Boho schrieb:ie ganz normale standard Reaktion auf Bedrohung des eigenen Lebens ist doch erstmal mitmachen. Er muss ihr nur gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie nicht
- mitfährt
- die Klappe hält
- das Handy ausschaltet
- etc.
Es ist völlig normales Opferhalten dem erstmal nachzugeben und eben das zu machen, was von einem verlangt wird.
Das mag ich mir auf Kurzstrecken, so wie du es beschreibst, vorstellen können, aber bei einer Fahrt von 300km? Da will sie wirklich die ganze Zeit still gewesen sein?
Gut, bei Todesangst ist das natürlich möglich. Da muss der TV dann aber verdammtes Glück gehabt haben die ganze Fahrt über die Kontrolle über die Situation behalten zu haben: Opfer tut genau das, wozu sie genötigt wurde und der TV ist auch in keine einzige Kontrolle ohne Fahrerlaubnis + Freiheitsberaubung einer anderen Person an Bord geraten. Da hatte er ja mehr als Schwein, sollte es so gewesen sein.
Und irgendwo wurde dann doch auch nochmal das Handy des Opfers ganz kurz geortet oder? Hatte er dann vielleicht nochmal kurz angemacht?
nskandal schrieb:Mich würde wirklich interessieren, was für eine Strategie die Verteidigung fährt. Am Naheliegensten (und nicht mal unbegründet) wäre ja die Schuldunfähigkeit.
Bislang ist es erst mal das beste für den TV, wenn er weiterhin von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. In diesem Fall hier nach zumindest der Öffentlichkeit bekanntem Stand ist es wirklich das beste was er weiterhin tun kann. (Ist nicht jedem Fall sinnvoll - kommt darauf an)
Die Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB ist auch für mich das Naheliegendste. Keine Ahnung, bin auch nur Laie, wer da entsprechende Gutachten für den aktuellen Zustand des TV in Auftrag geben wird, aber ich denke das könnte sogar schon die StA selbst tun und nicht erst sein Verteidiger.
Denke mir mal, dass es für die StA während des Ermittlungsverfahrens schon wichtig ist die Schuldfrage geklärt zu haben - kann aber natürlich auch noch später nach Anklageerhebung oder sogar erst im eigentlichen Strafverfahren geklärt werden. Würde für mich aber irgendwie keinen Sinn für die StA machen. Für die StA müsste die Feststellung der Schuldfrage doch eigentlich schon fürs Ermittlungsverfahren von Interesse sein.(?)
nskandal schrieb:Übrigens finde ich es überhaupt nicht überraschend was die Vermieterin in dem Artikel erzählt. Wenn seine Abnormalität sich auf sexuelle „Beziehungen“ beschränkt kann er zu anderen durchaus der netteste Typ der Welt sein.
Das wundert auch mich überhaupt nicht. Ist ja schon oft so in anderen Fällen gewesen. Selbst vor eigenen Familien können sich Menschen ganz anders verhalten bzw. diese nichts böses ahnen lassen.
fischersfritzi schrieb:. Ein Millieu, in dem sich vielleicht auch andere Mitglieder nicht immer regelkonform verhalten.
Das genaue Milieu kennen wir nicht. Und man kann auch niemals nur bestimmte Milieus mehr oder weniger über einen Kamm scheren.