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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 17:26
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/christoph-metzelder-affaere-um-kinderpornografische-bilder-chatpartnerin-erhaelt-strafbefehl-a-db7cb1ad-0002-0001-0000-000177155052

Es verdoppelt sich:
Das Amtsgericht Hamburg-Mitte hat ... einen Strafbefehl über 1000 Euro gegen dessen frühere Bekannte Esmeralda J. erlassen. ... Sollte die Frau Einspruch einlegen, kommt es zum Prozess.

Ein Angebot der Staatsanwaltschaft hatte J. abgelehnt. Für 500 Euro hätte das Verfahren eingestellt werden können.



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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 18:21
Laut Focus (dort heißt die Frau Lena M.) soll es sich um 50 Tagessätze à 20 Euro handeln.
Wie ein Justizsprecher FOCUS Online bestätigte, soll die Serbin sich in drei Fällen als Chatpartnerin des ehemaligen Fußball-Profis kinderpornografische Schriften verschafft haben. Sie habe sich demnach aktiv "um den Erhalt dieser Bilder bemüht, und das ist strafbar".
Außerdem werden die möglichen Folgen für die Verhandlung in Düsseldorf beleuchtet, die am 29. April beginnen soll:
Lena M. und ihr Verteidiger können nun binnen zwei Wochen Rechtsmittel gegen den gerichtlichen Bescheid einlegen. Sollte der Widerspruch erfolgen, muss der Fall vor Gericht verhandelt werden. Es scheint wohl ausgeschlossen, dass ein Urteil vor dem Metzelder-Prozessauftakt Ende April ergeht. Insofern könnte die Kronzeugin mit Blick auf ihr eigenes Verfahren in der Hauptverhandlung gegen den Ex-Profi ein Schweigerecht geltend machen.



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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 19:05
Finanziell auf Rosen gebettet war die Kronzeugin nun nicht bei dem angegebenen Tagessatz.

Die Gelegenheit wird sie wohl ergreifen, sich so eine Aussage vor Gericht zu ersparen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 19:12
Zitat von emzemz schrieb:Die Gelegenheit wird sie wohl ergreifen, sich so eine Aussage vor Gericht zu ersparen.
Nö, wieso? Jetzt würde ich es darauf ankommen lassen. Sie hat nichts zu verlieren.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 19:20
@PurePu

Ob sie die Öffentlichkeit schätzt?
Ihren echten Namen scheint kein Medium zu nennen.
Aber vielleicht bietet man ihr noch einen lukrativen Exklusivvertrag.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 19:43
Habe ich grad nen Denkfehler? Wieso sollte sie eine Zahlung von 500 Euro ablehnen, aber eine über die doppelte Summe nun akzeptieren wollen?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 20:31
@PurePu
Warum wurde der Betrag verdoppelt? Weil Lena die Zahlung von 500 Euro abgelehnt hat?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 21:02
Vielleicht hatte sie anfangs ja gehofft, sie käme so aus der Nummer raus und das Verfahren gegen sie würde auch ohne Zahlung eingestellt?

Das war dann nichts und nun gibt's also einen Strafbefehl über 50 Tagessätze, schaun wir mal, was sie macht.
Widerspruch, zahlen oder absitzen?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 21:12
@emz
Da bin ich auch gespannt...ich interessiere mich mehr, was mit den beiden anderen Frauen ist, die nicht zu Polizei gegangen sind...da hört man nichts von?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 21:54
Zitat von dupleXdupleX schrieb:Außerdem werden die möglichen Folgen für die Verhandlung in Düsseldorf beleuchtet, die am 29. April beginnen soll:
Für die Zeugin scheint es Vorteile zu haben, wenn sie die Aussage verweigern kann, dann bleibt ihr die Befragung durch Metzelders Verteidiger erspart. Insofern kommt die zweiwöchige Frist gerade richtig, die sie und ihr Anwalt haben um Widerspruch einzulegen. So kann sie und ihr Anwalt zumindest den ersten Verhandlungstag abwarten, um sich zu überlegen, wie sie reagieren und ob sie danach nicht vielleicht doch die Strafe akzeptieren will.
Die Konfrontation zwischen seinen Verteidigern und der Chatpartnerin im Zeugenstand wäre sicherlich ein Highlight im Prozess gewesen. Ob es zum prozessualen Showdown kommt, scheint nun mehr als fraglich. Vielmehr wird ein kompromittierender Chatverlauf in der Hauptverhandlung zur Sprache kommen, der den 40-jährigen früheren Deutschen Meister in ein denkbar schlechtes Licht rückt.
Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/strafbefehl-gegen-chatpartnerin-wende-im-fall-metzelder-muss-kronzeugin-nun-doch-nicht-vor-gericht-aussagen_id_13200063.html


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 22:36
@Kreuzbergerin
Meinst du mit "den ersten Verhandlungstag abwarten" ihre Verhandlung oder die, in der sie als Zeugin aussagen soll?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 22:43
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Meinst du mit "den ersten Verhandlungstag abwarten" ihre Verhandlung oder die, in der sie als Zeugin aussagen soll?
Die Verhandlung, in der sie als Zeugin aussagen soll.
Der erste Verhandlungstag ist am 29.04.2021 und da sie jetzt zwei Wochen Zeit hat zu überlegen, ob sie den Strafbefehl über 1000 Euro akzeptiert oder nicht, kann sie sich mit der Überlegung bis nach dem ersten Prozesstag im Metzelder Prozess Zeit lassen.

Falls sie die Frist, die sie zum Widerspruch hat, ausschöpft, kann sie die Aussage im Metzelder Prozess verweigern und hat danach immer noch die Möglichkeit den Strafbefehl zu akzeptieren.

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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.04.2021 um 23:08
@Kreuzbergerin
Danke. Ich hatte nur nicht verstanden, welche Verhandlung du meinst.
Das Strafbefehlsverfahren inklusive der Möglichkeit des Einspruchs und der späteren Einspruchsrücknahme sind mir geläufig.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 10:29
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Nö, wieso? Jetzt würde ich es darauf ankommen lassen. Sie hat nichts zu verlieren.
Sehe ich ebenso....
Weshalb sollte sie für 500 oder 1000 Euro wollen, dass das Verfahren eingestellt wird..
Dann hätte sie sich doch überhaupt nicht soviel Mühe geben müssen, um Metzelder zu überführen...
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:.ich interessiere mich mehr, was mit den beiden anderen Frauen ist, die nicht zu Polizei gegangen sind...da hört man nichts von?
Ich vermute, die beiden anderen Damen werden die KiPo sofort gelöscht haben...
Eventuell aussagen werden sie vllt. doch...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 11:52
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Weshalb sollte sie für 500 oder 1000 Euro wollen, dass das Verfahren eingestellt wird..
Dann hätte sie sich doch überhaupt nicht soviel Mühe geben müssen, um Metzelder zu überführen...
Warum wohl könnte man wollen, dass ein Verfahren, das gegen einen läuft, eingestellt wird?
Um vielleicht schwerwiegender Konsequenzen zu vermeiden? Wäre so meine Überlegung.

Nun hat sie also einen Strafbefehl über 50 Tagessätze á 20 Euro bekommen. Fall von dumm gelaufen.
Will sie den nicht bezahlen, kann sie Einspruch einlegen und vor Gericht ziehen. Wie das dann ausgeht ist offen, denn da gibt's halt kein Verschlechterstellungsverbot.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 12:17
Zitat von emzemz schrieb:Warum wohl könnte man wollen, dass ein Verfahren, das gegen einen läuft, eingestellt wird?
Um vielleicht schwerwiegender Konsequenzen zu vermeiden? Wäre so meine Überlegung.

Nun hat sie also einen Strafbefehl über 50 Tagessätze á 20 Euro bekommen. Fall von dumm gelaufen.
Will sie den nicht bezahlen, kann sie Einspruch einlegen und vor Gericht ziehen. Wie das dann ausgeht ist offen, denn da gibt's halt kein Verschlechterstellungsverbot.
Die Frau wäre besser beraten gewesen den Strafbefehl in Höhe von 500 Euro anzuerkennen, anstatt dagegen Einspruch einzulegen. Es hätte für die Dame auch keine weitreichenden Konsequenzen bei der Höhe der Strafe gehabt, wie beispielsweise einen Eintrag ins Bundeszentralregister, der erst nach ein paar Jahren wieder gelöscht wird.

Grundsätzlich ist es so, sofern ein Strafbefehl nicht akzeptiert wird, dann kann die Strafe höher ausfallen. Das nahm die StA zum Anlass. Wie es sich dann bei einem Einspruch vor Gericht verhält, sofern ein Strafbefehl nicht anerkannt wird, kann niemand wirklich genau einschätzen. Auch die Anwälte der Zeugin nicht. Wenn ein Richter der Auffassung ist die Forderung der StA sei angemessen, kann dies durch das Gericht bestätigt werden. Ebenso kann vor Gericht das Verfahren auch eingestellt werden oder die Strafe sogar höher ausfallen, wie vor der StA gefordert.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe vor Gericht, wenn man die Sichtweise der Zeugin einmal berücksichtigt, welche Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl einlegte und sich für unschuldig hält.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 12:35
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Die Frau wäre besser beraten gewesen den Strafbefehl in Höhe von 500 Euro anzuerkennen, anstatt dagegen Einspruch einzulegen.
Meines Wissens war das mit den 500 Euro eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage, aber kein Strafbefehl.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 12:39
Zitat von emzemz schrieb:Meines Wissens war das mit den 500 Euro eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage, aber kein Strafbefehl.
Ja, Einstellung gegen eine Geldauflage von 500 Euro. Obwohl mich das etwas irritiert? Forderung/ Geldauflage seitens der StA ist doch bereits ein Strafbefehl? Laut 153a StPO (Strafprozeßordnung)

Jedenfalls bei anderen Delikten ist das gängige Praxis. Das wundert mich etwas.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 12:49
Zitat von emzemz schrieb:Warum wohl könnte man wollen, dass ein Verfahren, das gegen einen läuft, eingestellt wird?
Um vielleicht schwerwiegender Konsequenzen zu vermeiden? Wäre so meine Überlegung.
Was denn für schwerwiegende Konsequenzen?
Zitat von emzemz schrieb:Nun hat sie also einen Strafbefehl über 50 Tagessätze á 20 Euro bekommen. Fall von dumm gelaufen.
Ich vermute, damit wird sie schon gerechnet haben, so doof wird sie nicht sein...
Zitat von emzemz schrieb:Will sie den nicht bezahlen, kann sie Einspruch einlegen und vor Gericht ziehen.
Würde ich auch nicht bezahlen, weshalb denn?
Ich würde auch eher eine Gerichtsverhandlung vorziehen...
Zitat von emzemz schrieb:Wie das dann ausgeht ist offen, denn da gibt's halt kein Verschlechterstellungsverbot.
Das wird ihr Anwalt ihr schon mitgeteilt haben...
Ich finde das eh schlimm genug, dass sie eine Geldstrafe bekommt und Hr. Metzelder sich vor Gericht womöglich noch als Opfer darstellt...
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe vor Gericht, wenn man die Sichtweise der Zeugin einmal berücksichtigt, welche Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl einlegte und sich für unschuldig hält.
Meiner Meinung nach ist sie auch unschuldig, diese Geldstrafe interessiert mich wenig...Metzelder hätte vermutlich munter weiter Damen per Chat angeschrieben...
Sie hat womöglich schlimmeres verhindert, man weiß ja nicht ob dadurch nicht noch weitere Herren mit pädophilen Neigungen aufgeflogen sind...
Ich bin gespannt auf den Prozess...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 12:58
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Ich vermute, damit wird sie schon gerechnet haben, so doof wird sie nicht sein...
Moralisch sieht die Dame sich aus ihrer Sicht im Recht. Fakt ist aber, dass sie die Bilder nicht sofort gelöscht hat und unverzüglich damit zur Polizei ging. Und das ist nun mal ebenso ein Strafbestandteil, wie die Verbreitung dieser Datein durch Metzelder selbst. Ein Richter wird das auch kaum beeindrucken. Und das ist auch gut so. Beide Partein gehören da bestraft. Da gibt es gar kein wenn und aber.


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