Wunschzettel schrieb:Es könnte schließlich auch sein,daß es nicht das erste Treffen von A und dem TA gewesen ist&es schon ein oder mehrere Kurze Treffen gab. Scheint dies eher als unwahrscheinlich?Aber warum?Sie hätten also durchaus schon vertrauter miteinander gewesen sein können,sodass sie auch freiwillig in sein Auto gestiegen ist.
Erscheint mir tatsächlich etwas unwahrscheinlicher (nicht unmöglich) als andere Möglichkeiten, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der TV all zu lange sein wahres Wesen (nenne ich jetzt mal so) hätte verbergen können. Zumindest nicht vor seinen wohl eher bevorzugten Menschen nur, die er in mehrerer Hinsicht anziehend fand - freundlich ausgedrückt.
Kann ich mir bei ihm mittlerweile nicht vorstellen.
Klar, hätte er auch bei Opfer A zunächst anders versuchen können, aber da ich das Opfer auch so einschätze, dass sie darauf zu keiner Zeit sofort angesprungen wäre, wäre der TV höchstwahrscheinlich auch schon bei einem ersten Treffen dreist oder aufdringlich als Oberbegriffe geworden, wenn er gemerkt hätte, dass A nicht so und nicht so weit gewollt hätte wie er gewollt hätte.
Denke, wenn, dass es das erste Treffen im realen Leben gewesen sein könnte. Oder halt nicht mal ein zunächst kurzes einvernehmliches Treffen, sondern von vornherein ein Abgreifen des Opfers irgendwo in ihrer Gegend.
JosephConrad schrieb:Ich frage mich, was genau im Deutschen Recht möglich ist. Wenn der Tatverdächtige frei war und die Beobachtung eingestellt, was hätte man genau tun können? Angenommen die Staatsanwaltschaft hätte die Anzeige früher bearbeiten können: wegen der Tatvorwürfe kommt man doch nicht sofort in Haft, oder doch?
Zunächst wäre er sicherlich erst mal vorläufig festgenommen worden. Da wäre genug Zeit gewesen, um auch einen Haftbefehl zu beantragen oder einen Antrag für Unterbringung in einer Klinik wieder oder so. Keine Ahnung, wie das genau abläuft. Einfach nur dem Bevölkerungsschutz wegen, weil ja mit gewissen Erkenntnisse dann offensichtlich weiter Gefahr von ihm ausgegangen ist/wäre. Hätte man zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit spätestens dann bei Vorliegen einer oder mehreer Anzeige annehmen müssen.
Besonders bei seiner Vorgeschichte auch noch.
Selbst wenn man ihn aber wieder hätte frei lassen müssen, dann hätte aber wenigstens eine strenge systematische Überwachung wieder stattfinden/greifen müssen.