Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden
03.08.2022 um 17:42Nochmal aus dem Focus-Artikel:
(Ich habe einige Stellen unterstrichen)
Dann hat der TV geklagt und dann hat das Landgericht Limburg anders entschieden. Dann würde ich gerne mal wissen, hat denn das Landgericht Limburg die "Verstöße und Auffälligkeiten" des TV ignoriert? Oder haben diese Verstöße und Auffälligkeiten nicht ausgereicht, um die weitere polizeiliche Überwachung zu rechtfertigen? Und falls ja, warum nicht. Das Gericht in Wetzlar hat es doch anders bewertet und zwar zurecht.
Was waren das für Verstöße und Auffälligkeiten?
Warum wurde er vom Landgericht Limburg nicht mehr als gefährlich eingestuft?
Also da hat ja ein Gericht die Entscheidung eines anderen Gerichtes aufgehoben, mit fatalen Konsequenzen.
Ich denke, dass in diesem Fall JEDE Entscheidung, die da beim Landgericht Limburg getroffen wurde, unter die Lupe genommen werden muss. Jeder, der da falsch entschieden hat, muss dafür auch Verantwortung übernehmen. Und es muss einen juristischen Lerneffekt geben.
Das ist der Staat der toten Ayleen und ihrer Familie schuldig.
Ich persönlich denke, dass da noch einiges ans Tageslicht kommen wird.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/focus-online-exklusiv-mutmasslicher-ayleen-killer-mit-anwalt-klagte-er-gegen-polizei-ueberwachung-und-bekam-recht_id_128563798.html
(Ich habe einige Stellen unterstrichen)
Diese Anordnung war nach FOCUS-online-Informationen zunächst auf drei Jahre befristet, bis 2020. Innerhalb dieser Zeit muss es jedoch zu Verstößen oder Auffälligkeiten gekommen sein, die für eine andauernde Gefährlichkeit sprachen. Denn nach Ablauf der drei Jahre entschied das zuständige Amtsgericht in Wetzlar, dass die enge polizeiliche Überwachung weiterlaufen soll, und zwar unbefristet.und weiter
Theoretisch wäre es möglich gewesen, Jan Heiko P. zur Verhinderung eines Rückfalls weiter unter Führungsaufsicht zu stellen. Laut Strafgesetzbuch (Paragraph 68 c) kann ein Gericht die „unbefristete Führungsaufsicht“ anordnen, wenn die verurteilte Person einer Weisung hinsichtlich ihrer Lebensführung oder einer Weisung zu ihrer Therapie nicht nachkommen will und „eine Gefährdung der Allgemeinheit durch die Begehung weiterer erheblicher Straftaten zu befürchten ist“.Das heißt also, das Amtsgericht Wetzlar hat die unbefristete (!) weitere polizeiliche Überwachung angeordnet, weil denen "Verstöße und Auffälligkeiten" bekannt waren, die für eine andauernde Gefährlichkeit sprachen.
Dann hat der TV geklagt und dann hat das Landgericht Limburg anders entschieden. Dann würde ich gerne mal wissen, hat denn das Landgericht Limburg die "Verstöße und Auffälligkeiten" des TV ignoriert? Oder haben diese Verstöße und Auffälligkeiten nicht ausgereicht, um die weitere polizeiliche Überwachung zu rechtfertigen? Und falls ja, warum nicht. Das Gericht in Wetzlar hat es doch anders bewertet und zwar zurecht.
Was waren das für Verstöße und Auffälligkeiten?
Warum wurde er vom Landgericht Limburg nicht mehr als gefährlich eingestuft?
Also da hat ja ein Gericht die Entscheidung eines anderen Gerichtes aufgehoben, mit fatalen Konsequenzen.
Ich denke, dass in diesem Fall JEDE Entscheidung, die da beim Landgericht Limburg getroffen wurde, unter die Lupe genommen werden muss. Jeder, der da falsch entschieden hat, muss dafür auch Verantwortung übernehmen. Und es muss einen juristischen Lerneffekt geben.
Das ist der Staat der toten Ayleen und ihrer Familie schuldig.
Ich persönlich denke, dass da noch einiges ans Tageslicht kommen wird.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/focus-online-exklusiv-mutmasslicher-ayleen-killer-mit-anwalt-klagte-er-gegen-polizei-ueberwachung-und-bekam-recht_id_128563798.html