behind_eyes schrieb:Was ich dann nicht mehr verstehe, wenn er nur ein Smartphone hätte, wie kann der Schrittzähler dann eine Auskunft für irgendwas sein wenn der genaue Tatzeitpunkt nicht bekannt ist, oder könnte man den quasi auf die Sekunde bestimmen?
Hätte der Täter dem Vater das Handy gestohlen, wie es die Theorie der Verteidigung ist, dann hätte das Handy bzw. die darauf installierte App ja nach dem Überfall noch die Schritte vom Täter vom Tatort zum Mistkübel aufzeichnen müssen.
Die App zählt ja nicht nur die Gesamtzahl der gemachten Schritte, sondern zeichnet auch auf, wann diese gemacht wurden und wann es Pausen gab.
Beim Überfall hätte es also erst Schritte, dann Pause (= Überfall), dann wieder Schritte (= Weg zum Mülleimer) geben müssen. Tatsächlich haben die Schritte des Vaters aber plötzlich abgebrochen, als er um 3:34 Uhr das Handy im Mülleimer versenkte.