Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen
25.07.2022 um 14:35sallomaeander schrieb:Aber, gänzlich ungeachtet des gesetzlichen Rahmens, stünde dem Angeklagten ein Rest von Anstand gegenüber den Opfern besser zu Gesicht als der unverschämte Versuch, den Opfern die Schuld an seiner Tat zuschieben zu wollen. Das ist es wohl, was viele hier empört - zu Recht.Was erwartest du denn von einem, der ein sterbendes Opfer auf den Rücken dreht, um ihm ins Gesicht zu schießen? Einen Rest von Anstand? Der hat bereits sämtliche Grenzen von Menschlichkeit weit hinter sich gelassen.
Meine Empörung könnte der Angeklagten nur steigern, indem er umschwenkt und Reue zeigt. Ich hoffe nicht, denn mehr könnte er die Opfer dann wirklich nicht mehr verhöhnen.