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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

21.144 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, 2020, September ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 16:41
Zitat von PalomaPicassoPalomaPicasso schrieb:Man weiß doch überhaupt nicht ob Scarlett wirklich verstorben ist.
Das ist in Vermisstenfällen ja immer so. Trotzdem kann es in manchen Fällen Umstände geben, die dafür sprechen, dass der Vermisste umgebracht wurde. Es hat sogar schon Prozesse und Verurteilungen eines Täters gegeben, obwohl die Leiche des Opfers nicht gefunden wurde, die sog. „Mordprozesse ohne Leiche“, zB hier:

https://www.hessenschau.de/panorama/prozessbeginn-in-giessen-wie-verhandelt-man-einen-mordfall-ohne-leiche-,mord-ohne-leiche-prozess-giessen-100.html (Archiv-Version vom 26.09.2021)
Zitat von HexelchenHexelchen schrieb:Dann kommt noch die Staatsanwaltschaft mit ins Spiel die jede Kleinigkeit meines Wissens genehmigen muss.
Die Staatsanwaltschaft ist aber raus, wenn es, was ggf. im Todesermittlungsverfahren geklärt wird, keine Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Für Unfälle oder Selbsttötung ist sie als Strafverfolgungsbehörde nicht weiter zuständig.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 17:25
Das so genannte Todesermittlungsverfahren ist hier trotzdem (momentan) nicht einschlägig.

Vielmehr müsste ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorliegens einer Straftat eingeleitet werden, sofern ein Anfangsverdacht tatsächlich bejaht wird.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 18:03
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es gibt also zwei Alternativen, bei denen ein solches Verfahren stattfindet: Entweder Anhaltspunkte dafür, dass jemand nicht eines natürlichen Todes gestorben ist (und zwar gleichgültig, ob man bisher seine Leiche gefunden hat oder nicht), oder aber Fund des Leichnams eines Unbekannten.

Im Fall Scarlett wurde das Verfahren, klaro, aufgrund der ersten Alternative eingeleitet. Routine in Vermisstenfällen ist so was aber nicht, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Vermisste Opfer einer strafbaren Handlung, also eines Tötungsdelikts wurde.
Die Anhaltspunkte bzgl. eines unnatürlichen Todes müssen für die Einleitung dieses Verfahrens sicherlich plausibel sein, oder?


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 18:20
So läuft ein "Todesermittlungsverfahren" ab.
2. TODESERMITTLUNGSVERFAHREN
Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass jemand
eines nicht natürlichen Todes verstorben ist, die
Todesart ungeklärt ist oder es sich um die Leiche
einer unbekannten Person handelt, sind Polizei und
Staatsanwaltschaft verpflichtet, den Sachverhalt
aufzuklären.

Hierzu wird ein Todesermittlungsverfahren" (§159 StPO) eingeleitet
und die Leiche beschlagnahmt.
Ziel dieses Verfahrens ist die Feststellung, ob der Tod
durch fremdes Verschulden, vorsätzlich oder
fahrlässig, herbeigeführt worden ist.
Die Klärung der medizinischen Todesursache ist nicht
unmittelbare Aufgabe dieses Verfahrens. Sie kann
ungeklärt bleiben, wenn - auch nur mitwirkendes -
Fremdverschulden am Tod sicher ausscheidet.
Im Zuge dieses Verfahrens führt die Polizei Ermittlungen
im Umfeld des Verstorbenen durch und unterrichtet
die Staatsanwaltschaft sofort über die Ergebnisse.
Soweit dies zur Klärung der Verschuldensfrage
erforderlich ist, ordnet das Amtsgericht auf Antrag
der Staatsanwaltschaft die Obduktion des Leichnams
an (§§ 87 ff StPO).

Erst wenn sich im Verlauf dieses
Todesermittlungsverfahrens" ein konkreter Verdacht auf
Fremdverschulden ergibt, wird ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren im engeren Sinne eingeleitet.
Quelle:
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/30leichenschau/ungeklaert-stuttg.pdf


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 18:23
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:So ist es. Genausogut hätte das auch die Familie machen können, wenn sie denn der Meinung wäre, dass seitens der EB nicht in alle Richtungen ermittelt wurde und man nur auf einen Unfall fokussiert war. Und hätte nun die Familie Druck gemacht, wäre das für jeden nachvollziehbar und keiner würde sich Gedanken machen, ob das nun jemand war, den man nicht nennen darf und ob dieser jemand evtl. die Zeit der Polizei verschwendet.

Viele Dinge sind doch bis heute diffus, man weiß nicht, sind es Wahrheiten, Halbwahrheiten oder einfach nur Erfindungen. So diese gleich zu Anfang an der Ehwaldhütte gefundene Zahnbürste/Zahnpasta, die wohl nie auf DNA untersucht wurde, weil es offensichtlich nicht die Zahnpasta war, die S. üblicherweise verwendet hat. Dann diese gefundene Tasche mit Klamotten etc. im KSW, die der Polizei quasi aufgedrängt werden mußte und die so wirklich keiner haben wollte; dann der gefundene Schlafsack bei Wehrhalden, den wollte auch keiner und ganz zu Anfang ein gefundenes Zelt, das dann auch auf unerfindlichen Wegen verschwunden ist.
Und last but not least die doch öfters aufgetauchten Äußerungen von Zeugen, die sich bei der Polizei gemeldet haben und die keine Rückmeldung bekommen haben und wenn überhaupt, dann nach mehrmaligem Nachhaken.
Die diffusen Dinge waren mir als sehr sporadischem Leser in diesem Thread absolut nicht bewusst. Wenn es tatsächlich solche "Ungereimtheiten" gab/gibt, ist es aus meiner Sicht dringend nötig, diese zu klären. Sicher haben das hier schon einige gepostet, aber ich las halt erst jetzt von diesen Ungereimtheiten.

Für mich war das Verschwinden tatsächlich nicht im Zusammenhang eines Unfalls. Dafür sprachen selbst die wenigen, am Anfang gemachten Äußerungen.

Ich hoffe, dass dieser Fall aufgeklärt wird, allein schon um einem möglichen Täter das Handwerk zu legen. Aber auch, um den Eltern Gewissheit zu geben, was mit ihrer Tochter geschah.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 18:29
@Cuchulain

Da gibt's einiges wo einfach aufgeklärt gehört vollständig!

Z.b. spreche ich es immer und immer wieder an, die Hunde haben vom Edeka ans Ibacher Kreuz eine Spur aufgenommen, und diese dort geendet hat. Das Ibacher Kreuz ist aber nicht der Start zu Etappe 6 ! Wie kann dies möglich sein, wenn Hunde ganz klar von der Hütte über den Edeka zum IK gegangen sind.

Genauso haben Hunde in Todtmoos selbst wohl auch in einer Sackgasse angeschlagen.

Für mich gehört das ganze richtig aufgearbeitet. Und vielleicht wurden neu eingesetzte Ermittler dem ganzen gut tun.

Die Zuständigkeit liegt wohl nun wieder bei den hier ansässigen Behörden und nicht in Paderborn!


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 18:29
Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod liegen rechtlich insbesondere dann vor, wenn eine Person an einem lebensbedrohlichen Ort bereits so lange vermisst ist, dass ihr Tod angenommen werden muss und Rettungsversuche aussichtslos sind.

Dass Scarlett an einem lebensbedrohlichen Ort unterwegs war, erscheint durch die Absturzgefahr plausibel.
Bei den anderen beiden Punkten ist das zweifelhaft.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 18:38
Das Todesermittlungsverfahren gemäß § 159 StPO ist kein Ermittlungsverfahren im Sinne des § 160 StPO4. Es dient zum einen der Beweissicherung, insbesondere durch Spurensicherung, Leichenschau sowie Leichenöffnung, und zum anderen der Prüfung und Entscheidung, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt gegeben sind und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Es ist also ein Beweissicherungs- und Vorprüfungsverfahren, hat aber – im Gegensatz zu einem Ermittlungsverfahren – nicht den Verdacht einer konkreten Straftat zum Gegenstand, für die ein Gerichtsstand bestimmt werden könnte.
Quelle: https://www.rechtslupe.de/strafrecht/gerichtsstandsbestimmung-in-todesermittlungsverfahren-3131769
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
Quelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__160.html#:~:text=(1)%20Sobald%20die%20Staatsanwaltschaft%20durch,ist%2C%20den%20Sachverhalt%20zu%20erforschen.


So wie es ich nun verstehe kann ein Todesermittlungsverfahren erst vorgenommen werden, wenn eine Leiche vorliegt, z.b. durch das Auffinden einer Leiche oder eine schon beerdigte Leiche!

Aber durch die Anzeige - hat die Staatsanwaltschaft ja den Verdacht erhalten das eine Straftat vorliegen "könnte" muss dies ermittelt werden. So verstehe ich dies nun.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 18:45
Zitat von PalomaPicassoPalomaPicasso schrieb:Aber durch die Anzeige - hat die Staatsanwaltschaft ja den Verdacht erhalten das eine Straftat vorliegen "könnte" muss dies ermittelt werden. So verstehe ich dies nun.
Ganz genau. Aber es ist eben kein Todesermittlungsverfahren.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 18:47
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Was soll die Anzeige nun bringen nach einem Jahr?
Den Druck auf die Ermittlungsbehörden verstärken, den "Fall" in den überregionalen Medien vorzustellen.
Worüber die Medien berichten, entscheiden die Redaktionen und nicht Ermittlungsbehörden.

Ermittlungsbehörden geben allenfalls Pressemitteilungen heraus, welche von den Medien aufgegriffen werden oder auch nicht.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 18:47
Im Grunde wird nun jetzt einfach nur nochmal alles geprüft ob es eventuelle Hinweise gibt die übersehen wurden. Zeugen werden nochmal befragt ob es da eventuell jetzt Widersprüche gibt usw.
Es gibt also bis heute keinerlei konkrete Hinweise auf ein Verbrechen und findet man bei der Prüfung nicht's dann wird der Fall wieder zu den Akten gelegt. So sehe ich es bzw so habe ich es verstanden.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 18:55
@Lichtgestählt

Das ist nicht ganz richtig, bei der Sendung XY kann und darf nicht einfach so ein Fall ausgestrahlt werden. Hier entscheidet u.a. die Strafverfolgungsbehörde zusammen mit der Redaktion! Daher wird auch nicht jeder x beliebige Fall bei XY ausgestrahlt. Und i.r. werden nur Kapital Verbrechen aufgenommen, oder Fälle mit großer öffentlicher Interesse. Wenn sämtliche Ermittlungsarbeiten bereits ausgeschöpft sind. Erhofft man sich sehr oft einen eventuellen Zeugen damit noch zu erreichen.

Es gab mal einen Fall 2013 der auch erst bei XY aufgenommen wurde nach dem ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Frau wird übrigens bis heute Vermisst. Auch eine Wanderin.

@Hexelchen so habe ich es auch verstanden.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 19:10
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Worüber die Medien berichten, entscheiden die Redaktionen und nicht Ermittlungsbehörden.
Ich kenne keine Redaktion, die die Ausstrahlung des Falles von Scarlett ablehnen würde, wenn die Ermittlungsbehörden darum bitten würden Ansonsten hat PalomaPicasso schon zutreffend erklärt, wie es bei der populärsten Fahndungssendung im deutschen TV abläuft.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 19:13
Zitat von CFA1806CFA1806 schrieb:Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod liegen rechtlich insbesondere dann vor, wenn eine Person an einem lebensbedrohlichen Ort bereits so lange vermisst ist, dass ihr Tod angenommen werden muss und Rettungsversuche aussichtslos sind.

Dass Scarlett an einem lebensbedrohlichen Ort unterwegs war, erscheint durch die Absturzgefahr plausibel.
Bei den anderen beiden Punkten ist das zweifelhaft.
Letzteres verstehe ich nicht.. MMn sind die letzten beiden Punkte auch erfüllt.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 21:22
Zitat von CFA1806CFA1806 schrieb:an einem lebensbedrohlichen Ort
Wie ist das Merkmal "lebensbedrohlicher Ort" definiert?

Ein lebensbedrohlicher Ort könnte aus meiner Sicht die hohe See, ein brennendes Haus, das Innere der Sahara oder eines ausgedehnten Dschungels oder ein zerschellendes Flugzeug sein. Aber doch wohl kaum ein reich frequentierter, für die Öffentlichkeit ohne besondere Gefahrenwarnung freigegebener Wanderweg?

Auf solch einem Wanderweg kann natürlich durch einen Absturz ein tödlicher Unfall passieren, aber dadurch verwirklicht sich doch nur ein allgemeines Lebensrisiko, das einen auch in den eigenen vier Wänden beim Sturz von der Bibliotheksleiter ereilen kann (die dadurch nicht zu einem "lebensbedrohlichen Ort" werden).

Liegt das Tatbestandsmerkmal überhaupt vor?


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 22:20
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb: Beim Beerensammler der jetzt nach 6 Jahren gefunden wurde, hat die Polizei m.W. auch nicht ermittelt. Warum sollte im vorliegenden Fall nach 1 Jahr ermittelt werden? Solange es keine neuen Hinweise gibt, macht das keinen Sinn.
Du vergleichst zwei Dinge, die nicht identisch sind: Beim Beerensammler war irgendwie klar, dass er irgendwo abwegig zu Tode gekommen ist. Man wusste ja das Gebiet auch nur grob. Den Schwarzwald abzusuchen ist nicht einfach. Tragisch ist beim Beerensammler, dass man ihn schon viel früher hätte finden können, weil ja z.b. das Sammeleimerchen auf einem Felsen stand. Letzendlich wurde er im grob eingegrenzten Gebiet gefunden, beim Beerensammeln verstorben.

Hier ist der Fall ja anders. Hier hast du eine junge Frau, die 5 von 6 Etappen eines Fernwanderweges gegangen war. Man geht davon aus, dass sie die sechste Etappe auch gehen wollte. Ihr Verhalten an dem Morgen wirft allerdings Fragen auf: Sie ging erst mal 1,5km in die andere Richtung zu Edeka, hatte es überhaupt nicht eilig, aufzubrechen. Dann verschwand sie spurlos. Die Bergwacht (sehr erfahren) suchte unmittelbar den Steig ab, seilte sich bei allen Stellen ab, die einen Unfallschwerpunkt hätten bilden können und Scarlett bleibt verschwunden.

Das kann auf zwei Sachen schließen lassen: Einen sehr doofen Unfallhergang, d.h. sie entfernte sich ggf. noch vom Unfallort und liegt außerhalb des definierten Suchgebietes oder aber, dass es auf diesem (oder einem anderen Weg) zu einem Mord gekommen ist.

Beide Möglichkeiten sind plausibel, nun muss man eben schauen, welche zugetroffen ist. Daher macht die Ermittlung schon Sinn.
Zitat von PalomaPicassoPalomaPicasso schrieb:Genau. So sehe ich es auch. Ich denke die Polizei hat sich von Anfang an zu sehr auf ein Unfall fokussiert, so das alles anderen - und drum herum - nicht wirklich wahrgenommen wurde !
Da gehst du eben von Wahrscheinlichkeiten aus: Morde, die nicht Beziehungstaten sind (und selbst diese) sind im ländlichen Raum im Schwarzwald sehr, sehr selten. Unfäle passieren häufig(er). Die meisten Menschen, die verschwinden, tauchen glücklicherweise bald wieder auf. Hier konnte man aus dem Zeitraum vor dem Verschwinden schon Zweifel bekommen, ob der Plan nicht spontan geändert wurde.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 22:34
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Das kann auf zwei Sachen schließen lassen: Einen sehr doofen Unfallhergang, d.h. sie entfernte sich ggf. noch vom Unfallort und liegt außerhalb des definierten Suchgebietes oder aber, dass es auf diesem (oder einem anderen Weg) zu einem Mord gekommen ist.
Genau genommen auf vier Sachen: Denkbar wären auch ein Suizid und ein freiwilliges Absetzen.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

04.09.2021 um 23:34
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Hier hast du eine junge Frau, die 5 von 6 Etappen eines Fernwanderweges gegangen war. Man geht davon aus, dass sie die sechste Etappe auch gehen wollte. Ihr Verhalten an dem Morgen wirft allerdings Fragen auf: Sie ging erst mal 1,5km in die andere Richtung zu Edeka, hatte es überhaupt nicht eilig, aufzubrechen. Dann verschwand sie spurlos. Die Bergwacht (sehr erfahren) suchte unmittelbar den Steig ab, seilte sich bei allen Stellen ab, die einen Unfallschwerpunkt hätten bilden können und Scarlett bleibt verschwunden.

Das kann auf zwei Sachen schließen lassen: Einen sehr doofen Unfallhergang, d.h. sie entfernte sich ggf. noch vom Unfallort und liegt außerhalb des definierten Suchgebietes oder aber, dass es auf diesem (oder einem anderen Weg) zu einem Mord gekommen ist.
Das kann erweitert werden auf 3 Sachverhalte, denn : Nicht gänzlich auszuschließen ist dabei mMn, dass sie im Suchgebiet liegt, aber bisher trotz intensiver Suche seitens Bergwacht und Privatinitiativen nicht gefunden wurde.


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

05.09.2021 um 00:13
Zitat von schlumsischlumsi schrieb:Nicht gänzlich auszuschließen ist dabei mMn, dass sie im Suchgebiet liegt, aber bisher trotz intensiver Suche seitens Bergwacht und Privatinitiativen nicht gefunden wurde.
Natürlich ist das nicht 100%ig auszuschliessen. Aber wenn man die Reichweite der Todtmooser Funkmasten berücksichtigt, in die das Handy eingeloggt war, und davon ausgeht, dass sie die E6 gelaufen ist, dann ist sie nicht viel weiter wie bis Au gekommen. Und bis dorthin liegen die gefährlichen Stellen noch nicht mal auf dem Weg. Und was sollte man nach 1 Jahr finden, was man in den vergangenen Monaten nicht gefunden hat?


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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen

05.09.2021 um 00:47
Bis Au ist es aber auch ein ganzes Stück Weg und ein grosses, häufig schwer zu durchdringendes Suchgebiet. Zwar ohne potentielle Absturzstellen-aber das schließt doch nicht aus, dass Scarlett dort liegt und bisher trotz intensivster Suche nicht gefunden wurde.


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