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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 13:32
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Sie hat nichts zu verlieren.
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Ich würde auch eher eine Gerichtsverhandlung vorziehen...
Es gibt gute Gründe, einen Strafbefehl zu akzeptieren.

Eine Verhandlung bietet zwar die Chance, dass die Strafe reduziert wird oder eben auch kein Schuldspruch erfolgt - aber auch das Risiko einer Verschlechterung.
Vor allem aber bedeutet eine Verhandlung öffentliche Aufmerksamkeit. Ein Strafbefehl geht in aller Regel unbemerkt von Statten (außer in solchen Fällen mit beteiligter Prominenz).

Gerade bei Sexualdelikten (das geht aber nur bei Vergehen, nicht bei Verbrechen!) kann es klug sein, den Strafbefehl zu akzeptieren und die Sache damit relativ leise abzuschließen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 13:36
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es gibt gute Gründe, einen Strafbefehl zu akzeptieren.

Eine Verhandlung bietet zwar die Chance, dass die Strafe reduziert wird oder eben auch kein Schuldspruch erfolgt - aber auch das Risiko einer Verschlechterung.
Vor allem aber bedeutet eine Verhandlung öffentliche Aufmerksamkeit. Ein Strafbefehl geht in aller Regel unbemerkt von Statten (außer ist solchen Fällen mit beteiligter Prominenz).

Gerade bei Sexualdelikten (das geht aber nur bei Vergehen, nicht bei Verbrechen!) kann es klug sein, den Strafbefehl zu akzeptieren und die Sache damit relativ leise abzuschließen.
Du sagst es. Mit Moralverstellungen, wie "ich habe ja nichts Falsches getan, habe mich nur zum Schein darauf eingelassen usw.", kommt man nicht wirklich weiter. Das beeindruckt auch kein Gericht. Da zählen nur die Fakten und der Straftatbestand. Und der ist sowohl bei der Zeugin, als auch bei Metzelder, theoretisch gesehen gegeben.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 13:36
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ja, Einstellung gegen eine Geldauflage von 500 Euro. Obwohl mich das etwas irritiert? Forderung/ Geldauflage seitens der StA ist doch bereits ein Strafbefehl? Laut 153a StPO (Strafprozeßordnung)

Jedenfalls bei anderen Delikten ist das gängige Praxis. Das wundert mich etwas.
Ein Strafbefehl ist eine Art "einfaches Strafverfahren". Es ist ein verkürztes Verfahren, in dem es eben keine Verhandlung vor Gericht gibt.
Eine Verfahrenseinstellung gegen Geldzahlung gibt es auch - aber das ist etwas anderes (formal gesehen, im Ergebnis ist es letztlich ähnlich).


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 13:40
Zitat von emzemz schrieb:Ein Strafbefehl ist eine Art "einfaches Strafverfahren". Es ist ein verkürztes Verfahren, in dem es eben keine Verhandlung vor Gericht gibt.
Eine Verfahrenseinstellung gegen Geldzahlung gibt es auch - aber das ist etwas anderes (formal gesehen, im Ergebnis ist es letztlich ähnlich).
Ja, um eine Anklage im Vorfeld zu vermeiden. Meist bei geringfügigen Delikten, usw. Das ist hinlänglich bekannt. Und die 500 Euro sind nichts anderes wie ein Strafbefehl laut Strafprozessordnung. Ob man das jetzt " Geldauflage oder Strafbefehl" nennt, ist im Prinzip das Gleiche.


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19.04.2021 um 13:47
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ob man das jetzt " Geldauflage oder Strafbefehl" nennt, ist im Prinzip das Gleiche.
Ist es nicht, auch wenn hinten raus ein ähnliches Ergebnis kommt.
Man kann doch einfach mal den Richtigen Begriff verwenden, tut doch nicht weh ;)


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 13:48
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb am 12.09.2020:Die Frau aus Hamburg scheint kein Problem mit der Klärung dieser Sachverhalte zu haben. Statt eine vergleichsweise kleine Geldstrafe zu akzeptieren, möchte sie in einem öffentlichen Verfahren ihre Unschuld nachweisen.
Der Spiegel schrieb:
Im Verfahren gegen eine Frau, die angibt, kinderpornografische Aufnahmen von Christoph Metzelder erhalten zu haben, läuft es auf eine Anklage hinaus. Die Staatsanwaltschaft Hamburg will das Verfahren zwar gegen eine Geldauflage von 300 Euro einstellen. Der Verteidiger der Beschuldigten, Leon Kruse, sagte indes dem SPIEGEL, seine Mandantin habe das Angebot nicht angenommen. "Ich habe ihr davon abgeraten. Sie hat nichts Strafwürdiges getan."
Spiegel
Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass der Zeugin ursprünglich angeboten wurde, dasVerfahren gegen die Zahlung von 300 Euro einzustellen. Die Zeugin ging auf dieses Angebot nicht ein.


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19.04.2021 um 13:49
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:zählen nur die Fakten und der Straftatbestand. Und der ist sowohl bei der Zeugin, als auch bei Metzelder, theoretisch gesehen gegeben.
Eine persönliche Strafzumessung gibt es vor deutschen Gerichten nicht? Nur Strafen nach Katalog? Sehr interessant :lolcry:


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 13:52
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Moralisch sieht die Dame sich aus ihrer Sicht im Recht. Fakt ist aber, dass sie die Bilder nicht sofort gelöscht hat und unverzüglich damit zur Polizei ging. Und das ist nun mal ebenso ein Strafbestandteil, wie die Verbreitung dieser Datein durch Metzelder selbst.
Das ist mir schon klar, sie wird ja auch bestraft...aber es hat sich wenigstens gelohnt...
MMn. hat sie es richtig gemacht, sie hat Fotos gesammelt und ihn damit überführt...
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ein Richter wird das auch kaum beeindrucken. Und das ist auch gut so. Beide Partein gehören da bestraft. Da gibt es gar kein wenn und aber.
Ja klar, das muss ihn auch nicht beeindrucken...
Ich bin jedenfalls zufrieden wenn Herr Metzelder seine Strafe bekommt und falls vorhanden auch noch andere Herren...
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Gerade bei Sexualdelikten (das geht aber nur bei Vergehen, nicht bei Verbrechen!) kann es klug sein, den Strafbefehl zu akzeptieren und die Sache damit relativ leise abzuschließen.
Das käme vermutlich Hr. Metzelder gerade recht, Melanie J. braucht sich zum Glück nicht zu verstecken...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 13:53
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ob man das jetzt " Geldauflage oder Strafbefehl" nennt, ist im Prinzip das Gleiche.
Das ist blanker Unsinn. Schon allein aus Vorstrafgründen und zudem ist es möglich bei der Geldauflage sogar teilweise auszuwählen, welchem gemeinnützigen Verband man die Auflage zukommen lassen möchte.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 13:54
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Das ist blanker Unsinn. Schon allein aus Vorstrafgründen und zudem ist es möglich bei der Geldauflage sogar teilweise auszuwählen, welchem gemeinnützigen Verband man die Auflage zukommen lassen möchte.
Korrekt. So sehe ich das auch.


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19.04.2021 um 13:55
Zitat von emzemz schrieb:Ist es nicht, auch wenn hinten raus ein ähnliches Ergebnis kommt.
Man kann doch einfach mal den Richtigen Begriff verwenden, tut doch nicht weh
Hast du dazu eine klare Definition, bzw. Quelle, was die Unterscheidung Geldauflage nicht = Strafbefehl gleich kommt?

Ich habe dazu nichts finden können.

Ansonsten könnte sich der User Rick Blaine dazu ja einmal zu Wort melden, der ist Anwalt. So wirklich findet man dazu keine klare Definition bzw. Abgrenzung.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 13:56
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Das ist blanker Unsinn. Schon allein aus Vorstrafgründen und zudem ist es möglich bei der Geldauflage sogar teilweise auszuwählen, welchem gemeinnützigen Verband man die Auflage zukommen lassen möchte.
Quelle bitte. Danke


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19.04.2021 um 14:05
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:kleinundgrün schrieb:
Gerade bei Sexualdelikten (das geht aber nur bei Vergehen, nicht bei Verbrechen!) kann es klug sein, den Strafbefehl zu akzeptieren und die Sache damit relativ leise abzuschließen.

Das käme vermutlich Hr. Metzelder gerade recht, Melanie J. braucht sich zum Glück nicht zu verstecken...
Dann warten wir doch erst einmal ab, ob die sogenannte Kronzeugin die Gunst der Stunde bzw. die Gunst eines Einspruchs nutzen wird, um nicht im Verfahren gegen Metzelder aussagen zu müssen oder ob sie Öffentlichkeit suchen wird.
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Hast du dazu eine klare Definition, bzw. Quelle, was die Unterscheidung Geldauflage nicht = Strafbefehl gleich kommt?
Sagen wir mal so, eine Rückfrage bei @kleinundgrün führt zu dem, was in meinem Kommentar zu lesen ist.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 14:08
Zitat von emzemz schrieb:Sagen wir mal so, eine Rückfrage bei @kleinundgrün führt zu dem, was in meinem Kommentar zu lesen ist.
Siehst du. Eine klare Definition gibt es da nicht wirklich. Was der Sinn und Zweck eines Strafbefehls ist, dürfte wohl klar sein. Ebenso wo das Geld dafür hinfliesst. Das ist auch nicht das Thema. Also frage einen Anwalt, der weiß es ganz genau. :)


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19.04.2021 um 14:13
Zitat von emzemz schrieb:Dann warten wir doch erst einmal ab, ob die sogenannte Kronzeugin die Gunst der Stunde bzw. die Gunst eines Einspruchs nutzen wird, um nicht im Verfahren gegen Metzelder aussagen zu müssen oder ob sie Öffentlichkeit suchen wird.
Was heißt "sogenannte"? Wer nennt sie denn überhaupt so? Auch "Gunst der Stunde" ist meiner Meinung nach sehr unpassend. Was ist dein Problem mit der Frau, dass du immer so unterschwellig gegen sie stichelst?


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19.04.2021 um 14:13
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Also frage einen Anwalt, der weiß es ganz genau. :)
Und wofür hältst du @kleinundgrün?
Und jetzt hör auf, mit dem Füßchen aufzustampfen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 14:20
Zitat von emzemz schrieb:Und wofür hältst du @kleinundgrün?
Und jetzt hör auf, mit dem Füßchen aufzustampfen.
kleingrün hat im Prinzip ja das nur wiedergegeben was ich einen Post vorher auch schon schrieb, hinsichtlich Ausgang eines Strafbefehls und die möglichen Konsequenzen bei einem Einspruch vor Gericht. Damit ist aber nicht geklärt, wo "genau" die Abgrenzung zwischen Geldauflage und Strafbefehl liegt. Und das wäre wirklich interessant von einem Fachanwalt wie Rick Blaine nun mal einer ist, erklärt zu bekommen. Wir hier als Laien scheinen dazu ja konträrer Meinung zu sein. Und wenn man etwas nicht genau weiß, ist es besser jemanden zu fragen, der wirklich auch vom Fach ist. Das hat dann auch nichts mit "aufstampfen" zu tun. Ist doch völlig legitim, wenn man etwas nicht genau weiß, dann nachzufragen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 14:23
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Was ist dein Problem mit der Frau, dass du immer so unterschwellig gegen sie stichelst?
Ich habe keine Problem mit der Frau, sondern ein Problem mit ihrer Handlungsweise.
Sich das Mäntelchen der Unschuld umzuhängen, dem kann ich nun mal nichts abgewinnen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 14:28
Zitat von emzemz schrieb:Sich das Mäntelchen der Unschuld umzuhängen, dem kann ich nun mal nichts abgewinnen.
Wie kommst du auf so eine Sichtweise? Denkst du, sie fand die Bilder toll? Oder ihr hat es Spaß gemacht, das zu tun? Was begründet deine Annahme, dass sie Metzelder nicht wirklich aushorchen und stoppen wollte?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.04.2021 um 14:29
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Das käme vermutlich Hr. Metzelder gerade recht
Als Prominenter ändert das wenig. Da wird auch der Strafbefehl in der öffentlichen Wahrnehmung nicht folgenlos bleiben.
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Das ist blanker Unsinn. Schon allein aus Vorstrafgründen und zudem ist es möglich bei der Geldauflage sogar teilweise auszuwählen, welchem gemeinnützigen Verband man die Auflage zukommen lassen möchte.
Es ist auch nicht "genau das selbe" aber es ist ähnlich in den faktischen Folgen.
Aber klar, eine Einstellung ist eine Einstellung und ein Strafbefehl ist eine Strafe.

Ein Strafbefehl bedeutet (salopp): "Du hast was falsch gemacht, aber es war nicht so schlimm, dass wir eine Verhandlung brauchen, wir würden die Justizressourcen lieber für andere Fälle aufwenden".
Eine Einstellung bedeutet: "es war nicht so schlimm, dass wir Dich bestrafen wollen, aber so ganz ungeschoren kommst Du auch nicht davon".

Ein Strafbefehl kann auch die Eintragung ins Führungszeugnis zur Folge haben - aber eben erst ab 90 TS. In der Regel erfolgt ab so einer Strafdrohung dann aber auch eine normale Hauptverhandlung.

Kurz: Bei 50 TS ist es in den faktischen Folgen nahezu egal.


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