JestersTear schrieb:Nightrider64 schrieb:
Mit einem Artikel: "Doppelmörder überführt" kamen die nicht.
Kann es vielleicht sein , daß die gar nicht so überzeugt waren, um mit solch einer Headline zu kommen?
Nein, so etwas wäre vom Spiegel überhaupt nicht thematisiert worden. Ein komplett eindeutiges Urteil wäre gar nicht erwähnt worden.
JestersTear schrieb:Staatsanwalt oder Kommissar hätten genauso gut nur in einem Satz erwähnen brauchen, warum KB aus ihrer Sicht eindeutig schuldig ist und die ganze Doku wäre überflüssig gewesen
So einfach ist das nicht.
Es gibt ein bestehendes Urteil und es gibt wohl niemanden mehr, der dierekt beteiligt war.
Und selbst wenn. Kein seriöser Jurist würde sich äußern zu einem Urteil, das andere ausgebildete Juristen so gefällt haben und das Rechtskraft erlangt hat.
Ein Ermittler kann nur seine subjektive Meinung äußern. Und die spielt bei einem ergangenen und begründeten Urteil eine untergeordnete Rolle.
JestersTear schrieb:Du meinst , wer verurteilt wird , ist automatisch schuldig?
Umgekehrt. Wer nicht verurteilt wird ist juristisch unschuldig. Darauf hab ich hingewiesen.
JestersTear schrieb:er männliche Part der Macher sagt im Podcast ganz klar, daß er selbst KB unabhängig von der Schuldfrage wohl nicht hätte verurteilen können, weil das Prinzip " Im Zweifel für den Angeklagten" hätte gelten müssen.
Na dann ist die Sache ja klar oder?
Im Urteil aber wird sicher begründet, wieso der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten, hier keine Anwendung findet, weil das verhandelnde Gericht eben keine Zweifel hat.
Dies gilt es zu widerlegen alles andere ist persönliche Meinung, die noch nicht einmal begründet wird.
Höhenburg schrieb:Mehrfach wurde Bezug auf die Taten des B. außerhalb des Doppelmordes genommen. Offensichtlich bestreitet vor Gericht nicht einmal die Verteidigung die Einbrüche, die brutalen sexuellen Belästigungen und die nicht minder brutale Vergewaltigung(en). Von wegen harmloser Spanner!
Das sehe ich auch so. Unabhängig ob er nun der Täter war oder nicht. Das war nicht der harmlose Spanner. Soweit ich das mitbekommen habe, ist er schon vorher in Häuser eingedrungen und hat dabei sexuelle Gewalt ausgeübt.
Auf das Vorstrafenregister des Verurteilten wird aber in der DOKU lieber erst gar nicht eingegangen. Vielleicht, weil es doch Zweifel an der Unschuld aufkommen lassen würde?