Pfollvosten schrieb:Bei Fluchtgefahr ist aber nicht zu prüfen, was alles vorhanden sein könnte, sondern was aktuell bekannt ist. Nur das darf zu Rate gezogen werden, wenn es um die Beurteilung geht, ob eine Flucht im Raum steht.
Statt “was aktuell bekannt ist“ hätte ich etwas schwächer “wofür es aktuell sehr deutliche Hinweise gibt“ formuliert, aber ich glaub so war es auch gemeint.
Pfollvosten schrieb:Andersrum könnte man sich ansonsten immer etwas zusammen fantastisieren, um ein Fluchtgefahr zu sehen.
Eben. Deshalb verlangen Gesetz und Rechtsprechung sowohl für den dringenden TV als auch für den Haftgrund eine zureichende Tatsachengrundlage und lassen Spekulationen nicht ausreichen. In der Praxis würde man bei einem Mordverdacht da wohl etwas großzügiger sein, ich will hier ganz bestimmt nichts kleinreden, aber es muss halt immer verhältnismäßig sein, und wenn CM meint, wegen der Bilder nach Kuba auswandern zu müssen und dafür alle Verbindungen abzubrechen, ist er auch schon ganz ordentlich gestraft und die Welt geht nicht davon unter, wenn es nicht zu einem Prozess kommt. Die Strafe dürfte ihn eh kaum interessieren, vorausgesetzt, er muss nicht in Haft.
scarcrow schrieb:nun ja, aber ich denke es ist unbestreitbar das nur ER allein wissen kann was alles zu finden ist?! Oder irre ich mich? Man verdächtigt ihn, es steht im Raum das da noch mehr sein könnte. Was alles... weiß höchstwahrscheinlich ER allein, sonst niemand. Ergo kann er das Motiv durchaus haben, den niemand weiß was ER weiß.
Ja, das stimmt schon. Ich versteh auch deinen Gedankengang, aber das Gesetz sieht in solchen Fällen keine U-Haft vor. Man darf auch nicht vergessen, was U-Haft für ein scharfes Schwert ist. Beate Zschäpe war bis zu ihrem Urteil 6,5 Jahre im Knast, trotz Unschuldsvermutung. Da braucht man schon mehr als Spekulation, um sowas zu rechtfertigen.
Aber je mehr ich drüber nachdenke, desto besser versteh ich deinen Einwand und wenn CM wirklich ein dicker Fisch ist, wäre es schon unbefriedigend, wenn er plötzlich verschwunden wäre, weil er doch viel mehr gemacht hat. Aber das ist das Risiko, es wird immer mal Straftäter geben, die es sich zunutze machen, dass für U-Haft strenge Voraussetzungen gelten. Den Preis muss die Gesellschaft dann eben zahlen. Und wie gesagt, CM wäre wohl trotzdem gestraft...
scarcrow schrieb:Wie gesagt, das Verhältniss passt mir da nicht. bei einem Höneß war auch keine Fluchtgefahr, dennoch wurde er erstmal eingebuchtet, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe. https://www.zeit.de/sport/2013-04/hoeness-steuerbetrug-Haftbefehl
Nein, wurde er nicht. Dabei drohte ihm sogar eine höhere Strafe und die hat er ja auch bekommen.
scarcrow schrieb:Wahrscheinlich muss er sich einmal am Tag auf der Wache melden oder sowas...
Nein, denn es gibt offenbar keinen Haftbefehl, also auch keinen, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wäre.