Dreijähriges Mädchen in Viersener Kita von Erzieherin ermordet
29.05.2020 um 23:40Ein Arbeitgeber im sozialen Bereich hat allen Anlass, sofort einzuschreiten, wenn es Alarm gibt. Egal, ob es um misshandelte KiTa-Kinder geht oder um ebensolche alte Menschen in Pflegeheimen oder um Behinderte etwa in Werkstätten für behinderte Menschen.
Nur: Wann gäbe es Alarm? Wenn, wie hier, zwar äußerlich Verletzungen bzw. Beeinträchtigungen bei den betreuten bzw. untergebrachten Personen festgestellt werden, behandelnde Ärzte aber keine direkte Ursache in Bezug auf Betreuungspersonen benennen: Was kann bzw. soll der Arbeitgeber dann machen? Rundum kündigen, weil ja irgendwer irgendwie an der konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigung des Schutzbefohlenen schuld sein KÖNNTE, obwohl die Ärzte sich so nicht geäußert haben, es also von dort keinen Alarm gab?
Da würde dann ein Arbeitsgericht zur Kündigungsbegründung doch mehr verlangen als keinen Alarm in Bezug auf eine bestimmte Person.
Nur: Wann gäbe es Alarm? Wenn, wie hier, zwar äußerlich Verletzungen bzw. Beeinträchtigungen bei den betreuten bzw. untergebrachten Personen festgestellt werden, behandelnde Ärzte aber keine direkte Ursache in Bezug auf Betreuungspersonen benennen: Was kann bzw. soll der Arbeitgeber dann machen? Rundum kündigen, weil ja irgendwer irgendwie an der konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigung des Schutzbefohlenen schuld sein KÖNNTE, obwohl die Ärzte sich so nicht geäußert haben, es also von dort keinen Alarm gab?
Da würde dann ein Arbeitsgericht zur Kündigungsbegründung doch mehr verlangen als keinen Alarm in Bezug auf eine bestimmte Person.