fassbinder1925 schrieb:Ich finde da kann man gar nicht sagen, wurde der Punkt nicht ermittelt, oder wurde das im Prozess nicht richtig behandelt. Ist ja nicht so, dass die Verletzungen und der Anzug nicht dokumentiert wurden. Genauso wird man bei einem Kind wie Leon genau feststellen können zu was er zu dem Zeitpunkt in der Lage war. Aber das wurde ja nicht wirklich behandelt. Es war auch kein Textilgutachter da. Einen Biomechaniker gab es ja wohl von Seiten des FA aber vorgetragen hat er wohl nichts in der öffentlichen HV.
Genau das ist der Punkt und es fällt mir sehr schwer das zu beurteilen. Es wurde nach meinem Eindruck alles so durchgehudelt. Auf meine Nachfrage, hieß es, das sei in Österreich so üblich, die Geschworenen hätten Einblick in die 3.500 Seiten Akt und könnten alles nachlesen. Der Prozess dient wohl dann eher dazu, alles anzureißen und Fragen zu bestimmten Details zu stellen.
In Deutschland wäre in so einem Prozess ganz sicher ein medizinischer Gutachter herangezogen worden, der die motorischen Fähigkeiten des Jungen beurteilt hätte, ob und wenn ja wie er überhaupt alleien zum Wasser hätte krabbeln können und welche Spuren dass an seinem Körper hätte hinterlassen müssen, ob diese sicher nachweisbar gewesen wären, ob das festgestellt Verletzungsbild eine eigenständiges Reingehen bestätigt oder ausschließt oder keinen Rückschluss zulässt.
Dann ein Spurenexperte, ob es Spuren am Ufer gab, vom Vater, vom Kind, von einem Dritten.
Ein Textilexperte, eine Experte für Fließverhalten von Gewässern, denn die Frage ist ja auch, an welcher Stelle kann der Junge ins Wasser gekommen sein.
Jeden denen hätte ein mind. hundertseitiges Gutachten abgeben müssen und hätte mind. einen halben Verhanlungstag seine Ergebnisse darlegen müssen, inkl. der Herleitung, wie er dazu gekommen ist, welche Parameter er gemessen und beurteilt hat etc.
Bei der Flasche wäre ein Schaubild verlangt worden: welche Scherben landeten auf welchem Weg im Labor (Spurensicherung oder Schwager) und welche fehlen für die vollständige Rekonstruktion der Flasche.
Man hätte nicht einfach gesagt, der Schrittzähler sei unzuverlässig, man könne ja auch dasitzen und ihn schütteln (was ganz sicher nich passiert ist, denn das Problem war ja nicht, dass Schritt zu viel drauf waren, sondern fehlten). Ein sachverständieger hätte also sicher eine Zeitstrahl zeigen müssen, wann welche Schrittfolgen registriert wurde, wie die mit den anderne Daten (Überwachungskameras, Handyvideos, auffindung durech den Zeugen) zusammenpassen und dann darlegen müssen, an welchen Stellen er genau Unzuverlässigkeiten erwartet.
(Also so bitte, diese Apps werden von tausenden Leuten benutzt und keiner klagt darüber, dass der Zähler zwischen durch mal eine Stunde aussetzt, aber hier soll das zufällig passiert sein?!?).
In Deutschland hätte dieser Prozess 10, 15 oder 20 Verhandlungstage gedauert. Aber da gilt ja auch das Mündlichkeitsprinzip. Wie soll sich denn ein Geschworener im Selbststudium aus 3.500 Seiten Aktenmaterial ein eigenes Bild machen, wo ein Großteil der Akten aus wissenschaftlichen Erörterungen besteht, von denen er wahrscheinlich keien Ahnung hat?!