Es ist vielleicht zu früh, um in diese Richtung zu spekulieren, aber falls der Vater tatsächlich in irgendeiner Weise der Täter sein sollte, könnte hier nicht ein geradezu klassischer Fall dessen vorliegen, was in der deutschen Rechtswissenschaft als "actio libera in causa" benannt wird:
Wikipedia: Actio libera in causaBei diesem Rechtsinstitut geht es, vereinfacht gesagt, darum, dass jemand im (selbst verursachten) Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begeht, für die er dann aber nicht bestraft werden könnte - also hat man eine Möglichkeit geschaffen, dass also das
Versetzen in den Zustand der Schuldunfähigkeit, mit dem Ziel, eine Straftat zu begehen, dennoch zu einer Schuldzuweisung führen kann.
Klassisches Lehrbeispiel ist oft das "Erdrücken eines Kindes im Schlaf", also das Mitnehmen eines Kindes in das elterliche Schlafbett mit der Absicht, es quasi "versehentlich" im Schlaf zu ersticken bzw. zu erdrücken.
Hier könnte der Vater sich die Verletzung selbst zugefügt haben, damit sich das Kind, vom Wasser angezogen, in tödliche Gefahr begibt. Er hätte sich also nach dieser Hypothese bewusst in einen schuldunfähigen Zustand versetzt (die Flasche auf den eigenen Kopf geschlagen), um den im österreichischen Recht verankerten "Tod durch Unterlassen" zu begehen.
Spannend wäre, ob es im österreichischen Recht etwas ähnliches gibt wie bei und die a.l.i.c. - vielleicht kennt sich hier jemand ausreichend gut aus, um uns dahingehend aufzuklären.
Anmerken möchte ich, dass ich trotz der aktuellen Wendung nicht glauben kann und möchte, dass der Vater für den Tod seines Kindes verantwortlich ist. Aber die Realität ist natürlich kein Wunschkonzert. Aber ich habe weiterhin Zweifel.