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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doku, Doppelmord, True Crime ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

23.07.2022 um 12:11
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:emz schrieb:
Eine neuerliche Beweisaufnahme gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Und eben darum bringt es nichts, eben jenes zu zitieren, weil dessen Erkenntnisse und Aussagen lediglich auf dem 1972-Urteil aufbauen - das ja bekanntermaßen nicht unumstritten war. Heute nicht anders als damals auch schon.
Verstehe ich das richtig? Du möchtest, dass wir Urteile, die das Urteil aus 1972 bestätigen, außen vor lassen, weil die nicht geeignet sind, das Wiederaufnahmebegehren zu stützen?

Dieses Urteil hat es noch nicht mal in die Revision geschafft und ich meine gelesen zu haben, dass es insgesamt zwölf vergebliche Versuche gab, an der Rechtmäßigkeit zu kratzen. Aber vielleicht ist die 13 ja hier die Glückszahl?

Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:emz schrieb:
Wohin die Anwältin steuern könnte, erschließt sich mir nicht.

Ich fand, das wurde an für sich ganz gut erläutert, wohin sie steuern möchte.
Ich finde aber nirgends auch nur den kleinsten Hinweis auf die Rechtslage, von der sie dabei gesteuert wird.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

23.07.2022 um 15:55
Zitat von MickelangeloMickelangelo schrieb:Wenn ich Frau G. gewesen wäre, hätte ich mir vielleicht überlegt, den Revolver auf meinen Nachttisch zu legen, nachdem schon zuvor jemand im Garten gesehen wurde und der Ehemann auf Geschäftsreise ist. Dort kann K.B. ihn an sich genommen haben.
Hallo, ähnliches habe ich mir auch schon gedacht, das würde auch so Sinn machen. Andererseits schien Bräunig chronisch pleite gewesen zu sein und 1970 wird es deutlich schwerer gewesen sein, an Waffen zu gelangen als heute. Warum sollte...
Zitat von MickelangeloMickelangelo schrieb:Er hat ihn vielleicht nie ausprobiert, sondern später aus Angst, erwischt zu werden, gleich entsorgt.
...er einen gestohlenen Revolver gleich entsorgen, anstatt zu versuchen, ihn zu Geld zu machen?
Und warum nimmt er den Revolver überhaupt mit, wenn er ihn bloß entsorgen will? Dann hätte er ihn gleich an Ort und stelle liegen lassen können.
Zitat von MickelangeloMickelangelo schrieb:Er kann den Revolver ja auch schon vor der Tat (den Taten) an sich genommen haben.
Laut Urteil soll Bräunig auf welchem Weg auch immer ins Haus eingedrungen sein, um sich an der Tochter zu vergehen. Macht m.E. keinen Sinn, daß er erst Schubladen durchsucht haben soll.
Zitat von emzemz schrieb:Verstehe ich das richtig? Du möchtest, dass wir Urteile, die das Urteil aus 1972 bestätigen, außen vor lassen, weil die nicht geeignet sind, das Wiederaufnahmebegehren zu stützen?
Sie sind eben unergiebig, wenn jeder Satz mit " Die Staatsanwaltschaft argumentiert" oder "das Gericht argumentiert" beginnt und die Frage aller Fragen ist, ob denn damals überhaupt richtig argumentiert wurde. Alle auf das Urteil von 1972 aufbauenden Urteile anderer Instanzen haben keine anderen Erkenntnisse zur Verfügung als die Entscheider von 1972, setzen aber automatisch voraus, daß damals richtig geurteilt wurde. Es ging ihnen nicht um die Schuldfrage, sondern um die Entscheidung, ob man einen Schuldigen (!) nach soundsoviel Jahrzehnten nicht mal langsam wieder auf freien Fuß setzen könnte. Man hat negativ entschieden, weil er sich "nie mit seinen Taten auseinandergesetzt " habe (die er aber gar nicht begangen haben will) und weil " ein Restrisiko" für die Allgemeinheit bestehen bleibt. Sorry, aber "Rest-Risiken" gibt es in einem liberalen Rechtsstaat bei allen und jedem und trotzdem möchte ich nicht in einer Festung leben.
Zitat von emzemz schrieb:Ich finde aber nirgends auch nur den kleinsten Hinweis auf die Rechtslage, von der sie dabei gesteuert wird.

Was für eine Rechtslage brauchst du denn? Sie sagt ganz klar, daß aus "rechtspsychologischer Sicht" heute ganz andere Erkenntnisse zur Verfügung stehen als 1970, z. B, in Bezug auf falsche Geständnisse.
Der Geschworene / Schöffe sagt doch fast wortwörtlich " Klar dachte ich, der ist schuldig, denn warum sollte ein Unschuldiger gestehen?".
Diese "neuen Erkenntnisse" hätte sie natürlich gerne in Kombination mit einer "unidentifizierten DNA" gehabt. Wenn du den auf der Doku aufbauenden Podcast mittlerweile gehört hast, weißt du sicher, daß die Untersuchung der verbliebenen Asservate (die es angeblich gar nicht gab) unergiebig war. So war bei asservierten Schamhaaren aufgrund biologischer Zersetzung und möglicherweise falscher Lagerung kaum noch die DNA der Schamhaar-Trägerinnen selbst nachweisbar, geschweige denn fremde DNA.

Bleibt der letzte Strohhalm mit den "neuen Erkenntnissen" der Rechtspsychologie. Wird wohl eher nicht reichen.


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23.07.2022 um 20:51
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Andererseits schien Bräunig chronisch pleite gewesen zu sein und 1970 wird es deutlich schwerer gewesen sein, an Waffen zu gelangen als heute. Warum sollte...
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:...er einen gestohlenen Revolver gleich entsorgen, anstatt zu versuchen, ihn zu Geld zu machen?
Und warum nimmt er den Revolver überhaupt mit, wenn er ihn bloß entsorgen will? Dann hätte er ihn gleich an Ort und stelle liegen lassen können.
Meine Überlegung war die, daß der Revolver bei der Mutter oder Tochter auf dem Nachttisch lag, von wo Bräunig ihn genommen und eingesteckt hat. Nach der Tat hatte er evtl. Panik, daß er erwischt würde und hat dann den Revolver aus Angst gleich mit der Tatwaffe entsorgt. Er kann ihn aber auch einfach verkauft haben. Jemand der so eine Waffe illegal erwirbt, wird sich wahrscheinlich nicht bei der Polizei melden.
Für all das muß er auf jeden Fall keine nähere Kenntnis über die genaue Funktionsweise des Revolvers gehabt haben.

Aber wie gesagt, das ist lediglich eine Möglichkeit, wie es hätte sein können. Genauso gut können die Fragen der Polizei suggestiv gewesen sein und B war nie in dem Haus. Anhand der uns vorliegenden Infos und Materialien kann man weder das Eine noch das Andere ausschließen.
Ich denke aber, wenn das Urteil tatsächlich aufgrund einer sehr dünnen Beweislage gefällt worden wäre, es hätte leichter anfechtbar sein müssen.


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23.07.2022 um 22:44
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Warum soll jemand zwar den Doppelmord gestehen, aber sich dann bei der Beschreibung des Nachlademechanismus absichtlich falsche Angaben machen? Wenn er den Revolver falsch beschreibt, ist die Wahrscheinlichkeit nicht wirklich gering, daß er das Teil nie gesehen hat.
Hallo und Grüße JestersTear!

Es tut mir leid, aber was den Revolver angeht, bin ich bei @Mickelangelo. Man kann einen Gegenstand stehlen ohne auch nur einen Funken Ahnung zu haben, wie er genau funktioniert. Gerade bei mechanisch oder technisch nicht ganz unkomplizierten Gerätschaften wie es Schußwaffen sind.
Ich werfe hier jetzt einfach einmal ein paar Begriffe über Handfeuerwaffen (Pistolen, Gewehre und Revolver) in die Diskussion: Hahnspanner, Selbstspanner, Kipplauf (runter oder selten auch hoch), Scnwenktrommel, Wechseltrommel, "Hahnlos", gasdicht, aufschießendes System, zuschießendes System, Masseverschluss, Kammerverschluss, Kniegelenkverschluss, Tabernakelverschluss, L-Rahmen, M-Rahmen, Zentral/Rand/Stiftfeuerpatronen, verriegelt, unverriegelt, Gasbremsverschluss, Rollenverschluß, Zündstift, Schlagbolzen
Wer sich nicht für Schußwaffen interessiert, wird mit den meisten Begriffen oben wenig anfangen können. Auch die Laienbeschreibung einer Waffe kann ziemlich in die Hose gehen oder doppeldeutig sein. Selbst jemand der geistig weniger Probleme als der Verurteilte hat, kann sowas leicht falsch beschreiben. Gerade wenn wenn die Person sich nicht viel mit der Waffe oder dem jeweiligen Objekt beschäftigt

Der springende Punkt ist aber nicht die fehlerhafte Beschreibung per se, sondern etwas anderes. Die Verteidigung behauptet ja, man hätte dem Verurteilten sein Geständnis praktisch vorgekaut und in den Mund gelegt. Die groben Fehler bei der Waffenbeschreibung sind aber ganz starke Hinweise, daß man dem Verurteilten sein Geständnis eben NICHT vorgekaut hat! Ein "mundgerechtes" Geständnis hätte solche Fehler nicht enthalten.
Es hätte mich mehr stutzig gemacht, hätte der nicht sonderlich helle Verurteilte (und an Waffen wohl auch nicht mehr interessiert als das sie schießen und man sie auch verkaufen kann) eine perfekte, wie aus dem Ei gepellte Beschreibung eines technisch eher komplexen Gegenstandes hingelegt.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

24.07.2022 um 00:55
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Sie sind eben unergiebig, wenn jeder Satz mit " Die Staatsanwaltschaft argumentiert" oder "das Gericht argumentiert" beginnt und die Frage aller Fragen ist, ob denn damals überhaupt richtig argumentiert wurde. Alle auf das Urteil von 1972 aufbauenden Urteile anderer Instanzen haben keine anderen Erkenntnisse zur Verfügung als die Entscheider von 1972, setzen aber automatisch voraus, daß damals richtig geurteilt wurde.
Wir bezweifeln also ein Urteil, dessen Inhalt wir nicht kennen?
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Was für eine Rechtslage brauchst du denn?
Die gesetzliche, also um welche Paragrafen es geht
Bleibt der letzte Strohhalm mit den "neuen Erkenntnissen" der Rechtspsychologie. Wird wohl eher nicht reichen.
Benötigt werden neue Beweise, psychologische Erkenntnisse werden da nicht reichen.


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25.07.2022 um 17:23
Zitat von emzemz schrieb:Wir bezweifeln also ein Urteil, dessen Inhalt wir nicht kennen?
Genau wie "wir" bezweifeln, daß die in der Doku angesprochenen " Unstimmigkeiten" ( und daß sind ne Menge und die kennen wir!) nicht stimmen. Und daß sogar , obwohl "wir" das Urteil nicht kennen ;-)
Zitat von emzemz schrieb:Benötigt werden neue Beweise, psychologische Erkenntnisse werden da nicht reichen.
Bei der Verurteilung selbst hat es auch keine Beweise gegeben.

Keine Fingerabdrücke. Keine DNA. Keine Zeugen. Keine Tatwaffe. Kein Anhaltspunkt, wie der Täter überhaupt ins Haus gelangt sein könnte.
Zitat von emzemz schrieb:JestersTear schrieb:
Was für eine Rechtslage brauchst du denn?
Die gesetzliche, also um welche Paragrafen es geht
Ich bin erstaunt, daß es dir um "die gesetzliche Rechtslage" geht. Denn wer solche Dinge raushaut ("Wenn er zu doof für den Rechtsstaat ist, hat er eben keine Rechte") ...
Zitat von emzemz schrieb am 15.07.2022:Da können doch die Ermittler nichts dafür, wenn er denkt, der kostet etwas, hätte er halt fragen müssen.
...ist nicht wirklich ernst zu nehmen.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Die Verteidigung behauptet ja, man hätte dem Verurteilten sein Geständnis praktisch vorgekaut und in den Mund gelegt. Die groben Fehler bei der Waffenbeschreibung sind aber ganz starke Hinweise, daß man dem Verurteilten sein Geständnis eben NICHT vorgekaut hat! Ein "mundgerechtes" Geständnis hätte solche Fehler nicht enthalten.
Hallo @Höhenburg
mal hypothetisch: wenn man ihm Dinge vorgekaut haben sollte (Konjunktiv), wird man nicht die ganze Zeit vom "Revolver, dessen Trommel man seitlich zum Nachladen ausklappen kann", sondern lediglich "vom Revolver" gesprochen haben. Mainz ist Karnevalshochburg, da wußte 1972 jedes Kind (Junge), was ein Trommelrevolver ist. Vorausgesetzt, du warst Cowboy und nicht Indianer .


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

25.07.2022 um 17:55
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Hallo @Höhenburg
mal hypothetisch: wenn man ihm Dinge vorgekaut haben sollte (Konjunktiv), wird man nicht die ganze Zeit vom "Revolver, dessen Trommel man seitlich zum Nachladen ausklappen kann", sondern lediglich "vom Revolver" gesprochen haben. Mainz ist Karnevalshochburg, da wußte 1972 jedes Kind (Junge), was ein Trommelrevolver ist. Vorausgesetzt, du warst Cowboy und nicht Indianer .
Ja etwas flapsig formuliert, aber diesen Gedankengang hatte ich auch schon. Bin überzeugt das ich schon 1972 wusste was ein Revolver ist, so als Karnevals Cowboy in Mainz.
KB wusste das garantiert auch, aber würde das nun für Ihn oder gegen Ihn sprechen ?
Ich kann mir auch vorstellen das man sich auf einmal doch erstaunlich ungeschickt anstellt, wenn man das erste mal eine echte Waffe in den Händen hält.


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25.07.2022 um 18:05
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:.er einen gestohlenen Revolver gleich entsorgen, anstatt zu versuchen, ihn zu Geld zu machen?
Und warum nimmt er den Revolver überhaupt mit, wenn er ihn bloß entsorgen will? Dann hätte er ihn gleich an Ort und stelle liegen lassen können.
Die ganze Diskussion über den Revolver bezieht sich doch auf die Frage, was wollte der Täter mit dem Revolver ?
Ob B, nun der Täter war oder ein Anderer.
Ich nehme an, der Täter hat sich bewaffnet falle er auf unerwarteten Wiederstand stoßen würde.


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25.07.2022 um 18:08
Zitat von talula77talula77 schrieb:KB wusste das garantiert auch, aber würde das nun für Ihn oder gegen Ihn sprechen ?
Spricht für ihn.

Denn wenn er wußte, wie der Nachlademechanismus eines Trommelrevolvers funktioniert , hätte es keinen Grund gegeben, ihn falsch zu beschreiben.

Den Doppelmord hat er ja zunächst gestanden. warum sollte er ausgerechnet beim Diebesgut lügen?
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die ganze Diskussion über den Revolver bezieht sich doch auf die Frage, was wollte der Täter mit dem Revolver ?
Ob B, nun der Täter war oder ein Anderer.
Richtig.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich nehme an, der Täter hat sich bewaffnet falle er auf unerwarteten Wiederstand stoßen würde.
Woher wußte er dann so zielgerichtet, daß und wo im Haus eine Waffe zu finden ist?

Im übrigen war er ja bewaffnet, hat Frau G. mit dem Hieb eines scharfen Gegenstandes (Zitat) " fast den Schädel gespalten".


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25.07.2022 um 18:34
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Woher wußte er dann so zielgerichtet, daß und wo im Haus eine Waffe zu finden ist?

Im übrigen war er ja bewaffnet, hat Frau G. mit dem Hieb eines scharfen Gegenstandes (Zitat) " fast den Schädel gespalten".
Das stimmt. Mich würde auch interessieren, wo die Waffe eigentlich lag.
Hatte die Mutter diese vielleicht auf dem Nachtisch liegen ?
Ansonsten stellt sich die Frage, woher ein Täter, dem die Räumlichkeiten unbekannt sind, wissen konnte wo sich eine Waffe befunden hat und warum er nur diese Waffe mitnahm.
Wäre interessant, wie sich B dazu geäußert hat in seinen Geständnissen


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25.07.2022 um 18:50
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Die ganze Diskussion über den Revolver bezieht sich doch auf die Frage, was wollte der Täter mit dem Revolver ?
Ob B, nun der Täter war oder ein Anderer.
Eigentlich würde die Entwendung der Waffe nur Sinn machen, wenn man diese weiterverkaufen will. Da frage ich mich wieviel
Deutsch Mark hätte so ein Revolver 1970 auf dem Schwarzmarkt gebracht ?
Immerhin hätte er dazu Kontakt zu anderen Kriminellen aufnehmen müssen, das wäre auch schon wieder ein Entdeckungsrisiko gewesen.


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25.07.2022 um 19:38
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Hallo @Höhenburg
mal hypothetisch: wenn man ihm Dinge vorgekaut haben sollte (Konjunktiv), wird man nicht die ganze Zeit vom "Revolver, dessen Trommel man seitlich zum Nachladen ausklappen kann", sondern lediglich "vom Revolver" gesprochen haben. Mainz ist Karnevalshochburg, da wußte 1972 jedes Kind (Junge), was ein Trommelrevolver ist. Vorausgesetzt, du warst Cowboy und nicht Indianer .
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Spricht für ihn.
Denn wenn er wußte, wie der Nachlademechanismus eines Trommelrevolvers funktioniert , hätte es keinen Grund gegeben, ihn falsch zu beschreiben.
Den Doppelmord hat er ja zunächst gestanden. warum sollte er ausgerechnet beim Diebesgut lügen?
Hallo! Teils lustig formulierte Antwort deinerseits, aber trifft den Kern meines Argumentes nicht ganz.

Wie erwähnt geht die Verteidigung damit hausieren, daß man dem Verurteilten angeblich sein Geständnis mehr oder minder "vorgefertigt" hätte. Die Falschbeschreibung des Nachlademechanismus des Revolvers negiert diese Behauptung der Verteidigung und zwar aus mehreren Gründen:
- Wenn man einer Person, die wie der Angeklagte nicht sonderlich helle ist, etwas einsuggeriert, gerade bei so einem Thema, muß man darauf achten, daß es insgesamt halbwegs stimmig ist. Hätten die Beamten ihm was vorsuggeriert (was sie offensichtlich aber nicht taten!!), hätten sie dem Verurteilten schon beiläufig erzählt, wie das bei diesem Revolvemodell mit dem Nachladen läuft.

- Es ist völlig unerheblich für die genaue äußerliche Beschreibung einer Waffe zu wissen wie sie Nachgeladen wird (außer bei Absonderlichkeiten wie z.B. der "Mars Automatic" aus England , aber das steht ja hier nicht zur Debatte). Zudem war ja bekannt, daß die gestohlene Waffe garnicht zur Tatausführung abgefeuert wurde. Der Dieb muß also nicht zwingend wissen, wie sie funktioniert. Deswegen wird auch niemand speziell ihm eine Frage zum Nachladen gestellt haben.
Das der Verurteilte dennoch eine, zudem falsche, Story gerade über das Nachladen abließ, ist ganz sicher der unflitrierte OT dieser Person!

- Das soweit bekannt eigentlich und ausgerechnet nur die Waffe gestohlen wurde, spricht auch eher gegen den Angeklagten. Die Tochter hatte Schulden in sehr zwielichten Kreisen, wären sie in die Tat verwickelt gewesen, hätten diese sehr wahrscheinlich "zur weiteren Tilgung" noch einiges andere mitgehen lassen.
Der Verurteilte ist wahrscheinlich buchstäblich über den Revolver gestolpert (z.B. könnte die Mutter ihn offen "zur Sicherheit" bei sich im Zimmer gehabt haben) und hat ihn dehalb mitgenommen. Wahrshceinlich um ihn bei einem Hehler zu Geld zu machen.

-


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25.07.2022 um 19:51
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Wie erwähnt geht die Verteidigung damit hausieren, daß man dem Verurteilten angeblich sein Geständnis mehr oder minder "vorgefertigt" hätte.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:- Wenn man einer Person, die wie der Angeklagte nicht sonderlich helle ist, etwas einsuggeriert
Ich glaube nicht, daß man dem Verurteilten absichtlich etwas "einsuggeriert" hat.
Wenn, Betonung auf "Wenn", das Geständnis wirklich falsch war, wird das eher so gelaufen sein, daß er unter dem Druck der stundenlangen Vernehmungen an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen zusammengebrochen ist und gestanden hat.
Alles weitere ergab sich dann: der Vernehmer sagt z.B. , daß man "jetzt noch das mit der Waffe aus dem Schreibtisch klären müsse, der er mitgenommen habe" und schon hat KB Täterwissen über eine Waffe aus dem Schreibtisch - die er nicht beschreiben kann.
Da nicht so dokumentiert wurde, daß genau klar wird, wer wann was gesagt hat, kann weder die eine noch die andere Version belegt werden. Und müßte im Zweifel für den Angeklagten sprechen.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Der Verurteilte ist wahrscheinlich buchstäblich über den Revolver gestolpert (z.B. könnte die Mutter ihn offen "zur Sicherheit" bei sich im Zimmer gehabt haben)
Der Revolver lag laut Doku (und anderen Quellen) in der Schreibtischschublade.


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25.07.2022 um 19:58
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Die Tochter hatte Schulden in sehr zwielichten Kreisen, wären sie in die Tat verwickelt gewesen, hätten diese sehr wahrscheinlich "zur weiteren Tilgung" noch einiges andere mitgehen lassen.
Ein Nachtrag noch in Zeitnot: auch KB war chronisch klamm: warum soll ausgerechnet der nicht anderes hat mitgehen lassen ?


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25.07.2022 um 20:08
Habe gerade gelesen dass das Waffengesetz erst 1976 in Kraft gesetzt wurde. Wie war das dann 1970? Konnte da jeder eine Waffe besitzen und wurde diese dann registriert?

Sollte diese Waffe nicht registriert worden sein, wäre es dann natürlich sehr schwer den Dieb der Waffe zu identifizieren.

https://www.alle-schuetzenvereine.de/waffengesetz-in-deutschland/


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25.07.2022 um 20:32
Zitat von talula77talula77 schrieb:Eigentlich würde die Entwendung der Waffe nur Sinn machen, wenn man diese weiterverkaufen will. Da frage ich mich wieviel
Nein, es macht auch Sinn, wenn er sie benutzen will
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:- Es ist völlig unerheblich für die genaue äußerliche Beschreibung einer Waffe zu wissen wie sie Nachgeladen wird
Eben. Er hat sie nicht abgefeuert, also muss er auch nicht wissen wie sie nachgeladen wird. Wenn er sie nie nachgeladen hat, ist es auch unerheblich ob er wusste wie genau man nachlädt
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:nicht zwingend wissen, wie sie funktioniert. Deswegen wird auch niemand speziell ihm eine Frage zum Nachladen gestellt haben.
Na vielleicht hat er gesagt, er habe sich überzeugt, das die Waffe geladen ist und dann das mit der falschen Mechanik erzählt.
Man muß halt wissen in welchem Zusammenhang es gesagt wurde.
Aber schon richtig daraus, das er nicht wusste, wie man die Waffe nachlädt, schließt keinesfalls aus, das er sie sich im Haus angeeignet hat.
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Da nicht so dokumentiert wurde, daß genau klar wird, wer wann was gesagt hat, kann weder die eine noch die andere Version belegt werden. Und müßte im Zweifel für den Angeklagten sprechen.
Na ja , Du gehst von der Dokumentation aus. Dann hast Du vielleicht recht. Aber es weis ja keiner ob nicht doch "so dokumentiert wurde das es doch eindeutiger ist.
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Der Revolver lag laut Doku (und anderen Quellen) in der Schreibtischschublade.
Soweit ich weis ist das so nicht klar. Es wird nur gesagt, der Ehemann habe nach dem Vorfall am Freitag einen geladenen Revolver aus seiner Sammlung geladen und in die Schublade getan.
Ich kann mir vorstellen, Frau S. wusste das und hat ihn im Schlafzimmer gehabt.
Ansonsten ist es schwer vorzustellen, das gerade der Revolver aus der Schreibtischschublade entwendet wurde und ansonsten nichts.


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25.07.2022 um 21:13
Die Phantasie, mit der hier aus eigenen Vorstellungen "entlastende" Momente generiert werden, hat Unterhaltungswert.
Sich selbst deduzierende Deduktion sozusagen.

Aber ich hab hier noch nichts vernommen, was wirklich aktiv gegen die Schuld des Verurteilten spräche.
Der Knackpunkt ist, ob die widerrufenen Geständnisse (mit Täterwissen) samt uns nicht bekannten Indizien eine Verurteilung rechtfertigen.
Ohne Urteilsbegründung kann ich mir da aber keine wirkliche Meinung bilden.


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25.07.2022 um 21:28
Zitat von keeprunningkeeprunning schrieb:Die Phantasie, mit der hier aus eigenen Vorstellungen "entlastende" Momente generiert werden, hat Unterhaltungswert.
Sich selbst deduzierende Deduktion sozusagen.
( Blühende) Phantasie kommt mir eher im Zusammenhang mit einem User in den Sinn, der hier von " BDSM-Pornos" und " Identifizierung durch die Professorentochter" erzählt hat - Belege dafür fehlen noch immer, nicht wahr, @keeprunning ?
Zitat von keeprunningkeeprunning schrieb:Aber ich hab hier noch nichts vernommen, was wirklich aktiv gegen die Schuld des Verurteilten spräche.
Siehst du , mir und einigen anderen, die mittlerweile nur noch genervt sind von den " Der war´s bestimmt, wir können´s nur nicht belegen, weil wir das Urteil nicht kennen" - Vertretern sind, geht es genau andersherum.
Zitat von keeprunningkeeprunning schrieb:Der Knackpunkt ist, ob die widerrufenen Geständnisse (mit Täterwissen) samt uns nicht bekannten Indizien eine Verurteilung rechtfertigen.
So ist es. Und da wird dir auch die Kenntnis des Urteils nichts nützen. Weil es lediglich auf widerrufenen Geständnissen beruht....
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Keine Fingerabdrücke. Keine DNA. Keine Zeugen. Keine Tatwaffe. Kein Anhaltspunkt, wie der Täter überhaupt ins Haus gelangt sein könnte.
...worauf auch sonst?


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25.07.2022 um 22:02
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:So ist es. Und da wird dir auch die Kenntnis des Urteils nichts nützen. Weil es lediglich auf widerrufenen Geständnissen beruht....
Du kennst die Urteilsbegründung? Dann lass uns doch bitte an Ihr teilhaben. Teil sie bitte mit uns.
Dass das Urteil "nur" auf den widerrufenen Geständnissen (mit Täterwissen) beruht, ist nämlich erstmal nur so eine der eigenen Überzeugung geschuldete Behauptung.
Die Anwältin wird sie haben, könnte sie also veröffentlichen (lassen) , um den perfiden Justiz Skandal zu belegen. Macht sie aber nicht. Warum?


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25.07.2022 um 22:20
Zitat von keeprunningkeeprunning schrieb:Die Anwältin wird sie haben, könnte sie also veröffentlichen (lassen) , um den perfiden Justiz Skandal zu belegen. Macht sie aber nicht. Warum
Weil es eben doch nicht so sonnenklar ist, das B. sich seine Geständnisse nur ausgedacht hat.
Wenn das Gericht sich seinerzeit mit den Geständnissen und dem Täterwissen, die eventuell darin enthalten sind, ausführlichst beschäftigt hat und auch an der Art der Vernehmung juristisch seinerzeit nichts auszusetzen war, so gibt es auch keinen Grund für eine Wiederaufnahme.
So ein Wiederaufnahmeantrag muss bestens geplant werden, da die juristischen Hürden sehr groß sind.
Und dann muß es maßgeblich neue Erkenntnisse geben.

Leider hat die DNA Untersuchung der alten Asservate nichts mehr gebracht.
Die sicherste Möglichkeit für eine Neuaufnahme wäre das präsentieren eines anderen Täters.


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