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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.561 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:13
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:öffentlich die Meinung äußern, diese Person sei schuldig
Und das gilt dann auch wenn man "schuldig" durch "Täter" ersetzt wie hier ?
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Täter, die nach jahrelanger Planung besonders raffiniert vorgegangen sind (z.B. Babenhausen) oder solche, die mehr Glück als Verstand hatten (Sebastian T.), und daher wenige bis keine Spuren hinterlassen haben, werden zu Unschuldslämmern umgelogen, denen die böse Justiz übel mitspielt.
Dann lerne ich wirklich gerade dazu


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:16
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und das gilt dann auch wenn man "schuldig" durch "Täter" ersetzt wie hier ?
Klar. Wenn jemand dringend tatverdächtig ist, darf man mit guten Gründen die Meinung vertreten, dass er der Täter ist. Die Zulässigkeit dieser Meinung endet, wie erwähnt, erst mit rechtskräftigem Freispruch (oder, wenn es noch keine Anklage gab, mit Aufhebung des Haftbefehls).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:22
Ok hatte wahrgenommen aus einer großen Zeitung, dass die inzwischen auch von "mutmaßlich" sprechen:
Kommt der mutmaßliche Killer von Hanna (†23) jetzt frei?
Quelle: https://m.bild.de/regional/muenchen/eiskeller-mord-bgh-hebt-urteil-im-fall-hanna-23-auf-67ffb3270c382a03795186b3

Im Gegensatz dazu als das Urteil noch nicht aufgehoben war:
Revision! Hannas Killer pocht auf seine Unschuld
Quelle: https://m.bild.de/regional/muenchen/revision-im-eiskeller-mord-darum-pocht-hannas-killer-auf-seine-unschuld-66aa05b0c3cfd352dfe74783?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:23
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Die Unschuldsvermutung bindet nur den Staat und die Presse, nicht den einzelnen Bürger. Jeder Bürger darf, sofern eine hinreichende Tatsachenbasis, wie etwa eine Anklage, gegeben ist, zu der Meinung gelangen, ein Angeklagter sei schuldig und diese Meinung auch frei äußern.
Das ist wohl richtig. Aber…
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:haben, werden zu Unschuldslämmern umgelogen, denen die böse Justiz übel mitspielt.
Wer lügt die Leute um?
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:denen die böse Justiz übel mitspielt.
Auf jeden Fall war die Justiz teilweise unfähig in diesem Fall und ein Angeklagter wurde von Richtern verurteilt, die nicht über ihn hätten richten dürfen.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:und daher wenige bis keine Spuren hinterlassen haben
Vielleicht sollte dir das bei einem ungeplanten Mord eines Heranwachsenden zu Denken geben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:25
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ok hatte wahrgenommen aus einer großen Zeitung, dass die inzwischen auch von "mutmaßlich" sprechen:

Kommt der mutmaßliche Killer von Hanna (†23) jetzt frei?

Quelle: https://m.bild.de/regional/muenchen/eiskeller-mord-bgh-hebt-urteil-im-fall-hanna-23-auf-67ffb3270c382a03795186b3

Im Gegensatz dazu als das Urteil noch nicht aufgehoben war:

Revision! Hannas Killer pocht auf seine Unschuld

Quelle: https://m.bild.de/regional/muenchen/revision-im-eiskeller-mord-darum-pocht-hannas-killer-auf-seine-unschuld-66aa05b0c3cfd352dfe74783?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F
In beiden Fällen lebte ja die Unschuldsvermutung fort, da es keine rechtskräftige Verurteilung gab. Die Presse muss jedoch mehr aufpassen als Privatleute, weil die Gerichte strengere Anforderungen an sie stellen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:27
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Er ist ja schuldig, nicht unschuldig. Das ist der entscheidende Unterschied. Und zu diesem Ergebnis würde jede beliebige Strafkammer dieser Republik kommen.
Und das weißt du woher? Diese Behauptung halte ich für sehr vermessen und unseriös.

Wenn du sogar weißt, wie jede einzelne Strafkammer des Landes richtet, warum hast du nicht die Revision vorhergesagt?


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gestern um 00:31
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Auf jeden Fall war die Justiz teilweise unfähig in diesem Fall und ein Angeklagter wurde von Richtern verurteilt, die nicht über ihn hätten richten dürfen.
Naja, bei sofortiger Offenlegung des Mailverkehrs zwischen Frau Aßbichler und dem "Wolfgang" wäre T. heute ein rechtskräftig verurteilter Mörder. Es ist letztlich im ersten Durchgang an einer schlichten Formalie gescheitert.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Vielleicht sollte dir das bei einem ungeplanten Mord eines Heranwachsenden zu Denken geben.
Nein, wieso? Das ist doch gut erklärbar: Das Wasser hat die Spuren vernichtet. Der Mord an Rebecca Reusch beispielsweise dürfte auch völlig ungeplant gewesen sein und der mutmaßliche Täter war gerade einmal 27, also nicht furchtbar lebenserfahren. Wer sich mit dem Fall beschäftigt, stellt auch fest, dass da jemand bei der spurenlosen Beseitigung der Leiche mehr Glück als Verstand hatte. So etwas kommt nun einmal in seltenen Fällen vor.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:42
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Dass die Verletzungen AUCH von einem Unfall herrühren können, würde doch für einen Freispruch völlig genügen m. E.
Frau Rick sagt ab Minute 1:50 allersdings, dass die Verletzungen nicht von einem Täter sondern vom Fluss stammen.
Eine andere Ursache, also ein AUCH, schließt sie aus.
https://www.ardmediathek.de/video/abendschau/mordfall-hanna-woerndl-urteil-aufgehoben/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyNFdPMDE2OTU5QTAvc2VjdGlvbi81MGVlYWYxYS1lZWI3LTQzOGMtODVkNi1jZDdiMTFmNzU1M2I
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Man darf eben auch den Aspekt nicht außer Acht lassen, dass die Familie nach der zweiten Runde vermutlich finanziell ruiniert sein wird.
Das ist bedrückend.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Er ist ja schuldig, nicht unschuldig. Das ist der entscheidende Unterschied. Und zu diesem Ergebnis würde jede beliebige Strafkammer dieser Republik kommen.
Zitat von XluXXluX schrieb:Aha. Das weißt Du woher genau? Von AM?
Weil seine Schuld vom BGH nicht in Zweifel gezogen wird. Es geht um einen Formfehler.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:44
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:In der Situation ist es folgerichtig, möglichst alle Hebel in Bewegung zu setzen.
Vielleicht wäre als Mutter aber auch folgerichtig, sich einzugestehen, was das Früchtchen von Sohn da getan hat. Was sendet das denn für Signale für die Erziehung und Entwicklung, wenn sich die ganze Familie die Beine ausreißt, um ihn rauszuboxen, obwohl er die Tat begangen hat? Hast Du es vielleicht auch mal unter dem Aspekt bedacht.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Außerdem darf ich daran erinnern, dass auch im Fall Badewanne der BGH das 1. Urteil bloß wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben hat, nicht in der Sache. Wie wir inzwischen wissen, war auch die Beweiswürdigung falsch.
Ja, die Badewanne. Was für ein Glück, dass es diesen einen Fall gab, sonst hätte man jetzt gar kein Präzedenzbeispiel, was man immer und immer wieder anführen kann um zu zeigen, dass Fehlurteile vorkommen.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ok hatte wahrgenommen aus einer großen Zeitung, dass die inzwischen auch von "mutmaßlich" sprechen:
Wenn Du @Deus_Ex_Machin Aussage sorgfälig gelesen hättest, könntest Du Dir diese Deine Wahrnehmung vielleicht sogar erklären:
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Die Unschuldsvermutung bindet nur den Staat und die Presse, nicht den einzelnen Bürger. Jeder Bürger darf, sofern eine hinreichende Tatsachenbasis, wie etwa eine Anklage, gegeben ist, zu der Meinung gelangen, ein Angeklagter sei schuldig und diese Meinung auch frei äußern.
Oder ist die BILD Deiner Meinung nach ein einzelner Bürger?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Auf jeden Fall war die Justiz teilweise unfähig in diesem Fall und ein Angeklagter wurde von Richtern verurteilt, die nicht über ihn hätten richten dürfen.
Es wurde ein einziger Verfahrensfehler gerügt und Du machst daraus eine "teilweise unfähige Justiz". Eine Nummer kleiner ging es wohl nicht?!
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Ansonsten darf jeder Bürger bei hinreichender Tatsachengrundlage (z.B. U-Haft, Anklage) öffentlich die Meinung äußern, diese Person sei schuldig.
Und wir haben hier ja als Tatsachengrundlage sogar weit mehr als U-Haft und Anklage. Es gibt einen ganzen Prozess, in dem die Indizien, die für seine Schuld sprechen präsentiert wurden und in dem die Verteidigung es nicht geschaft hat, diese Indizien zu entkräften. Dass ist doch wohl eine ganz gute Basis, um sich eine persönliche Meinung bilden zu dürfen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:47
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Naja, bei sofortiger Offenlegung des Mailverkehrs zwischen Frau Aßbichler und dem "Wolfgang" wäre T. heute ein rechtskräftig verurteilter Mörder. Es ist letztlich im ersten Durchgang an einer schlichten Formalie gescheitert.
Auch das ist falsch, weil Du es schlichtweg nicht weißt.
Das BGH hat ja nicht nur die fehlende Offenlegung der E-Mail gerügt, sondern auch die Parteilichkeit an sich. Assbichler war also unabhängig von dem nicht offengelegten Email-Verkehr befangen und hätte den Vorsitz gar nicht weiterführen dürfen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:53
Zitat von XluXXluX schrieb:Das BGH hat ja nicht nur die fehlende Offenlegung der E-Mail gerügt, sondern auch die Parteilichkeit an sich.
Nein. Dafür gibt der Beschluss des BGH nichts her.


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gestern um 00:58
Zitat von emzemz schrieb:Weil seine Schuld vom BGH nicht in Zweifel gezogen wird.
Dazu das:
Das Revisionsgericht darf – jedenfalls zum Schuld- und Strafausspruch – keine eigenen Beweise erheben, es darf auch die durch den Tatrichter festgestellten Tatsachen nicht in der Weise eigenständig würdigen, dass es die eigene Beweiswürdigung an die Stelle jener des Tatrichters setzt.
Daraus folgt, dass das Revisionsgericht in der Sache grundsätzlich weder zum Schuldspruch, noch zum Strafausspruch selbst entscheiden kann.
[ /quote]

Quelle:
https://www.revision-strafrecht.de/revision-script/rechtsnatur-des-revisionsverfahrens/#:~:text



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 01:16
Man muss sich das noch mal vor Augen führen, dass die beiden Pflichtverteidiger den Befangenheitsantrag damals gar nicht erst mitunterschrieben hatten:
Es dürfte auch kein Zufall sein, dass Rick den Antrag allein unterschrieben hatte. Die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Frank hatten den Brief eben nicht unterzeichnet.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/fall-hanna-verteidigerin-nicht-aufmerksam-entscheidung-zur-befangenheit-im-hanna-prozess-art-962854

Rick dazu:
Rick lässt sich offenkundig nicht entmutigen von der Ablehnung ihres Antrags und spricht von einer "Traunsteiner" Rechtsauffassung. Sie kündigt bereits die Revision an. "Dass Erörterungsgespräche ohne Beteiligung der Verteidigung geführt werden dürfen, wenn danach ein Hinweis erteilt wird, wird der Bundesgerichtshof aller Voraussicht nach nicht teilen", so Rick zur AZ.
Quelle: Wie oben

Ich erspar uns mal das Gespött dazu aufzuführen


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gestern um 01:17
Zitat von XluXXluX schrieb:Daraus folgt, dass das Revisionsgericht in der Sache grundsätzlich weder zum Schuldspruch, noch zum Strafausspruch selbst entscheiden kann.
Genau das sage ich doch:
Zitat von emzemz schrieb:Weil seine Schuld vom BGH nicht in Zweifel gezogen wird.



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gestern um 01:20
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Vielleicht wäre als Mutter aber auch folgerichtig, sich einzugestehen, was das Früchtchen von Sohn da getan hat. Was sendet das denn für Signale für die Erziehung und Entwicklung, wenn sich die ganze Familie die Beine ausreißt, um ihn rauszuboxen, obwohl er die Tat begangen hat?
Ist Dir eigentlich ein einiges Mal in den Sinn gekommen, dass er es vielleicht wirklich nicht war?
Ich finde es unglaublich, dass Du nach 647 Seiten immer noch 100% von STs Schuld überzeugt zu sein scheinst und sogar gegen die Familie, die überhaupt nichts dafür kann, derart unterhalb der Gürtellinie hetzt.


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gestern um 01:23
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Sinnvoller wäre es gewesen zu gestehen, zu bereuen und sich einer Therapie im Vollzug zu unterziehen. Dann wäre er in ein paar Jahren wieder frei.
Ist es nicht aber komisch, dass ein angeblicher Täter, der schon bei einer Runde Schnaps im Freundeskreis quasi aus dem Nichts, die Tat gesteht a la " Ja, dann war ichs halt", weil er dem "Druck" angeblich nicht standhalten konnte,
und das ähnlich substanzlos unmittelbar bei seinem Zellengenossen wiederholt?

Aber gleichzeitig sämtliche Polizeiverhöre und einen Prozess mit dem Ausgang seiner eigenen Verurteilung sowie die komplette bisherige Haftzeit offenbar ohne weitere Eingeständnisse, ohne Zusammenbruch, ohne sich je mit Täterwissen zu verplappern, allem standgehalten hat?
Das finde ich dann doch bemerkenswert.


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gestern um 01:27
Zitat von emzemz schrieb:Weil seine Schuld vom BGH nicht in Zweifel gezogen wird.
Nein, Du sagst, ST ist schuldig, weil das BGH seine Schuld nicht in Zweifel gezogen hat.

Im Text steht aber, dass das BGH gar nicht befugt dazu ist, eigenständig irgendetwas zu würdigen (außer in seltenen Ausnahmefällen).


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gestern um 01:56
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Es wurde ein einziger Verfahrensfehler gerügt und Du machst daraus eine "teilweise unfähige Justiz". Eine Nummer kleiner ging es wohl nicht?!
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es ist letztlich im ersten Durchgang an einer schlichten Formalie gescheitert.
Zitat von emzemz schrieb:Weil seine Schuld vom BGH nicht in Zweifel gezogen wird. Es geht um einen Formfehler.
Ich lese hier teilweise fassungslos mit.

Euch ist schon klar, dass dieser Verfahrensfehler/ Formalie/Formfehler der Vorwurf der Befangenheit ist?!?! Und ihr wisst auch, dass der Vorwurf der Befangenheit deshalb ein absoluter Revisionsgrund ist, weil man nicht mehr sicher von einem fairen, unparteilichem Verfahren ausgehen kann. Hier gab es sogar mehr als einen Hinweis auf Parteilichkeit.

Wie bitte soll man denn von einer befangenen, parteilichen Richterin erwarten, ein richtiges Urteil zu fällen? Was glaubt ihr denn, wofür es absolute Revisionsgründe gibt?

Wegen der Begangenheit sind dann auch die inhaltlichen Fehler nicht mehr relevant. Wie sollten sie auch, sachlich-rechtliche Fehler können eigentlich nur von unparteilichen Richtern begangen werden.

Wobei ich nochmal erwähnen möchte, dass eine fehlende Segelanweisung einfach nicht bedeutet, dass der BGH dem restlichen Urteil stillschweigend zustimmt. Ich denke das ist euch auch klar, egal wie oft ihr das Gegenteil behauptet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 05:18
Zitat von emzemz schrieb:Weil seine Schuld vom BGH nicht in Zweifel gezogen wird. Es geht um einen Formfehler.
Der BGH hat also keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Dafür hätte ich bitte eine Quelle (wer behauptet, der belegt). Wurden da etwa wieder private Emails geleakt?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 07:23
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Euch ist schon klar, dass dieser Verfahrensfehler/ Formalie/Formfehler der Vorwurf der Befangenheit ist?!?! Und ihr wisst auch, dass der Vorwurf der Befangenheit deshalb ein absoluter Revisionsgrund ist, weil man nicht mehr sicher von einem fairen, unparteilichem Verfahren ausgehen kann. Hier gab es sogar mehr als einen Hinweis auf Parteilichkeit.
Absolut richtig. Befangenheit von Richter als Formalie abzutun schon ziemlich strange.
Vor allem spricht das BGH explizit in diesem Zusammenhang von schwieriger Beweiswürdigung. Alles im Rahmen der freien Beweiswürdigung wird nach meinem Verständnis vom BGH nicht abgeklopft. Der Verweis auf der schwierige Beweislage scheint aber schon zu implizieren, dass hier auch eine andere freie Bewesiswürdigung möglich gewesen wäre, die auch zu einem anderem Ergebnis kommt. Ist natürlich toll, dass sich da jetzt die Richterin drum kümmert (wenn ich das richtig verstanden habe) die die anscheinend ja recht offensichtliche Befangenheit nicht feststellen könnte.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wegen der Begangenheit sind dann auch die inhaltlichen Fehler nicht mehr relevant. Wie sollten sie auch, sachlich-rechtliche Fehler können eigentlich nur von unparteilichen Richtern begangen werden.
Das hätte ich nicht so verstanden. Ich hätte schon eher gedacht, dass da keine klaren Rechtsfehler zu beanstanden sind.
Aus meiner Sicht kann man schon sagen: das BGH kam beisielsweise nicht zum Schluss, dass man weitere Gutachter hätte zulassen müssen. Aber es das heißt ja noch nicht dass es illegitim gewesen


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