Höhenburg schrieb:Selbst ohne kompetente Helfer ist Abtauchen selbst heute weniger schwer als viele glauben. Geld ist kein Problem wenn vorher neue Konten angelegt wurden.
Neue Konten, wenn in D angelegt, erfordern aber Identifikation desjenigen, der das Konto anlegt. Und in einem vermisstenfall gehe ich fest davon aus, polizeilich werden nicht nur bekannte Konten auf Aktivität geprüft, sondern auch ermittelt, ob es weitere Konten der Person gibt.
Damit wäre für neues, nicht entdeckbares Konto, ein die neue Bank überzeugender Ausweis auf anderen Namen nötig. Auch weis ich nicht sicher, ob bei Kontoeröffnungen nicht doch irgendwie Banken bei Behörden Meldung machen müssen und so herauskäme, wenn es den per Bundespersonalausweis vermeintlich überzeigend ausgewiesenen Kontoeröffner dann doch gar nicht gibt.
Der zitierte Beitrag von Höhenburg wurde gelöscht. Begründung: Info aus Bezahlmedium
Auch ich würde diese Berichte gerne lesen. Am liebsten, in dem Du den/die Link/s verrätst.
Bislang unberücksichtigtes Gegenargument gegen freiwilliges Abtauchen:
Geht eine vermeintlich Vermisste zur Polizei, wird dort identifiziert, Straftaten ud Anhalte für Unzurechnungsfägigkeit oä. liegen nicht vor - dann werden alle behördichen Suchmaßnahmen eingestellt. Mehr als "hat bei Wache vorgesprochen" wird Angehörigen nur auf ausdrückliche Erlaubnis der vermeintlich Vermissten mitgeteilt.
In der Gesamtschau (incl. Aussagend es Vaters beim Nachtcafe zu 'Leben verändern) scheint mir ein freiwilliges Abtauchen Scarletts doch als sehr, sehr unwahrscheinlich.