fassbinder1925 schrieb:Bei Schahraban ist es ja laut Anklage das Untertauchen. Wobei da fraglich ist, ob das auf sittlich tiefster Stufe steht, wenn sie aus ihrer Sicht vor einer gefährlichen Familie flüchtet
Ich bin bekanntermassen keine Juristin, würde das aber schon als niederen Beweggrund deklarieren, wenn man eine unbeteiligte, völlig unschuldige Person tötet, nur weil man die bestehenden Unterstützungsangebote, die es für Frauen, auch in Sharabans Situation, durchaus gibt, nicht nutzen möchte, sondern lieber vorspielt man sein selbst tot.
Sie hätte auch noch andere Optionen gehabt, wie z.B. Abschiedssbrief mit Suizidankündigung und dann "abtauchen" etc
Ich sehe die mögliche schwierige Situation in ihrem Elternhaus nicht als entlastend.
fassbinder1925 schrieb:Aber wovon geht die Anklage bei Sheqir aus?
Ich denke Heimtücke auf jeden Fall
Und wenn er Geld in Aussicht gestellt bekommen hat, dann vielleicht Habgier als niederer Beweggrund.
Sind aber natürlich alles nur Spekulationen, ich habe auf die schnelle nichts zu den Mordmerkmalen in diesem Fall gefunden.