Ich habe heute beim Einkaufen an der Kasse, neben Handyguthaben, Amazon-Wertkarten usw. auch Wert-Karten für das so genannte PlayStation-Netzwerk (PSN) gesehen.
Diese
PlayStation Store-Gutscheine tragen eine deutlich erkenbare, rote FSK 18 Kennzeichnung, dürfen also nach meinem Verständnis nicht direkt an Minderjährige abgegeben werden.
Ein Blick in die
Nutzungsbedingungen des PSN erklärt, dass man ab 7 Jahren ein PSN-Konto besitzen darf, dabei aber immer ein verantwortlicher Erwachsener die Kinderkonten erstellen und verwalten muss:
4. Voraussetzungen für die Kontoerstellung
4.1. Ausschließlich Personen ab 7 Jahren dürfen ein Konto haben.
4.2. Im Fall von Personen im Alter zwischen 7 und 17 Jahren muss ein verantwortlicher Erwachsener die Erstellung eines Kontos genehmigen und dabei behilflich sein.
Quelle:
https://www.playstation.com/de-de/legal/psn-terms-of-service/Es muss also immer ein Erziehungsberechtigter ein Konto für alle minderjährigen Nutzer erstellen, anhand der Kontodaten wird u.a. die Altersfreigabe der Spiele überprüft, außerdem lassen sich bestimmte Formen der Kindersicherung durch den Erziehungsberechtigten verwalten, etwa, wie viel Geld die Kinder für das PSN im Monat ausgeben dürfen.
Kindersicherung
12.1. Wir bieten viele unterschiedliche Kindersicherungseinstellungen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.playstation.com/safety.
12.2. Wichtige Informationen zur Kindersicherung:
12.2.1. Erziehungsberechtigte sind in der Lage, Kindersicherungseinstellungen festzulegen und vorhandene Einstellungen zu ändern.
12.2.2. Sie werden über solche Änderungen nicht benachrichtigt.
12.2.3. Erziehungsberechtigte sollten Personen sein, denen Sie voll und ganz vertrauen.
Quelle: ebda.
Was mich an dem Fall wundert: Neben den üblichen erzieherischen Möglichkeiten (Gespräche, Vereinbarungen, Abmachungen, aber auch Verbote und Einschränkungen) kommt den Erziehungsberechtigten doch über das PSN Netzwerk eine ganz wichtige, verantwortungsvolle Funktion zu, wenn sie ihren Kindern eine PlayStation schenken bzw. ihnen die Anschaffung derselben gestatten.
Ich frage mich im Fall TR, auf welchen verantwortlichen Erwachsenen das Erwachsenenkonto bei PSN registriert war und warum dieser, wo doch die Konflikte infolge der PS-Nutzung so groß waren, nicht von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Kinder- und Jugendschutzeinstellungen seines Kontos für Tills Unterkonto entsprechend anzupassen.
Ich möchte die Hersteller und Vertreiber dieser Geräte und Spiele nicht in Schutz nehmen, aber über das PSN-Netzwerk, das ja anscheinend erst die Dinge bereitstellt, die für die meisten Spieler reizvoll sind, haben doch verantwortliche Erwachsene sehr weit reichende Möglichkeiten, bei Fehlentwicklungen, die sogar den Familienfrieden stören, einzugreifen.
Warum geschah das nicht? Mit entsprechenden Einstellungen bei PSN sollte ein Dauerdaddeln Minderjähriger, zumindest bei den Online-Spielen, eigentlich ausgeschlossen sein.
Oder waren entsprechende Maßnahmen erst der Brandbeschleuniger, die zur Abgängigkeit Tills führten?