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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.09.2020 um 13:39
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Selbst 12jährige wissen, dass die Weitergabe von Raubkopien richtig Ärger gibt, während der bloße Besitz noch halbwegs harmlos ist. Nun hat die Dame keine Raubkopien weiterverteilt, sondern mutmaßliche KiPo-Bildchen. Das war nicht nur dumm, sondern absolut mörderdämlich. Unwissenheit schützt da vor Strafe nicht.
Bei der Dame geht es um den Besitz, nicht um die Verbreitung. Sie war Empfängerin! Ihr Problem ist, dass sie das offenbar nicht sofort zur Anzeige gebracht hat. Vielleicht war ihre Intention auch die, dass sie der BILD eine Story angeboten hat und als Gegenleistung einen guten Anwalt gestellt bekam.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.09.2020 um 13:44
@x-aequitas

Wenn sie es an ihre Freundin weiter geschickt hat, ist sie nicht nur Empfängerin. Dafür wird man sie freilich nicht an die Wand nageln, teeren und federn, aber im Kontext zum Kontakt mit der BILD hat es eben den entsprechenden Beigeschmack, dass sie nicht sofort die Polizei informierte, sondern so "geschockt" war, dass sie erstmal jemand anders damit "schocken" musste/wollte.
Nehmen wir mal kurz an, die Sache wäre tatsächlich erst mal über die überaus neutrale, menschenfreundliche Berichterstattung der BILD gelaufen - dann hätte sie die Bilder auch zumindest einem Redakteur zeigen müssen.

Der bloße Besitz wird ihr nicht um die Ohren fliegen, sie hat ja mutmaßlich nicht nach den Bildern gefragt, sondern sie ungefragt bekommen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, ihr Verhalten nach Erhalt wird ihr einen Schuss vor den Bug einbringen - zu Recht.


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05.09.2020 um 13:45
Zitat von ElvisPElvisP schrieb:Keine Chance auf Knast? Wäre schade.
Laut der Tabelle in diesem Artikel, beträgt die Mindeststrafe für die Verbreitung von Kinderpornographie mit Kindern unter 14 Jahren, 3 Monate. Da er nur wenige Bilder verbreitet hat und darüber hinaus auch Ersttäter ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass Metzelder's Strafe weit über der Mindeststrafe liegen wird - und alles unter 2 Jahren wird in der Regel auf Bewährung ausgesetzt.

In den Knast wird er also ziemlich sicher nicht kommen und falls er keine Bilder mit Kindern unter 14 Jahren verschickt hat, wird es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

Die juristische Strafe wird Metzelder nicht wehtun. Dass er mit dem Vergehen öffentlich zur Persona Non Grata wurde, dürfte für einen wie ihn wesentlich schmerzhafter sein.


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05.09.2020 um 13:50
Zitat von falstafffalstaff schrieb:und falls er keine Bilder mit Kindern unter 14 Jahren verschickt hat, wird es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
Danach sieht es derzeit nicht aus. Er habe Dateien mit kinderpornographischem Inhalt verbreitet. http://docs.dpaq.de/16777-pressemitteilung_-_anklageerhebung_gegen_herrn_christoph_metzelder.pdf

Nach deutschem Recht ist „Kind“, wer noch nicht 14 Jahre alt ist.

Ansonsten bin ich da ganz bei dir.
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Im Falle der Verurteilung rechne ich mit einer Freiheitsstrafe knapp unter 2 Jahren (zur Bewährung ausgesetzt).



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05.09.2020 um 14:18
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Ich kann diese Frau schon verstehen, vermutlich hatte sie Bedenken die ganze Sache wird unter den Teppich gekehrt und das war es dann...
Wenn man die Presse einschaltet, kann so etwas nicht passieren...
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Wer Kinderpornodateien an die Bild weiterleitet anstatt an die Polizei, hat jede Glaubwürdigkeit, dass es primär im Kindeswohl geht, verspielt, abgesehen davon, dass das in ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau mündete. Und Dummheit oder Unwissenheit schützen nicht vor Strafe.
Bezüglich der Einschätzung der Bild schließe ich mich @Misetra an.
@MissWexford Wenn ich erhaltene Bilder anzeige, merke ich recht sicher doch, ob etwas passiert - denn bei Fortgang des Verfahrens bzw. einem Prozess wäre ich wohl als Zeugin gefragt. Passiert aus meiner Sicht zu wenig, kann ich mich, gerade wenn ein Prominenter involviert ist, noch immer an seriöse, investigative Medien (TV, Zeitung) meiner Wahl wenden. Und von dem Vorfall berichten. Direkt am Anfang die Bilder mitschicken wäre m.E. weiterhin unverständlich wie unnötig und falsch.
Zitat von soomasooma schrieb:"Eva J.", die Internetbekannschaft, schilderte es wohl so:
Im November 2018 habe man sich über Instagram kennen gelernt, gab die Frau nach FOCUS-Online-Recherchen zu Protokoll. Aus dem Kontakt sei nach ihren Angaben eine Beziehung entstanden. Die beiden chatteten in der Folge wohl häufiger miteinander.

Laut Eva J. habe die neue Bekanntschaft bald Vertrauen zu ihr gefasst. Die Messenger-Nachrichten wurden offenbar intimer. In dem Kontext soll Metzelder auch sein Interesse an Kindern und Jugendlichen offenbart haben. Zum Schein will Eva J. auf diese Vorlieben eingegangen sein, um für die Polizei belastendes Material zu sammeln. Daraufhin soll der Angeklagte ihr die fünf Missbrauchsdateien übermittelt haben.

Eva J. übergab den Verhörbeamten ihr Handy, um die Kinderpornobilder und den Chatverlauf auslesen zu lassen. Der WhatsApp-Austausch bestätigte offenbar die Angaben der Frau.
Unter der Annahme, dass die vom Focus berichteten Dinge stimmen, gilt natürlich weiter die Unschuldsvermutung, aber eine Verurteilung sollte dann doch hoffentlich erwartbar sein. Denn der in dem Fall dann offenbar bewusste Besitz und die Verbreitung von Darstellungen von Kindermißbrauch steht weit außerhalb der Normen und Werte unserer Gesellschaft.
Zitat von monstramonstra schrieb:
AngelLost schrieb:
Ich finde es etwas schockierend wie hier von euch versucht wird, durch den Appell nach Differenzierung manche Formen von kinder- und jugendpornographischen Inhalten zu bagatellisieren.
Wenn schon eine schlichte sachliche Differenzierung zum Schock führt, dann sollte man nachdenklich werden. Ob die eigenen Maßstäbe von sachlichen Erwägungen oder schlichten Emotionen geleitet ist. Über Gefühle lässt sich allerdings schwerlich sachlich diskutieren.
Kann mich @monstra hier nur anschließen. Den Vorwurf, etwas zu bagatellisieren, weise ich entschieden zurück. Es sind Straftaten, aber wie inzwischen umfänglich erörtert von unterschiedlichem Gewicht, was bei deren Wertung und dem zu verhängenden Strafmaß zu berücksichtigen ist.
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber besteht noch immer ein fundamentaler Unterschied zum Kindesmissbrauch selbst, bei dem das Kind unmittelbar geschädigt wird. Das Grundgesetz verlangt die Beachtung des Schuldprinzips. Und es ist nunmal ein Unterschied, ob ein Täter Kinder vergewaltigt oder ob er ein Dutzend "Posingbilder" im griechisch-römischen Stil in seinem Besitz hat. Wir machen doch sonst auch einen Unterschied zwischen einer verbalen sexuellen Belästigung und einer Vergewaltigung, zwischen dem Diebstahl eines Apfels und einem Banküberfall. Da sind Rechtsgüter nun mal unterschiedlich intensiv betroffen bzw. verletzt.

Nun sind wir hier sicherlich einig, dass auch weniger schwerwiegende Formen des Besitzes von Kinderpornografie strafbar sind und sollen. Denn auch die haben z.T. erhebliche Auswirkungen auf die Opfer. Das Maß der Bestrafung ist dann nur auch weniger schwerwiegend. Dabei ist der Begriff "Bagatelle" irreführend. Es gibt keine Bagatellstraftat im StGB. Denn was beim ersten Male noch milde (abhängig von Vorstrafen, Menge und Intensität der Darstellung) bestraft wird (Geldstrafe), führt bei Wiederholungstätern relativ schnell zu deutlich anderen Strafen.
Schließe mit @monstra erneut an.
Und Bagatellen finden sich wenn wohl nicht im StGB, sondern im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Zitat von monstramonstra schrieb:Herr M. wäre Ersttäter, nicht vorbestraft, gute Sozialprognose. Die "Qualität" und Quantität der mutmaßlich 297 Dateien kennen wir nicht wirklich. Die Reichweite einer "Verbreitung" an Dritte ("Freundinnen") war wohl gering. In Abhängigkeit davon kann eben eine Geldstrafe durchaus schuldangemessen sein. Würde man hier per se nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe verhängen wollen ("Verbrechen"), bekäme man wohl Ärger mit dem Bundesverfassungsgericht (Verhältnismäßigkeitsprinzip, Schuldprinzip), weil dann eine Ausdifferenzierung nach oben und nach unten nicht mehr möglich wäre. Dann würde 1 Bild auf dem Computer für ein Verbrechen und 1 Jahr ausreichen? Dann müsste man jedenfalls einen "minder schweren Fall" einführen und wäre wieder dort, wo man jetzt ist.
Dies zeigt, wie komplex, aber auch ausgefuchst das bestehende deutsche Strafrecht ist. Ich will nicht sagen, dass darin alles perfekt und jeweils im Verhältnis ausgewogen ist, aber beim Versuch, nachzuvollziehen, warum etwas entgegen mancher (eigener) anfänglicher Meinung stärker/schwächer geahndet wird, verstehe ich am Ende fast immer, warum der Gesetzgeber die Regelungen so traf,
Zitat von angellostangellost schrieb:Die nachfolgenden Links in demen auf die schweren Konsequenzen auch von “Posing”-Bildern hingewiesen wird, würde ich an eurer Stelle mal in Ruhe lesen und mir sehr zu Herzen nehmen, vielleicht macht das die gravierenden Folgen auch von vermeintlich harmlosen Material klar:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinderpornografie-wie-bilder-fuer-azov-in-rumaenien-entstanden-a-955412.html

https://m.focus.de/politik/deutschland/politik-die-wahren-opfer_id_3729930.html
Die Links könne mir insofern nicht etwas klarmachen, als mir das schon vorher bekannt war. Zudem passt der zweite Link schlicht nicht zu dem, was Du schreibst bzw. durch den Link belegen willst, da es dort nicht nur um "Posing", sondern zusätzlich auch um expliziten Mißbrauch gehet, siehe (Quelle der Zitate ist der Focus-Link):
Igor Russanow heißt der Mann, der Kirill zu den Nacktfilmen gezwungen hat. Russanow schrieb früher Reiseführer, organisierte Fahrradurlaube, veranstaltete Ferienlager für Jugendliche - und drehte Pornos für Pädophile auf der ganzen Welt.
Russanow nötigte Jungen, mit ihm intim zu werden. Er betatschte sie, forderte immer neue Perversionen vor der Kamera. Erst mussten sich seine hilflosen Opfer nur ausziehen und aufreizend posieren, später eindeutige sexuelle Handlungen imitieren wie Oralsex.
Der 56-Jährige scheffelte Geld mit dem Leid von mindestens drei Dutzend kleinen Jungs. Hunderte Filme sind daraus entstanden, die er an die Anbieter Azov Films in Kanada, Baikalfilms in den USA und Krivon International in Deutschland verkauft hat. Durchschnittlich erhielt er 2100 Euro pro Film. Wenn die Ermittlerin über die Aufnahmen von Vladik und Kirill spricht, dann fallen immer wieder die gleichen Worte: Konzentration auf die Geschlechtsteile, Darstellung sexueller Handlungen und Pornografie.
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Der gute Mann investiert gerade schätzungsweise einen 6-stelligen Betrag in seine Verteidigung. In der Staatskasse landet am Ende nur ein Bruchteil davon. Man könnte ihm 360 Tagessätze je 30.000 € aufbrummen. Solche Geldstrafen werden aber gegen Firmen wie Apple verhängt, nicht gegen die Metzelders dieser Welt.
Kannst Du erklären, wie Du auf den Tagessatz von 30.000€ kommst? Die Höhe der Tagessätze entspricht dem, was das Gericht als einkommen des dazu Verurteilen feststellt, wobei dann 30 Tagessätze = 1 Monatsgehalt. Somit müßtest Du eine Quelle haben, nachder Metzelders Monatseinkommen z.Zt. 900.000€ beträgt.



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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.09.2020 um 14:56
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Interessant ist es, dass mittlerweile drei Frauen als Empfängerinnen bekannt geworden sind und das alles auch in einem relativ kurzen Zeitraum vom 09.07.2019 bis zum 01.09.2019 geschah.
Dann glaube ich nicht, dass es sich um eine rachsüchtige Freundin oder Affäre handelt, es sei denn, sie hat noch Freundinnen in das Komplott mit eingeweiht. Aber dann wäre Erpressung (Gib mir 500.000 Euro oder ich sage, dass du mir sowas schickst, das ist das Drama und eine kaputte Karriere nicht wert) auch möglich. Oder er war es halt wirklich und irgendwie high als er das verschickt hat. Es wird immer verwirrender.


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05.09.2020 um 15:03
Es ist mir egal, warum sie ihn kennengelernt hat. Wenn er das Zeug hatte, dann ist es für mich auch ok, wenn sie zu einem Trick gegriffen hat. Besser, es fliegt so auf, als überhaupt nicht.

Dass sie jetzt selbst Probleme hat, weil sie zur Freundin ist und nicht zur Polizei, das hat sie sich selbst zuzuschreiben. Aber viel wird da sicher nicht passieren.

Ärger gibt es wohl nur, wenn ihre Geschichte nicht stimmt und man ihm erst durch den Kontakt ihm das unterschieben konnte und er nix getan hat.


Aber einige vergessen immer noch, dass nur weil er ein Promi ist, er nicht automatisch unschuldig ist. Er ist ein ganz normaler Mensch.

Er kann unschuldig sein. Er kann aber auch schuldig sein.


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05.09.2020 um 15:20
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Sie wird dafür bestraft werden. Und das ist auch gut so. Sonst könnte sich ja jeder Konsument von derartigem Material damit rausreden er habe es erhalten und dann nur verschickt, weil er soooo geschockt war und nicht wusste, was er machen soll.
Bis jetzt ist Melanie J. noch nicht verurteilt worden, deshalb gilt auch für sie weiterhin die Unschuldsvermutung, nur so nebenbei bemerkt...


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05.09.2020 um 15:49
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:@MissWexford Wenn ich erhaltene Bilder anzeige, merke ich recht sicher doch, ob etwas passiert - denn bei Fortgang des Verfahrens bzw. einem Prozess wäre ich wohl als Zeugin gefragt. Passiert aus meiner Sicht zu wenig, kann ich mich, gerade wenn ein Prominenter involviert ist, noch immer an seriöse, investigative Medien (TV, Zeitung) meiner Wahl wenden. Und von dem Vorfall berichten. Direkt am Anfang die Bilder mitschicken wäre m.E. weiterhin unverständlich wie unnötig und falsch.
Damit hast Du vollkommen recht, sie hätte sich anders verhalten sollen...Nun ist es passiert, ich bin gespannt, wie das Gericht ihre Verhaltensweise bewerten wird...


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05.09.2020 um 17:06
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Kannst Du erklären, wie Du auf den Tagessatz von 30.000€ kommst? Die Höhe der Tagessätze entspricht dem, was das Gericht als einkommen des dazu Verurteilen feststellt, wobei dann 30 Tagessätze = 1 Monatsgehalt. Somit müßtest Du eine Quelle haben, nachder Metzelders Monatseinkommen z.Zt. 900.000€ beträgt.
Ich hatte diese Rechung rein fiktiv aufgestellt um mal einen Maximalbetrag in den Raum zu werfen. Der Höchstsatz liegt üblicherweise bei 30 T €.

Siehe §40 StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/40.html


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05.09.2020 um 17:25
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Ich hatte diese Rechung rein fiktiv aufgestellt um mal einen Maximalbetrag in den Raum zu werfen. Der Höchstsatz liegt üblicherweise bei 30 T €.
So klar, nicht im Konjunktiv, nicht eine Vermutung erkennen lassend, wie Du es formuliert hast, hielt ich es für eine Tatsachenbehauptung, für die Du eine Quelle hast. Daher die Nachfrage,
Das es einen Höchstsatz gibt, kann bei Personen mit sehr hohem Einkommen glatt zu einem Problem werden...
Klar ist nur, bei Verurteilung zu Geldstrafe nach Tagessätzen schielen viele auf die Gesamtsumme, dabei sagt nur die Anzahl der Tagessätze aus, für wie groß die erkennenden Richter die Schuld halten.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.09.2020 um 17:27
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Bis jetzt ist Melanie J. noch nicht verurteilt worden, deshalb gilt auch für sie weiterhin die Unschuldsvermutung, nur so nebenbei bemerkt...
Joah, die gilt auch für Christoph Metzelder weiterhin. Und zwar so lange, bis er rechtskräftig verurteilt ist. Das stört hier aber nur die Wenigsten, manch einer ist schon beim Strafmaß angekommen.
Hier wurde ein Beitrag gelöscht in dem jemand schon allen Pädophilie unterstellte die es auch nur in Erwägung ziehen, dass CM tatsächlich nicht der Alpha-Pädo ist.

Du hättest mal lesen sollen was der Threadersteller hier letzte Nacht so alles von sich gegeben hat, bevor ein Mod Gott sei Dank reagierte.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.09.2020 um 17:33
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:So klar, nicht im Konjunktiv, nicht eine Vermutung erkennen lassend, wie Du es formuliert hast, hielt ich es für eine Tatsachenbehauptung, für die Du eine Quelle hast. Daher die Nachfrage,
Das es einen Höchstsatz gibt, kann bei Personen mit sehr hohem Einkommen glatt zu einem Problem werden...
Klar ist nur, bei Verurteilung zu Geldstrafe nach Tagessätzen schielen viele auf die Gesamtsumme, dabei sagt nur die Anzahl der Tagessätze aus, für wie groß die erkennenden Richter die Schuld halten.
Sorry, wenn es nicht deutlich rüberkam. Ich schrieb
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Man könnte ihm 360 Tagessätze je 30.000 € aufbrummen.
Ich wollte den Maximalbetrag anführen, der demnach bei 10,8 Mio € liegt.

@falstaff hat es aber bereits geschrieben, das größte Problem dürfte der Imageschaden sein. Dieser dürfte Metzelder auf Lebzeiten begleiten. Als Experte und Co-Kommentator für die Bundesliga, Cheftrainer, Co-Trainer und Aufsichtsratsmitglied ist er vermutlich untragbar.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Die juristische Strafe wird Metzelder nicht wehtun. Dass er mit dem Vergehen öffentlich zur Persona Non Grata wurde, dürfte für einen wie ihn wesentlich schmerzhafter sein.



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05.09.2020 um 18:03
Hier spricht ein Polizeidirektor A. D. über den Fall:

Youtube: Fall Metzelder: Kann das Kinderporno-Verfahren gegen Geldstrafe eingestellt werden?
Fall Metzelder: Kann das Kinderporno-Verfahren gegen Geldstrafe eingestellt werden?
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05.09.2020 um 18:22
Ich wünschte, dass die Diskussion Vergehen/Verbrechen längst geklärt wäre.

Es ist unsäglich, was diese Typen (Konsumenten von Kinderpornografie) den Opfern antun. UNSÄGLICH!!!!!

Das Schlimmste ist, dass diese Typen keinerlei Unrechtsbewusstsein zu haben scheinen.

Wobei ich denke, dass diese TÄTER absolut NULL Gewissen haben.


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05.09.2020 um 18:35
Zitat von chrisebachriseba schrieb:manch einer ist schon beim Strafmaß angekommen.
So ist es. Eine Abschätzung des Strafmaßes ist jetzt zwar hochgradig unseriös, aber der eine oder andere Hobbydetektiv möchte sich im Fall eines Treffers dann belobigend auf die Schulter klopfen.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Der bloße Besitz wird ihr nicht um die Ohren fliegen, sie hat ja mutmaßlich nicht nach den Bildern gefragt, sondern sie ungefragt bekommen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, ihr Verhalten nach Erhalt wird ihr einen Schuss vor den Bug einbringen - zu Recht.
Eine der wenigen harmloseren Erklärungen für die Entscheidung der Hamburger Freundin die Bilder zunächst einer Freundin zu zeigen (wobei diese wiederum einen Freund bei der BILD hinzuzog) wäre, wenn die Bilder im grenzwertigen Posing einzuordnen wären und die Freundin sich zunächst erstmal einen Rat von anderen einholen wollte, ob dies schon Kinderpornografie ist oder ob es sich um nicht strafbewehrte Nacktdarstellungen handelt.
Das ist natürlich ein spekulativer Gedankengang, der nur unter der Voraussetzung funktioniert, dass es sich bei den Darstellungen um vergleichsweise weniger schwere Kinderpornografie handelt.


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05.09.2020 um 18:48
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:wenn die Bilder im grenzwertigen Posing einzuordnen wären
Was man in Betracht ziehen muss. Nicht jede Missbrauchsdokumentation zeigt schecklickste Folter und grauenvolle physische Übergriffe. Das soll nichts verharmlosen, aber je nach Darstellung muss erst geprüft werden, ob das Material überhaupt strafrechtlich relevant ist und ggf. redet sich mancher Konsument seinen Konsum damit schön, dass es "nur" Posingbilder waren, oder augenscheinlich niemand zu Schaden kam.

Ohne jemanden aufscheuchen zu wollen, aber eine Polizistin, die solche Material sichtet hat sich mal so ausgedrückt, dass ihr besonders die Bilder nahe gehen, auf denen die Kinder lachen oder lächeln.

Das soll auch nichts verharmlosen, aber deutlich machen, dass solches Material nicht immer leicht zu erkennen ist und jemand, der von sowas keine Ahnung hat und es plötzlich in die Hände bekommt überfordert sein kann damit.


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05.09.2020 um 18:50
Statt eine Anzeige zu erstatten, wurde das Bildmaterial an die Bildzeitung herangetragen. Dadurch haben neben der Empfängerin und deren Freundin auch noch der Bildredakteur sich die Kipo-Aufnahmen angeschaut. Anzeige erstatten und zur Bildzeitung gehen schließen sich gegenseitig aus. Der Bild blieb auch gar nichts anderes übrig als ihrerseits die Polizei einzuschalten.


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05.09.2020 um 18:54
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Statt eine Anzeige zu erstatten, wurde das Bildmaterial an die Bildzeitung herangetragen.
Natürlich unfein dieses Verhalten. Aber C.M wäre nun der letzte, der sich darüber beklagen dürfte, wenn er verurteilt würde. Ich bin immer besonders begeistert von Leuten, die mit den Persönlichkeitsrechten anderer sehr lapidar umgehen, bei den eigenen aber sofort beim Anwalt stehen.

Magnus Gäfgen war so einer. Selber ein Kind entführen und ermorden und dann nachher klagen wegen Gewaltandrohung bei einem Polizeiverhör. DA fällt selbst mir dann nichts mehr ein.


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05.09.2020 um 19:00
Laut dem Focus Artikel, der heute hier schon verlinkt wurde, geht es eben um Missbrauch kleiner Mädchen, was auf den Aufnahmen zu sehen ist und weiter in dem Beitrag, dass er Interesse an Kindern und Jugendlichen offenbarte. Ich verstehe nicht, warum man hier immernoch glaubt, es gehe "nur" um grenzwertiges Posting, das trifft es ja scheinbar nun mal so garnicht.

https://www.focus.de/panorama/welt/staatsanwaltschaft-bestaetigt-anklage-das-ganze-ausmass-des-falls-metzelder_id_12392001.html


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