sooma schrieb:Verstehe ich hier anders:
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/kinderpornografie.html (Archiv-Version vom 31.07.2020)
Das ist kein Widerspruch zum von mir Gesagten, sondern der kriminal- und rechtspolitische Hintergrund. Er rechtfertigt es überhaupt erst, jemanden wegen Kinderpornografie (nicht vergessen, auch wegen Jugendpornografie) zu bestrafen. Der Zusammenhang zum Missbrauch ist ein mittelbarer, kein unmittelbarer. Und das ist von Belang.
Die Bestrafung hängt deshalb nicht davon ab, ob ein Kind missbraucht worden ist. Auch 40 Jahre alte Aufnahmen, auch Fotos unbekannter kindlicher Geschlechtsteile, auch Comic- oder Computeranimationen sind strafbar. Insofern handelt es sich bei der Strafbarkeit der Kinderpornografie um ein abstraktes Gefährdungsdelikt.
obskur schrieb:Ich verstehe nicht, warum man hier immernoch glaubt, es gehe "nur" um grenzwertiges Posting, das trifft es ja scheinbar nun mal so garnicht.
Wir wissen es nicht. Und so lange wir es nicht wissen, hält man entweder die Klappe oder weist darauf hin, dass es nicht so verbrecherisch sein muss, wie manche glauben.
Kreuzbergerin schrieb:Ich finde es befremdlich, dass Posing Bilder hier mMn verharmlost werden.
Und ich finde es befremdlich, wenn diejenigen, die darauf hinweisen, dass es keine Informationen über den Inhalt der Bilder gibt und Kinderpornografie aber nicht immer brutalste Vergewaltigungen und Folter enthält, als Verharmloser diffamiert werden. Das ist weder zutreffend noch fair.
BoboKGB schrieb:Aber hier MÖGLICHE, eher "nicht so schlimme" Hergänge in den Raum zu werfen und herbei zu fantasieren finde ich persönlich widerlich.
Aber es ist weniger widerlich, hier MÖGLICHE schlimmere Vorwürfe in den Raum zu stellen oder zu fantasieren? Und dann noch vom Unschuldsprinzip zu reden. Merkwürdig.
capslock schrieb:Das ist rechtlich nicht einwandfrei. Wird jemandem eine Falle gestellt ist das Beweismaterial ggf. wertlos, das daraus resultiert.
Nein, nach der StPO ist das nicht so. Selbst die Polizei darf einem Kinderpornoverbreiter oder einem Drogendealer eine Falle stellen. Tun das Dritte und geben sie die Beweise an die Polizei weiter, gilt das erst recht.
Im Übrigen sollte hier jeder, der sich so empört, drei Kreuze schlagen und dem lieben Gott danken, dass er nicht das Bedürfnis hat, sich an Kindern zu vergehen oder Bildmaterial dieser Art zu konsumieren. Die Neigung dazu, die sucht sich Keiner aus. Sie ist eine Laune der Natur. Warum auch immer. Ich fände da persönlich etwas mehr Demut und Dankbarkeit durchaus angebracht. Unsereins darf die Sexualpartner suchen, die wir wollen. Und Pornografie konsumieren, die nicht strafbar ist. Letztere hat im Übrigen auch viel mit Geld, Ausbeutung und Viktimisierung zu tun, aber das ist ein anderes Thema.