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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

1.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jugendliche, Hessen, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.08.2022 um 16:25
Zitat von BohoBoho schrieb:Ich denke, dass es ihm bewusst war. Sonst hätte er das Verhalten bereits zuvor gezeigt.
Dagegen hat er die fünf Jahre Überwachung abgewartet, die Klage zur Beendigung der Überwachung - und danach direkt losgelegt.
Es dürfte ihm also sehr bewusst gewesen, dass dieses Verhalten nicht in Ordnung ist und ihm - während der Zeit der Überwachung - Probleme bereitet hätte.
Anscheinend hatte er doch die ganze Zeit über Auffälligkeiten gezeigt. Es ist mit unbegreiflich, wie das Gericht die Überwachung aufheben konnte.
Alle mit dem Fall vertrauten Personen sahen eine weitere Gefährdung des TV. Nur ein Richter war da offenbar anderer Meinung. Auf welcher Grundlage ist nicht nachzuvollziehen.
Dazu kam es jedoch nicht: Nach Ablauf der drei Jahre wurde vom zuständigen Amtsgericht in Wetzlar entschieden, dass die enge polizeiliche Überwachung unbefristet weiterlaufen solle. Offenbar muss es in der Zeit davor zu Verstößen oder Auffälligkeiten gekommen sein, die für eine Verlängerung der Überwachung sprachen. Die Polizei ging also noch von einer Gefährdung aus.
Doch dagegen klagte der inzwischen 29-Jährige, der nun als mutmaßlicher Mörder im Fall Ayleen aus Gottenheim gilt - und hatte damit Erfolg. Wie Focus online weiter berichtet, sei die Überwachung auf gerichtliche Anordnung Anfang 2022 eingestellt worden. Die Einstellung soll gegen den Willen der Polizei erfolgt sein. Im Sommer kam es dann zum Mord an der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim, die vor wenigen Tagen tot im Teufelsee im hessischen Wetteraukreis aufgefunden wurde
Quelle: https://www.fnp.de/hessen/ueberwachung-vermisste-ayleen-14-jaehrige-gottenheim-leichenfund-wetterau-hessen-news-moerder-klage-zr-91697528.html


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.08.2022 um 17:02
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Man braucht nicht zwingend eine Todesursache um jemanden einen Mord nachzuweisen.
Sie werden genug Spuren sammeln können, so dilettantisch wie er sich angestellt hat. Digitale Spuren, DNA, etc
"Das bloße Gefühl" hätte übrigens auch nicht für einen dringenden Tatverdacht gereicht.
Vor allem konnte die Todesursache ja nur bislang nicht ermittelt werden. Wie OStA Hausburger (StA in Gießen) ja bei der PK sagte, hat man ja noch weitere rechtsmedizinische Analysen beauftragt.
Jetzt muss man die ganzen Auswertungen einmal abwarten.
Auch die Kleidungsstücke von Ayleen belasten den Tatverdächtigen ja sehr, das ist fast schon ein Sachbeweis und kein reines Indiz mehr.
Ich denke an vorderster Stelle steht jetzt auch, den eigentlichen Tatort zu ermitteln.
Dass der Beschuldigte vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, war ja fast zu erwarten.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.08.2022 um 17:47
In dem nachfolgenden Artikel aus dem Spiegel wird erklärt, warum die Staatsanwaltschaft Gießen erst nach 3 Monaten die Anzeige wegen der versuchten Nötigung erhalten hat: Anzeigen dieser Art zählen zum Bereich der Massenkriminalität, die Anklagebehörde werde in diesen Fällen oft erst kurz vor Abschluss der Ermittlungen informiert. Es gab auch Anzeigen wegen Ladendiebstahls gegen ihn. Die fielen auch unter die Massenkriminalität. Das ist also offenbar ein ganz normales Prozedere. Ich dachte, dass im Zeitalter einer digitalisierten Welt sowas automatisch läuft, insbesondere da die Biographie des mutmaßlichen Täters bekannt war.
Die Staatsanwaltschaft erlangte nach eigenen Angaben erst an diesem Dienstag von dieser Anzeige sowie weiterer Anzeigen wegen Ladendiebstahls Kenntnis – nachdem der Mann wegen Ayleens Tod ins Visier der Anklagebehörde geraten war. Die Anzeigen zählten zum Bereich der Massenkriminalität, die Anklagebehörde werde in diesen Fällen oft erst kurz vor Abschluss der Ermittlungen informiert.
Quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/fall-ayleen-verd-c3-a4chtiger-bel-c3-a4stigte-offenbar-bereits-im-april-ein-anderes-m-c3-a4dchen/ar-AA10ixir?fromMaestro=true


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.08.2022 um 18:14
Es hat mir keine Ruhe gelassen ehrlich gesagt und so einfach ist es mit der Nötigung aber auch nur dem Versuch nach §240 StGB dann doch nicht. Weiter unten wird es auch wieder fallbezogen...



Es ist in der Tat doch so, dass die Androhung eines empfindlichen Übels - aber auch die Androhung auf nur rein körperliche Gewalt (worunter natürlich auch sexuelle Handlungen gegen die Selbstbestimmung eines anderen Menschen fallen können) sich nur auf eine andere Person, die Person, die zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen aufgefordert wird, beziehen darf. Bezieht sich die Androhung auf die Drohenden selbst, so liegt keine Nötigung vor und auch kein Versuch, sollte ein bedrohter Mensch sich Aufforderungen widersetzt haben.
Der Täter muss einem anderen mit dem empfindlichen Übel drohen. Wenn sich jemand nur selbst bedroht, um auf ihn bedrückende Probleme aufmerksam zu machen, ist Nötigung nicht gegeben. Wenn also z.B. jemand seine Selbsttötung ankündigt, weil er wegen seiner Entlassung keine Perspektiven mehr sähe oder weil eine ihm nahe stehende Person ihn verlassen habe etc. hat das mit Nötigung nichts zu tun.
Quelle: https://www.rodorf.de/03_stgb/bt_13.htm (Archiv-Version vom 13.07.2022)



So kann man nun in diesem Fall wohl davon ausgehen, dass der TV das Opfer wohl nicht unter Androhung seines Selbstmordes zum Einsteigen und Mitfahren gedroht haben kann, sondern, auch weil es in diesem Fall natürlich viel naheliegender ist, davon gehen auch die Behörden aus, weil der TV dem Opfer selbst mit einem empfindlichen Übel (welches auch rechtswidrig gewesen sein muss) gedroht haben könnte, um es zum Einsteigen zu bewegen - oder aber auch das Opfer vom TV irgendwo abgefangen worden sein könnte und es dann unter Anwendung von Gewalt in sein Fahrzeug gedrängt haben könnte. Hier greift für die Behörden dann aber offenbar nur der §235 StGB - die Entziehung Minderjähriger. Warum sie hier nicht auch den Tatvorwurf nach §240 StGB erhoben haben, verstehe ich als Laie nicht.

Der Fall des 17-Jährigen Mädchens tut hier auch gar nicht mehr zur Sache.


Im Fall des Opfers A gehen die Behörden wohl davon aus bzw. lautet ein Tatvorwurf sexuelle Nötigung nach § 177 StGB und ist sowohl vom §240 StGB als auch vom §235 StGB klar abgrenzt und sind beides eigene Tatbestände.

Darum vermute ich jetzt auch, dass den Behörden vielleicht sogar schon irgendwelche konkreten Hinweise vorliegen könnten, dass das Opfer irgendwelche sexuellen Handlungen über sich ergehen lassen musste oder nicht nur ein Versuch nach 177 StGB vorgelegen haben könnte. Oder auch weiterhin denkbar, dass die Behörden das nur mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen, weil es ja auch im Falle des TV naheliegend erscheint und dazu kommt ja auch noch, dass nicht jede Handlung gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen irgendwelche Spuren als Oberbegriff hinterlässt.

Hier auch noch mal ein Beleg zum Tatvorwurf der sexuellen Nötigung.
sexuelle Nötigung
Quelle: https://www.badische-zeitung.de/tatverdaechtiger-im-fall-ayleen-a-arbeitete-als-wachmann-in-hessen


Und ich verstehe die Behörden total, dass sie zu diesen Tatvorwürfen zumindest vorläufig erst mal gekommen sind. Zudem man weiß man auch nicht, was ihnen alles im Detail vorgelegen haben könnte, was diese Tatverdachte erhärten ließ.

Warum die Behörden auch dann im Falle des dritten Tatvorwurfs vorläufig sogar von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt aus Verdeckungsabsicht einer davor höchstwahrscheinlich begangenen sexuellen Handlung an dem Opfer ausgehen, dürfte ja auch mehr als naheliegend sein. Also der TV könnte A getötet haben, aus dem Grund, eine andere davor begangene strafbare Handlung an A zu verdecken. Und das würde natürlich bereits für den Tatbestand nach §211 StGB (Mord) ausreichen.

Ob das so haltbar bleiben wird bzw. sich erhärten lassen wird, muss man abwarten. Könnte am Ende schon reichen, wenn die gesamte aufgezogene Beweiskette (einschließlich der Absichten des TV) keine andere berechtigte Schlussfolgerung zulassen würde. Aber das ist auch alles andere als leicht - je nach Beweiskette.


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04.08.2022 um 18:30
An die Fachleute hier: welches Gericht / StA wird denn dann eigentlich zuständig für Anklage / Prozess sein sofern die Beweise/Indizien ausreichend sind?
Der Tatort wird sich ja wahrscheinlich aus den Punkten der Anklage ergeben.
Aber angenommen es kam laut Anklage zu einem Sexualdelikt noch im Raum Freiburg und dann zu einem Verdeckungsmord im Raum Friedberg/Gießen. Zählt dann hier das schwerwiegendere Vergehen um den Gerichtsstand zu bestimmen?


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04.08.2022 um 18:37
Zitat von NicNicNicNic schrieb:An die Fachleute hier: welches Gericht / StA wird denn dann eigentlich zuständig für Anklage / Prozess sein sofern die Beweise/Indizien ausreichend sind?
Falls Mord oder Totschlag auf jedem Fall am Gerichtsort des Tatorts. Bislang ermittelt die Kripo Freiburg, weil hier der Ort des Verschwindens ist. Die Akten aus Hessen werden diese Woche in Freiburg eintreffen.


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04.08.2022 um 18:46
Zitat von NicNicNicNic schrieb:n die Fachleute hier: welches Gericht / StA wird denn dann eigentlich zuständig für Anklage / Prozess sein sofern die Beweise/Indizien ausreichend sind?
Der Tatort wird sich ja wahrscheinlich aus den Punkten der Anklage ergeben.
Aber angenommen es kam laut Anklage zu einem Sexualdelikt noch im Raum Freiburg und dann zu einem Verdeckungsmord im Raum Friedberg/Gießen. Zählt dann hier das schwerwiegendere Vergehen um den Gerichtsstand zu bestimmen?
Ja, da müsste das schwerwiegendere zählen. In diesem Fall mutmaßlicher Mord (das Schwerste Delikt aller drei Tatvorwürfe) und da ist/wäre dann definitiv ein Landgericht für zuständig, sollte Anklage erhoben werden.
Strafsachen die in erster Instanz verhandelt werden, können unter die Zuständigkeit eines Amtsgerichts, eines Landgerichts oder eines Oberlandesgerichts fallen. Eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs besteht hingegen nicht. Steht nun eine Verhandlung in Strafsachen an, stellt sich die Frage „Ab wann geht es zum Landgericht?“ Die Zuständigkeit des Landgerichts bestimmt sich nach §§ 74 ff. GVG und umfasst solche Verbrechen, die nicht der Zuständigkeit des Amtsgerichts oder des Oberlandesgerichts zuzuordnen sind. Dazu zählen insbesondere:

Strafsachen, bei denen es um sogenannte „Katalogstraftaten“ (§74 II Nr. 1-30 VGV) geht,
sonstige Vergehen oder Verbrechen, bei denen nach §§ 24 I S.1 Nr. 1, 74 I GVG eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist oder
Strafsachen, bei denen es um die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder die Sicherheitsverwahrung geht.
Entscheidend für die Zuständigkeit des Landgerichts im Strafverfahren ist demnach die Straftat und die zu erwartende Strafhöhe.
Das Landgericht selbst lässt sich noch in folgende Bereiche weiter unterteilen in:

Das Schwurgericht,
die große Strafkammer und
die kleine Strafkammer.
Quelle: https://gramm-recht.de/strafrecht-ab-wann-geht-es-zum-landgericht/

Im Fall des TV ist auch wieder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus denkbar. Also auch dann Landgericht, sollte die Schuldunfähigkeit bspw. festgestellt werden.


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04.08.2022 um 18:48
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Aber angenommen es kam laut Anklage zu einem Sexualdelikt noch im Raum Freiburg und dann zu einem Verdeckungsmord im Raum Friedberg/Gießen. Zählt dann hier das schwerwiegendere Vergehen um den Gerichtsstand zu bestimmen?
Es sind wohl mehrere Gerichtsorte möglich. Explizit bei Strafprozessen: Wo die Straftat begangen wurde (noch unklar), bei mehreren Möglichkeiten, wird dem Gericht den Vorzug gegeben, wo die Untersuchung zuerst eröffnet wurde (Freiburg ?).
Ist also noch unklar wo.
Strafprozess:
Bei Strafprozessen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde. Der Gerichtsstand des Tatortes ergibt sich aus § 7 StPO.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/oertliche-zustaendigkeit#:~:text=Die%20%C3%B6rtliche%20Zust%C3%A4ndigkeit%20bei%20Verwaltungsprozessen,des%20Beklagten%20zu%20finden%20ist.
§ 8
Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
(1) Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohnsitz hat.
(2) Hat der Angeschuldigte keinen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes, so wird der Gerichtsstand auch durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort und, wenn ein solcher nicht bekannt ist, durch den letzten Wohnsitz bestimmt.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/8.html
Gerichtsstand des Ergreifungsortes
Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen worden ist.
Quelle: wie oben f.
§ 12
Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände
(1) Unter mehreren nach den Vorschriften der §§ 7 bis 11a und 13a zuständigen Gerichten gebührt dem der Vorzug, das die Untersuchung zuerst eröffnet hat.
(2) Jedoch kann die Untersuchung und Entscheidung einem anderen der zuständigen Gerichte durch das gemeinschaftliche obere Gericht übertragen werden.
Quelle: wie oben ff.


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04.08.2022 um 18:57
@chipie

Schöner Beitrag von dir, da du dich vor allem auf die Orte der zuständig werdenden Gerichte beziehst. Also welches Landgericht genau hier in diesem Fall zuständig werden könnte.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.08.2022 um 19:09
Der erste Tatschritt erfolgte im Zuständigkeitsbereich des Gerichts in Freiburg, deshalb
ist dieses derzeit auch zuständig. Das kann, muss aber nicht so bleiben.


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04.08.2022 um 19:11
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Schöner Beitrag von dir, da du dich vor allem auf die Orte der zuständig werdenden Gerichte beziehst. Also welches Landgericht genau hier in diesem Fall zuständig werden könnte.
So habe ich die Frage von @NicNic verstanden. Auf jeden Fall ein Landgericht, wie Du ja auch schreibst. Es ist aber noch völlig offen wo der Prozess stattfindet. Falls es zwei Tatorte geben sollte - wie NicNic anmerkt - bleibt der Gerichtsstand immer noch verhandelbar.


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04.08.2022 um 19:24
Zitat von chipiechipie schrieb:So habe ich die Frage von @NicNic verstanden
Hab mich im ersten Teil etwas zweideutig ausgedrückt. Meinte natürlich den Gerichtsstand mit „welches Gericht/welche StA“.
Vielen Dank für eure Ausführungen.


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04.08.2022 um 21:45
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Ja aber - die Medikamente, die der TV nehmen mußte, gibts ja nur auf Rezept, das ein Arzt ausstellt. Und wenn das Psychopharmaka waren, dann wird doch sicher von einem behandelnden Arzt oder Psychiater auch kontrolliert, ob und wie die wirken, da wird ja auch sicher mal von einem Medikament auf ein anderes umgestellt. Und ich würde jetzt mal annehmen, dass ein Mediziner das erkennt, wenn Medikamente abgesetzt wurden.
In diesem Fall wäre ja naheliegend anzunehmen, dass hier bei "Medikamenten" eher an Testosteronhemmer zu denken wäre, deren Wirkung man landläufig auch "chemische Kastration" nennt. (Pychopharmaka evtl. noch zusätzlich.) Diese werden meist per Depotspritze verabreicht, die mehrere (ca. drei) Monate wirken, was ja bei "Freigängern" auch sinnvoll ist. Siehe dazu den folgenden Artikel, der sich aber nicht auf den aktuellen Fall bezieht.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/hatte-ich-druck-war-das-alter-des-opfers-wurscht-seine-taten-sind-unverzeihlich-doch-er-ist-frei/25195646.html
Zitat von nskandalnskandal schrieb:Das wundert mich auch. Unter Führungsaufsicht hätte das eigentlich überwacht werden müssen.
Danach hätte er Termine locker monatelang verschieben können, ohne dass es aufgefallen sein muss.
Inwieweit die "Einnahme" der Medikamente (s. o.) für den TV verpflichtend war, insbesondere nach Beendigung der Führungsaufsicht, weiss ich natürlich nicht. Wenn sie das weiterhin war, hätte er sich wohl einfinden müssen, um eine erneute Dosis zu bekommen (und ein Nichterscheinen sollte dann schon als schwerer Verstoß und sehr dringend gelten). Wenn nicht, dann war ja klar, dass die Medikamente irgendwann auslaufen und nicht mehr wirken. Auch das wäre eigentlich kaum vorstellbar. Aber möglichweise rein juristisch "ok"?
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Offenbar hat er sie aber abgesetzt und es ist nicht aufgefallen, weil es nicht kontrolliert wurde.
So habe ich zumindest die Artikel verstanden, die hier verlinkt wurden.
Muss natürlich nicht stimmen.
Die Details, ob und wie kontrolliert wurde, kennen wir hier natürlich nicht.
Aber offenbar wurde nicht ausreichend kontrolliert.
Ich weiß nicht, ob man Medikamenten Einnahme unter Aufsicht anordnen kann oder regelmäßige, engmaschige Blut- oder Urintest, um das Wirkstoffniveau zu bestimmen. Aber es hätte, aus meiner Sicht, eine scharfe und sehr engmaschige Kontrolle geben müssen.
Interessant wäre zu wissen, ob die Anordnung zur Einnahme von Medikamenten nach Ende der Führungsaufsicht noch bestand hatte und diese engmaschig kontrolliert wurde.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.08.2022 um 22:32
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Interessant wäre zu wissen, ob die Anordnung zur Einnahme von Medikamenten nach Ende der Führungsaufsicht noch bestand hatte und diese engmaschig kontrolliert wurde
Kann halt sein, das er einfach "frei" war und es keinerlei Auflagen mehr gegen ihn gab.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.08.2022 um 22:35
Keine Ahnung, wie seriös die Frankfurter Neue Presse ist, aber komplett an den Haaren herbeigezogen wird es auch nicht sein und daher macht mich immer noch besonders folgendes stutzig, was ich schonmal gleich zu Anfang irgendwo gelesen habe:
Eine Auswertung der Handy-daten habe ergeben, dass sich beide in der Nacht zum 22. Juli länger an dem See aufgehalten haben.»Es spricht vieles dafür, wenn etwas passiert ist, dann in der Nacht vom 21. auf den 22. Juli«, sagte Hauburger. Nun sollen unter anderem toxikologische Untersuchungen folgen. Fest steht laut des Freiburger Kriminaldirektors Arno Eng len aber, dass Ayleen und der Tatverdächtige sich aus dem Internet kannten und Chat-Kontakt hatten. So sollen die beiden seit mehreren Wochen Kontakt über das Online-Spiel »Fortnite« gehabt haben. »Wir müssen den Spuren nachgehen, weil es dort eine Chat-Funktion gibt«, sagte Englen am Montagnachmittag.
Quelle: https://www.fnp.de/lokales/wetteraukreis/fall-ayleen-29-jaehriger-in-haft-ueber-fortnite-gechattet-91700764.html


Thomas Hauburger ist übrigens der Oberstaatsanwalt aus Gießen.


Also, man geht davon aus, dass sich beide noch in der Nacht zum 22 Juli länger an dem See aufgehalten haben.

Gut, für mich durchaus denkbar, da man ja auch annehmen kann, dass das gegen den Willen des Opfers A geschehen ist/sein könnte.
Auf der anderen Seite kann es aber ja auch nur bedeuten, dass beide Handys das des TV und das von A noch in dieser Nacht am See eingeloggt gewesen sein könnten oder was kann man noch unter Handydaten-Auswertung verstehen? Nachrichten vielleicht, aus denen hervorgehen könnte, dass das eventuell nur geplant gewesen sein könnte? Aber dann würde sich der Oberstaatsanwalt Hauburger ja nicht so deutlich äußern, dass vieles dafür spricht, wenn etwas passiert ist, dann in der Nacht vom 21. - auf den 22. Juli.

Also gut möglich dann, dass A noch die ganze Zeit während der Fahrt über am Leben gewesen sein könnte und eventuell auch noch längere Zeit am See, der dann auch zum Fundort wurde. See oder Gebiet um den See könnte dann auch Tatort gewesen sein.
Da ich auch davon ausgehe, dass man das Fahrzeug des TV mittlerweile untersucht haben könnte und dabei natürlich auch Leichenspürhunde zum Einsatz gekommen sein dürften, dürften diese wohl nicht angeschlagen haben.

Des Weiteren gehe ich davon aus, sollte es wirklich noch einen längeren Aufenthalt an diesem See mit noch einer lebenden A gegeben haben, dass das wenn gegen ihren Willen geschehen sein muss und der TV dort dann wohl auch sexuelle Handlungen an A begangen haben könnte, was leider diesen längeren Aufenthalt erklären würde. Darüber muss aber nicht weiter diskutiert werden.

Das mit der Handy-Auswertung macht mich dann trotzdem stutzig, da diese ja wohl ein entscheidender Hinweis darauf sein sollen, dass es überhaupt noch einen längeren Aufenthalt an diesem See gegeben haben könnte.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.08.2022 um 22:36
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:In diesem Fall wäre ja naheliegend anzunehmen, dass hier bei "Medikamenten" eher an Testosteronhemmer zu denken wäre, deren Wirkung man landläufig auch "chemische Kastration" nennt. (Pychopharmaka evtl. noch zusätzlich.) Diese werden meist per Depotspritze verabreicht, die mehrere (ca. drei) Monate wirken, was ja bei "Freigängern" auch sinnvoll ist. Siehe dazu den folgenden Artikel, der sich aber nicht auf den aktuellen Fall bezieht.
Eine "chemische Kastration" (gechipt), hatte mein Hund einmal, um eine Krankheit auszuschließen. Das Ergebnis bei ihm war: aus drei Monaten wurden dadurch 12 Monate. Zudem hat er enorm an Gewicht zugelegt, mit der Hälfte seines Futters.
Was ich sagen will, außer der enormen Gewichtszunahme ist, dass die Wirkungsdauer variabel ist. Wenn allerdings diese von Dir erwähnten Depotspritzen tatsächlich drei Monate wirken (und davon geh ich bei Menschen mal aus ...), dann wäre die erste Ende Januar bis Ende April und dann wieder bis Ende Juli wirksam. Die Monate, die ich erwähne spielen auch im vorliegenden Fall eine Rolle.
Nichtsdestotrotz bin ich voreingenommen und sehr skeptisch gegenüber einer solchen Form der Behandlung.


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04.08.2022 um 22:48
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Auf der anderen Seite kann es aber ja auch nur bedeuten, dass beide Handys das des TV und das von A noch in dieser Nacht am See eingeloggt gewesen sein könnten oder was kann man noch unter Handydaten-Auswertung verstehen?
Wenn das Handy von A dort am See vom 21. auf den 22. in einem örtlichen Funkmast eingeloggt gewesen wäre, dann hätten das die EB doch über den Provider gleich feststellen können. Und dann hätte man gleich gewusst, wo sie sich aufhält und wäre nicht 1 Woche lang im Dunkeln getappt.


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04.08.2022 um 22:53
Zitat von chipiechipie schrieb:Nichtsdestotrotz bin ich voreingenommen und sehr skeptisch gegenüber einer solchen Form der Behandlung.
Oft sind nur die Spritze und die Mediamante die Fahrkarte in die Freiheit:
...
Dass Siebert jetzt hier im Zoo auf die Tiere in ihren Käfigen schauen kann, liegt nicht an seiner Reue. Es liegt auch nicht an seiner guten Führung, dass er den Rauch in den blauen Herbsthimmel pusten kann, obwohl er seine eigene Schwester, die Nichte seiner Frau und seine Stieftöchter vergewaltigt hat und gerade mal 18 Monate in Sicherungsverwahrung saß, nachdem er seine letzte Haftstrafe abgesessen hatte. Vor dreieinhalb Jahren entscheidet sich Siebert im Knast für die Spritze, unterdrückt seine Triebe mithilfe von starken Medikamenten.
..
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/hatte-ich-druck-war-das-alter-des-opfers-wurscht-seine-taten-sind-unverzeihlich-doch-er-ist-frei/25195646.html


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04.08.2022 um 22:54
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Wenn das Handy von A dort am See vom 21. auf den 22. in einem örtlichen Funkmast eingeloggt gewesen wäre, dann hätten das die EB doch über den Provider gleich feststellen können. Und dann hätte man gleich gewusst, wo sie sich aufhält und wäre nicht 1 Woche lang im Dunkeln getappt.
Ja, soweit ich auf der PK verstanden habe, war das Handy irgendwann nach dem 21. und dann nur kurz, sodass keine Ortung möglich gewesen wäre, eingeschaltet.
Ich denke, der TV hat das Handy in seine Wohnung mitgenommen und später mal kurz eingeschalten. Warum auch immer. Wahrscheinlich hatte er keinen Fingerabdruck oder kein Passwort. Und das war es dann auch.
Ich denke auch, dass das Handy einer der aufgefundenen Gegenstände in seiner Wohnung war.


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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden

04.08.2022 um 22:56
Zitat von chipiechipie schrieb:Ja, soweit ich auf der PK verstanden habe, war das Handy irgendwann nach dem 21. und dann nur kurz, sodass keine Ortung möglich gewesen wäre, eingeschaltet.
Müßte das in der PK nochmal anhören. War da nicht die Rede davon, dass es einen Einloggversuch von A´s Handy im Raum Frankfurt gab?


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