brigittsche schrieb:Naja, und ich schließe die Wohnungstür grundsätzlich von innen ab, wenn ich zu Hause bin.
Wie es nun das Opfer gehalten hat wissen wir aber nicht - wäre also möglich, dass der Täter so hereingekommen ist, könnte aber auch anders gewesen sein.
Da die Polizei aber ausdrücklich darauf hinweist, dass der Täter hineingelassen wurde, würde ich eher vermuten, dass die Tür nicht auf die beschriebene Weise geöffnet wurde. Z. B. weil sie ein Zusatzschloss hatte. Die kennen den Trick mit der Kreditkarte nun allemal.....
Ja, das war ja meine Frage. Sagt die Polizei ausdrücklich "der Täter wurde vom Opfer definitiv hineingelassen" oder sagt sie z.B. "Es gibt keine Einbruchsspuren, vermutlich könnte das Opfer den Täter hineingelassen haben"?
Ich habe kein Quelle, die ersteres sagt, wenn es eine gibt, würde ich mich über die Quelle freuen.
Ansonsten ist es auch für die Polizei unmöglich, auszuschliessen, dass der Täter z.B. einen Schlüssel hatte, der hinterlässt nämlich keine Spuren. Der Sohn des Chefs ist ja auch mit dem Zweitschlüssel des Nachbarn in die Wohnung gekommen.
Wie gesagt, falls die Polizei hierfür konkrete Hinweise hat, freue ich mich um Aufklärung. Ansonsten kann man aber nicht definitiv sagen, dass der Täter "zwangsläufig" hineingelassen worden sein musste.