darkstar69 schrieb:Ein solcher Kehlschnitt erfolgt doch eher nicht aus dem Affekt? Insbesondere, wenn zuvor Schläge und Stiche und Schnitte von unterschiedlichen Waffen. Es könnte auch sein, dass genau dieser Schnitt dann eine andere Tat, zB Erpressung des Opfers, verdecken sollte.
Das ist eben die Frage, wie man das vor Gericht wertet.
Nimmt man an, das alles ein einziges Affektgeschehen war könnte es auf Totschlag hinauslaufen.
Wenn aber der tödliche Schnitt gesetzt wurde um eine andere Starftat, die vorhergegangene Körperverletzung zu verschleiern, dann ist es Mord.
M.E. kann man es wahrscheinlich als Mord werten. Zunächst gab es Streit, dann wurde dieser zur Körperverletzung auch mit den Messerstichen.
Da Klaus die Beteiligten kannte, und gegen sie hätte ausagen können, musste er sterben.
Das kommt auch alles ein wenig auf die Gründe des Streits an
darkstar69 schrieb:Wenn das Messer gezielt vergraben wurde, kann es sein, dass es mit damaliger Technik nicht gefunden werden konnte,
Wer sollte warum dort ein Messer vergraben ?
Ein sinnvoller Grund dafür erschließt sich mir nicht.