Coldcases schrieb:Eben und bis dato werde ich auch mich nicht daran beteiligen, jemanden zu stigmatisieren,der noch nicht rechtskräftig verurteilt worden ist. :)
Coldcases schrieb:Ich bin kein Freund jemand zu verurteilen, wo nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt.
Coldcases schrieb:Theoretisch gesehen. Ich halte mich da lieber zunächst mit derartigen “moralischen” Urteilen” bedeckt. So ein Schuss kann ansonsten auch mal schnell nach hinten los gehen, denn noch ist Metzelder nicht schuldig gesprochen
Coldcases schrieb am 25.03.2021:Vorab gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung, sofern ein Gericht nicht den Beschuldigten schuldig spricht und verurteilt.
Coldcases schrieb am 05.03.2021:Ob man das allerdings persönlich für moralisch richtig oder falsch hält, wenn die Unschuldsvermutung durch Presse und Medien ausgehebelt wird, ohne das eine Schuld als erwiesen gilt, steht dazu auf einen anderen Blatt.
Hier meint es ein User offensichtlich ernst mit der Mahnung die Unschuldsvermutung zu beachten.
Oder doch nicht?
Geht es vielleicht nur darum die Unschuldsvermutung in der Sache Metzelder zu beachten?
Wird die Unschuldsvermutung im Fall der Zeugin möglicherweise nicht so eng gesehen und gibt es da einen Doppelstandard?
Coldcases schrieb am 28.02.2021:Da stellt sich doch die berechtigte Frage, warum tut so jemand etwas, anstatt unverzüglich damit zur Polizei zu gehen? Die Frau ist 40 Jahre alt und sollte wissen, dass der Besitz von Kinderpornographie strafbar ist und kein Kaveliersdelikt ist. Dafür habe ich Null Verständnis.
Coldcases schrieb am 27.02.2021:Eines ist auch klar. Jemand der mit so einer Story zuerst zur Bildzeitung rennt, die Story womöglich so gewinnbringend wie möglich zu verkaufen, anstatt damit unverzüglich zur Polizei zu gehen, dessen Verhalten ist schon äußerst suspekt.
Coldcases schrieb am 28.02.2021:Ja, indem die Dame die Daten der Boulevardpresse zuspielte anstatt zuerst zur Polzei damit zu gehen.
Was passieren kann, wenn man die Unschuldsvermutung nicht genau nimmt und einer noch nicht verurteilten Person Sachverhalte unterstellt, die noch nicht erwiesen sind, sieht man in diesem Fall.
Der Anwalt der Zeugin Leon Kruse sagt, dass sich die Zeugin zuerst an die Polizei wandte, bevor sie über Umwege an die BILD-Zeitung gelangte.
Wenn sich die Aussage des Anwalts als wahr herausstellt, handelt es sich hier um ein Lehrbeispiel, dass man die Unschuldsvermutung allen Beteiligten gleichmäßig gewähren muss. Ansonsten steht der Vorwurf von doppelten Maßstäben im Raum.
Der Anwalt der Zeugin erklärt derweil, sie habe Metzelder nur „vorgespielt“, sie würde sein Interesse an Minderjährigen teilen. Sie habe sich am nächsten Morgen einer Freundin anvertraut. Diese habe einen Kontakt hergestellt zu einem ihr bekannten Polizisten in Osnabrück. Am 13. August habe sie über eine andere Freundin Kontakt zu einem Polizeireporter der „Bild“-Zeitung aufgenommen. Er habe in Absprache mit der Frau die Ermittler verständigt, so Kruse.
Die Zeugin fühle sich heute laut Angaben ihres Anwalts „unschuldig verfolgt“. Ein Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen 500 Euro einzustellen, habe sie abgelehnt. Nun wird es vermutlich zum Prozess kommen.
LinkHervorhebungen in den Zitaten von mir.