Höhenburg schrieb:Vielen Dank, @emz für das einstellen des Links! Das hilft schon ganz schön weiter.
Der Link ist nichts Neues, den hatte die Userin
@Minnimaus123 schon am 04.07. eingestellt. Er wurde bereits besprochen.
Höhenburg schrieb:. Offensichtlich bestreitet vor Gericht nicht einmal die Verteidigung die Einbrüche, die brutalen sexuellen Belästigungen und die nicht minder brutale Vergewaltigung(en). Von wegen harmloser Spanner!
Er hat hat sogar einen
Doppelmord gestanden ! Ob er ihn , wie andere Dinge auch, denn tatsächlich begangen hat oder nur das erzählt hat, was man von ihm hören wollte, sei mal dahingestellt.
Höhenburg schrieb:ABER diese Kammer von 2011 hatte keinerlei Zweifel an der Schuld des Verurteilten
Die Kammer hat die Schuld des Verurteilten nicht neu beurteilt !
Grrr...
Höhenburg schrieb:die brutalen sexuellen Belästigungen und die nicht minder brutale Vergewaltigung(en)
Du meinst bestimmt diese Textstelle?
1969 gelang es dem Beschwerdeführer jedoch zweimal, durch ein geöffnetes Fenster in die Wohnung einer arglosen jungen Frau einzusteigen und sie zu Boden zu werfen, als sie seine sexuellen Annäherungsversuche zurückwies. Hinsichtlich der Tötung der beiden Frauen im April 1970 sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Beschwerdeführer in der Zeit von Ende März bis zum 10. April 1970 die 17-jährige Tochter nachts durch das Schlafzimmerfenster in ihrem Elternhaus in Mainz mehrfach beobachtet hatte.
Quelle:
https://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20120510_22919-07.html[/quote]
Ich frage seit Wochen, ob jemand einen Beleg hat, daß ihn die Professorentochter F. , denn um die geht es hier, einwandfrei identifiziert hat ?
Bekannt ist nämlich nur, daß Bräunig diese beiden Überfalle gleich mit dem Doppelmord mitgestanden hat.
Nightrider64 schrieb:Nein, so etwas wäre vom Spiegel überhaupt nicht thematisiert worden. Ein komplett eindeutiges Urteil wäre gar nicht erwähnt worden.
Richtig. So eindeutig scheint es dann ja nicht gewesen zu sein.
emz schrieb:weil man ihn aufgrund seiner sexuellen Deviation, wo es ihm wohl an Einsicht zu mangeln scheint, besser nicht rauslässt, sondern darauf achtet, dass er sich spätestens um 21.00 Uhr wieder in der JVA einfindet.
Gottseidank werden vor 21 Uhr keine Sexualstraftaten begangen.
Glaubt wer, man würde ihm bis 21 Uhr Freigang gewähren, wenn der noch eine tickende Zeitbombe wäre?
emz schrieb:r Einzelzelle in der JVA, wo er sich auskennt und tagsüber Ausgang hat, in ein Einzelzimmer einer unbekannten Wohngruppe, wo er sich erst noch eingewöhnen muss, zieht? Seinem Hobby, dem Lubbern, kann er dort nicht nachgehen.
Sind Lubberer denn heutzutage noch ein grösseres Thema? Heutzutage muß sich niemand mehr in Gärten rumdrücken. Es reicht, nach 22 Uhr Trash-TV einzuschalten um zu sehen, was man(n) sehen will .
1970 dagegen schien Mainz vor Lubberern gewimmelt zu haben.
Nightrider64 schrieb:JestersTear schrieb:
Staatsanwalt oder Kommissar hätten genauso gut nur in einem Satz erwähnen brauchen, warum KB aus ihrer Sicht eindeutig schuldig ist und die ganze Doku wäre überflüssig gewesen
So einfach ist das nicht.
Es gibt ein bestehendes Urteil und es gibt wohl niemanden mehr, der dierekt beteiligt war.
Und selbst wenn. Kein seriöser Jurist würde sich äußern zu einem Urteil, das andere ausgebildete Juristen so gefällt haben und das Rechtskraft erlangt hat.
Und das ist ein Problem-denn es gibt offenbar auch keine Aufzeichnungen, die so sie wie sie aus heutiger Sicht hätten sein sollen.
frusciante15 schrieb:keeprunning schrieb:
Die Urteilsverkündung und damit auch die Begründung waren damals ja wohl öffentlich. Im Übrigen kann meines Wissens die anonymisierte Urteilsbegründung für ein bestimmtes Urteil von jedem Bürger angefordert werden. Ich sehe da keine Notwendigkeit, dass es der Staat von sich aus macht. Offenbar hat sich darum aber niemand bemüht, vor allem die Macher der Doku nicht. Was wiederum für mich eine red flag ist.
Warum hast du die Urteilsbegründung nicht angefordert? Anhand deiner Formulierung "meines Wissens nach" ist dies ja auszuschliessen.
Ich sage nur " BDSM-Pornos" und " Identifikation durch die Professorentochter". Dieser User hatte eine blühende Phantasie, ohne seine Behauptungen jemals belegt zu haben.
Höhenburg schrieb:Das ist genauso ein flaches Gegenargument wie die hohle Story "Er konnte den Nachlademechanismus nicht richtig beschreiben, also hat B. die Waffe nicht geklaut". Du kannst Dinge stehlen, von denen du keine Ahnung hast, wie das überhaupt funktioniert.
Woher wußte er, daß in der Schreibtischschublade
im Erdgeschoss ein Revolver war?
Er mordet im ersten Stock und im Keller, hinterläßt dabei keine Spuren ,wobei er auch die Spuren der Bewohnerinnen selbst an den Türen entfernt, und klaut dann zielgerichtet ausgerechnet den Revolver in der Schreibtischschublade, der sich genau seit zwei Tagen dort befand und läßt , obwohl chronisch klamm, alle anderen Wertsachen zurück?
Höhenburg schrieb:sondern ein nachgewiesener Einbrecher und brutaler Vergewaltiger ist.
Belege mir noch mal das " nachgewiesen" !
Wir haben alle hier dieselben Quellen, wobei ich den Eindruck habe, daß die einen mehr und andere deutlich weniger genau gelesen haben, wobei ich da noch nicht einmal dich meine. Nirgendwo ist zu hören oder zu lesen, daß er identifiziert wurde. Man weiß lediglich, daß er die Überfälle auf F. im Zusammenhang mit den G.-Morden gleich mitgestanden hat.
emz schrieb:So lang Bräunig seine sexuellen Präferenzen als harmlos ansieht, stellt er halt eine mögliche Gefahr für all diejenigen dar, die das nicht so harmlos sehen und die gilt es zu schützen.
Aber erst nach 21 Uhr ;-)
Lento schrieb:Wir drehen uns im Kreise
Wir drehen uns seit Wochen im Kreise, weil es drei oder vier Mit-Diskutanten gibt, die lediglich davon ausgehen, daß 1972 nicht sein konnte was nicht sein durfte.
Lento schrieb:Es geht in Wirklichkeit doch um die Frage, hat er den Doppelmord verübt oder nicht. Und da habe ich meine Zweifel.
So ist es.