MissWexford schrieb:Ich kann diese Frau schon verstehen, vermutlich hatte sie Bedenken die ganze Sache wird unter den Teppich gekehrt und das war es dann...
Wenn man die Presse einschaltet, kann so etwas nicht passieren...
Misetra schrieb:Wer Kinderpornodateien an die Bild weiterleitet anstatt an die Polizei, hat jede Glaubwürdigkeit, dass es primär im Kindeswohl geht, verspielt, abgesehen davon, dass das in ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau mündete. Und Dummheit oder Unwissenheit schützen nicht vor Strafe.
Bezüglich der Einschätzung der Bild schließe ich mich
@Misetra an.
@MissWexford Wenn ich erhaltene Bilder anzeige, merke ich recht sicher doch, ob etwas passiert - denn bei Fortgang des Verfahrens bzw. einem Prozess wäre ich wohl als Zeugin gefragt. Passiert aus meiner Sicht zu wenig, kann ich mich, gerade wenn ein Prominenter involviert ist, noch immer an seriöse, investigative Medien (TV, Zeitung) meiner Wahl wenden. Und von dem Vorfall berichten. Direkt am Anfang die Bilder mitschicken wäre m.E. weiterhin unverständlich wie unnötig und falsch.
sooma schrieb:"Eva J.", die Internetbekannschaft, schilderte es wohl so:
Im November 2018 habe man sich über Instagram kennen gelernt, gab die Frau nach FOCUS-Online-Recherchen zu Protokoll. Aus dem Kontakt sei nach ihren Angaben eine Beziehung entstanden. Die beiden chatteten in der Folge wohl häufiger miteinander.
Laut Eva J. habe die neue Bekanntschaft bald Vertrauen zu ihr gefasst. Die Messenger-Nachrichten wurden offenbar intimer. In dem Kontext soll Metzelder auch sein Interesse an Kindern und Jugendlichen offenbart haben. Zum Schein will Eva J. auf diese Vorlieben eingegangen sein, um für die Polizei belastendes Material zu sammeln. Daraufhin soll der Angeklagte ihr die fünf Missbrauchsdateien übermittelt haben.
Eva J. übergab den Verhörbeamten ihr Handy, um die Kinderpornobilder und den Chatverlauf auslesen zu lassen. Der WhatsApp-Austausch bestätigte offenbar die Angaben der Frau.
Unter der Annahme, dass die vom Focus berichteten Dinge stimmen, gilt natürlich weiter die Unschuldsvermutung, aber eine Verurteilung sollte dann doch hoffentlich erwartbar sein. Denn der in dem Fall dann offenbar bewusste Besitz und die Verbreitung von Darstellungen von Kindermißbrauch steht weit außerhalb der Normen und Werte unserer Gesellschaft.
monstra schrieb:AngelLost schrieb:
Ich finde es etwas schockierend wie hier von euch versucht wird, durch den Appell nach Differenzierung manche Formen von kinder- und jugendpornographischen Inhalten zu bagatellisieren.
Wenn schon eine schlichte sachliche Differenzierung zum Schock führt, dann sollte man nachdenklich werden. Ob die eigenen Maßstäbe von sachlichen Erwägungen oder schlichten Emotionen geleitet ist. Über Gefühle lässt sich allerdings schwerlich sachlich diskutieren.
Kann mich
@monstra hier nur anschließen. Den Vorwurf, etwas zu bagatellisieren, weise ich entschieden zurück. Es sind Straftaten, aber wie inzwischen umfänglich erörtert von unterschiedlichem Gewicht, was bei deren Wertung und dem zu verhängenden Strafmaß zu berücksichtigen ist.
monstra schrieb:Aber besteht noch immer ein fundamentaler Unterschied zum Kindesmissbrauch selbst, bei dem das Kind unmittelbar geschädigt wird. Das Grundgesetz verlangt die Beachtung des Schuldprinzips. Und es ist nunmal ein Unterschied, ob ein Täter Kinder vergewaltigt oder ob er ein Dutzend "Posingbilder" im griechisch-römischen Stil in seinem Besitz hat. Wir machen doch sonst auch einen Unterschied zwischen einer verbalen sexuellen Belästigung und einer Vergewaltigung, zwischen dem Diebstahl eines Apfels und einem Banküberfall. Da sind Rechtsgüter nun mal unterschiedlich intensiv betroffen bzw. verletzt.
Nun sind wir hier sicherlich einig, dass auch weniger schwerwiegende Formen des Besitzes von Kinderpornografie strafbar sind und sollen. Denn auch die haben z.T. erhebliche Auswirkungen auf die Opfer. Das Maß der Bestrafung ist dann nur auch weniger schwerwiegend. Dabei ist der Begriff "Bagatelle" irreführend. Es gibt keine Bagatellstraftat im StGB. Denn was beim ersten Male noch milde (abhängig von Vorstrafen, Menge und Intensität der Darstellung) bestraft wird (Geldstrafe), führt bei Wiederholungstätern relativ schnell zu deutlich anderen Strafen.
Schließe mit
@monstra erneut an.
Und Bagatellen finden sich wenn wohl nicht im StGB, sondern im Ordnungswidrigkeitenrecht.
monstra schrieb:Herr M. wäre Ersttäter, nicht vorbestraft, gute Sozialprognose. Die "Qualität" und Quantität der mutmaßlich 297 Dateien kennen wir nicht wirklich. Die Reichweite einer "Verbreitung" an Dritte ("Freundinnen") war wohl gering. In Abhängigkeit davon kann eben eine Geldstrafe durchaus schuldangemessen sein. Würde man hier per se nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe verhängen wollen ("Verbrechen"), bekäme man wohl Ärger mit dem Bundesverfassungsgericht (Verhältnismäßigkeitsprinzip, Schuldprinzip), weil dann eine Ausdifferenzierung nach oben und nach unten nicht mehr möglich wäre. Dann würde 1 Bild auf dem Computer für ein Verbrechen und 1 Jahr ausreichen? Dann müsste man jedenfalls einen "minder schweren Fall" einführen und wäre wieder dort, wo man jetzt ist.
Dies zeigt, wie komplex, aber auch ausgefuchst das bestehende deutsche Strafrecht ist. Ich will nicht sagen, dass darin alles perfekt und jeweils im Verhältnis ausgewogen ist, aber beim Versuch, nachzuvollziehen, warum etwas entgegen mancher (eigener) anfänglicher Meinung stärker/schwächer geahndet wird, verstehe ich am Ende fast immer, warum der Gesetzgeber die Regelungen so traf,
angellost schrieb:Die nachfolgenden Links in demen auf die schweren Konsequenzen auch von “Posing”-Bildern hingewiesen wird, würde ich an eurer Stelle mal in Ruhe lesen und mir sehr zu Herzen nehmen, vielleicht macht das die gravierenden Folgen auch von vermeintlich harmlosen Material klar:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinderpornografie-wie-bilder-fuer-azov-in-rumaenien-entstanden-a-955412.html
https://m.focus.de/politik/deutschland/politik-die-wahren-opfer_id_3729930.html
Die Links könne mir insofern nicht etwas klarmachen, als mir das schon vorher bekannt war. Zudem passt der zweite Link schlicht nicht zu dem, was Du schreibst bzw. durch den Link belegen willst, da es dort nicht nur um "Posing", sondern zusätzlich auch um expliziten Mißbrauch gehet, siehe (Quelle der Zitate ist der Focus-Link):
Igor Russanow heißt der Mann, der Kirill zu den Nacktfilmen gezwungen hat. Russanow schrieb früher Reiseführer, organisierte Fahrradurlaube, veranstaltete Ferienlager für Jugendliche - und drehte Pornos für Pädophile auf der ganzen Welt.
Russanow nötigte Jungen, mit ihm intim zu werden. Er betatschte sie, forderte immer neue Perversionen vor der Kamera. Erst mussten sich seine hilflosen Opfer nur ausziehen und aufreizend posieren, später eindeutige sexuelle Handlungen imitieren wie Oralsex.
Der 56-Jährige scheffelte Geld mit dem Leid von mindestens drei Dutzend kleinen Jungs. Hunderte Filme sind daraus entstanden, die er an die Anbieter Azov Films in Kanada, Baikalfilms in den USA und Krivon International in Deutschland verkauft hat. Durchschnittlich erhielt er 2100 Euro pro Film. Wenn die Ermittlerin über die Aufnahmen von Vladik und Kirill spricht, dann fallen immer wieder die gleichen Worte: Konzentration auf die Geschlechtsteile, Darstellung sexueller Handlungen und Pornografie.
x-aequitas schrieb:Der gute Mann investiert gerade schätzungsweise einen 6-stelligen Betrag in seine Verteidigung. In der Staatskasse landet am Ende nur ein Bruchteil davon. Man könnte ihm 360 Tagessätze je 30.000 € aufbrummen. Solche Geldstrafen werden aber gegen Firmen wie Apple verhängt, nicht gegen die Metzelders dieser Welt.
Kannst Du erklären, wie Du auf den Tagessatz von 30.000€ kommst? Die Höhe der Tagessätze entspricht dem, was das Gericht als einkommen des dazu Verurteilen feststellt, wobei dann 30 Tagessätze = 1 Monatsgehalt. Somit müßtest Du eine Quelle haben, nachder Metzelders Monatseinkommen z.Zt. 900.000€ beträgt.