Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie
21.08.2020 um 19:57Xerxes07 schrieb:wenn sich nach der digitalen Forensik kein hinreichender Tatverdacht ergibt. Danke.Das "wenn" ist hier der Knackpunkt. @Kreuzbergerin hat das zutreffend ausgeführt.
So lange die Ermittlungen laufen, ist der Beschuldigte tatverdächtig. Juristisch ist der "Anfangsverdacht" von der selben Qualität wie dieser "einfache" Tatverdacht. Erst wenn es "hinreichenden" Tatverdacht gibt und Anklage erhoben werden kann, wird aus dem Beschuldigten der Angeschuldigte und dann der Angeklagte.
Die Anwälte sprechen natürlich von "Anfangsverdacht" mit der Intension, die verdachtsbegründenden Tatsachen herunter zu spielen. Es kann aber sehr wohl sein, dass im Laufe des Ermittlungsverfahrens viele neue Erkenntnisse hinzugekommen sind. Nur scheint es eben noch nicht genug für eine Anklage zu sein.