nskandal schrieb:also für MICH (haben sie nicht so gesagt!) klang es zwischen den Zeilen in der PK so als würde man davon ausgehen, sie wäre freiwillig mitgefahren.
Das ist für mich bislang auch die naheliegendste Variante von mehreren möglichen Varianten: Die lange Fahrt nach Hessen geschah ohne strafrechtlich relevanten Zwang. Mögliche Manipulationen/Beeinflussungen, Bitten, Überredungskünste usw. können natürlich trotzdem seitens des TV stattgefunden haben.
Der TV steuerte wahrscheinlich auch sofort direkt diesen einen See oder überhaupt erst mal das besagte Naturschutzgebiet an, wo beide dann auch noch Zeit miteinander verbracht haben könnten. Dann könnte ein Sexualdelikt, eine Handlung gegen die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers passiert sein oder auch nur der Versuch, was dann leider einen weiteren fatalen Entschluss seitens des TV zur Folge gehabt haben könnte.
PalomaPicasso schrieb:as der Tatverdächtige sich nicht äußert macht es noch schwerer. Er könnte durch eine Äußerung auch gewisse Punkte aus dem Weg räumen. Und erklären. Bzw. Den Ablauf schildern.
Würde/Könnte ihm nur helfen, wenn er diese Punkte mehr als nur mit seinen Worten, seiner Aussage stützen könnte. Alles, was er jetzt als Beschuldigter sagen würde, auch um zu versuchen sich zu entlasten, müsste wenn schon irgendwie nachweisbar sein oder wenigstens durch Zeugenaussagen gestärkt und bestätigt werden. Ansonsten nützt ihm das nicht viel, sollte das Ganze, was er zusagen hätte, auch nicht gerade glaubwürdig oder unlogisch erscheinen.
Kann er sich nicht außer nur mit seinen Worten entlasten, sollte er wirklich von seinem Schweigerecht weiterhin Gebrauch machen. Ist für ihn dann eine Nullrechnung: Be- und Entlastet ihn nicht weiter.
Das sieht übrigens jeder Strafverteidiger anders. Ich vertrete als interessierter Laie nur die Sichtweise der Verteidiger, die eine Aussage oder nicht auszusagen von
Kommt darauf an abhängig machen.