Photographer73 schrieb:Der TV wurde aber entlassen, aber gleichzeitig als rückfallgefährdet eingestuft und in ZÜRS geführt und überwacht. Das ist schon sehr aussagekräftig. Es würde mich sehr interessieren, wieso er daraus entlassen wurde
So wie ich die Beteiligten in der PK verstanden habe, war das Programm von vornherein auf fünf Jahre angelegt und endete dann termingetreu. Also ohne weitere Überprüfung der "Rückfallgefährdung". Was ich - wenn es denn so ist - für ein mehr als fragwürdiges Konzept halte. Hat für mein Empfinden eher was von: Es wurde alles getan, was ging. Und nach fünf Jahren war dann halt Schluss. Kann man nix machen... - oder so ähnlich.
Selbstredend kann man keinen (damals) 14-Jährigen aus dem Stand für immer aus dem Verkehr ziehen. Aber wenn nach 10 Jahren Maßregelvollzug die Prognose weiterhin so bedenklich ist, dass man ihn weitere fünf Jahre unter Führungsaufsicht stellt, dann sollte m.E. keine Entlassung stattfinden (dürfen). Denn die 10 Jahre waren ja ganz sicher - anders als die fünf Jahre Führungsaufsicht - nicht von vornherein in Stein gemeißelt...
Freewing schrieb:Mit 14 Jahren ein sexuell motivitiertes Delikt an einer 11 Jährigen begangen, dies allein reichte aus um 10 Jahre Maßregelvollzug zu verhängen? Dann kam das fünfjährige ZÜRS- Programm, mit der Entlassung im Januar. Wo kommt denn jetzt das Intensivtäter Thema her? Eigentumsdelikte, von Januar bis jetzt? Ich bin mir sicher, das damalige Sexualdelikt war nur eine Straftat von vielen.
Das deckt sich mit meiner Vermutung. Der mutmaßliche Täter wird eine bittere Biografie, ein buntes Strafregister und eine umfangreiche Jugendhilfeakte haben. Was die Sache weder entschuldigt, noch irgendwie besser macht. Im Gegenteil. Die Frage ist und bleibt, ob und wie man auf solche Kinder beizeiten (!!!) präventiv einwirken kann. Ich persönlich kenne aus meinem Berufsalltag 6-/7-Jährige, die bereits so "verkorkst" sind, dass pädagogisch / therapeutisch nahezu nix mehr geht. Und bei denen die psychiatrischen Prognosen schon in diesem jungen Alter so düster aussehen, dass man nur hoffen kann, dass sie irgendwann "nur" Eigentumsdelikte begehen...
:(Die Wahrheit ist: Manche Biografie ist so heftig (und die hirnorganischen Schäden durch z.B. Alkohol/Drogen bereits im Mutterleib kommen oft noch erschwerend hinzu), dass keine Therapie dieser Welt diese Kids zu einfühlsamen, gesellschaftsfähigen Menschen macht. Und dennoch kann man niemanden mit noch so düsterer Prognose "wegsperren", BEVOR etwas passiert. Da hilft kein Weinen und Wehklagen. Das ist Lebensrealität. NACH einer begangenen Tat allerdings sollten meines Erachtens alle Register gezogen werden, um die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Hier müsste Opferschutz m.E. viel deutlicher über Täterschutz stehen, als dies oft der Fall ist.
sacredheart schrieb:Wenn ein Ersttäter so eine Tat begeht, kann der Staat oft nichts dagegen tun, bei einem offensichtlich zu Unrecht auf die Gesellschaft losgelassenen Wiederholungstäter trifft die Schuld aber moralisch auch diejenigen, die ihn in Freiheit brachten.
Exakt so sehe ich das auch.
sacredheart schrieb:Meines Erachtens sollten Gutachter, die derart gravierend falsche Empfehlungen abgeben, keine Gutachten mehr erstellen dürfen.
Würde ich mir für familiengerichtliche Verfahren auch dringendstens wünschen. Allein, die Realität sieht anders aus...