Bemerkung hast Du zweifellos recht.


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08.04.2025 um 15:27
Ich habe hier ja nun schon lange Zeit nicht mehr geschrieben, aber bis heute stellt sich mir ( wie auch in manch´ anderem Fall ) die Frage wie hier alle die lange und gebetsmühlenartig die deutsche Strafjustiz preisen und die unabhängige und nahezu unfehlbare Richterschaft und Strafermittlungsbehörden loben ( selbstredend auch Unfehlbarkeit von Gutachtern annehmen ) reagieren würden, wenn der Revision doch wider allen Erwarten stattgegeben würde oder womöglich ein späteres WAV zugelassen u. zu anderem Ausgang käme ?
Nicht auszudenken.

Ich fürchte einen Großteil dieser Foristen u. Foristinnen würden man ab diesen Tag schlicht nicht mehr wiedersehen, der restliche Teil würde trotzig borniert den negativen Einfluss von Ligitation PR geißeln und beschwören das absolut keine andere Entscheidung des Gerichts jemals denkbar war und dies keiner wissen oder gar ahnen hätte können.

Tja, so einfach kann man es sich machen...


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08.04.2025 um 16:12
Zitat von christian01christian01 schrieb:einen Großteil dieser Foristen u. Foristinnen würden man ab diesen Tag schlicht nicht mehr wiedersehen, der restliche Teil würde trotzig borniert den negativen Einfluss von Ligitation PR geißeln und beschwören das absolut keine andere Entscheidung des Gerichts jemals denkbar war und dies keiner wissen oder gar ahnen hätte können.

Tja, so einfach kann man es sich machen...
Und was ist, wenn es umgekehrt käme? Wenn der Bundesgerichtshof das Urteil von Traunstein als rechtmäßig und fehlerfrei einstufen würde?

Ich könnte mir vorstellen, dass viele hier im Forum das nicht akzeptieren und „Justizirrtum“, „Skandal“ und Ähnliches schreien würden.

Tja, so einfach kann man es sich machen…

Aber was soll’s? Man muss abwarten, was der BGH entscheidet und wie es das begründet.

Wenn die höchste Instanz das Urteil aufheben würde, müssten ja klare Rechtsverstösse vorliegen. Die kann ich (zumal als juristischer Laie) zwar nicht erkennen, aber andere scheinen da ja mehr hellseherische Fähigkeiten zu verspüren.


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08.04.2025 um 17:42
Zitat von christian01christian01 schrieb:Ich habe hier ja nun schon lange Zeit nicht mehr geschrieben, aber bis heute stellt sich mir ( wie auch in manch´ anderem Fall ) die Frage wie hier alle die lange und gebetsmühlenartig die deutsche Strafjustiz preisen und die unabhängige und nahezu unfehlbare Richterschaft und Strafermittlungsbehörden loben ( selbstredend auch Unfehlbarkeit von Gutachtern annehmen ) reagieren würden, wenn der Revision doch wider allen Erwarten stattgegeben würde oder womöglich ein späteres WAV zugelassen u. zu anderem Ausgang käme ?
Nicht auszudenken.

Ich fürchte einen Großteil dieser Foristen u. Foristinnen würden man ab diesen Tag schlicht nicht mehr wiedersehen, der restliche Teil würde trotzig borniert den negativen Einfluss von Ligitation PR geißeln und beschwören das absolut keine andere Entscheidung des Gerichts jemals denkbar war und dies keiner wissen oder gar ahnen hätte können.

Tja, so einfach kann man es sich machen...
Irgendwie ein seltsamer Beitrag. Würdest du, der offensichtlich von einem Fehlurteil ausgeht, bei einer erfolglosen Revision und einem ausbleibenden WAV denn hier schreiben, dass du dich geirrt hast und der richtige verurteilt wurde?


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08.04.2025 um 21:53
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn die höchste Instanz das Urteil aufheben würde, müssten ja klare Rechtsverstösse vorliegen. Die kann ich (zumal als juristischer Laie) zwar nicht erkennen, aber andere scheinen da ja mehr hellseherische Fähigkeiten zu verspüren.
Der Generalbundesanwalt meinte jedenfalls, die Revision sei "teils unbegründet, teils unzulässig“.
Sieht nicht allzu gut aus für die Revision.


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08.04.2025 um 22:36
Zitat von christian01christian01 schrieb:wenn der Revision doch wider allen Erwarten stattgegeben würde oder womöglich ein späteres WAV zugelassen u. zu anderem Ausgang käme ?
Nicht auszudenken.
Ich kann auch nicht verstehen, wie man sich so sicher sein kann, aber ich bin froh, dass es diese Rechtsmittel gibt um mögliche Fehler ausräumen zu können.


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08.04.2025 um 22:58
Zitat von emzemz schrieb:Sieht nicht allzu gut aus für die Revisi
Bisher konnte aber keiner konkrete Statistiken vorlegen, in wie vielen Fällen, dem nachgekommen bzw. nicht nachgekommen wurde. Der GBA hat im Revisionsverfahren praktisch die Funktion einer Staatsanwaltschaft. Insofern finde ich das jetzt nur sehr bedingt richtungsweisend, auch wenn es Rosenheim24 in seiner Überschrift geschrieben hat.

Weißt du dazu mehr?


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09.04.2025 um 00:01
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Weißt du dazu mehr?
Wir werden es sehen.
Im Mai sind wir vermutlich schlauer.


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09.04.2025 um 00:03
Zitat von emzemz schrieb:Der Generalbundesanwalt meinte jedenfalls, die Revision sei "teils unbegründet, teils unzulässig“.
Sieht nicht allzu gut aus für die Revision.
Baumgärtl geht direkt im Interview hier:

https://www.rfo.de/mediathek/video/harald-baumgaertl-zu-revisionsempfehlung-im-fall-hannah-w/

darauf ein und betont die "freie Entscheidung" des BGH


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09.04.2025 um 00:27
@Lanza

Die Revisionsempfehlung sieht nicht allzu gut aus.
Aber wie schon gesagt, wir müssen abwarten.


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09.04.2025 um 00:35
Zitat von emzemz schrieb:Die Revisionsempfehlung sieht nicht allzu gut aus.
Aber wie schon gesagt, wir müssen abwarten.
Jedes zweite Urteil in letzter Zeit wurde aufgehoben:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 04.03.2025:Dass Traunstein absoluter Spitzenreiter ist, wusste ich. Dass es aber jedes Zweite Urteil ist, das ist schon eine Hausnummer.



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09.04.2025 um 00:47
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Auf diese verdrehte Argumentation hab ich eigentlich schon gar keinen Bock mehr zu antworten, werd das in Zukunft wohl auch lassen.
Ja bitte, fänd ich gut! Würde uns ersparen, viele sinnlose Textmeter lesen zu müssen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der GBA hat im Revisionsverfahren praktisch die Funktion einer Staatsanwaltschaft. Insofern finde ich das jetzt nur sehr bedingt richtungsweisend, auch wenn es Rosenheim24 in seiner Überschrift geschrieben hat.
Aber was willst Du denn damit sagen? Dass er immer auf Seiten der Gerichte = des Staates steht und deshalb eh alle eingereichten Anträge sowieso als unbegründet oder unzulässig oder, wie in diesem Fall sogar beides, deklariert?
Zitat von LanzaLanza schrieb:Jedes zweite Urteil in letzter Zeit wurde aufgehoben:
Ja, nur das solcehe Entscheidungen kein Glückspiel sind und die zuständigen Richter nicht würfeln (1, 2 oder 3 = Revision statt gegeben; 4,5 oder 6 = Antrag abgelehnt). Insofern sagen solche statistischen Erhebungen doch rein gar nichts über die Chance des einzelnen Verfahrens aus.


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