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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doku, Doppelmord, True Crime ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

31.07.2022 um 14:35
Zitat von talula77talula77 schrieb:Ist es wirklich so, dass die Jusitz ein Urteil bewusst zurückhält, oder fehlt es hier einfach an Arbeitskraft ?
Also an einer Person welche Zeit hat das Dokment einzuscannen.
Die Justiz hält keine Urteile bewusst zurück und es ist tatsächlich so, dass es an Arbeitskräften fehlt, um jedes Urteil zu veröffentlichen. Denn damit, dass man es einfach einscannt, ist es nicht getan. Zuvor muss nämlich so ein Urteil anonymisiert werden, heißt, alle Namen müssen z.B. abgekürzt werden. Die Anwältin hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, das Urteil aus 1970 der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben, vorausgesetzt Bräunig gibt sein Einverständnis hierzu.

Gerichte beschränken sich in der Regel darauf, wichtige Urteile ins Netz zu stellen. Und so ein wichtiges Urteil findet man hier: https://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20120510_22919-07.html . In dem wird ausführlichst dargelegt, warum man 2011 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass man Bräuning besser nicht auf Bewährung rauslässt, weil man ihn aufgrund seiner sexuellen Deviation, wo es ihm wohl an Einsicht zu mangeln scheint, besser nicht rauslässt, sondern darauf achtet, dass er sich spätestens um 21.00 Uhr wieder in der JVA einfindet.
Immerhin wird ein Urteil "Im Namen des Volkes" gesprochen, dann sollte das Volk auch Zugang dazu bekommen,
so meine Auffassung als Laie.
Dem wird damit Rechnung getragen, dass Urteilsverkündungen für Laien öffentlich zugänglich sind.


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31.07.2022 um 18:17
Zitat von emzemz schrieb:Und so ein wichtiges Urteil findet man hier: https://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20120510_22919-07.html . In dem wird ausführlichst dargelegt, warum man 2011 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass man Bräuning besser nicht auf Bewährung rauslässt, weil man ihn aufgrund seiner sexuellen Deviation, wo es ihm wohl an Einsicht zu mangeln scheint, besser nicht rauslässt, sondern darauf achtet, dass er sich spätestens um 21.00 Uhr wieder in der JVA einfindet.
Vielen Dank, @emz für das einstellen des Links! Das hilft schon ganz schön weiter.
Was für eine "tolle" Doku oder besser Machwerk! Mal ein paar Highlights aus dem von @emz verlinkten Urteil von 2011:

Es wurde einst eine besondere Schwere der Schuld festgestellt! Da würde mich die Urteilsbegründung noch mehr interessieren als ohnehin schon. Denn "besondere Schwere" muß richtig gut begründet sein. Sie wäre auch zweifellos einkassiert worden, gäbe es dermaßen große Zweifel an der Schuld von B. Die Geschichte die uns die Doku auftischt kann so definitiv nicht stimmen. Das Urteil hätte selbst die erste Revision nie überstanden, wäre das ein dermaßen schlecht begründetes (Fehl)urteil wie uns die Doku weismachen will.

Es würde zwar gerügt, daß man nie einwandfrei festgestellt hat, ob die Mutter oder die Tochter zuerst ermordet wurde, da eine bestimmte Kombination (wenn auch nur leicht) positive Auswirkung auf das Gesamtstrafmaß gehabt hätte, ABER diese Kammer von 2011 hatte keinerlei Zweifel an der Schuld des Verurteilten. Interessant, wenn man bedenkt das die "Doku" behauptet, dieses Fehlurteil würde sofort ins Auge springen.

Mehrfach wurde Bezug auf die Taten des B. außerhalb des Doppelmordes genommen. Offensichtlich bestreitet vor Gericht nicht einmal die Verteidigung die Einbrüche, die brutalen sexuellen Belästigungen und die nicht minder brutale Vergewaltigung(en). Von wegen harmloser Spanner!

Selbst wenn wir den Doppelmord einmal ausklammern, ist B. nicht im mindesten an einer Aufarbeitung seiner sexuellen Neigungen interessiert. Dabei ist er kein harmloser Spanner, der sich im Garten einen runterholt und Fotos macht, sondern ein brutaler Vergewaltiiger wenn entsprechende Situationen entstehen. Wie oben erwähnt, werden seine sexuellen Übergriffe von der Verteidigung vor Gericht nicht bestritten!


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31.07.2022 um 18:30
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:emz schrieb:
zwölf Mal scheiterten Wiederaufnahmeversuche

Belegst du das bitte gerade noch mal ?
In der Tat, hier hast du mich erwischt. Es waren zwölf Bemühungen, welcher Art auch immer, die scheiterten.
minute 28.26 - Doku Teil 3
Die Versuche, Klaus Bräunig aus dem Gefängnis zu holen, füllen die Akten. Doch alle zwölf Bemühungen, eine Entlassung zu erreichen, scheiterten. Eine erste Verfassungsbeschwerde führte zu nichts. Bräunigs Anwälte gingen sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ohne Erfolg.
49. ... Das Gericht berücksichtigte zwar einerseits die erhebliche Dauer der Freiheitsentziehung des Beschwerdeführers von mittlerweile fast 40 Jahren und seine gute Führung; andererseits zog es auch die besondere Brutalität, die die Straftaten kennzeichneten, und den Umstand, dass der Beschwerdeführer keine Einsicht in die Taten und seine sexuelle Deviation zeige, in Betracht. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass dem Beschwerdeführer nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Gelegenheit gegeben werden müsse zu zeigen, dass er sich in Lockerungen bewähren und seine Kriminalprognose verbessern könne. Daher unterstützte es den Vorschlag des Sachverständigen, dem Beschwerdeführer engmaschig überwachte Lockerungen zu gewähren, und befand mit Blick auf die Vorbereitung einer möglichen Entlassung auf Bewährung, dass er vor einer etwaigen Unterbringung in einer betreuten Wohnform zwei Jahre lang beweisen müsse, dass er in der Lage sei, in Freiheit mit Konfliktsituationen in einem sexuellen Zusammenhang umzugehen.
50. Anscheinend wird dem Beschwerdeführer seit dem 26. Juli 2011 zweimal wöchentlich Ausgang gewährt.

https://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20120510_22919-07.html
Das bedeutet nichts anderes, als dass es nicht allein an der fehlenden Einsicht betreffend den Doppelmord liegt, dass er sich nicht frei draußen bewegen darf, sondern ebenso an seiner mangelnden Einsichtsfähigkeit in seine sexuellen Deviationen.
Bei einer Störung der Sexualpräferenz ist die sexuelle Befriedigung der Betroffenen an von der gesellschaftlichen Norm abweichende Bedingungen (Partner oder Objekte) geknüpft. Häufig ist dies mit einem suchtartigen Charakter und Verlust der Impulskontrolle verbunden.
https://viamedici.thieme.de/lernmodul/9837862/9837656/st%C3%B6rungen+der+sexualpr%C3%A4ferenz
Also selbst wenn man ihn jetzt vom Doppelmord freisprechen würde, dann blieben nach wie vor seine sexuellen Präferenzen, die eine Freilassung nicht unbedenklich erscheinen lassen würden. Wir haben bruchstückhaft davon erfahren, was er so mag. Dass man das aber nicht soll, scheint bei ihm nicht unbedingt angekommen zu sein und so darf er halt auch nicht frei rumlaufen.

Eine Frage, die sich mir stellt, ist, was ist eigentlich aus dem betreuten Wohnen geworden? Hat er da abermals Schiffbruch erlitten?


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01.08.2022 um 00:02
Zitat von emzemz schrieb:Also selbst wenn man ihn jetzt vom Doppelmord freisprechen würde, dann blieben nach wie vor seine sexuellen Präferenzen, die eine Freilassung nicht unbedenklich erscheinen lassen würden. Wir haben bruchstückhaft davon erfahren, was er so mag. Dass man das aber nicht soll, scheint bei ihm nicht unbedingt angekommen zu sein und so darf er halt auch nicht frei rumlaufen.
Wenn er in Sachen Doppelmord unschuldig wäre, wäre er bei diesen "sexuellen Präferenzen" sicher nicht in einer JVA. Dazu gibt es andere Einrichtungen, welche deutlich weniger in das Leben eingreifen. JVA ist und bleibt das übelste, was der Staat D jemandem rechtlich zulässig antun kann.

Daher hat nach wie vor der Doppelmord auch für die jetzige Zeit eine zentrale Bedeutung.


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01.08.2022 um 00:15
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn er in Sachen Doppelmord unschuldig wäre, wäre er bei diesen "sexuellen Präferenzen" sicher nicht in einer JVA.
Ich hatte nicht vom Ist-Zustand geschrieben, sondern davon, was wäre, würde er bei einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, also in der Zukunft.

Denn das Ziel scheint ja zu sein, ihn nach einem Freispruch vom Mordvorwurf gänzlich frei zu bekommen. Ohne Auflagen


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01.08.2022 um 00:32
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Es wurde einst eine besondere Schwere der Schuld festgestellt! Da würde mich die Urteilsbegründung noch mehr interessieren als ohnehin schon. Denn "besondere Schwere" muß richtig gut begründet sein. Sie wäre auch zweifellos einkassiert worden, gäbe es dermaßen große Zweifel an der Schuld von B. Die Geschichte die uns die Doku auftischt kann so definitiv nicht stimmen. Das Urteil hätte selbst die erste Revision nie überstanden, wäre das ein dermaßen schlecht begründetes (Fehl)urteil wie uns die Doku weismachen will.
Die Schwere der Schuld ist nichts besonderes bei einem Doppelmord, die wird dabei immer festgestellt. Das hat nichts damit zu tun, dass die Schuld besonders gut bewiesen wurde. Das Urteil basiert aus den uns zur Verfügung gestellten Informationen aus dem Geständnis und heute gibt es ähnliche Fälle, woraus man erkennen kann, dass man diesem Personenkreis leicht durch Druck Geständnisse erreichen kann, die nicht stimmen müssen. Das Gericht glaubt, dass sich der Verurteilte nicht ohne Täterschaft an die Details hätte gestehen können. Aber das ist das Problem der damaligen Zeit, es wurden nur schriftliche Protokolle geführt, wo die Fragen der Ermittler selber nur extrem zusammen gefasst sind. Auch so wie die Ermittler die Antworten aufgeschrieben hatten, konnte es nicht passen, so soll sich der Verurteilte gar nicht hätte ausdrücken können. Die Emittler stehen bei solchen Personen vor große Herausforderungen, da landet dann leicht etwas auf dem Papier, was aus den Aussagen nicht in dieser Form hervor gegangen ist. Wie weit fehlerhafte Befragung da eine Rolle spielt, kann man sehr schwer beurteilen. Heute weiß man eben einfach mehr. Ich bekomme da jedenfalls Bauchschmerzen, wenn der Verurteilte behauptet hatte, dass er sich an einem Waschbecken die blutigen Hände gewaschen hat und er bei der Tatortbegeheung die Einhebelmischbatterie nicht bedienen konnte. Damals waren noch recht neu auf dem Markt und waren für die meisten unbekannt.
Zitat von emzemz schrieb:Denn das Ziel scheint ja zu sein, ihn nach einem Freispruch vom Mordvorwurf gänzlich frei zu bekommen.
Das würde dann komplett neu bewertet werden. Und es gäbe dann auch keine nachgewiesene Tat mehr (außer den Spanner-Tätigkeiten). Würden diese wirklich eine Unterbringung in einer Forensischen o.ä. noch begründen können nach einer solch langen unrechtmäßigen Freiheitsberaubung? Da kommt dann auch das Thema "Verhältnismäßigkeit" rein (also länge der Unterbringung bezogen auf die noch von ihm ausgehende Gefahr) und da könnte ich mir schon vorstellen, dass er freigelassen wird.


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01.08.2022 um 01:25
Zitat von LentoLento schrieb:Das würde dann komplett neu bewertet werden. Und es gäbe dann auch keine nachgewiesene Tat mehr (außer den Spanner-Tätigkeiten). Würden diese wirklich eine Unterbringung in einer Forensischen o.ä. noch begründen können nach einer solch langen unrechtmäßigen Freiheitsberaubung? Da kommt dann auch das Thema "Verhältnismäßigkeit" rein (also länge der Unterbringung bezogen auf die noch von ihm ausgehende Gefahr) und da könnte ich mir schon vorstellen, dass er freigelassen wird.
https://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20120510_22919-07.html
7. ... Er hatte sich in der Dunkelheit den Wohnungen mehrerer Mädchen oder junger Frauen genähert, um sie von draußen zu beobachten. Meistens hatte er auch versucht, die Aufmerksamkeit seiner Opfer auf sich zu lenken, sie zum Sexualverkehr aufgefordert und vor ihrem Fenster masturbiert. Seine Versuche, sich gewaltsam zu der Wohnung der Frauen Zugang zu verschaffen, blieben in der Regel erfolglos. 1969 gelang es dem Beschwerdeführer jedoch zweimal, durch ein geöffnetes Fenster in die Wohnung einer arglosen jungen Frau einzusteigen und sie zu Boden zu werfen, als sie seine sexuellen Annäherungsversuche zurückwies.
So wie man ihn in der Doku laufen sieht, scheint er körperlich eher nicht mehr in der Lage zu sein, irgendwo einzusteigen und Gewalt auszuüben. Also auch wenn ihm da die Einsichtsfähigkeit fehlt, viel kann er nicht mehr anstellen. Da stellt sich vielleicht wirklich die Frage, muss man sein "Lubbern" verhindern oder kann man das einer toleranten Gesellschaft zumuten? :D


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01.08.2022 um 07:52
Zitat von emzemz schrieb:So wie man ihn in der Doku laufen sieht, scheint er körperlich eher nicht mehr in der Lage zu sein, irgendwo einzusteigen und Gewalt auszuüben. Also auch wenn ihm da die Einsichtsfähigkeit fehlt, viel kann er nicht mehr anstellen. Da stellt sich vielleicht wirklich die Frage, muss man sein "Lubbern" verhindern oder kann man das einer toleranten Gesellschaft zumuten? :D
Wenn Deine Einschätzung richtig ist, dann müsste man ihn ganz unabhängig davon, ob er der Täter ist oder nicht, schon heute freilassen. Denn aktuell dient die Haft nur noch der Prävention. Man sieht hier, die Sache mit der Haftstrafe bei Feststellung der Schwere der Schuld ist nicht ganz ausgegoren. Wenn es nur noch um Prävention geht und das ist es einfach irgendwann, dann gibt es andere Unterbringungsmöglichkeiten, welche angemessener sind, wie z.B. Sicherungsverwahrung.


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01.08.2022 um 09:09
@Lento

Hier wird ja auch im Mai 2012 ein Vorschlag gemacht:
https://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20120510_22919-07.html
50. Anscheinend wird dem Beschwerdeführer seit dem 26. Juli 2011 zweimal wöchentlich Ausgang gewährt.
Diese Regelung scheint nach wie vor zu gelten.
So wie es in der Doku in Teil 3 heißt, hat er derzeit wöchentlich zehn Stunden Ausgang, muss aber bis 21.00 Uhr in der JVA erscheinen.

Das scheint nun schon seit mehr als zehn Jahren so zu laufen. Allerdings kam der zweite Schritt, eine Unterbringung im betreuten Wohnen nach zwei Jahren, bislang noch nicht zum Tragen. Die Gründe hierfür sind aber nicht bekannt.
49. ...
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass dem Beschwerdeführer nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Gelegenheit gegeben werden müsse zu zeigen, dass er sich in Lockerungen bewähren und seine Kriminalprognose verbessern könne. Daher unterstützte es den Vorschlag des Sachverständigen, dem Beschwerdeführer engmaschig überwachte Lockerungen zu gewähren, und befand mit Blick auf die Vorbereitung einer möglichen Entlassung auf Bewährung, dass er vor einer etwaigen Unterbringung in einer betreuten Wohnform zwei Jahre lang beweisen müsse, dass er in der Lage sei, in Freiheit mit Konfliktsituationen in einem sexuellen Zusammenhang umzugehen.
Die Anwältin äußert sich zu diesem möglichen Weg (betreutes Wohnen unter Bewährung) nicht, er scheint keine Option für sie darzustellen.
Sie scheint jedoch diesen Weg gehen zu wollen: Wiederaufnahmeverfahren, Freispruch, Entlassung ohne Auflagen.


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01.08.2022 um 10:13
Zitat von emzemz schrieb:Die Anwältin äußert sich zu diesem möglichen Weg (betreutes Wohnen unter Bewährung) nicht, er scheint keine Option für sie darzustellen.
Nun, was aus dieser "Unterstützung" des Vorschlages geworden ist, steht in den Sternen. Das hatte das Gericht im Jahre 2006 geschrieben, vor 16 Jahren!. Das wäre dann schon etwas Sache des Staates das dann auch wirklich umzusetzen. "Unterstützung" ist auch wenig aussagekräftig, es ist keine Anweisung, welche man in dem Zusammenhang erwartet hätte. Man bekommt fast den Eindruck, dass sich das Gericht an einer wirklichen Entscheidung rumgemogelt hatte.


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01.08.2022 um 11:53
@Lento

Möglich wäre aber auch, dass sich Bräunig sagte, wenn ich nur Aussicht auf betreutes Wohnen habe, also auch wieder gewissen Regeln unterworfen bin, dann kann ich ebenso gut auch in der JVA bleiben.


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01.08.2022 um 11:58
Möglich ja, aber ehrlich gesagt, bei einer ausreichenden Aufklärung kann ich mir das nicht vorstellen. Denn es wäre vielleicht nur für 2 Jahre gewesen, nicht mehr 16.


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01.08.2022 um 13:35
@Lento

Und was für Vorteile hat er, wenn er aus seiner Einzelzelle in der JVA, wo er sich auskennt und tagsüber Ausgang hat, in ein Einzelzimmer einer unbekannten Wohngruppe, wo er sich erst noch eingewöhnen muss, zieht? Seinem Hobby, dem Lubbern, kann er dort nicht nachgehen. Denn abends kommt er auch dort nicht raus. Und das dürfte nicht seiner Vorstellung von Freiheit entsprechen.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

01.08.2022 um 14:40
Unabhängig der eingenommenen Seite im Fall, ist doch die ganze Situation frustrierend, denn alles dreht sich, aufgrund des immensen Mangels an Informationen, immer von vorn im Kreis.

Daher verstehe ich nicht, wie ein Staat und sein Rechtssystem nicht daran interessiert sein kann, den Fall mit Beweis- und Indizienlast in Kombination mit Plausibilität für die Allgemeinheit offenzulegen. Wo ist das Problem? An Zeitmangel wird es wohl kaum gelegen haben. Und so braucht sich keiner wundern, dass Zweifler vom Urteil auf den Plan treten, wenn das Urteil nicht einsehbar ist. Falls die aktuelle Anwältin die Möglichkeit hat, dieses Urteil zu veröffentlichen, verstehe ich aber ebenso wenig, warum sie dies nicht macht. Außer es bedingt in irgendeiner Form ihrer weiteren Schritte in der Zukunft. Oder ist das Prozedere einer Veröffentlichung doch nicht so einfach?

Losgelöst vom Fall ist die mangelhafte Dokumentierung von Zeugen- oder Täterbefragungen eines der größten Red Flags die es gibt. Daher fällt es mir schwer, die Geständnisse irgendwie als relevant belastend einzuordnen, so lange ich nicht nachprüfen kann unter welchen Umständen diese zustande gekommen sind. Auch wenn mir klar ist, dass das den damaligen Zeitgeist entsprochen hat.


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01.08.2022 um 15:23
Zitat von frusciante15frusciante15 schrieb:Losgelöst vom Fall ist die mangelhafte Dokumentierung von Zeugen- oder Täterbefragungen eines der größten Red Flags die es gibt.
Die Urteilsverkündung und damit auch die Begründung waren damals ja wohl öffentlich. Im Übrigen kann meines Wissens die anonymisierte Urteilsbegründung für ein bestimmtes Urteil von jedem Bürger angefordert werden. Ich sehe da keine Notwendigkeit, dass es der Staat von sich aus macht. Offenbar hat sich darum aber niemand bemüht, vor allem die Macher der Doku nicht. Was wiederum für mich eine red flag ist.


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01.08.2022 um 15:43
Zitat von frusciante15frusciante15 schrieb:Oder ist das Prozedere einer Veröffentlichung doch nicht so einfach?
Kommt halt drauf an, wie schwer man sich mit dem Einscannen bzw. Abfotografieren der Seiten tut :troll:


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01.08.2022 um 16:06
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Nightrider64 schrieb:
Mit einem Artikel: "Doppelmörder überführt" kamen die nicht.
Kann es vielleicht sein , daß die gar nicht so überzeugt waren, um mit solch einer Headline zu kommen?
Nein, so etwas wäre vom Spiegel überhaupt nicht thematisiert worden. Ein komplett eindeutiges Urteil wäre gar nicht erwähnt worden.
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Staatsanwalt oder Kommissar hätten genauso gut nur in einem Satz erwähnen brauchen, warum KB aus ihrer Sicht eindeutig schuldig ist und die ganze Doku wäre überflüssig gewesen
So einfach ist das nicht.
Es gibt ein bestehendes Urteil und es gibt wohl niemanden mehr, der dierekt beteiligt war.
Und selbst wenn. Kein seriöser Jurist würde sich äußern zu einem Urteil, das andere ausgebildete Juristen so gefällt haben und das Rechtskraft erlangt hat.
Ein Ermittler kann nur seine subjektive Meinung äußern. Und die spielt bei einem ergangenen und begründeten Urteil eine untergeordnete Rolle.
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Du meinst , wer verurteilt wird , ist automatisch schuldig?
Umgekehrt. Wer nicht verurteilt wird ist juristisch unschuldig. Darauf hab ich hingewiesen.
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:er männliche Part der Macher sagt im Podcast ganz klar, daß er selbst KB unabhängig von der Schuldfrage wohl nicht hätte verurteilen können, weil das Prinzip " Im Zweifel für den Angeklagten" hätte gelten müssen.
Na dann ist die Sache ja klar oder?
Im Urteil aber wird sicher begründet, wieso der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten, hier keine Anwendung findet, weil das verhandelnde Gericht eben keine Zweifel hat.
Dies gilt es zu widerlegen alles andere ist persönliche Meinung, die noch nicht einmal begründet wird.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Mehrfach wurde Bezug auf die Taten des B. außerhalb des Doppelmordes genommen. Offensichtlich bestreitet vor Gericht nicht einmal die Verteidigung die Einbrüche, die brutalen sexuellen Belästigungen und die nicht minder brutale Vergewaltigung(en). Von wegen harmloser Spanner!
Das sehe ich auch so. Unabhängig ob er nun der Täter war oder nicht. Das war nicht der harmlose Spanner. Soweit ich das mitbekommen habe, ist er schon vorher in Häuser eingedrungen und hat dabei sexuelle Gewalt ausgeübt.
Auf das Vorstrafenregister des Verurteilten wird aber in der DOKU lieber erst gar nicht eingegangen. Vielleicht, weil es doch Zweifel an der Unschuld aufkommen lassen würde?


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01.08.2022 um 16:26
Zitat von emzemz schrieb:Und was für Vorteile hat er, wenn er aus seiner Einzelzelle in der JVA, wo er sich auskennt und tagsüber Ausgang hat, in ein Einzelzimmer einer unbekannten Wohngruppe, wo er sich erst noch eingewöhnen muss, zieht? Seinem Hobby, dem Lubbern, kann er dort nicht nachgehen. Denn abends kommt er auch dort nicht raus. Und das dürfte nicht seiner Vorstellung von Freiheit entsprechen.
Das kann man grundsätzlich bei jeder Lebensveränderung fragen. Sein Ziel ist offenbar mehr Freiheit und ich kann mir nicht vorstellen, dass - wenn man jemanden ausreichend aufklärt - diesen Zwischenschritt dann wirklich ablehnt. Du darfst hier auch nicht einen Menschen auf das angebliche "Hobby" "Lubbern" reduzieren, als wenn das nur sein einziges Ziel weäre, dafür fehlt mir das Verständnis. Der Aufenthalt in einer JVA ist grundsätzlich etwas anderes als in einer entsprechenden Wohngruppe. Ich glaube, da gibts nichts zu diskutieren.


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01.08.2022 um 17:10
Zitat von keeprunningkeeprunning schrieb:Die Urteilsverkündung und damit auch die Begründung waren damals ja wohl öffentlich. Im Übrigen kann meines Wissens die anonymisierte Urteilsbegründung für ein bestimmtes Urteil von jedem Bürger angefordert werden. Ich sehe da keine Notwendigkeit, dass es der Staat von sich aus macht. Offenbar hat sich darum aber niemand bemüht, vor allem die Macher der Doku nicht. Was wiederum für mich eine red flag ist.
Warum hast du die Urteilsbegründung nicht angefordert? Anhand deiner Formulierung "meines Wissens nach" ist dies ja auszuschliessen.


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01.08.2022 um 17:47
Ganz einfach, weil ich das Urteil nicht anzweifel. Mein Wissen bezieht sich auf die zugänglichen Medien.

Wer das Urteil anzweifelt, noch dazu als Medienangehöriger, ist in der informellen Bringschuld.
Zitat von frusciante15frusciante15 schrieb:Warum hast du die Urteilsbegründung nicht angefordert? Anhand deiner Formulierung "meines Wissens nach" ist dies ja auszuschliessen.



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