Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
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24.04.2024 um 02:24fischersfritzi schrieb:Rechtsanwalt Makepeace, der auch zu Wort kommt, wertet das als Rücktritt von der Straftat.Das ist doch wieder Haarspalterei. Sie mag bei diesem Auftrag zurückgetreten sein, aber doch auch nur weil sie den Auftrag jemand anderem erteilte.
fischersfritzi schrieb:Sie habe jemand anderen gefunden.
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24.04.2024 um 06:49Photographer73 schrieb:Das ist doch wieder Haarspalterei. Sie mag bei diesem Auftrag zurückgetreten sein, aber doch auch nur weil sie den Auftrag jemand anderem erteilte.Haarspalterei ist es nicht, wenn sie wirklich zurückgetreten wäre, dann ist es nicht nur weil sie den Auftrag jemand anderen erteilte, sie muss es ja von selbst gemacht haben. Aber das hat auch für großes Gelächter im Publikum gesorgt, weil sie ja noch hundertmal ihn gedrängt hat. Aber ich glaube die setzen drauf, da sie zum Schluss hauptsächlich nach dem Geld gefragt hat. Also sie muss vom Versuch zurückgetreten sein, nicht nur vom Auftrag.
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24.04.2024 um 08:00Von Versuch zurücktreten setzt voraus, dass sie selbstständig von der Tat Abstand nimmt, sodass diese nicht mehr vollendet wird. Wobei die Anstiftung aus ihrer Sicht ja zumindest beendet war, d.h. sie ging wohl davon aus, bei Volkan zunächst einen Tatentschluss geweckt zu haben, sodass sie nichts mehr tun müsste, damit die Tat passiert. Zurückgetreten wäre sie dann nur, wenn sie die Ausführung verhindert hätte. Nur nicht mehr drauf drängen oder - erfolglos - das Geld zurück verlangen reicht da wohl eher nicht, wobei das in einem Fall wo der Angestiftete sich von vornherein nur zum Schein auf den Plan einlässt schwer zu beurteilen ist. Sofern das Gericht am Ende davon ausgehen sollte oder jedenfalls nicht zweifelsfrei ausschließen kann, dass die Angeklagte fest davon ausging, wenn sie nun das Geld zurück verlangt, wird es genau deswegen nicht mehr zur Ausführung kommen, reicht es vielleicht (naheliegend scheint aber, dass sie da schon selbst davon ausging, es passiert nichts mehr, also dass der Versuch fehlgeschlagen war).
Ob das Ganze deshalb erfolgte, weil sie jemand anderes beauftragte oder beauftragen wollte, spielt mE juristisch keine Rolle - die Rücktrittshandlung muss freiwillig sein aber nicht aus guten oder altruistischen Motiven. Die (potentielle - hierüber wissen wir bis auf die Angabe der Angeklagten gegenüber Volkan nichts) Anstiftung von jemand anderes betreffend Tötung des Schwagers wäre mE ne ggf gesonderte Tat.
Ob das Ganze deshalb erfolgte, weil sie jemand anderes beauftragte oder beauftragen wollte, spielt mE juristisch keine Rolle - die Rücktrittshandlung muss freiwillig sein aber nicht aus guten oder altruistischen Motiven. Die (potentielle - hierüber wissen wir bis auf die Angabe der Angeklagten gegenüber Volkan nichts) Anstiftung von jemand anderes betreffend Tötung des Schwagers wäre mE ne ggf gesonderte Tat.
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24.04.2024 um 15:43fassbinder1925 schrieb:großes Gelächter im PublikumAhh, du warst vor Ort?
Dann bin ich schon gespannt auf deinen Bericht.
fassbinder1925 schrieb:Also sie muss vom Versuch zurückgetreten sein, nicht nur vom Auftrag.Wie würde das denn konkret aussehen, von dem Versuch zurückzutreten?
Von einem Auftrag zurückzutreten, ist für mich relativ klar.
Das ist vermutlich ähnlich wie bei einem Auftrag einen Handwerksbetrieb. Wenn man da einen Auftrag erteilt hat uns über Monate auf Nachfrage, warum der vereinbarte Termin nicht eingehalten wird ständig hört, "ja geht bald los", aber dann passiert doch nichts, dann storniert man eben den Auftrag.
Und in diesem Sinne verstehe ich ihr "Brauchst nicht mehr machen, gib mir mein Geld zurück!" als "Stornierung", als Rücktritt vom Auftrag.
Aber was mit "Rücktritt vom Versuch" gemeint ist und konkret aussehen könnte ist mir nicht ganz klar.
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24.04.2024 um 16:20fischersfritzi schrieb:Ahh, du warst vor Ort?Ja kommt.
Dann bin ich schon gespannt auf deinen Bericht.
fischersfritzi schrieb:Wie würde das denn konkret aussehen, von dem Versuch zurückzutreten?Ja, war von mir vllt auch ein bisschen eine missgelungene Gegenüberstellung. Ich wollte damit ausdrücken, dass ein innerer Entschluss gefasst werden muss, den Erfolg aufzugeben.
Von einem Auftrag zurückzutreten, ist für mich relativ klar.
Das ist vermutlich ähnlich wie bei einem Auftrag einen Handwerksbetrieb. Wenn man da einen Auftrag erteilt hat uns über Monate auf Nachfrage, warum der vereinbarte Termin nicht eingehalten wird ständig hört, "ja geht bald los", aber dann passiert doch nichts, dann storniert man eben den Auftrag.
Und in diesem Sinne verstehe ich ihr "Brauchst nicht mehr machen, gib mir mein Geld zurück!" als "Stornierung", als Rücktritt vom Auftrag.
Aber was mit "Rücktritt vom Versuch" gemeint ist und konkret aussehen könnte ist mir nicht ganz klar.
Häufiger und ich würde sagen auch einfacher zu bewerten, ist das bei eigenhändigen versuchten Morden oder versuchtem Totschlag.
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten vom Rücktritt Gebrauch zu machen. Wenn man jemanden einen Messer in den Bauch oder Hals rammt, ist davon auszugehen, dass man zumindest den Tod in Kauf nimmt und es ein versuchtes Tötungsdelikt darstellt. Die deutlichste Variante für den Rücktritt wäre, der Täter ruft ihm einen Krankenwagen und das Opfer überlebt.
Eine weitere Variante wäre, man sticht jemanden an und der läuft Weg. Der Täter holt ihn ein und hätte die Möglichkeit die Tat zu Ende zu bringen, aber schlägt ihn dann nur noch nieder.
In dem Fall ist es schon verzwickt. Eine Möglichkeit wäre wieder, sie redet es ihm aus und bittet um Abbruch der Planung. So wie es der User oben schon erklärt hat, deshalb hat der Staatsanwalt auch danach den Zeugen gefragt.
Ob das jetzt ein Rücktritt auch war, dass sie zum Schluss ihn nicht mehr zur Tat gedrängt hat und dann nur noch das Geld wollte, ist fraglich. Die Verteidigung meint ja, die Staatsanwaltschaft nein. Ich möchte nicht darüber entscheiden.
Aber vllt hat sie ja nur deswegen nach dem Geld alleine gefragt, weil sie merkt da geht sonst gar nichts mehr. Und das dürfte, so viel ich weiß, dann eigentlich kein Rücktritt vom Versuch mehr sein.
Zusammengefasst, wie so oft im Strafrecht, es wird eigentlich alles aufs Innere abgestellt. Es geht darum, was würde man sehen, wenn man einem Angeklagten den Kopf aufschrauben könnte.
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24.04.2024 um 17:41ringelnatz schrieb:Die Angeklagte schätzt sich selber also als nicht psychopatisch, psychisch gestört und aggressiv ein.Und vor allem möchte sie, dass andere sie so sehen. Sie hält sich stets an Regeln (ist in ihrem Leben noch nicht mal über eine rote Ampel gefahren) und denkt nur wohlwollend und gönnend über andere Menschen nach...
Ich habe schon das Gefühl, dass sie irgendwie nicht verstanden hat, worum es bei dem Test ging. Wie gesagt, man hat das Gefühl, dass sie eifrig versucht hat, das "richtige" anzukreuzen. Ein bisschen nach dem Motto: wenn ich zugebe, dass ich anderen auch mal was schlechtes wünsche, dann trauen die mir einen Mord zu. Oder eben umgekehrt: wenn ich sage, dass ich anderen noch nie etwas schlechtes gewünscht habe, dann trauen die mir keinen Mord zu.
Sie kommt sich selber geschickt und raffiniert vor, rafft aber nicht mal bei den simpelsten Fragen, dass es da um einen Abgleich der Wahrhaftigkeit geht.
fischersfritzi schrieb:Aber was mit "Rücktritt vom Versuch" gemeint ist und konkret aussehen könnte ist mir nicht ganz klar.Dieser "Rücktritt vom Versuch" führt juristisch dazu, dass eine Tat nicht mehr oder nur noch mit einen sehr viel milderem Maß bestraft wird, weil damit dann ein weniger schwerer Straftatbestand verwirklicht wird.
Diese juristische Regelung dient vor allem dazu, dass ein Täter bei Entführungen oder Geiselnahmen noch eine Motivation haben soll, die Opfer laufen zu lassen und eben nicht in den Denkmodus gerät: "Jetzt werde ich eh für Entführung/Geiselnahme bestraft, da kommt es eh nicht mehr drauf an." bzw. ich bin so weit gegangen, es gibt jetzt eh kein zurück mehr.
Damit es als Rücktritt gewertet werden kann, muss der Täter das bewusst und freiwillig entscheiden. Und es darf kein fehlgeschlagener Versuch vorliegen. Also nicht etwa die Geiseln laufen lassen und mit erhobenen Händen aus der Bank kommen, weil diese eh vom Rollkommando der Polizei umstellt ist oder auf eine weitere Lösegeldforderung verzichten, weil ihm das entführte Kind entwischt und weggelaufen ist. Oder der Täter sticht dreimal auf ein Opfer ein, was dadurch schwer verletzt ist und dann geht ihm die Kraft aus, so dass er den letzten Hieb, der tötlich gewesen wäre, nicht mehr ausführt.
Und die Tat darf nicht vollendet sein. Also die entführte Geisel laufen lassen, nachdem man das Lösegeld einkassiert hat, zählt auch nicht als Rücktritt.
Meiner Meinung nach könnte man die Konstellation hier durchaus auch so beurteilen, dass es sich um eine fehlgeschlagenen Versuch handelt (von dem man dann gar nicht mehr zurücktreten kann).
S. hat V. den Auftrag erteilt und ihn bezahlt. Sie hat damit alles aus ihrer Sicht notwendige getan, damit die Tat ausgeführt wird. Damit ist die Straftatbestand der Anstiftung zum Mord meiner Meinung nach schon erfüllt. V. hat dann rumgetrödelt und ist nicht aktiv geworden, weshalb S. mehrmals nachgefragt hat, wann es denn endlich so weit ist. Auch hier muss man ja dann davon ausgehen, dass die nach wie vor eine n Erfolg wollte.
Es ist praktisch so, wie wenn A eine Pistole auf B richtet und abdrückt. Wenn sie Pistole versagt, weil die defekt ist, A aber eigentlich dachte, dass die Pistole geladen und funktionstüchtig ist, dann ist das ein versuchter Totschlag oder Mord, und eben kein Rücktritt vom Versuch. A hat ja nicht entschieden, dass er den B jetzt doch nicht erschießen will, sondern das wurde nur durch ein technisches Versagen der Waffe verhindert.
S. hat sich ja auch nicht ganz freiwillig entschieden, den Plan der Ermordung aufzugeben, sondern sie merkte, dass der Plan so nicht funktionierte. Und sie hat dann ja wohl gesagt, dass sie dann halt jemand anderen suchen muss, der die Tat ausführt. Sie hat sich also gerade nicht aus freien Stücken entschlossen, die Tat abzubrechen, sondern nur, sie mit anderen Mitteln (halt einem anderen Mörder) durchzuführen.
Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
24.04.2024 um 18:19cododerdritte schrieb:Dieser "Rücktritt vom Versuch" führt juristisch dazu, dass eine Tat nicht mehr oder nur noch mit einen sehr viel milderem Maß bestraft wird, weil damit dann ein weniger schwerer Straftatbestand verwirklicht wird.Genau Erpresserischer Menschenraub und solche Sachen wären auch noch ein Beispiel. Da macht es auch Sinn.
Diese juristische Regelung dient vor allem dazu, dass ein Täter bei Entführungen oder Geiselnahmen noch eine Motivation haben soll, die Opfer laufen zu lassen und eben nicht in den Denkmodus gerät: "Jetzt werde ich eh für Entführung/Geiselnahme bestraft, da kommt es eh nicht mehr drauf an." bzw. ich bin so weit gegangen, es gibt jetzt eh kein zurück mehr.
Aber bei ursprünglich versuchten Tötungsdelikten behaupte ich, dass wahrscheinlich nichtmal 90 Prozent den Paragraphen 24 im Kopf haben. Wenn wirklich selbst Hilfe geleistet wird, eben z.B Sanitäter rufen etc. finde ich ist das schon zu honorieren, aber wenn jemand einen schon fast umgebracht hat und theoretisch noch mehr hätte machen können, aber es dann aus undefinierbaren Gründen sein Gelassen hat, weiß ich nicht, ob da in den Meisten Fällen der Tötungsvorsatz wirklich fallengelassen wurde.
Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
24.04.2024 um 18:19Ich weiß auch nicht wie das rechtlich einzuordnen ist, aber wenn jemand aktiv zurücktreten will & nicht will das dieser Mord passiert… dann fallen mir tausend andere Sätze ein als: „Lass es bleiben und gib mir mein Geld wieder!“ Das klingt eher nach nem trotzigen Kind dessen Plan nicht aufgegangen ist…
Oder seh ich das falsch?!
Ein aktiver Rücktritt wäre eher dem dann auch hinterherzugehen und sicherzustellen das der, der den Auftrag erhalten hat das auch wirklich versteht und nichts dergleichen umsetzt… Was ja anscheinend nicht passiert ist!
Desweiteren find ich im tv Ingolstadt Bericht ein wenig amüsant wie Anwalt Makepeace die Vorstrafen des Auftragsmörders zur Sprache bringt, aber die Vorgeschichte seiner Mandantin nicht relevant für den Prozess erachtet! 🤭
Oder seh ich das falsch?!
Ein aktiver Rücktritt wäre eher dem dann auch hinterherzugehen und sicherzustellen das der, der den Auftrag erhalten hat das auch wirklich versteht und nichts dergleichen umsetzt… Was ja anscheinend nicht passiert ist!
Desweiteren find ich im tv Ingolstadt Bericht ein wenig amüsant wie Anwalt Makepeace die Vorstrafen des Auftragsmörders zur Sprache bringt, aber die Vorgeschichte seiner Mandantin nicht relevant für den Prozess erachtet! 🤭
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24.04.2024 um 22:28AudiLady83 schrieb:Ich weiß auch nicht wie das rechtlich einzuordnen ist, aber wenn jemand aktiv zurücktreten will & nicht will das dieser Mord passiert… dann fallen mir tausend andere Sätze ein als: „Lass es bleiben und gib mir mein Geld wieder!“ Das klingt eher nach nem trotzigen Kind dessen Plan nicht aufgegangen istErstens das und zweitens sollte ja wohl nur der "Auftragskiller" ausgetauscht werden. Sie hatte für den "Job" ja anscheinend schon jemand anderen im Auge. Somit sollte die Tat ja durchaus weiterhin durchgeführt werden.
fischersfritzi schrieb:Und weiteren Chatverlauf schreibt sie ihm dann irgendwann, nachdem sie vielfach nachgefragt hat, wann er seinen Auftrag endlich erledigt, dass er es bleiben lassen soll und ihr das Geld zurückgeben soll. Sie habe jemand anderen gefunden.
Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
25.04.2024 um 01:49cododerdritte schrieb:Und vor allem möchte sie, dass andere sie so sehen. Sie hält sich stets an Regeln (ist in ihrem Leben noch nicht mal über eine rote Ampel gefahren) und denkt nur wohlwollend und gönnend über andere Menschen nach...Ob dieser Naivität könnte man wirklich schmunzeln, wäre der Hintergrund nicht so schrecklich.
Ich habe schon das Gefühl, dass sie irgendwie nicht verstanden hat, worum es bei dem Test ging. Wie gesagt, man hat das Gefühl, dass sie eifrig versucht hat, das "richtige" anzukreuzen. Ein bisschen nach dem Motto: wenn ich zugebe, dass ich anderen auch mal was schlechtes wünsche, dann trauen die mir einen Mord zu. Oder eben umgekehrt: wenn ich sage, dass ich anderen noch nie etwas schlechtes gewünscht habe, dann trauen die mir keinen Mord zu.
Sie kommt sich selber geschickt und raffiniert vor, rafft aber nicht mal bei den simpelsten Fragen, dass es da um einen Abgleich der Wahrhaftigkeit geht.
Ich habe in diesem Fall, ähnlich wie ein User hier bereits schrieb, Schwierigkeiten zu folgen.
Hier tun sich Abgründe auf, was die Beziehungen untereinander betrifft. Es wird sich gegenseitig beschimpft, bedroht, sogar wahrscheinlich lt. Zeugenaussage angespuckt, und trotzdem rückt man iwie nicht voneinander ab. Das erinnert mich an ein Sprichwort:
Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.
Mir alles unverständlich.
Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
25.04.2024 um 10:05AudiLady83 schrieb:Desweiteren find ich im tv Ingolstadt Bericht ein wenig amüsant wie Anwalt Makepeace die Vorstrafen des Auftragsmörders zur Sprache bringt, aber die Vorgeschichte seiner Mandantin nicht relevant für den Prozess erachtet! 🤭Da hatte ich auch Fragezeichen...
Kann das jemand aufklären?
Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
25.04.2024 um 11:14.druide. schrieb:Kann das jemand aufklären?Ja, RA Makepeace könnte das aufklären.
Ich vermute mal, er und sein Team nutzen schlicht jede Gelegenheit, die Angeklagte möglicht harmlos da stehen zu lassen und die kriminelle Energie im Umfeld zu verorten.
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Was mir in dem Zusammenhang nochmal einfällt, ist die Frage, nach der Finanzierung des RA Teams. Es sollen insgesamt 4 Anwälte für die Angeklagte zur Verfügung stehen.
( Auch wenn derzeit nach meiner Wahrnehmung nur Peacemaker und Podcaster in Erscheinung treten).
Wer bezahlt die Wahlverteidiger?
Soweit ich weiß, werden von der Staatskasse nur 2 Pflichtverteidiger übernommen. Und bei Verurteilung muss auch das zurückgezahlt werden.
In einem der Zeitungsberichte oder bei TV Ingolstadt wurde erwähnt, dass der Vater der Angeklagten als Taxifahrer arbeitet.
Da ist der Verdienst ja nicht sonderlich groß, und ich frage mich ob die Anwälte den Auftrag pro bono machen.
Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
25.04.2024 um 11:37fischersfritzi schrieb:Wer bezahlt die Wahlverteidiger?Das mit den Pflichtverteidigern habe ich auch in anderen Prozessen schon nicht verstanden. Da werden auf Staatskosten zwei Pflichtverteidiger spendiert, weil der/die Angeklagte nicht die finanziellen Mittel hat, den Anwalt selber zu bezahlen. Dann kommt irgendein generöser Verwandter und spendiert zusätzlich einen, oder hier sogar zwei, weitere Strafverteidiger.
Soweit ich weiß, werden von der Staatskasse nur 2 Pflichtverteidiger übernommen. Und bei Verurteilung muss auch das zurückgezahlt werden.
Damit ist der/die Angeklagte ja dann eigentlich - zumindest in meinen Augen -ausreichend juristisch vertreten und nicht mehr auf die Verteidigung auf Kosten der Steuerzahler angewiesen. Das führt ja aber dann nicht dazu, dass die Pflichtverteidiger abberufen werden, sondern dass ein/e Angeklagte dann dort mit 3 oder 4 Verteidigern hockt.
Ganz davon abgesehen frage ich mich, ob 3 Verteidiger tatsächlich sinnvoller sind als zwei. Im Traunsteiner Prozess kam es mir sogar so vor, als haben die sich eher gegenseitig behindert; sicher nicht absichtlich, aber man konnte schon ein gewisse Uneinigkeit zwischen den drei Verteidigern wahrnehmen, die für die Verteidigung ganz sicher nicht von Vorteil ist.
fischersfritzi schrieb:In einem der Zeitungsberichte oder bei TV Ingolstadt wurde erwähnt, dass der Vater der Angeklagten als Taxifahrer arbeitet.Die Verdienste, Einkommen und Vermögenssituationen in dem gesamten Umfeld sind mir sowieso absolut ein Rätsel. Dort scheinen ja alle genug Geld für Markenklamotten, Sportwagen, Ausgehfreuden etc. zu haben, obwohl eigentlich kaum einer über einer einem "normalen" Beruf nachgeht, viele in jungen Jahren schon Knasterfahrung haben, das Bildungsniveau nicht gerade fein ist....
Da ist der Verdienst ja nicht sonderlich groß, und ich frage mich ob die Anwälte den Auftrag pro bono machen.
Die Angeklagte hat nach dem Hauptschulabschluss "aus Ehrgeiz" auf eine Ausbildung verzichtet, lieber gleich als Verkäuferin und Kosmetikerin gearbeitet, war dort auch besonders fleißig, so dass sie da täglich 6 Stunden (!!!) gearbeitet hat, fährt eine Nobelkarosse und nächtigt monatelang in Hotels.
fassbinder1925 schrieb:ach dem Hauptschulabschluss hat sie sich gegen eine klassische Ausbildung entschieden, weil sie sehr ehrgeizig ist und schnell Geld verdienen wollte. So hat sie täglich 6 Stunden in einer Boutique gearbeitet und später auch wieder 6 Stunden in einem Kosmetiksalon. Danach wollte sie Rawan bei sich haben und sie war dort in Vollzeit. Nach der Trennung betrieb sie zwei Teststationen und sie wollte in München noch mehr aufmachen.Ich weiß auch nicht, wie man es schafft, mit einem IQ zwischen 86 und 89 zwei Teststationen zu betreiben, wenn man der Auffassung ist, dass "ehrgeizig arbeiten um früh Geld zu verdienen" bedeutet, 6 Stunden am Tag zu arbeiten...
Mit anderen Worten: ich blicke da absolut nicht durch und mir ist das alles extrem fremd!
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25.04.2024 um 11:48cododerdritte schrieb:Ich weiß auch nicht, wie man es schafft, mit einem IQ zwischen 86 und 89 zwei Teststationen zu betreibenBei den Teststationen standen mir tatsächlich auch die Haare zu Berge,
Es hat sich der Eindruck vermittelt, als hätte es da überhaupt keine Überprüfung gegeben wer eigentlich diese Stationen betreibt.
Wie soll eine Anfang 20-Jährige ohne jegliche berufliche Erfahrung, ohne betriebswirtschaftliches oder organisatorisches Wissen, ohne medizinische Kenntnisse etc eine Teststation leiten?
cododerdritte schrieb:, Ausgehfreuden etc. zu haben, obwohl eigentlich kaum einer über einer einem "normalen" Beruf nachgeht, viele in jungen Jahren schon Knasterfahrung haben,Ich glaube das Umfeld ist tatsächlich ein bisschen heterogener als das auf den ersten Blick so wirkt. Es waren auch einige Personen dabei, die ganz normal berufstätig sind und keine Haftstrafen verbüßt haben.
Aber es gibt schon eine auffallende Häufung von Personen mit delinquentem Verhalten.
Insgesamt habe ich häufiger das Gefühl, das Verhalten der Gruppenmitglieder passt eher zu Jugendlichen, als zu Erwachsenen Anfang 20-jährigen.
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25.04.2024 um 12:16fischersfritzi schrieb:vermute mal, er und sein Team nutzen schlicht jede Gelegenheit, die Angeklagte möglicht harmlos da stehen zu lassen und die kriminelle Energie im Umfeld zu verorten.... bleibt (ausser confession) scheinbar auch nichts anderes oder kommt da noch eine andere (Grund)strategie?
fischersfritzi schrieb:Wie soll eine Anfang 20-Jährige ohne jegliche berufliche Erfahrung, ohne betriebswirtschaftliches oder organisatorisches Wissen, ohne medizinische Kenntnisse etc eine Teststation leiten?Eine berechtigte Frage.
Wer ist Gewerbeinhaber -> Angestellte.
Ja bzgl "Teststation betreiben" kann man sich nur wundern wie wenig oder ob überhaupt da iwelche Qualifikationen geprüft wurden (die eh der Steuerzahler trägt), aber durch den Virus überschlugen sich ja die Infos und da wird vllt das ein odere andere Genehmigungsfahren hinten runter gekippt sein.
Ich habe zu dem Thema auch gestaunt.
@cododerdritte dein Link
Interessant ist ja oft das was nicht gesagt wird.
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25.04.2024 um 12:36cododerdritte schrieb:Ich weiß auch nicht, wie man es schafft, mit einem IQ zwischen 86 und 89 zwei Teststationen zu betreiben, wenn man der Auffassung ist, dass "ehrgeizig arbeiten um früh Geld zu verdienen" bedeutet, 6 Stunden am Tag zu arbeiten...
fischersfritzi schrieb:Wie soll eine Anfang 20-Jährige ohne jegliche berufliche Erfahrung, ohne betriebswirtschaftliches oder organisatorisches Wissen, ohne medizinische Kenntnisse etc eine Teststation leiten?Das mit den Teststationen war ja ein globaleres Problem (zumindest in Bayern), da die Testverordnung relativ lasch war (da man ja auf möglichst umfassende Testzentren angewiesen war). Eröffnen konnte die prinzipiell jeder und auch die Abstriche wurden nicht von medizinischem Personal gemacht. Vorgeschrieben war lediglich die Teilnahme an einer mehrstündigen Schulung. Deshalb gab's dann im Nachhinein dann ja auch ziemlich viele Betrugsfälle (https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/leben-in-bayern/detailansicht-leben-in-bayern/artikel/angeklagte-gestehen-betrug-mit-coronatests.html#topPosition).
Dass die Angeklagte in IN tatsächlich ein Testzentrum betrieben hat, wäre mir nicht bekannt. Das in der Presse genannte am Nordbahnhof war das Testzentrum vom Zeugen Y.Ö., dass sie sich anschauen wollte, weil sie selber Interesse hatte, eines zu eröffnen.
Das mit den 6 Stunden Arbeit kann sich im Übrigen auch daraus ergeben haben, dass sie ohne Ausbildung nicht für mehr Stunden eingestellt wurde.
Wie es zu den zwei bekannten Anwälten + den beiden Pflichtverteidigern kam, würde mich auch interessieren. Ich meine gelesen zu haben, dass sie einer der beiden Pflichtverteidiger auch bereits im Rahmen der Gewaltschutzanordnung vertreten hat.
Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
25.04.2024 um 12:47fischersfritzi schrieb:Insgesamt habe ich häufiger das Gefühl, das Verhalten der Gruppenmitglieder passt eher zu Jugendlichen, als zu Erwachsenen Anfang 20-jährigen.Vorschlag?
Alterserweiterung Jugendstrafrecht
Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
25.04.2024 um 13:10fischersfritzi schrieb:Insgesamt habe ich häufiger das Gefühl, das Verhalten der Gruppenmitglieder passt eher zu Jugendlichen, als zu Erwachsenen Anfang 20-jährigen.Das stimmt und das kommt auch recht häufig vor. Nicht umsonst ist die Jugendhilfe auch auf junge Erwachsene bis 27 Jahren ausgedehnt.
.druide. schrieb:Vorschlag?Ich glaub im Rahmen der moralischen Entwicklung ist ab 21 aufwärts dann kein signifikanter Schub mehr zu erwarten.
Alterserweiterung Jugendstrafrecht
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