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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2020 um 01:25
Sorry dass ich mal so dumm nachfrage aber Ich bin in dem Fall nicht wirklich visiert, hatte er „kinderpornografie“ mit Kindern die dazu gezwungen worden sind? Oder hatte er eine Art „Beziehung“ zu all den Kindern? Reden wir hier von Kleinkindern oder Kindern?

Ich finde da gibt es schon noch diverse Unterschiede in der Kategorie, ich will da nichts schön reden aber wenn er eine krankhafte liebes Beziehung zu einer 14 jährigen hätte, wäre das doch halb so schlimm als wenn er pornografische Inhalte mit Babys und Kleinkindern hat, die dazu gezwungen worden sind. Oder seh ich das falsch? Ab wann ist etwas Kinder und wann Jugendpornogafie?

Wie gesagt ich hab mich nicht wirklich in den Fall gelesen aber das würde mich schon interessieren, wie man da differenziert.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2020 um 01:41
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb am 11.09.2020:FOCUS-Online-Recherchen zeigen aber, dass es keine Anzeichen für einen Promi-Bonus gibt. Wie zu erfahren war, soll nämlich insbesondere der Leitende Oberstaatsanwalt Schnabel für eine Anklage plädiert haben. Angesichts von 234 sichergestellten Kinderpornodateien und 29 an drei Frauen versandten Missbrauchsvideos oder Bildern wäre auch ein Strafbefehl in Betracht gekommen. Insbesondere bei einem bisher unbescholtenen Ersttäter.
Die Diskussion bei der Staatsanwaltschaft soll tagelang gewährt haben, ehe man Mitte vergangene Woche die Anklage beim Amtsrichter einreichte. Ausschlaggebend sollen WhatsApp-Chats mit den drei Frauen gewesen sein, die angeblich entsprechende Neigungen des Beschuldigten offenbaren sollen. Diese Faktoren wollte Oberstaatsanwalt Schnabel in einer Hauptverhandlung geklärt wissen.
Ahja hat sich erledigt :) selber lesen und lernen macht klug.


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.09.2020 um 13:18
Zitat von monstramonstra schrieb:Nein, ein Indiz.
Zitat von monstramonstra schrieb:Als Beweismittel natürlich.
Was ist das Geständnis nun - ein Indiz, ein Beweis oder ein Beweismittel?

Es ist Beweis/Beweismittel, kein Indiz.

Indizien beweisen Hilfstatsachen.
Beweismittel, die direkt die Haupttatsachen beweisen, sind keine Indizien (lat. indicare = anzeigen).

Haupttatsachen sind die notwendigen Umstände, die die Voraussetzungen eines bestimmten Straftatbestands erfüllen wie Tat und Täter.

Beispiel:
Das Geständnis von X beweist (nach entsprechender Würdigung) die Haupttatsachen Tat und Täterschaft, die DNA von X auf der Leiche des Opfers beweist (nach entsprechender Genanalyse) nur einen Kontakt (Hilfstatsache), der auf dessen Anwesenheit am Tatort (Hilfstatsache) und damit seine Täterschaft (Haupttatsache) hinweisen könnte. Die DNA ist also ein Indiz, das Geständnis ein Beweis(mittel).

Ein Indizienprozess ist bekanntermaßen einer ohne Geständnis. Der Beweis, dass ein bestimmter rechtserheblicher Sachverhalt vorliegt, kommt ausschließlich mit Indizien (durch den Indizienbeweis) zustande.

Das hier stimmt beides:
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ein Geständnis ist ein Beweis, neben anderen Beweisen (z.B. neben den gefundenen Dateien)
Und jedes Beweismittel muss geprüft werden.
Zitat von monstramonstra schrieb:Ein Geständnis beweist für sich alleine deshalb nicht mehr, als dass der Angeklagte gesteht, was ihm vorgeworfen wird. Aber es beweist nicht die Schuld. Erst zusammen (in Kombination) mit weiteren in der Beweisaufnahme erhobenen Indizien (Zeugenaussage, forensische Spuren, Motiv).
Wobei Zeugen wieder Beweismittel sind, die ggf. direkt eine Haupttatsache beweisen und damit keine Indizien sind.


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19.09.2020 um 13:37
@Palio

Da Du Dich offenbar gut auskennst: Wie genau wird ein zurückgezogenes Geständnis gewertet? Wie ein verlorengegangenes Beweismittel?


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.09.2020 um 19:44
Zitat von EclipseFirstEclipseFirst schrieb:Wie genau wird ein zurückgezogenes Geständnis gewertet?
Es handelt sich hier um ein Geständnis gegenüber der Polizei. Wenn M. dieses widerruft, könnte das Protokoll dazu zwar nicht als Beweismittel, aber sein Geständnis inhaltlich trotzdem durch Zeugenaussagen der vernehmenden Beamten in eine etwaige Hauptverhandlung eingebracht werden.
Das Gericht würdigt dann das Gesagte und auch seine Begründungen, warum er ein Geständnis abgab und warum er es widerrief. Das Geständnis wäre also nicht einfach weg.


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19.09.2020 um 20:09
Zitat von PalioPalio schrieb:Indizien beweisen Hilfstatsachen.
Beweismittel, die direkt die Haupttatsachen beweisen, sind keine Indizien (lat. indicare = anzeigen).
Jein. Das ist eine (natur-)wissenschaftliche Sicht.

Bei kriminalistischen Sachverhalten ist die Unterscheidung in Hilfs- und Haupttatsachen ziemlich obsolet. Da wird im Strafprozess kein Unterschied gemacht. Genau genommen gibt es nur Haupttatsachen. Es müssen Tat und Täterschaft bewiesen werden. Dazu gibt es keine Hilfstatsachen - außer man bezeichnet so nur prozessual relevante Tatsachen, wie die Frage, ob ein Zeuge glaubwürdig ist oder nicht, ob der Polizist den Angeklagten bei der Vernehmung geschlagen hat oder ob der Gutachter auch ausreichend Sachkunde aufweist. Darüber wird aber nicht Beweis erhoben.

Der Beweis ergibt sich aus der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, in der Beweismittel beigebracht werden. Beweismittel sind nach der StPO Zeugenaussage, Sachverständigenaussagen, Urkunden, Einlassung des Angeklagten. Das ist es. Ein Beweis wird daraus erst durch die Arbeit des Richters/des Gerichts als Zwischenschritt. Es nimmt die Beweiswürdigung vor und gelangt dann zu einer Überzeugung. Ohne Beweismittel keine Überzeugung, ohne Überzeugung auch kein Beweis.

Ansonsten: DNA-Spuren am Tatort beweisen nur die Anwesenheit von DNA-Spuren am Tatort. Daraus kann dann nach entsprechender Beweiswürdigung durch das Gericht die Anwesenheit des Täters am Tatort geschlossen werden. Oder, der Täter hatte mit dem Opfer kurz vor dessen Tod Geschlechtsverkehr. Das erfordert aber weitere "Beweise", sprich Indizien, die sich z.B. aus der Obduktion oder anderen Erkenntnisquellen speisen.

Die Aussage eines Zeugen, der den Täter zur Tatzeit am Tatort gesehen hat, ist ebenfalls kein Beweis. Bewiesen ist nach einer Aussage erst einmal nur, dass der Zeuge das ausgesagt hat. Ob er tatsächlich eine solche Sinneswahrnehmung hatte und es sich tatsächlich um den Angeklagten gehandelt hat, obliegt wieder der Beweiswürdigung im Lichte aller anderen Beweismittel (=Indizien, so werden sie gemeinhin vor der Hauptverhandlung bezeichnet).


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19.09.2020 um 20:34
Zitat von Skyscraper2020Skyscraper2020 schrieb:Wäre dein Kind, sofern du Kinder hast, auf einer dieser Fotos zu sehen oder Opfer geworden, würdest du sowas nicht schreiben. Ich denke mal du hast keine Kinder. Aber jedem das seine.

@Procrastonon hat sich gegen die aufgeputschte gesellschaftliche Stigmatisierung und Ausgrenzung von Pädophilen und vorgeblichen Pädophilen gewandt. Eine totale Dämonsierung der Täter und ein Überbietungswettbewerb an Abscheu, Ekel und Verdammnis sei nicht hilfreich.

Das ist völlig richtig. Eltern von Kindern, die Opfer geworden sind, die mögen das anders sehen. Aber Gesetzgeber und Justiz müssen im gesamtgesellschaftlichen Interesse agieren und nehmen eben nicht nur die Opfersicht wahr. Es gilt dort auch nicht der zynische Satz "Jedem das Seine", den wir aus schrecklichen Zeiten tiefster Menschenverachtung kennen.

Opferschutz wird auch nicht durch größtmögliche Bestrafung und Repression erreicht, sondern durch kluge Prävention. Wer Taten verhindern möchte, sollte den Tätern nicht die Existenz zerstören. Denn wer nichts mehr zu verlieren hat, der kümmert sich auch nicht mehr um die Rechte anderer.

Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am BGH a.D., schreibt dazu:
Er ist angeklagt, ein Vergehen begangen zu haben, für welches das Gesetz in den allerschwersten Fällen, bei vielfacher Vorbestraftheit und Zigtausenden von verbreiteten Daten, eine Höchststrafe von drei oder fünf Jahren androht - so viel wie für einfachen Diebstahl oder wie für einfache Körperverletzung. Das Haben von kinder- oder jugendpornografischen Inhalten ist unmoralisch, und (vielleicht) gefährlich. Es ist aber kein berechtigter Grund, die soziale Existenz eines Menschen vollständig zu vernichten.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kriminalberichte-der-schlimmste-fall-die-schnellste-meinung-kolumne-a-a61f5d46-a04a-4399-b223-0f2cf2a570d0


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.09.2020 um 23:00
Zitat von monstramonstra schrieb:Bei kriminalistischen Sachverhalten ist die Unterscheidung in Hilfs- und Haupttatsachen ziemlich obsolet. Da wird im Strafprozess kein Unterschied gemacht. Genau genommen gibt es nur Haupttatsachen.
Das sieht der BGH anders:

BGH, Urteil vom 04.06.2019 - 1 StR 585/17
Auch wenn keine der Hilfstatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatgericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können 
Oder prinzipiell auch hier erklärt:
https://www.ipwiki.de/verfahrensrecht:hilfstatsachen
Geht es um Hilfstatsachen (Indizien), darf und muss der Tatrichter vor der Beweiserhebung prüfen, ob der Beweisantrag schlüssig ist, d.h. ob die vorgetragenen Indizien, ihre Richtigkeit unterstellt, geeignet sind, ihn von der Wahrheit der Haupttatsache zu überzeugen.
Indizien beweisen Hilfstatsachen, die zusammen einen Schluss auf das Vorliegen von Haupttatsachen zulassen. Sie können trotzdem große Beweiskraft haben.

Haupttatsachen können auch unmittelbar bewiesen werden durch ein Geständnis oder eine Zeugenaussage. Das sind keine Indizienbeweise, sondern quasi Direktbeweise.
Zitat von monstramonstra schrieb:Ein Beweis wird daraus erst durch die Arbeit des Richters/des Gerichts als Zwischenschritt. Es nimmt die Beweiswürdigung vor und gelangt dann zu einer Überzeugung.
Das ist richtig. Es ändert aber nichts daran, dass es begrifflich nunmal einen Unterschied macht, was konkret bewiesen wurde.

Nochmal ein Beispiel:
Du hast nur einen Fingerabdruck von X auf einem beliebigen Glas in der Wohnung des erschlagen aufgefundenen Opfers. Das ist ein Indiz, dass derjenige in der Wohnung war. Du weißt nicht wann und warum. Du hast nun eine schwache Hilfstatsache für die Haupttatsache, dass X auch das Opfer erschlagen hat. Du weißt noch, dass sich X und das Opfer gestritten haben. Das könnte ein Indiz für ein Motiv sein.
Nun kommt Y daher und erzählt dir, dass er es war, der das Opfer erschlagen hat. Er kann dir sagen womit und die Verletzungen im Detail beschreiben, die außer der Polizei keiner kennt und auch noch, was er in der Wohnung alles zerstört hat.
Mit diesem Geständnis mit nachprüfbarem Täterwissen werden direkt die Haupttatsachen bewiesen, also das Erschlagen und die Täterschaft von Y.

Das Geständnis ist auch in einer Vorstufe ohne richterliche Würdigung kein Indiz, es ist dann ein möglicher Beweis, der nicht zum Beweis wird, wenn das Gericht nach eingehender Prüfung feststellt, das das Geständnis nicht glaubhaft ist.

Es ist nicht immer so, aber in diesem Beispiel oben machen Indiz und (Direkt-)beweis zur Veranschaulichung einen großen inhaltlichen Unterschied, sprachlich ist die Unterscheidung aber ebenfalls Usus:
Ein Strafprozess, bei dem weder ein Geständnis des Angeklagten noch Tatzeugen vorhanden sind, wird umgangssprachlich als Indizienprozess bezeichnet.
Quelle: Wikipedia/Indiz

Sobald ein Geständnis dabei ist, spricht man nicht mehr von einem Indizienprozess, weil das Geständnis kein Indiz ist.


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20.09.2020 um 00:37
Zitat von PalioPalio schrieb:Mit diesem Geständnis mit nachprüfbarem Täterwissen werden direkt die Haupttatsachen bewiesen, also das Erschlagen und die Täterschaft von Y.
Es trifft zu, dass ein wahres Geständnis kein Indiz ist. Allerdings ist der Indizienprozess als gerichtliches Prinzip für jeden Prozess einschlägig, Geständnis hin oder her. Der Indizienprozess bedarf keines Geständnisses für eine Verurteilung wie es in der mittelalterlichen Rechtsprechung erforderlich war. Deshalb ist der umgangssprachliche "Indizienprozess" keine Kategorie des Strafprozessrechts.

Die von Dir dargestellte Unterscheidung zwischen Hilfstatsache und Haupttatsache kann man akademisch sicher zutreffend so betrachten. In der Praxis ist das jedoch bedeutungslos. So enthält auch die angegebene BGH-Entscheidung nur eine semantische aber keine materielle oder formelle Differenzierung. Der BGH bezieht sich auf den Hilfsbeweisantrag des Verteidigers, der sich auf Ereignisse im Ermittlungsverfahren bezog. Die anderen BGH-Entscheidungen sind zivilrechtlich, da ist das Beweisrecht anders strukturiert.

Ein Geständnis ohne Indizien ist jedenfalls ziemlich wertlos. Es kann nicht ohne Indizien beurteilt werden, ob es zutrifft. Und die Prinzipien des Indizienprozesses gelten nun mal auch bei einem Geständnis. Gleiches gilt für den Direktzeugen, der eine Tat unmittelbar wahrgenommen hat. Sagt der Zeuge, der Täter habe geschossen und die Obduktion zeigt Messerstiche, dann ist der Beweis nicht erbracht. Umgekehrt ist dieser Beweis erbracht, ob das "direkt" oder "indirekt" der Fall war, ob Haupttatsachen oder Hilfstatsachen, das ist eben eine akademische Entscheidung. Bewiesen werden muss am Ende immer Tat und Täterschaft, egal ob durch Direktzeuge, Geständnis oder Indizien.

Aber ich glaube, wir müssen da nicht weiter streiten, eine qualitative Stufung ist mit den Begriffen nicht verbunden. Es gibt sauschwer belastende Indizien und schwache Zeugen, die zwar alle eine Tat gesehen haben, aber sich untereinander alle widersprechen. Es gibt zweifelhafte Geständnisse (Stephan E. im Fall Lübke oder Ulviv im Fall Peggy) und bombenfeste Indizien (frisches Sperma von XY im Vergewaltigungsopfer Z).


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Palio ehemaliges Mitglied

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20.09.2020 um 08:17
Zitat von monstramonstra schrieb:Es trifft zu, dass ein wahres Geständnis kein Indiz ist. Allerdings ist der Indizienprozess als gerichtliches Prinzip für jeden Prozess einschlägig, Geständnis hin oder her. Der Indizienprozess bedarf keines Geständnisses für eine Verurteilung wie es in der mittelalterlichen Rechtsprechung erforderlich war. Deshalb ist der umgangssprachliche "Indizienprozess" keine Kategorie des Strafprozessrechts.
Das hat auch keiner behauptet. Es ging um die gebräuchlichen und korrekten Bezeichnungen, nicht um den Ablauf und das Wesen eines Strafprozesses. Es ging darum, dass du das hier behauptet hast:
Zitat von monstramonstra schrieb:frauzimt: Ein Geständnis ist ein Beweis
Nein, ein Indiz.
Und das hier:
Zitat von monstramonstra schrieb:Bei kriminalistischen Sachverhalten ist die Unterscheidung in Hilfs- und Haupttatsachen ziemlich obsolet. Da wird im Strafprozess kein Unterschied gemacht. Genau genommen gibt es nur Haupttatsachen.
Das stimmte nunmal nicht.
Zitat von monstramonstra schrieb:Es gibt sauschwer belastende Indizien und schwache Zeugen, die zwar alle eine Tat gesehen haben, aber sich untereinander alle widersprechen.
Es ging ursprünglich um das Geständnis. Klar gibt es auch Fälle, in denen eine Vielzahl von schwerwiegenden Indizien zu einer sicheren Überzeugung führt, während ein Geständnis -wie im Fall Rupp- falsch sein kann. Das ist aber nicht die Regel. Die Regel ist, dass Indizienprozesse, in denen der Angeklagte seine Unschuld beteuert und sich mit vielen Behauptungen, Beweisanträgen und Ablehnungsgesuchen gegen die Anklage wehrt, eine Herausforderung für das Tatgericht darstellt, während zahllose Verfahren mit sofort und durchgehend geständigen Beschuldigten/Angeklagten deutlich schneller erledigt sind und der Öffentlichkeit gar nicht bekannt werden.

Ein plausibles Geständnis ist für die StA immer von Vorteil wobei hier ja noch nicht klar ist, was Metzelder konkret zugegeben hat und ob er evtl. schuldmindernde Umstände geltend macht. Was er nicht möchte, ist Aufsehen, was er aber nicht vollständig vermeiden kann.
Zuletzt lag der Schwerpunkt auf dem paradoxen Versuch, seinen Namen möglichst öffentlichkeitswirksam aus dem öffentlichen Gedächtnis zu löschen. Typischer Streisand-Effekt halt, hatte hier schon mal jemand geschrieben.


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HansB ehemaliges Mitglied

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20.09.2020 um 08:53
Zitat von PalioPalio schrieb:Klar gibt es auch Fälle, in denen eine Vielzahl von schwerwiegenden Indizien zu einer sicheren Überzeugung führt, während ein Geständnis -wie im Fall Rupp- falsch sein kann. Das ist aber nicht die Regel. Die Regel ist, dass Indizienprozesse, in denen der Angeklagte seine Unschuld beteuert und sich mit vielen Behauptungen, Beweisanträgen und Ablehnungsgesuchen gegen die Anklage wehrt, eine Herausforderung für das Tatgericht darstellt, während zahllose Verfahren mit sofort und durchgehend geständigen Beschuldigten/Angeklagten deutlich schneller erledigt sind und der Öffentlichkeit gar nicht bekannt werden.
Die vielen Verfahren, welche in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind, sind Fälle der Kleinkriminalität. Für die hat naturgemäß niemand wirkliches Interesse. Und ein Geständnis erspart den Gerichten dann auch viel Arbeit.

Bei diesen lässt der Strafrahmen auch zu, dass der Angeklagte durch ein Geständnis eine geringere Strafe erhält.

Die den unter Kriminalfälle meist diskutieren Fälle ist das jedoch nicht möglich, Bei Mord gibt es immer lebenslänglich, ein Geständnis-Bonus kann sich ein Geständiger dadurch nicht sichern.

Ich denken, bei Deiner Betrachtung werden etwas Ursache und Wirkung vertauscht.

Dahinter verbirgt sich aber auch ein Gefahr, auf die Fischer auch hingewiesen hat. Er dürfte seine Pappenheimer kennen.


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HansB ehemaliges Mitglied

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20.09.2020 um 09:35
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:Ich kann das offen gesagt, nicht als besonders schweres Schicksal sehen. Auch als gewöhnlicher Heterosexueller kann man nicht jeder Zeit und mit jeder Person, die man evtl. sehr begehrt, seine sexuellen Wünsche in Aktivität umsetzen. Ein schweres Schicksal ist für mich was anderes- eine schwere, evtl. tödlich endende Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kriegsflüchtling zu sein o.a.
Gibt genug "Normalos" die auch Pech haben in Partnerschaften, keinen geeigneten Partner finden u.a. Viele behinderte Menschen, können ihre Sexualität mangels Partner u gesellschaftlicher Akzeptanz auch nicht ausleben.
Das stimmt so nicht ganz. Es gibt eine ganze "Industrie" um die "Wünsche" dieser Heterosexueller zu erfüllen. Zu glauben, dass es dort immer mit rechten Dingen zugeht, ist eher naiv. Der Unterschied ist der, dieser "Konsument" weiß es nur nicht sicher, nach dem Motto "was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß". Er nimmt Rechtsverletzungen Dritter in Kauf.


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20.09.2020 um 10:08
Christoph Metzelder hat im Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie-Vorwürfen ein Geständnis abgelegt, was er gestanden hat wissen wir nicht...Das wäre zwar ein Beweis, dem aber das Gericht trotzdem noch nachgehen muss, mit Zeugen etc...
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ein Geständnis ist ein Beweis, neben anderen Beweisen (z.B. neben den gefundenen Dateien)
Und jedes Beweismittel muss geprüft werden.
Wie @AxelF auch meinte: Dieses Geständnis könnte auch falsch sein und unter Druck entstanden sein..
Zitat von AxelFAxelF schrieb:Meines Wissens gilt das bis zur Urteilsverkündung, erst das Gericht wertet eine Tat.
Auch wenn es landläufig wohl nicht so gesehen wird, nach einem Geständnis.
Denn das kann ja auch „falsch“ sein, unter Druck entstanden etc.
Er hat an drei Damen seine KiPo-Dateien versendet hat, aus welchem Grund auch immer...
Das ist ein Indiz, dem müsste dann auch nachgegangen werden...

Ob er etwas zu den restlichen 297 Dateien ausgesagt hat wissen wir auch nicht, nur das diese auf seinem Handy gefunden wurden...
Wieder ein Indiz?! Im Endeffekt ist alles offen...
Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig verstanden...


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22.09.2020 um 09:15
Die Fragen, die die SPD-Landtagsfraktion bezüglich des Fall Metzelder hat, werden wieder im nichtöffentlichen Teil der Sitzung im Rechtsausschuss behandelt.
Die Sitzung findet am Mittwoch, dem 23.09. statt.
B
Nichtöffentlicher Teil

15.
Berichtswunsch Nr. 9 der SPD-Landtagsfraktion vom 8. September 2020

Bericht der Landesregierung
TOP (Archiv-Version vom 31.10.2020)


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23.09.2020 um 17:14
In der BILD werden die rechtlichen Voraussetzungen für einen möglichen Entzug des Bundesverdienstkreuz von Christoph Metzelder erörtert.
Die Entwicklungen in dem derzeit geführten Strafverfahren gegen Christoph Metzelder werden vom Bundespräsidialamt genau beobachtet.“ Man bitte aber um „Verständnis“, dass „im Hinblick auf den im Ordenswesen durchgängig geltenden Grundsatz der Vertraulichkeit über die Einleitung eines solchen Verfahrens keine Auskunft erteilt werden kann.“

Demnach läge auch noch kein Antrag von Oliver Pocher zum Ordensentzug vor.
Wann kann ein Orden entzogen werden?
Gegenüber BILD erklärte das Bundespräsidialamt auch die Rechtslage in solchen Fällen. Demnach eröffne „§ 4 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen“ eine solche Möglichkeit, „wenn sich der Ordensträger durch sein Verhalten, insbesondere durch das Begehen einer entehrenden Straftat, der verliehenen Auszeichnung als unwürdig erweist.“
Das Bundespräsidialamt prüfe „bei Bekanntwerden eines solchen Verhaltens stets“, ob diese Voraussetzungen für eine Ordensentziehung „vorliegen“. Dies gelte insbesondere, „wenn die Vorwürfe auch die Verdienste betreffen, für die der Ordensträger ausgezeichnet wurde.“
Quelle:

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26.09.2020 um 00:22
@

Es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie gegen Metzelder. Mehr ist nicht bekannt und deshalb werden weitere wilde ...

Auf jeden Fall soll es nun ein Geständnis geben. Wobei unbekannt ist was der Inhalt ist.


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26.09.2020 um 10:41
Zitat von LeonxLeonx schrieb:Auf jeden Fall soll es nun ein Geständnis geben. Wobei unbekannt ist was der Inhalt ist.
Viel Fantasie braucht es dafür nicht. Die Fakten sind ja bestätigt, wenn er also behaupten würde das sei nicht sein Handy, oder jemand habe sein Handy und seine Identität gestohlen, wäre das kein Geständnis, sondern eine dreiste Lüge.

Ein Geständnis kann in diesem Fall also eigentlich nur heißen, dass er die Vorwürfe im wesentlichen eingeräumt hat.


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26.09.2020 um 11:20
Zitat von LeonxLeonx schrieb:Es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie gegen Metzelder.
Das Ermittlungsverfahren ist abgeschlossen. Es läuft mittlerweile das Zwischenverfahren.


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26.09.2020 um 12:19
Zitat von monstramonstra schrieb am 18.09.2020:frauzimt schrieb:
Ein Geständnis ist ein Beweis, neben anderen Beweisen (z.B. neben den gefundenen Dateien)
Nein, ein Indiz.
@monstra

Nein, ein "Indiz" ist ein Geständnis auf keinen Fall.

Ein Geständnis wird als personales Beweismittel gesehen. Ein Geständnis muss auf seine Richtigkeit genau so überprüft werden, wie andere Beweismittel: eine Waffe z.B., diesem Tatort gefunden wurde.

Dass Blut an einem Messer klebt, beweist noch nicht, dass es die Tatwaffe ist.
Dass der Verdächtige von sich behauptet, er sei der Täter, beweist nicht, dass er wirklich der Täter ist.


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26.09.2020 um 14:02
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Nein, ein "Indiz" ist ein Geständnis auf keinen Fall.

Ein Geständnis wird als personales Beweismittel gesehen. Ein Geständnis muss auf seine Richtigkeit genau so überprüft werden, wie andere Beweismittel: eine Waffe z.B., diesem Tatort gefunden wurde.

Dass Blut an einem Messer klebt, beweist noch nicht, dass es die Tatwaffe ist.
Dass der Verdächtige von sich behauptet, er sei der Täter, beweist nicht, dass er wirklich der Täter ist.
Bis auf den ersten Satz völlig richtig.

Es klagt kein Staatsanwalt an und verurteilt kein Gericht jemanden, der eine Tat gesteht - ohne Ermittlungen anzustellen, ob das auch zutrifft. Insofern ist ein Geständnis im Ermittlungsverfahren ein Indiz und ab Anklageerhebung ein Beweismittel. Und weil erst die Summe aller Beweismittel den Beweis (als Tatnachweis) ergibt, kann das Geständnis isoliert betrachtet eben kein Beweis sein.
Zitat von PalioPalio schrieb am 20.09.2020:Es ging ursprünglich um das Geständnis.
Richtig. Um die Behauptung, ein Geständnis sei ein Beweis. Und dann ging es um Begrifflichkeiten und um's Rechthaben... ;-)

Dann sind wir zu Hilfs- und Haupttatsachen abgeschweift, wobei wir Dissens hatten, was Hilfs- und was Haupttatsachen sind. Ehrlich gesagt ist mir das schleierhaft geblieben, denn im Strafprozess muss schlicht erwiesen werden, dass der Angeklagte den Tatbestand der einschlägigen Strafnorm erfüllt hat.

Man könnte zwar sagen, der Umstand, dass das Opfer tot ist, sei eine Haupttatsache, während der Fingerabdruck des Angeklagten am Tatort eine Hilfstatsache sei, aber damit ist einfach nichts gewonnen. Gleiches gilt für Tatsachen, die das Verhältnis eines Zeugen zum Angeklagten kennzeichnen. Interessanter sind da als rechtliche Kategorie noch die "Nebentatsachen" (oder wie auch immer bezeichnet) wie die Schuldfähigkeit des Angeklagten oder die Fachkunde des Sachverständigen.

Und zum Schluss: Egal ob Geständnis oder nicht - jeder Prozess ist ein Indizienprozess.


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