Stradivari schrieb:Nehmen wir mal an, es gab tatsächlich Besitz u Verbreitung einer relativ kleinen Abzahl von im Netz verfügbaren Bildern , und das würde sich spätestens in einem halben Jahr auch so bestätigen ,so wäre das Strafmaß niedrig im Gegensatz zu den bereits erfolgten Konsequenzen in beruflicher und privater Hinsicht .
Hat Metzelder während der Ausbildung zum Fußballlehrer nicht auch Kontakt zu Kindern/ Jugendlichen, die er unterrichtet? Was denkst Du wohl, was für ein Schlag ins Gesicht dieser Eltern und Kinder es wäre, dann zu erfahren, dass M. mit Wissen der Behörden unter diesen Umständen ( Besitz und Weitergabe von KiPornos via Whats up) als werdender Fußballlehrer noch ein halbes Jahr lang, ihre Kinder trainiert hat?
Eltern und Kinder müssen darauf vetrauen können, dass ihre Kinder vor solchen Personen mit pädophilen Neigungen geschützt werden und der Staat hat die Pflicht einzugreifen, im Sinne der Kinder, wenn an einem Fußballlehrer oder Trainer in dieser Hinsicht berechtigte Zweifel bestehen.
Wer keine pädophilen Neigungen hat, dem werden auch keine derartigen Fotos per Whats up geschickt, normalerweise. Die berechtigten Zweifel an Metzelder bestehen zu Recht. Bis zur Klärung des Falles sollte er keine Kinder und Jugendlichen mehr unterrichten. Und das lässt sich bei seiner Person wohl kaum unter dem Deckel halten, oder sollte man ihn fälschlicherweise als krank erklären? Das eingeleitete Ermittlungsverfahren ist der Grund dafür, dass er nicht mehr unterrichten darf.
Lassgard schrieb:Selbst wenn es sich nur um die Verbreitung geringer Fotos handelt, ist das ein Unding. Missbrauch ist eines der schlimmsten Dinge, die man einem Kind antun kann.
Ganz genauso. Das ist der entscheidende Punkt. Der Schutz und die Sicherheit von Kindern sollte hier das Handeln bestimmen.