Nightrider64 schrieb:Nimmt man an, das alles ein einziges Affektgeschehen war könnte es auf Totschlag hinauslaufen.
Auch im Affekt kann eine Tat als Mord gewertet werden. Affekt oder nicht hat mit der Einstufung als Mord so erstmal nichts zu tun, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Aufgrund einer bestimmten Begehungsweise oder der Motivlage wird etwas als Mord eingestuft und als verwerflicher angesehen. Sollte es um Geld gegangen sein, der/die Täter wollten sich also durch die Tötung einen Vermögensvorteil schaffen, dann ist sehr wahrscheinlich das Motiv der Habgier erfüllt. Auch ein Kehlenschnitt im Anschluss an diverse Messerstiche die für sich möglicherweise schon tödlich waren, kann als grausam eingestuft werden. Sollte ein Streit um Banalitäten eskaliert sein, so kommen auch niedrige Bewegründe in Betracht. Die Betonung liegt hier immer auf "kann". Aber allein, weil ein Totschlag, auch der besonders schwere Fall, bereits verjährt ist, wird die StA alles daran legen, ein Mordmerkmal nachweisen zu können oder dieses als einzige Option darzustellen (Ausschlussprinzip).