Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie
24.09.2019 um 20:20Zerina schrieb:Ich kann mir einfach absolut nicht vorstellen, dass ich schweige, wenn ich unschuldig bin. Und wenn es nur zwei Sätze auf meiner Homepage wären, in denen ich um Geduld bitte etc. Daran kann doch nichts verkehrt sein.Du meinst (ernsthaft), dass Du dir vorstellen kannst, wie Du dich in einer vergleichbaren Situation verhalten würdest oder zu wissen, wie man sich zu verhalten hätte?
Die Vor- und Aburteilung des tatverdächtigen M., wie sie hier im Thread stattfindet, ist widerwärtig und selbstgerecht. Jeder, der hier meint, schon alles zum Sachverahlt zu wissen, möge sich kurz vorstellen, wie er sich verahlten würde, wenn er selbst Beschuldigter in einem solchen Fall wäre.
Zu meinen, das könne nur "anderen" passieren, ist naiv. Jeder hier kann Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens werden. Man überlege sich dabei nur kurz: Fahre ich immer die vorgeschriebene Geschwindigkeit? Habe ich in meiner letzten Steuererklärung auch wirklich alles angegeben, was ich eingenommen habe? Und wie sieht es mit der Rolle Klopapier aus, die ich (ist ja nicht so schlimm) vom Klo meines Arbeitgebers mitgenommen habe?
Hier wird über einen Tatverdacht(!) spekuliert. Dieser muss hinreichend(!) sein, damit Ermittlungen durchgeführt werden. Das heißt aber nicht, dass der Umstand, dass Ermittlungen durchgeführt werden, bereits(!) die Schuld des Beschuldigten wie auch immer belegen.
Der Umstand, dass es hier um vermeintlich(!) kinderpornografisches Material geht, ist kein(!) Freifahrtschein dafür, den Beschuldigten als Täter einer solchen Tat herabzusetzen.