Rick_Blaine schrieb:Genau für dieses Problem gilt eben der "Besitz" als "Auffangtatbestand," wie wir Juristen sagen. Wenn ich diese Dateien bei jemandem finde und nicht nachweisen kann, wo er sie her hat oder dass er sie selbst erstellt hat, dann kann ich ihn eben wegen Besitz anklagen und verurteilen. Genau so hat es der Gesetzgeber gewollt.
Danke. Tja, da bin ich mal gespannt, was nachgewiesen werden kann und was nicht. Und wie ein Screenshot denn so bewertet wird.
sooma schrieb:Ist das so? Wo sind solche Bilder denn da "drauf", dass ich sie gar nicht wahrnehme (aber [vollkommen bewusst] versenden kann)?
Eckige Klammer von mir hinzugefügt.
;-). An der Stelle im Interview musste ich kurz lachen, auch wenn es total unpassend ist. Schlimm, was er da versucht zu verkaufen.
Schön, dass in diesem Kick suchenden Thread Metzelder sich sehr gut von der Vorstellung an erwachsene Männer distanzieren kann, aber bei Kindern geht das dann irgendwie nicht. Frage mich, wie man jemanden übers Handy so provozieren kann. Lächerlich.
Der gesamte Artikel ist einfach nur zum Kopfschütteln.