13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden
11.07.2021 um 17:08Ist das zu berücksichtigen, wenn ein Mensch jeweils daran stirbt?EinElch schrieb:. Aber in Kauf nehmen =|= planen, das war mein Punkt
Was macht den (großen) Unterschied aus..
Ist das zu berücksichtigen, wenn ein Mensch jeweils daran stirbt?EinElch schrieb:. Aber in Kauf nehmen =|= planen, das war mein Punkt
Wenn sie bewusstlos sind – also nicht aufwachen, wenn man ihnen ins Ohr brüllt oder feste den Muskel zwischen Hals und Schulter drückt – , dann braucht es wirklich medizinische Hilfe",Quelle: https://www.vice.com/de/article/6edkga/vergewaltigungsdroge-ghb-feiert-sein-comeback-alles-was-du-darber-wissen-musst
Beim Konsum von GHB sollte man die gleichzeitige Einnahme von Milchprodukten vermeiden, sonst sind Erbrechen und starke Übelkeit die Folge.Quelle: https://www.kontaktco.at/shop/pdf/109-23.pdf
Für jeden zu hochTrackX. schrieb:Die wussten schon womit sie's zu tun haben, nur dass sie für das zarte Persönchen eine zu hohe Dosis erwischt haben.
Auf diese Verteidigungsstrategie werden sie auch noch verfallen....TrackX. schrieb:Vielleicht haben ja verschiedene TV ihr Drogen gegeben, und einer wusste nicht vom anderen, dass oder was und wieviel verabreicht wurde?!
Ich gehe auch davon aus, dass das hier leichter nachweisbar sein wird. Es gibt ja schon einige Zeugenaussagen die in die gleiche Richtung gehen.Zarathustra80 schrieb:Im vorliegenden Fall dürfte die Beweisführung aber für die Staatsanwaltschaft "leichter" sein - auch wenn der Fall natürlich komplett anders gelagert ist. Beim Freiburger Fall war die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung der Angeklagten zu Prozessbeginn deutlich geringer als hier (wobei die Ermittlungen vorliegend ja auch noch nicht abgeschlossen sind).
Das ist wohl schon amtlich, dass sie eine Überdosis Extacy ins Glas gemischt bekam und danach vergewaltig wurde.nilsm schrieb:Ist die Nachweisbarkeit dann trotzdem nur so kurz, oder länger?
Ich denke dem User geht es um die Nachweisbarkeit von GHB, das möglicherweise ebenfalls - neben Ecstasy - eine Rolle gespielt haben könnte.xy2017 schrieb:Das ist wohl schon amtlich, dass sie eine Überdosis Extacy ins Glas gemischt bekam und danach vergewaltig wurde.
Es geht jetzt darum, wer beteiligt war und vor allem woran.
Sorry, ich kenn mich mit Drogen nicht aus. Für mich wird das in der Hinsicht jetzt etwas zu kompliziert.Zarathustra80 schrieb:Ich denke dem User geht es um die Nachweisbarkeit von GHB, das möglicherweise ebenfalls - neben Ecstasy - eine Rolle gespielt haben könnte.
Das wird wohl nicht das erste Mal passiert sein.Zarathustra80 schrieb:Da in der Wohnung laut Aussagen der Nachbarn junge Mädchen ein- und ausgingen, stellt sich für mich die Frage, ob die Verdächtigen da wirklich zum ersten Mal Drogen genutzt haben, um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu begehen.
Und womit haben sie sie gelockt? Ging es da schon um Drogen oder ging es hier jetzt definitiv um die Loverboynummer mit dem Vorspielen der großen Liebe etc.?Eichhörnchen schrieb:„Sie haben ein Mädchen, das einer von ihnen, nämlich der 16-Jährige, auf Instagram kennengelernt hat, von Tulln nach Wien gelockt.
Nur Tötungsvorsatz reicht nicht für Mord.LookAtTheMoon schrieb:anwesend
Wenn man Pech hat kann schon eine MDMA (ecstasy) Pille tödlich sein. Weil die heutzutage häufig extrem hoch dosiert sind. Zwei sind auf jeden Fall schon gefährlich. Aber wenn ich einem 13 Jährigen Mädchen 11 verabreiche ist das in jedem Fall tödlich und für mich Vorsatz also Mord.
@Rhapsodyrhapsody3004 schrieb:Nur Tötungsvorsatz reicht nicht für Mord.
Mord ist nach österreichischem StGB das Grunddelikt der vorsätzlichen Tötung und das schwerwiegendste Delikt überhaupt. Andere Delikte der vorsätzlichen Tötung werden milder bestraft (§ 76 bis § 79 StGB).Quelle: Wikipedia: Mord (Österreich)
Da das österreichische StGB keine qualifizierten Tatbestände der vorsätzlichen Tötung enthält und auch anders als etwa in Deutschland oder der Schweiz keine bestimmten verwerflichen Motive wie z. B. Mordlust oder Heimtücke für die Erfüllung des Tatbestandes erforderlich sind, ist der Strafrahmen bei Mord relativ groß; damit soll dem Gericht die Möglichkeit gegeben werden, nach den Erfordernissen des Einzelfalles eine schuld-, tat- und täterangemessene Strafe zu verhängen.
Der Strafrahmen beträgt zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe. Er kann durch „außerordentliche Strafmilderung“ (§ 41 StGB) bei Überwiegen der Milderungsgründe bis auf ein Jahr Freiheitsstrafe abgesenkt werden. Diese weite Möglichkeit richterlicher Strafmilderung ist eine Besonderheit des österreichischen Rechts.
Mord ist nach österreichischem Recht jede vorsätzliche Tötung. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass § 7 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs bestimmt, dass, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, nur vorsätzliches Handeln strafbar ist. Zum anderen ergibt sich das Erfordernis des Vorsatzes beim Mord aus der Existenz eines eigenen Tatbestands zur fahrlässigen Tötung.
Der Täter muss es nach der Vorsatzdefinition des StGB (§ 5 Abs. 1 Satz 2 StGB) zumindest ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden, dass seine Handlung (bzw. unter weiteren Voraussetzungen auch sein Unterlassen) zum Tod eines Menschen führt (bedingter Vorsatz).
Als Vorsatzdelikt kann Mord nach österreichischem Recht auch versucht (§ 15 StGB) werden, als Erfolgsdelikt kann Mord durch Unterlassung (§ 2 StGB) begangen werden, eine Beteiligung (§ 12 StGB) daran ist ebenso möglich..........
Ich denk, man kann davon ausgehen, das dem Mädchen Blut abgenommen wurde und sich somit Drogen nachweisen lassen.AVIOLI schrieb:wenn ja wenn , sich das auch nachweisen ließe.
Wenn man das wüsste? Mit was lässt sich eine 13 jährige „Rebellin“ locken? Vielleicht mit Party?xy2017 schrieb:Und womit haben sie sie gelockt? Ging es da schon um Drogen oder ging es hier jetzt definitiv um die Loverboynummer mit dem Vorspielen der großen Liebe etc.?
Die Polizei spekuliert anscheinend auch in die gleiche Richtung.Zarathustra80 schrieb:Da in der Wohnung laut Aussagen der Nachbarn junge Mädchen ein- und ausgingen, stellt sich für mich die Frage, ob die Verdächtigen da wirklich zum ersten Mal Drogen genutzt haben, um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu begehen.
Und tatsächlich finden sich in der Freundesliste der Afghanen auf Facebook und Instagram viele junge Frauen. Spricht man sie allerdings auf den Kontakt an, blocken sie sofort ab. “Ein Missverständnis”, oder: “Ich kenne den eigentlich gar nicht”, sagen sie dem eXXpress. Niemand möchte wirklich sprechen und das könnte einen bitteren Hintergrund haben: Die Ermittler halten es für wahrscheinlich, dass Leonie nicht das erste Opfer der jungen Männer war. Möglich also, dass die jungen Frauen jetzt aus Scham oder Angst schweigen.Quelle:
Wenn sie die ersten Drogen dort wirklich freiwillig genommen hat, dann könnten sie die Erklärung sein, warum sie mitging.Eichhörnchen schrieb:Wenn man das wüsste?
Beide kannten sich demnach nicht besonders gut, als sie ihm schließlich in die heruntergekommene Gemeindewohnung eines 18-jährigen Afghanen in Wien-Donaustadt gefolgt ist. Dort soll sie – so vermuten es derzeit die Ermittler anhand von Spuren und Aussagen – freiwillig Ecstasy konsumiert haben.Quelle:
Was würde denn "freiwillig" groß bedeuten?xy2017 schrieb:Wenn sie die ersten Drogen dort wirklich freiwillig genommen hat, dann könnten sie die Erklärung sein, warum sie mitging.
Aber jeden Tag liest man dazu eine andere Version. Woran kann man das wohl erkennen, ob sie freiwillig genommen wurden?