fischersfritzi schrieb:Mich interssieren vor allem die Zeiten.
Das ist alles ein bisschen verwirrend.
Wenn tatsäclich schon nach wenigen Sekunden Bewusstlosigkeit eintritt, wäre nicht viel Zeit für Abwehr.
Vorher wurde hier verlinkt, dass der Todeskampf minutenlang andauern kann und der Täter auch noch in der Zeit aufhören kann zu würgen, so dass es eventuell dann nicht zu tödlichem Ausgang kommt.
Kreuzbergerin schrieb:Die Zeiten wurden schon von Margaretha herausgesucht. Die Daten stammen aus einer Dissertation, d.h. sie sollten einigermaßen valide sein.
Kreuzbergerin schrieb:Zitat von margarethamargaretha schrieb am 13.10.2021:
Zeitlicher Ablauf des Erstickungstodes: (Seite 10)
Circa 60 bis 90 Sekunden nach Unterbrechung der Luftzufuhr
Die Daten, die sie herausgesucht hat, beziehen sich allerdings nur auf den Erstickungstod. In der konkreten Aufstellung geht es um die Unterbrechung der "Luftzufuhr".
Bei einer Strangulation ist die Unterbrechung der Luftzufuhr nur EIN Mechanismus von mehreren, und es ist nicht der Hauptmechanismus. Daher stimmen ihre Zeiten auch nur bedingt.
Kreuzbergerin schrieb:Mit ein wenig Medienkompetenz kann man da zwischen echten Informationen und Mutmaßungen echter und sogenannter Experten unterscheiden.
Danke, daher habe ich ja auch geschrieben "falls es nicht nur eine Vermutung von ihr ist"
:)xy2017 schrieb:Das würde eventuell bedeuten, dass das Zungenbein (innere Verletzungen) generell gebrochen sein muss, wenn die Leiche schon einem längeren Verwesungsprozess ausgesetzt war, um die Todesursache "died by manual strangulation" zu belegen?
Ein gebrochenes Zungenbein allein ist kein ausreichender Beweis für eine manuelle Strangulation, aber es ist ein Hinweis.
Es kann auch beim Erhängen oder bei der Strangulation mit Gegenständen (dem Erdrosseln) oder bei einem Larynxtrauma, z.B. einem festen Schlag gegen den Hals, auftreten.
(Das Zungenbein ist nur ein kleiner Knochen im Hals, der als "Aufhängung" für Muskeln, Sehnen und Bindegewebe dient. Es ist quasi ein Teil der Architektur und dadurch, dass es relativ beweglich ist, weil es nicht knöchern fixiert ist, trägt es zur Flexibilität der Atemwege bei. Mehr erstmal nicht. Ein reiner Bruch des Zungenbeins ist auch nicht tödlich. Es gibt Fälle in der Literatur, in der es sogar ein Zufallsbefund war).
Um
mit Sicherheit sagen zu können, dass es KEIN Erdrosseln mit einem Strang, ein Schlag oder ähnliches war und die
manuelle Strangulation auch die Todesursache war, müssen noch andere Hinweise vorgelegen haben.
Zu ersterem: bei einer frischen Leiche ist das relativ einfach daran zu erkennen, dass zum Beispiel keine Strangmarke sichtbar ist, sondern zum Beispiel Hämatome von Händen. Bei älteren Leichen kann man aber meistens trotzdem noch Strangmarken (oder eben ihre Abwesenheit) erkennen (sofern noch genug Weichteile vorhanden sind!), weil das Gewebe um die Strangmarke herum weniger schnell verwest.
Auch die anderen inneren Verletzungen wären unterschiedlich bei Erdrosseln/Erwürgen etc.
Bei einem Larynxtrauma kann man z.B. anhand der Knorpeluntersuchung (Knorpel kann ja auch brechen, je nach Schlagkraft und - Richtung gibt es typische Muster) zum Beispiel Schläge erkennen.