xy2017 schrieb:Einer der mutmaßlichen Täter treibt sich zu dieser Zeit auf der Donauinsel herum und versucht, ein Mädchen zu sich nach Hause zu locken, wie aus einer Zeugenaussage hervorgeht. Die junge Frau will aber nicht und geht.
Das spricht jedenfalls sehr für die Annahme, dass mindestens einer (wenn nicht sogar alle) der Tatverdächtigen einen Plan verfolgt hat. Ein Plan, Mädchen mit Drogen gefügig zu machen, um sich dann an ihnen in geschützen Privaträumlichkeiten sexuell zu vergehen.
Mit Leonie hatten sie leider leichteres Spiel als mit fremden Mädchen oder Frauen, da L ja mindestens mit einem der Tatverdächtigen bekannt gewesen sein soll. Also mindestens einen schon länger gekannt haben soll. Die Mutter von L hatte ganz recht: Sie hat den falschen vertraut.
Bevor mir wieder etwas vorgeworfen wird: Nein, deswegen trifft Leonie trotzdem
keine Schuld an dem, was ihr in der Wohnung widerfahren ist.
Das lässt aber noch nicht auf einen Tötungsvorsatz schließen. Allerdings bin ich zumindest aus Laiensicht zuversichtlich, dass man zumindest einen bedingten Vorsatz (auf den Tod bezogen) glaubhaft machen könnte.
Das Wissen, auch für die Dümmsten, um eine (tödliche) Folge ihrer Handlungen wird auch die Verteidigung nicht so leicht wegargumentieren können. Das Einzige, womit diese Erfolg haben könnte, wenn sie versucht ihre angebliche Nicht-Gleichgültigkeit dem Opfer gegenüber hervorzuheben. Und damit könnte der bedingte Vorsatz in Gefahr sein, denn für den braucht es glaube ich nicht nur Wissen auf eine möglichen Erfolg (Schaden), sondern auch Gleichgültigkeit auf diese mögliche Folge bezogen.
Allerdings muss man auch wieder sagen und jetzt denke aus Anklägersicht, dass eventuelle Hilfeleistungen im Anschluss und eine daraus geschlussfolgerte Nicht-Gleichgültigkeit dem Opfer gegenüber viel zu spät gekommen ist, denn während den eigentlichen Tathandlungen hat man ja nicht aufgehört, von ihr abgelassen und die Hilfe gerufen, obwohl man das schon jederzeit hätte tun können und tun müssen und das erst recht, da man sich unter diesen Umständen möglichen Folgen, sogar tödlichen Folgen (Schäden) eigentlich hätte bewusst sein müssen. Während der eigentlichen Tathandlungen müsste ihnen also das Wohlergehen Leonies scheißegal gewesen sein und sie haben dabei ihre Triebe bzw. überhaupt ihre in diesem Zusamenhang nicht zu rechtfertigenden und auch nicht zu entschuldigenden Bedürfnisse, Ziele über das Leben eines anderen Menschen gestellt.
Zudem könnte man auch noch annehmen, dass ihr Verhalten nach der schrecklichen Vergewaltigung und den Folgen dieser nicht der Sorge des Opfers galt, sondern nur um ihren eigenen Arsch zu retten. Also um für sich (aus rein egoistischen Gründen) schlimmeres zu verhindern und nicht weil sie beim Opfer schlimmeres verhindern wollten bzw. ihnen das Wohlergehen des Opfers wichtig gewesen wäre.
Ich gebe hier nur eine Einschätzung als Laie!