Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen
22.01.2022 um 23:09@CrazyTyp7
@CorvusCorax
Ein "geschrottetes" nahezu zerstörtes Handy enthält natürlich noch Daten und ein nicht mehr bedienbares Handy kann u. Umständen mit einer Computermaus sogar noch bedient werden.
Bei dem hier immer wieder diskutierten Handycrash geht es aber darum, dass das Handy vom Mobilfunknetz sofort abgemeldet wird und dieser "Crash", also die Zerstörung für den Netzbetreiber auch so sichtbar ist.
Als Beispiel wurde immer wieder der Fall Carolin Gruber genannt, bei dem die Ermittler den exakten "Crash" Zeitpunkt anhand der übermittelten Daten im Netz nennen konnten.
Voraussetzung hierfür war u.A. dass bei dem Fall durchweg gute Netzabdeckung vorhanden war.
Bei den Fall S. gibt es diesen "Crash" nicht.
1. War die Netzabdeckung lückenhaft, bzw teilweise definitiv nicht vorhanden.
2. Scarletts Handy wurde zumindest in einem Bereich MIT Empfang NICHT gecrasht.
3. Falls es außerhalb des Mobilfunk Netzes "gecrasht" (mit Gewalt zerstört) wurde, ist das für niemanden nachvollziehbar, da die dafür nötigen digitalen Informationen nicht übermittelt werden können. (Stichwort: Funkloch)
Wie genau die letzten Handyinformationen seitens des Netzbetreibers aussehen, wird nie bekannt werden, da man nie von einem Verbrechen ausgegangen ist und somit auch nie alle Infos detailliert vom Netzbetreiber bekommt.
Stichwort: Datenschutz.
Mittlerweile sind diese Daten ohnehin schon lange gelöscht.
@CorvusCorax
Ein "geschrottetes" nahezu zerstörtes Handy enthält natürlich noch Daten und ein nicht mehr bedienbares Handy kann u. Umständen mit einer Computermaus sogar noch bedient werden.
Bei dem hier immer wieder diskutierten Handycrash geht es aber darum, dass das Handy vom Mobilfunknetz sofort abgemeldet wird und dieser "Crash", also die Zerstörung für den Netzbetreiber auch so sichtbar ist.
Als Beispiel wurde immer wieder der Fall Carolin Gruber genannt, bei dem die Ermittler den exakten "Crash" Zeitpunkt anhand der übermittelten Daten im Netz nennen konnten.
Voraussetzung hierfür war u.A. dass bei dem Fall durchweg gute Netzabdeckung vorhanden war.
Bei den Fall S. gibt es diesen "Crash" nicht.
1. War die Netzabdeckung lückenhaft, bzw teilweise definitiv nicht vorhanden.
2. Scarletts Handy wurde zumindest in einem Bereich MIT Empfang NICHT gecrasht.
3. Falls es außerhalb des Mobilfunk Netzes "gecrasht" (mit Gewalt zerstört) wurde, ist das für niemanden nachvollziehbar, da die dafür nötigen digitalen Informationen nicht übermittelt werden können. (Stichwort: Funkloch)
Wie genau die letzten Handyinformationen seitens des Netzbetreibers aussehen, wird nie bekannt werden, da man nie von einem Verbrechen ausgegangen ist und somit auch nie alle Infos detailliert vom Netzbetreiber bekommt.
Stichwort: Datenschutz.
Mittlerweile sind diese Daten ohnehin schon lange gelöscht.