Halten wir uns nur an die Fakten;
Offiziell geht man zum einen aus technischen Gründen der Machbarkeit und des Funkspruchs davon aus, dass beide Tatverdächtigen aus dem selben Grund (Verdeckungsabsicht) auch geschossen haben müssen. Das macht es für die Behörden natürlich leichter gemeinschaftlichen Doppelmord zum jetzigen Zeitpunkt nachvollziehbar zu begründen. Beide Tatverdächtigen werden offiziell als mutmaßliche Mittäter angesehen. Das ist natürlich nicht in Stein gemeißelt.
Natürlich kann einer von beiden auch so gehandelt haben, sodass in diesem Fall einer nicht mehr als Mittäter angesehen werden kann. Da muss man abwarten. Offiziell wird erst mal beiden gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen.
Das möchte ich ungern so stehen lassen, daher gehe nochmal kurz allgemein darauf ein:
borabora schrieb:Aber wenn keine Absicht erkennbar ist, läuft es doch eigentlich auf Mord hinaus
Allgemein - nicht fallbezogen: Ohne Tötungsvorsatz (gibt drei Arten) kann es weder Mord noch Totschlag sein.
Fallbezogen: Hier spricht bis jetzt alles für Vorsatz, Absicht sogar hinsichtlich der Tötung und zwar seitens beider Tatverdächtigen.
borabora schrieb:Auch, wenn eine beteiligte Person tatsächlich "nur" dabeistand, so hat sie vermutlich nicht versucht, die Tat zu verhindern, sofern das möglich gewesen wäre, noch hat sie einen Krankenwagen gerufen.
Wegen Mordes dann könnte man sie natürlich nicht anklagen
Fairerweise auch nur mal allgemein, da wir fallbezogen noch nicht viel wissen, wäre in deinem beschriebenen Fall auch Mord und zwar Mord durch Unterlassen möglich. Das setzt grundsätzlich voraus, dass sich derjenige, der nur dabeistand, in einer Garantenpflicht zum Zeitpunkt des Mordes befunden haben muss, die ihn zu einem Eingreifen verpflichtet hätte, wenn ihm dies möglich gewesen wäre.
Die Garantenpflicht erlangt man aus unterschiedlichen Gründen. Man kann sich auch ganz spontan mit einer bestimmten Handlung oder mit entsprechenden Wissen in eine Garantenstellung manövrieren.
Aber ich stimme wie gesagt der Moderation zu, dass man bezogen auf den Fall noch viel zu wenig weiß und daher Spekulationen zum diesem Fall niemandem etwas bringen.
Halten wir uns also nur an das, wovon die Ermittlungsbehörden zum jetzigen Zeitpunkt ausgehen, nur ausgehen, und das auch nachvollziehbar begründen können und das ist in Kurzform der Verdacht auf gemeinschaftlich begangenen Mord.