Wüstensonne schrieb:Wesentlich interessanter, als die Wanderverpflegung, wäre der Stand des Todesermittlungsverfahren. Hört und liest man auch nichts mehr darüber.
O-Ton Staatsanwalt: "Wir haben, um dieser Anzeige zu genügen, förmlich ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet" (Video 5:30).
https://www.bild.de/video/clip/bild-tv/achtung-fahndung-wo-bist-du-scarlett-77746022.bild.htmlDie Betonung liegt auf "genügen" und "förmlich". Die EB kann die Anzeige ja nicht unter den Tisch fallen lassen. Somit geht man mit diesem Todesermittlungsverfahren den gesetzlichen Weg. Da es aber weiterhin keinen Hinweis auf ein Verbrechen gibt, wird bei diesem TEV wohl eher nichts herauskommen.
AnnCarola schrieb:Ich verstehe nicht, warum man uns hier über ein Jahr in dem Glauben gelassen hat, dass S. Kekse eingekauft hat. Die Quittung hatte man eingesehen, woraus anscheinend deutlich hervorgeht, dass es sich um einen veganen Riegel handelte.
Guter Einwand. Vielleicht ist es ein Problem der Definition, was ein Keks oder ein Riegel ist. Nennt man alles "Kekse", was trocken ist und staubt, und man nebenher beim Laufen auf die Schnelle zu sich nehmen kann?
Zumindest würde dieser vegane Riegel den für viele unsinnigen Extramarsch zum Edeka noch eher erklären.
Thordis schrieb:Das heißt, dass die vorher diskutierten Kekse nicht richtig sind, sondern es sich um einen einzigen Riegel (plus Smoothie...) handelt?
Damit ist eine Tagesetappe von 22 km mit Höhenmetern noch weniger zu bestreiten
Womit
@Thordis allerdings auch Recht hat. Entweder konnte S. sich asketisch mit nur einem Riegel begnügen und eine Wanderung von 22 km hinlegen oder sie hatte noch anderen Proviant dabei. Hieß es nicht, sie hätte "vermutlich" eine Tüte vom Bäcker dabei gehabt? Oder sie lief eine Art "Fastenwanderung", wie
@Glasengel es einmal erklärte. Ohne den Ballast von Nahrung läutert sich der Geist.