Origines schrieb:Unsere rechtsstaatliche Polizei darf im Grundsatz nichts ohne einen Verdacht (deshalb sind die "verdachtsunabhängige Kontrollen", z.B. an Flughäfen, immer wieder umstritten).
Wobei die Annahme, dass Scarlett verunfallt ist, ja auch auf nichts Konkretem beruht, außer eben dem Umstand, dass sie verschwunden ist und ein Unfall (Sturz) denkbar ist oder war. Eine Straftat ist und war ja aber auch denkbar, seit je.
Insofern ist schon die Fokussierung auf Unfall eine Bewertung, Gewichtung der unklaren Ausgangssituation, die nicht 100 % zwingend ist.
Dass die Polizei nichts ohne Verdacht unternehmen darf, ist bestimmt an sich richtig. Trotzdem muss sie besonders zu Beginn von Ermittlungen sich ja auch einfach erst ein Bild machen und z.B. Menschen "informativ befragen". Das geschieht dann durchaus ohne Verdachtsmomente. Muss es ja auch, denn evtl. Verdachtsmomente ergeben sich ja oft erst durch solche Befragungen. Dass und warum sie das darf und was sie dabei darf, ist sogar in der Strafprozessordnung geregelt unter § 163.
Die Konzeption solcher Befragungen macht dann durchaus den Unterschied, inwieweit man überhaupt Anhaltspunkte von Tatverdacht findet oder nicht. Bzw. die Grundeinschätzung inwieweit überhaupt eine Straftat vorliegen könnte, getroffen werden kann. Und je weniger man da in die Tiefe und Breite geht, je weniger Leute man befragt, je weniger man nachhakt, je eher man sich mit Selbstaussagen zufriedengibt und je eher man es darauf beruhen lässt, dass man Menschen, die man nicht antrifft, wenn man sie das eine Mal aufsucht, und damit also nicht befragt - desto eher kommt man zu dem Schluss, dass es keine Verbrechens-Anhaltspunkte gibt.
Wobei das eben dem Umstand geschuldet sein kann, dass man bestimmte Informationen nicht einholen konnte. Wobei ich nicht sagen will, dass das hier so war, weil ich nicht weiß. Ein Ressourcenaspekt ist natürlich dabei. Alles Menschenmögliche ist eben in der Regel nicht möglich.