ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz
23.07.2022 um 12:11JestersTear schrieb:emz schrieb:Verstehe ich das richtig? Du möchtest, dass wir Urteile, die das Urteil aus 1972 bestätigen, außen vor lassen, weil die nicht geeignet sind, das Wiederaufnahmebegehren zu stützen?
Eine neuerliche Beweisaufnahme gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Und eben darum bringt es nichts, eben jenes zu zitieren, weil dessen Erkenntnisse und Aussagen lediglich auf dem 1972-Urteil aufbauen - das ja bekanntermaßen nicht unumstritten war. Heute nicht anders als damals auch schon.
Dieses Urteil hat es noch nicht mal in die Revision geschafft und ich meine gelesen zu haben, dass es insgesamt zwölf vergebliche Versuche gab, an der Rechtmäßigkeit zu kratzen. Aber vielleicht ist die 13 ja hier die Glückszahl?
JestersTear schrieb:emz schrieb:Ich finde aber nirgends auch nur den kleinsten Hinweis auf die Rechtslage, von der sie dabei gesteuert wird.
Wohin die Anwältin steuern könnte, erschließt sich mir nicht.
Ich fand, das wurde an für sich ganz gut erläutert, wohin sie steuern möchte.