kegelschnitt schrieb:In der Situation ist es folgerichtig, möglichst alle Hebel in Bewegung zu setzen.
Vielleicht wäre als Mutter aber auch folgerichtig, sich einzugestehen, was das Früchtchen von Sohn da getan hat. Was sendet das denn für Signale für die Erziehung und Entwicklung, wenn sich die ganze Familie die Beine ausreißt, um ihn rauszuboxen, obwohl er die Tat begangen hat? Hast Du es vielleicht auch mal unter dem Aspekt bedacht.
kegelschnitt schrieb:Außerdem darf ich daran erinnern, dass auch im Fall Badewanne der BGH das 1. Urteil bloß wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben hat, nicht in der Sache. Wie wir inzwischen wissen, war auch die Beweiswürdigung falsch.
Ja, die Badewanne. Was für ein Glück, dass es diesen einen Fall gab, sonst hätte man jetzt gar kein Präzedenzbeispiel, was man immer und immer wieder anführen kann um zu zeigen, dass Fehlurteile vorkommen.
Lanza schrieb:Ok hatte wahrgenommen aus einer großen Zeitung, dass die inzwischen auch von "mutmaßlich" sprechen:
Wenn Du
@Deus_Ex_Machin Aussage sorgfälig gelesen hättest, könntest Du Dir diese Deine Wahrnehmung vielleicht sogar erklären:
Deus_Ex_Machin schrieb:Die Unschuldsvermutung bindet nur den Staat und die Presse, nicht den einzelnen Bürger. Jeder Bürger darf, sofern eine hinreichende Tatsachenbasis, wie etwa eine Anklage, gegeben ist, zu der Meinung gelangen, ein Angeklagter sei schuldig und diese Meinung auch frei äußern.
Oder ist die BILD Deiner Meinung nach ein einzelner Bürger?
fassbinder1925 schrieb:Auf jeden Fall war die Justiz teilweise unfähig in diesem Fall und ein Angeklagter wurde von Richtern verurteilt, die nicht über ihn hätten richten dürfen.
Es wurde ein einziger Verfahrensfehler gerügt und Du machst daraus eine "teilweise unfähige Justiz". Eine Nummer kleiner ging es wohl nicht?!
Deus_Ex_Machin schrieb:Ansonsten darf jeder Bürger bei hinreichender Tatsachengrundlage (z.B. U-Haft, Anklage) öffentlich die Meinung äußern, diese Person sei schuldig.
Und wir haben hier ja als Tatsachengrundlage sogar weit mehr als U-Haft und Anklage. Es gibt einen ganzen Prozess, in dem die Indizien, die für seine Schuld sprechen präsentiert wurden und in dem die Verteidigung es nicht geschaft hat, diese Indizien zu entkräften. Dass ist doch wohl eine ganz gute Basis, um sich eine persönliche Meinung bilden zu dürfen.