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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

4.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kind, Österreich, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 11:37
Nun ist das Urteil rechtskräftig, wie gerade per Eilmeldung bekannt wurde!
Nach dem Freispruch im Mordprozess am Landesgericht Innsbruck für den 39-Jährigen, dem vorgeworfen worden war, seinen geistig beeinträchtigten Sohn Leon im Sommer 2022 in die Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol geworfen und dadurch getötet zu haben, verzichtet die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel. Dies bestätigte Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr am Freitag. Das von den Geschworenen einstimmig gefällte Urteil war somit rechtskräftig.
Quelle: https://www.tt.com/artikel/30888479/freispruch-fuer-leons-vater-staatsanwaltschaft-verzichtet-auf-rechtsmittel


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 11:59
Zitat von bonlaybonlay schrieb:Nach dem Freispruch im Mordprozess am Landesgericht Innsbruck für den 39-Jährigen, dem vorgeworfen worden war, seinen geistig beeinträchtigten Sohn Leon im Sommer 2022 in die Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol geworfen und dadurch getötet zu haben, verzichtet die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel. Dies bestätigte Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr am Freitag. Das von den Geschworenen einstimmig gefällte Urteil war somit rechtskräftig.
Na bitte! Das gibt der Familie jetzt doch hoffentlich auch die Rückendeckung, sich voll uns ganz darauf zu konzentrieren, positiv in die Zukunft zu blicken. Sicher wird man noch ein paar Nächte drüber (durch-)schlafen müssen, aber dann sollten sie sich darauf konzentrieren, ihr altes Leben wieder aufzubauen und auch für ihre Tochter, die jetzt kein Schattenkind mehr sein muss, die liebevollen Eltern zu sein, die sie für Leon waren!


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 12:03
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Ich weiß nicht, ob es hier schonmal besprochen wurde.. Gibt es in Österreich auch so etwas wie den Strafklageverbrauch? Könnte Florian A. rein theoretisch nochmals vor ein Gericht gestellt werden, sollten sich neue Erkenntnisse ergeben?
Ja, gibt es, wie in fast allen zivilisierten Ländern ist das auch in Österreich so:
„Verbot wiederholter Strafverfolgung
§ 17. (1) Nach rechtswirksamer Beendigung eines Strafverfahrens ist die neuerliche
Verfolgung desselben Verdächtigen wegen derselben Tat unzulässig.
Quelle: Strafprozessordnung der Republik Österreich

Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, wie Absatz 2 beschreibt:
(2) Die Bestimmungen über die Fortsetzung, die Fortführung, die Wiederaufnahme und

die Erneuerung des Strafverfahrens sowie über die Nichtigkeitsbeschwerde zur
Wahrung des Gesetzes bleiben hiervon unberührt.“
Quelle: wie oben

In der Praxis bedeutet das in diesem Fall: "Das war's"


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 12:09
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:dass nicht ausreichend ausermittelt wurde, wie der Junge in die Ache gelangte und das ist für die Anklagepunkt irrelevant.
Warum sollte das irrelevant sein?
Die Frage, die die Geschworenen zu beantworten hatten war folgende
Ist der Angeklagte schuldig, seinen Sohn vorsätzlich getötet zu haben, indem er ihn zum damaligen Zeitpunkt in die Ache warf, weshalb das Kind ertrank?
Da nicht ausreichend ermittelt wurde, wie Leon in die Ache gelangt ist, konnte diese Frage gar nicht -ohne jeden Zweifel- mit "Ja" beantwortet werden.
Die verschiedenen Szenarien, die hier anklangen, wie beispielsweise der Gedanke, der Vater könne erschöpft auf der Bank eingeschlafen sein und Leon selbsständig zum Ufer gelaufen sein, wie von @Rick_Blaine skizziert, mögen vielleicht unwahrscheinlich sein, jedoch nicht gänzlich auszuschliessen. Mithin muss die Frage verneint werden.
Die StA hatte sich bei der Frage, wie der Junge in die Acge gelangt sei festgelegt und auch die Fragestellung an die Geschworenen entsprechend eng gefasst.
Vor dem Hintergrund verstehe ich die Behauptung der Irrelevanz nicht.


Immer vorausgesetzt, bei der Wiedergabe der Fragestellung durch die Presse wurde sorgfältig gearbeitet und die entsprechende Wortwahl (sinngemäß) korrekt übernommen.



Quelle des Zitats https://www.krone.at/3475014


Ich sehe nicht, dass die Geschworenen in dieser Frage sehr viel Spielraum hatten anders zu entscheiden.
Das stellt sich für mich bei der anderen Frage deutlich anders dar.
Aber auch dort hat sich zum Ende hin ja einiges, was zunächst der klar schienen, ein bisschen verschoben.


Ich gehöre auf jeden Fall zu denjenigen, die dem Kindesvater die Räuberpistole mit dem Überfall nicht abnehmen.
Dennoch glaube ich, dass hier ein Urteil, auch wenn es von Berufsrichter:innen gesprochen worden wäre, kaum anders ausgefallen wäre.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 12:32
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Staatsanwälte krallen sich ja gerne mal an ihrem main suspect fest. Sie können wohl schwerer von ihm ablassen, wenn sie zb einmal einen Erfolg im Gerichtssaal verbuchen konnten, in einer Sache. Bis zur letzten Wiederaufnahme wird da , wie um den letzten Knochen im Napf gekämpft. So zumindest empfinde ich es manchmal. Einmal verurteilt, möchte man möglichst alles tun, den Verurteilten auch dort zu belassen.
Diese stereotypen Skizzierungen von Funktionsträgern, gestern die Geschworenen, heute der Staatsanwalt - ploppen da bei den Usern immer noch die Tuschezeichnungen eines Honoré Daumier (Karikaturist, 1808 - 1879, berühmt für seine Zeichnungen aus dem Gericht) als Bildschirmschoner auf dem Tablet auf?
Daumiers sozialkritische Absicht, gerne verwechselt mit einem Denkmal für Juristen, obwohl eher Abziehbild.

Gute Staatsanwälte machen sich nicht psychisch abhängig vom Ausgang eines Prozesses. Nicht nur das Ergebnis eines Prozesses zählt, sondern wie man dort hingelangt ist, der Stil, die Disziplin, die Arbeitsamkeit, die Teamführung. Für Karriere und Ruf ist das Wie mindestens dem Ob gleichwertig.

Mein persönliches Erleben von Staatsanwälten in Prozessen während der fünf Jahre als Schöffin bis 2023 war meinem Menschenbild entsprechend, Profis, Verhandler, mit gesundem Standing ... viele junge Frauen, die straight, aber oft doch fairer befragten als der Vorsitzende, einer davon brilliant, ich sah ihn später in einer ARD crime Doku wieder.

Aus diesem Grund folge ich hier auch gerne den Beschreibungen aus dem Gericht zu den Akteuren wie Vorsitzender und Staatsanwaltschaft und wünsche mir hier im Forum mehr Differenzierung, das würde auch das Diskutieren attraktiver machen.


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02.08.2024 um 12:36
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Na bitte! Das gibt der Familie jetzt doch hoffentlich auch die Rückendeckung, sich voll uns ganz darauf zu konzentrieren, positiv in die Zukunft zu blicken. Sicher wird man noch ein paar Nächte drüber (durch-)schlafen müssen, aber dann sollten sie sich darauf konzentrieren, ihr altes Leben wieder aufzubauen und auch für ihre Tochter, die jetzt kein Schattenkind mehr sein muss, die liebevollen Eltern zu sein, die sie für Leon waren!
Ich denke, du kannst deinen Zynismus nun endgültig sein lassen, er ist in diesem Fall nicht angebracht.
Es hat sich vor allem das kleine Mädchen verdient, jetzt zur Ruhe zu kommen und mit Mama und Papa ein halbwegs normales Leben zu führen. Die letzten Jahre mag ich mir gar nicht ausmalen: der Bruder verstorben, eine wahrscheinlich höchst traumatisierte Mutter und der Vater im Gefängnis. Mit 4 Jahren ganz schön viel für eine Kinderseele.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 12:48
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Da nicht ausreichend ermittelt wurde, wie Leon in die Ache gelangt ist, konnte diese Frage gar nicht -ohne jeden Zweifel- mit "Ja" beantwortet werden.
Die verschiedenen Szenarien, die hier anklangen, wie beispielsweise der Gedanke, der Vater könne erschöpft auf der Bank eingeschlafen sein und Leon selbsständig zum Ufer gelaufen sein, wie von
Es gab Versäumnisse bei den Ermittlungen, aber ich bin mir nicht mal sicher, ob das nicht im Rahmen des möglichen ermittelt wurde unter welchen Szenarien Leon ins Wasser gekommen sein könnte. Die Beweisaufnahme und die Präsentation der Beweise, lässt viele Fragen offen. Ich finde da kann man gar nicht sagen, wurde der Punkt nicht ermittelt, oder wurde das im Prozess nicht richtig behandelt. Ist ja nicht so, dass die Verletzungen und der Anzug nicht dokumentiert wurden. Genauso wird man bei einem Kind wie Leon genau feststellen können zu was er zu dem Zeitpunkt in der Lage war. Aber das wurde ja nicht wirklich behandelt. Es war auch kein Textilgutachter da. Einen Biomechaniker gab es ja wohl von Seiten des FA aber vorgetragen hat er wohl nichts in der öffentlichen HV.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich gehöre auf jeden Fall zu denjenigen, die dem Kindesvater die Räuberpistole mit dem Überfall nicht abnehmen.
Dennoch glaube ich, dass hier ein Urteil, auch wenn es von Berufsrichter:innen gesprochen worden wäre, kaum anders ausgefallen wäre.
Was das Mordurteil angeht bin ich unschlüssig. Ich könnte mir persönlich schon gut vorstellen, dass er möglicherweise vor einem Gericht mit Berufsrichtern und Schöffen verurteilt worden wäre. Leute wie @Rick_Blaine meinen ja auch sicher nicht. Das erkenne ich an, weil da ja langjährige Erfahrung in der Praxis dahintersteckt. Andererseits gibt es ja auch andere Stimmen von Leuten wie @klara.verstand, die ja wohl sogar in AUT praktizieren.

Sicherer bin ich mir eben auch beim Vortäuschen einer Straftat. Wenn es nicht so reich an Konsequenzen und nicht so unmoralisch wäre, würde ich es ja am liebsten haargenau nachstellen. Ich wette das wird mir nicht abgenommen. Nicht wenn die STA mit dem gleichen Gutachten reingeht. Da würde der Strafrichter nach 45 min die Tagessätze nur so um die Ohren hauen.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 13:00
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:ob das nicht im Rahmen des möglichen ermittelt wurde unter welchen Szenarien Leon ins Wasser gekommen sein könnte.
Ja, das ist gut möglich.
Aber dann ist die Fragestellung schwierig, weil die ja eben aktives Handeln durch den Vater benennt.
Und das müsste dann auch entsprechend nachgewiesen werden.
Ich halte wie gesagt das Szenario der Verletzung der Aufsichtspflicht für eher unwahrscheinlich, aber nach meinem Verständnis müsste das dann ausgeschlossen werden, um save sagen zu können, der Vater war aktiv an dem Tod des Kindes beteiligt.
Oder man hätte die Fragestellung an die Geschworenen anders formulieren müssen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Sicherer bin ich mir eben auch beim Vortäuschen einer Straftat.
Ja, da bin ich auch eher verwundert, dass auch in diesem Punkt das Ergebnis der Geschworenen so einstimmig ausfiel.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 13:02
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich finde da kann man gar nicht sagen, wurde der Punkt nicht ermittelt, oder wurde das im Prozess nicht richtig behandelt. Ist ja nicht so, dass die Verletzungen und der Anzug nicht dokumentiert wurden. Genauso wird man bei einem Kind wie Leon genau feststellen können zu was er zu dem Zeitpunkt in der Lage war. Aber das wurde ja nicht wirklich behandelt. Es war auch kein Textilgutachter da. Einen Biomechaniker gab es ja wohl von Seiten des FA aber vorgetragen hat er wohl nichts in der öffentlichen HV.
Genau das ist der Punkt und es fällt mir sehr schwer das zu beurteilen. Es wurde nach meinem Eindruck alles so durchgehudelt. Auf meine Nachfrage, hieß es, das sei in Österreich so üblich, die Geschworenen hätten Einblick in die 3.500 Seiten Akt und könnten alles nachlesen. Der Prozess dient wohl dann eher dazu, alles anzureißen und Fragen zu bestimmten Details zu stellen.
In Deutschland wäre in so einem Prozess ganz sicher ein medizinischer Gutachter herangezogen worden, der die motorischen Fähigkeiten des Jungen beurteilt hätte, ob und wenn ja wie er überhaupt alleien zum Wasser hätte krabbeln können und welche Spuren dass an seinem Körper hätte hinterlassen müssen, ob diese sicher nachweisbar gewesen wären, ob das festgestellt Verletzungsbild eine eigenständiges Reingehen bestätigt oder ausschließt oder keinen Rückschluss zulässt.
Dann ein Spurenexperte, ob es Spuren am Ufer gab, vom Vater, vom Kind, von einem Dritten.
Ein Textilexperte, eine Experte für Fließverhalten von Gewässern, denn die Frage ist ja auch, an welcher Stelle kann der Junge ins Wasser gekommen sein.
Jeden denen hätte ein mind. hundertseitiges Gutachten abgeben müssen und hätte mind. einen halben Verhanlungstag seine Ergebnisse darlegen müssen, inkl. der Herleitung, wie er dazu gekommen ist, welche Parameter er gemessen und beurteilt hat etc.
Bei der Flasche wäre ein Schaubild verlangt worden: welche Scherben landeten auf welchem Weg im Labor (Spurensicherung oder Schwager) und welche fehlen für die vollständige Rekonstruktion der Flasche.
Man hätte nicht einfach gesagt, der Schrittzähler sei unzuverlässig, man könne ja auch dasitzen und ihn schütteln (was ganz sicher nich passiert ist, denn das Problem war ja nicht, dass Schritt zu viel drauf waren, sondern fehlten). Ein sachverständieger hätte also sicher eine Zeitstrahl zeigen müssen, wann welche Schrittfolgen registriert wurde, wie die mit den anderne Daten (Überwachungskameras, Handyvideos, auffindung durech den Zeugen) zusammenpassen und dann darlegen müssen, an welchen Stellen er genau Unzuverlässigkeiten erwartet.
(Also so bitte, diese Apps werden von tausenden Leuten benutzt und keiner klagt darüber, dass der Zähler zwischen durch mal eine Stunde aussetzt, aber hier soll das zufällig passiert sein?!?).

In Deutschland hätte dieser Prozess 10, 15 oder 20 Verhandlungstage gedauert. Aber da gilt ja auch das Mündlichkeitsprinzip. Wie soll sich denn ein Geschworener im Selbststudium aus 3.500 Seiten Aktenmaterial ein eigenes Bild machen, wo ein Großteil der Akten aus wissenschaftlichen Erörterungen besteht, von denen er wahrscheinlich keien Ahnung hat?!


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 14:02
Zitat von GrillageGrillage schrieb:(Also so bitte, diese Apps werden von tausenden Leuten benutzt und keiner klagt darüber, dass der Zähler zwischen durch mal eine Stunde aussetzt, aber hier soll das zufällig passiert sein?!?).
Ich wollte nur anmerken, dass Schrittzähler einer Smartwatch auch nicht immer 100%ig funktionieren.
Hier mal als Beispiel, was Garmin dazu sagt:
Es gibt auch Fälle, in denen eine fehlende Armbewegung zu einem Mangel an aufgezeichneten Schritten führen kann, während Sie gehen. Dies kann unter anderem der Fall sein:

Schieben eines Kinderwagens oder Einkaufswagens*

Rasenmähen

Tragen einer Tüte oder eines Kindes

Festhalten am Griff eines Laufbandes während dem Gehen/Laufen

Halten von Wanderstöcken oder Stöcken

Fahrrad fahren

Halten der Leine beim Ausführen eines Haustiers
Quelle: https://support.garmin.com/de-DE/?faq=z1TfJCqajl8ZEZey72gg98

Und ich zB schaue auch normalerweise nicht, ob meine Uhr oder mein Smartphone die Schritte jetzt mitgetrackt hat oder nicht. Abends steht da Summe X und dann geh ich einfach davon aus, daß das schon stimmen wird.

*Kenntlichmachung von mir


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 14:12
Zitat von BrausebonbonBrausebonbon schrieb:Ich wollte nur anmerken, dass Schrittzähler einer Smartwatch auch nicht immer 100%ig funktionieren.
Natürlich können Tätigkeiten, die dazu führen, dass Dein Arm, an dem die Samartwatch hängt und den Rhythmus der Bewegungen aufzeichnet, sich weniger, stärker, schwächer oder gar nicht im Einklang mit den Schritten bewegt, die Genauigkeit der Aufzeichnung beeinflussen. Das ist doch wohl logisch.
Der vom Mord an seinem Sohn freigesprochene hatte aber keine Smartwatch, sondern ein I-Phone der neuesten Generation.
Insofern ist dein Beitrag doch wohl ein bisschen arg off-topic!


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 16:48
Zitat von bonlaybonlay schrieb:Es hat sich vor allem das kleine Mädchen verdient, jetzt zur Ruhe zu kommen und mit Mama und Papa ein halbwegs normales Leben zu führen. Die letzten Jahre mag ich mir gar nicht ausmalen: der Bruder verstorben, eine wahrscheinlich höchst traumatisierte Mutter und der Vater im Gefängnis. Mit 4 Jahren ganz schön viel für eine Kinderseele.
Kinder sind meistens die Leidtragenden in Familientragödien.

Aber deshalb der Familie nun ein Leben in Friede, Freunde, Eierkuchen zu wünschen, wird der Tatsache nicht gerecht, dass 1. Leon tot ist und 2. der Freispruch wohl erfolgte, weil nicht bewiesen werden konnte, was genau passiert ist und wie und ob, der Vater aktiv involviert war.
Nicht etwa, weil alle Zweifel ausgeräumt werden konnten.

Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack und ein glaubhaftes Alternativgeschehen steht nun mal nicht im Raum.


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02.08.2024 um 17:00
Gibt es in Österreich auch den Strafklageverbrauch?


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02.08.2024 um 17:40
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Natürlich können Tätigkeiten, die dazu führen, dass Dein Arm, an dem die Samartwatch hängt und den Rhythmus der Bewegungen aufzeichnet, sich weniger, stärker, schwächer oder gar nicht im Einklang mit den Schritten bewegt, die Genauigkeit der Aufzeichnung beeinflussen. Das ist doch wohl logisch.
Der vom Mord an seinem Sohn freigesprochene hatte aber keine Smartwatch, sondern ein I-Phone der neuesten Generation.
Insofern ist dein Beitrag doch wohl ein bisschen arg off-topic!
Wieso sollte denn ein Smartphone (der neuesten Generation) die Schritte genauer zählen als eine Smartwatch?
Wir wissen das sein Schrittzähler kein GPS verwendete...legt man so ein Ding in den Kinderwagen oder läuft untypisch (Kinderwagen schieben) wird da rein garnichts gezählt oder falsch. Das ist prinzipbedingt.


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02.08.2024 um 18:03
@FrokenLisbeth
Das wurde schon gefragt und auch heute um 12:03 Uhr von User @Rick_Blaine beantwortet.
Ja, gibt es.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 18:04
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Insofern ist dein Beitrag doch wohl ein bisschen arg off-topic!
Ich finde absolut nicht, dass das Off Topic ist. Gestern wurde das Thema auch schon angesprochen, dass wenn F sein Handy in den Kinderwagen gelegt hätte, es auch eine Weile falsche oder gar keine Aufzeichnungen gegeben hätte.
Mein Handy bzw Smartwatch zeigt z.B.eine Radfahraktivität an, wenn ich längere Zeit staubsauge. (Kein Witz)
Manche Modelle machen sowas evtl. nicht.
Unter Umständen hätte das Handy von F auch keinerlei Aufzeichnungen gemacht, obwohl er sich mit Kinderwagen von A nach B bewegt hätte und damit das Zeitfenster verändert, in dem er angeblich ohnmächtig war.


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02.08.2024 um 19:41
In Österreich kann ein Verfahren wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweismittel (strenge Voraussetzungen, was als neu gilt) hervorkommen. Im Unterschied zu D, wo diese Bestimmung als verfassungswidrig kassiert wurde.
Es gilt also der Grundsatz ne bis idem, aber nicht in der vielleicht hier verstandenen absoluten Form. Weil ja ohnehin niemand hier geglaubt hätte, der StA könnte einfach ein zweites Mal anklagen.

Obwohl ich der Meinung bin, dass dieses Verfahren anders ausgehen hätte können und obwohl ich nicht der Meinung bin, dass allfällige Fehler bei der Ermittlungsarbeit einen Schuldspruch zwingend entgegen standen, hoffe ich, dass es keine weiteren Prozesse gibt und bei der Familie Ruhe einkehrt und er der Tochter ein guter Vater sein wird. Ich wollte ihn übrigens von Anfang an für unschuldig halten, aber für mich waren die Indizien zu eindeutig.


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02.08.2024 um 22:34
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Österreich kann ein Verfahren wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweismittel (strenge Voraussetzungen, was als neu gilt) hervorkommen. Im Unterschied zu D, wo diese Bestimmung als verfassungswidrig kassiert wurde.
Es gilt also der Grundsatz ne bis idem, aber nicht in der vielleicht hier verstandenen absoluten Form. Weil ja ohnehin niemand hier geglaubt hätte, der StA könnte einfach ein zweites Mal anklagen.

Obwohl ich der Meinung bin, dass dieses Verfahren anders ausgehen hätte können und obwohl ich nicht der Meinung bin, dass allfällige Fehler bei der Ermittlungsarbeit einen Schuldspruch zwingend entgegen standen, hoffe ich, dass es keine weiteren Prozesse gibt und bei der Familie Ruhe einkehrt und er der Tochter ein guter Vater sein wird. Ich wollte ihn übrigens von Anfang an für unschuldig halten, aber für mich waren die Indizien zu eindeutig.
Auch an dich danke für die Erklärung zum Thema Strafklageverbrauch. Man kann da ja geteilter Meinung sein. Im Fall Frederike hier in Deutschland kam es ja zur Entscheidung, dass auch weiterhin ne bis in idem gilt, aus bestimmten Gründen. Es wird immer ein schwieriges Thema sein.

Dass das Verfahren anders hätte ausgehen können, das glaube ich auch. Leider war aber aus meiner zugegeben laienhafter Sicht die ganze Geschichte doch recht schwammig vorgetragen von der Staatsanwaltschaft. Wenn schon das Gutachten über die Handynutzung derart der Verteidigung im die Hände spielt.. Da fragt man sich schon, wo sind die echten Indizien?

Ja, ich glaube, dass sehr viele aus gutem Grund immer noch denken, dass es genau so war. Es gibt einfach keine nachvollziehbaren anderen Gründe für all das. Aber es ließ sich eben nicht beweisen. Ich kann nicht beurteilen, was man besser oder anders hätte machen können. Offenbar gab es ja Pannen.

Am Ende steht eine Entscheidung, die jeder aufgrund der vorliegenden Eindrücke (Fakten kann man vieles ja nicht nennen) so hätte treffen müssen. Im Zweifel für den Angeklagten.
Wie einige hier schon schrieben- dieser Mann, diese Familie ist stark gestraft, so oder so. Was auch immer da passiert ist, es ist und war so oder so eine Tragödie.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 23:22
Zitat von GrillageGrillage schrieb:In Deutschland wäre in so einem Prozess ...
Danke - ja, genauso hätte es sein müssen, um wirklich Licht ins Dunkel zu bringen. Aber, wie du schon sagst, das ist ja mit Geschworenen, also Laien, gar nicht möglich. Dieses Geschworenensystem ist zwar grundsätzlich schön und demokratisch gedacht, aber nicht wirklich praxistauglich. In anderen Bereich nimmt man ja auch Fachleute, wenn man Kompetenz braucht.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

02.08.2024 um 23:48
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Verhandlungstage gedauert. Aber da gilt ja auch das Mündlichkeitsprinzip. Wie soll sich denn ein Geschworener im Selbststudium aus 3.500 Seiten Aktenmaterial ein eigenes Bild machen, wo ein Großteil der Akten aus wissenschaftlichen Erörterungen besteht, von denen er wahrscheinlich keien Ahnung hat?!
Du hast es extrem gut beschrieben. Dem gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich weiß nicht, ob es in Österreich immer so relativ oberflächlich läuft- vielleicht fühlten die sich auch zu sicher.

Eigentlich kam während des Prozesses nichts wirklich handfestes ans Licht- anscheinend wurde darauf gebaut, dass die vorgetäuschte Überfallgeschichte reicht. Das war aber wohl mehr oder weniger zusammen gereimt.


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