JestersTear
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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz
25.07.2022 um 22:29keeprunning schrieb:Die Anwältin wird sie haben, könnte sie also veröffentlichen (lassen) , um den perfiden Justiz Skandal zu belegen. Macht sie aber nicht. Warum?Für wen denn? Die Allmystery-Gemeinde? Vielleicht hat die Anwältin gerade Besseres zu tun ?
Oder gegengefragt: ein sich offenbar unwohl fühlender "ehemaliger Staatsanwalt" und ein "ehemaliger Leiter der Mordkommission" treten in der Doku auf: warum sagen die denn nicht konkret, was KB einwandfrei belastet hätte ? Ein einziger Satz wie "Professorentocher F. hat ihn einwandfrei als den Mann identifiziert, der sie überfallen hat " - und diese Doku wäre noch nicht mal entstanden!
keeprunning schrieb:Dass das Urteil "nur" auf den widerrufenen Geständnissen (mit Täterwissen) beruht, ist nämlich erstmal nur so eine der eigenen Überzeugung geschuldete Behauptung.Nö, das ist so ziemlich überall nachzulesen. Und das schon 1972 . Ein exemplarisches Beispiel:
Es gibt keine Indizien gegen ihn, keine gegen ihn vorzubringenden Spuren. Es gibt nur die drei von ihm widerrufenen Geständnisse: Doch in denen, so behauptet die Anklage, kommen Details vor -- die nur der Täter im Fall Frey und der Täter im Fall Geimer kennen kann. Die Anklage tut sich mit diesen Details allerdings schwer. Klaus Bräunig behauptet, man habe ihm, was in den Protokollen steht, in den Mund gelegt: man habe ihm sozusagen in Fragen zugeschoben. was als seine Aussage protokolliert wurde. Und in der Tat stehen in den Protokollen Ausdrücke und Wendungen, die Klaus Bräunig bestimmt nicht kennt.Quelle: https://www.spiegel.de/politik/ich-hab-nichts-wie-gelubbert-a-b9156b4a-0002-0001-0000-000042920364
keeprunning schrieb:Ohne Urteilsbegründung kann ich mir da aber keine wirkliche Meinung bilden.Und jetzt mal ohne gegenseitiges Gezicke: was genau müßte denn in der Urteilsbegründung stehen, damit du dir schlauer vorkommen würdest ?