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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 21:17
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Die Polizei wird sie bei ihrer Aussage schon darauf hingewiesen haben, dass mglw. auch gegen sie ermittelt wird..
https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
§ 184b - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
Sie hat KiPo besessen, hat sie weitergegeben und sich damit strafbar gemacht.
Straffrei wäre gewesen, dieses Material unverzüglich der Polizei zu übergeben.
Denke mal, sie hat sich bestimmt auch einen Anwalt genommen und als Kronzeugin kann sie auf mildernde Umstände hoffen, also große Sorgen braucht sie sich nicht machen..
@lovestar hatte es schon erwähnt, du greifst es auf, aber woher kommt das mit der Kronzeugin? Aufgrund welches Umstände sollte sie mildernde Umstände bekommen?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 21:23
Zitat von emzemz schrieb:Sie hat KiPo besessen, hat sie weitergegeben und sich damit strafbar gemacht.
S
Ist die Zeugin dafür schon verurteilt worden?
Oder gilt für sie auch die Unschuldsvermutung?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 21:37
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Ist die Zeugin dafür schon verurteilt worden?
Oder gilt für sie auch die Unschuldsvermutung?
Sie ist nicht nur Zeugin, sondern sie ist tatverdächtig, wie im jüngsten Focus zu lesen ist.
Nach FOCUS-Online-Recherchen hat die Hamburger Staatsanwaltschaft auch ein Strafverfahren gegen Melanie J. eingeleitet: „Das Ermittlungsverfahren betrifft den Besitz und die Weitergabe kinderpornografischer Dateien an Dritte“, berichtet Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Und zwar an ihre Freundin und den Zeitungsreporter.



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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 21:42
Zitat von emzemz schrieb:@lovestar hatte es schon erwähnt, du greifst es auf, aber woher kommt das mit der Kronzeugin? Aufgrund welches Umstände sollte sie mildernde Umstände bekommen?
gute Frage, das hat mich auch schon gewundert. Gibt es irgendwo eine belastbare Quelle, dass die Empfängerin der Bilder "Kronzeugin" ist?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 21:46
Zitat von emzemz schrieb:Sie hat KiPo besessen, hat sie weitergegeben und sich damit strafbar gemacht.
Dieser Satz sagt aus, dass sie Kinderpornographie besessen hat.
Ich wüsste nicht, dass sie deshalb schon verurteilt wurde.
Insofern ist die Aussage falsch.
Sie ist dessen verdächtigt.
Es gibt also die Möglichkeit, dass ihr dieses Material untergejubelt wurde.

Die Unschuldsvermutung gilt auch für die Zeugin, auch wenn das für einige User über ihr Vorstellungsvermögen hinausgeht.
Trotz des roten Balkens.


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02.11.2019 um 21:59
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Dieser Satz sagt aus, dass sie Kinderpornographie besessen hat.
Ich wüsste nicht, dass sie deshalb schon verurteilt wurde.
Insofern ist die Aussage falsch.
Sie ist dessen verdächtigt.
Sehr gut aufgepasst, den "faux pas" habe ich glatt auch überlesen.
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Es gibt also die Möglichkeit, dass ihr dieses Material untergejubelt wurde.
Theoretisch wäre das möglich. Dagegen spricht aber der Zeitraum von einigen Tagen, in denen sie die Bilder erhalten haben soll. Es sei denn, das Teil lag währenddessen in irgend einer Schublade.. naja, genauer betrachtet eben wohl so wie bei CM eben auch...
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Die Unschuldsvermutung gilt auch für die Zeugin, auch wenn das für einige User über ihr Vorstellungsvermögen hinausgeht.
Trotz des roten Balkens.
Also meine Phantasie ist groß :troll: und ich hoffe, dass wir hier einigermaßen auf dem Teppich bleiben können ohne uns gegenseitig anzutrollen ;) (nicht persönlich gegen dich gemeint!)

Nur meine Meinung.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 22:02
Gegen die "Zeugin" wird ermittelt, weil sie die Bilder weitergegeben hat.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 22:07
Zitat von MarpelinaMarpelina schrieb:Kreuzbergerin schrieb:
Es gibt also die Möglichkeit, dass ihr dieses Material untergejubelt wurde.

Marpelina schrieb:
Theoretisch wäre das möglich.
Vom großen Unbekannten untergejubelt?
Aber auch da hätte sie das unverzüglich an die Polizei weitergeben müssen, denn auch dieser Besitz ist strafbar.
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Gegen die "Zeugin" wird ermittelt, weil sie die Bilder weitergegeben hat.
Nicht nur wegen der Weitergabe:
Zitat von emzemz schrieb:„Das Ermittlungsverfahren betrifft den Besitz und die Weitergabe kinderpornografischer Dateien an Dritte“, berichtet Oberstaatsanwältin Nana Frombach.



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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 22:17
Zitat von emzemz schrieb:Vom großen Unbekannten untergejubelt?
Aber auch da hätte sie das unverzüglich an die Polizei weitergeben müssen, denn auch dieser Besitz ist strafbar.
Naja, überleg mal. Theoretisch könnte die Empfängerin ihr Handy in der Schublade zu liegen gehabt haben und erst die letzte Message gesehen und gelesen haben; damit ist sie dann halt vor lauter Schreck erstmal zur Freundin.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 22:39
Zitat von MarpelinaMarpelina schrieb:und erst die letzte Message gesehen und gelesen haben; damit ist sie dann halt vor lauter Schreck erstmal zur Freundin.
Egal, die wievielte Message es gewesen wäre, die Frage ist doch, warum ist sie damit nicht zur Polizei gegangen, sondern hat es ermöglicht, dass das Material an die Bild weitergegeben wurde.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 22:42
Zitat von emzemz schrieb:Aber auch da hätte sie das unverzüglich an die Polizei weitergeben müssen, denn auch dieser Besitz ist strafbar.
Eine Anzeigepflicht besteht allerdings nicht, vom Besitz kann man sich durch Löschung befreien.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 22:51
Zitat von emzemz schrieb:Egal, die wievielte Message es gewesen wäre, die Frage ist doch, warum ist sie damit nicht zur Polizei gegangen, sondern hat es ermöglicht, dass das Material an die Bild weitergegeben wurde.
Ja wenn die Freundin das dann auch vor lauter Schreck weitergeleitet hat (eben dann an den B.ild-Typ, von dem sie evtl. nicht vermutet hat, dass der das dann an seine Redaktion weiterleitet), dann ist das vielleicht einfach so unglücklich verlaufen. Das geht doch heutzutage ruck-zuck, da sind doch oftmal die Finger schneller als das Hirn. Und evtl. schneller als der Weg zur Polizei..


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 22:56
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Eine Anzeigepflicht besteht allerdings nicht, vom Besitz kann man sich durch Löschung befreien.
Eine Anzeigepflicht besteht sowieso nicht.

Meinst du, der Besitz könne nicht bestraft werden, weil man sich von dem hätte durch Löschung befreien können? Oder habe ich dich falsch verstanden?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 23:05
Nein @enz, man "muss" löschen oder anzeigen, die theoretische Löschmöglichkeit hilft nicht mehr weiter, wenn bereits ermittelt wird.

Was Du oben geschrieben hast "...ätte sie das unverzüglich an die Polizei weitergeben müssen, ..." ist falsch, darauf wollte ich hinweisen. Mehr nicht.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.11.2019 um 23:24
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:"Kronzeugin?" Meine Güte, hier wird nicht gegen Mafiapaten ermittet. Herrn M. erwartet eine Geld- oder Bewährungsstrafe.
Schreibe doch der Behördensprecherin Nana Frombach eine Mail, dass dir die Bezeichnung „Kronzeugin“ nicht gefällt, oder um was geht es Dir eigentlich?
https://www.focus.de/panorama/welt/kinderporno-verdacht-gegen-ex-nationalspieler-fall-metzelder-hat-ihn-freundin-in-kinderporno-falle-gelockt_id_11296809.html (Archiv-Version vom 02.11.2019)


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

03.11.2019 um 08:44
Zitat von MarpelinaMarpelina schrieb:Also alles beim Alten, auch wenn dieser tendenziöse Artikel (anscheinend offenbar leider erfolgreich) etwas anderes implizieren will. Bisher ist also offenbar immer noch absolut rein garnichts gesichert, als dass laut Aussage der Staatsanwaltschaft von CMs Handy aus mehrere Bilder mit kinderpornographischem Inhalt verschickt worden sind.
Alles “beim Alten“ stimmt nicht. Die Zeugin ist nun verdächtigt KiPo besessen und nicht unmittelbar angezeigt zu haben bzw. an Dritte weitergereicht zu haben.

Stelle Dir einfach mal vor das wäre Dein Kind und anstatt sowas sofort zur Polizei zu bringen, zeigt jemand diese Fotos noch einer Freundin und einem Bildreporter. Ich würde durchdrehen.

Zugleich betont die Oberstaatsanwältin, dass die Frage der Tatbeteiligung der Zeugin derzeit geprüft wird und noch nicht abgeschlossen ist. Was das genau bedeutet und umfasst kann ich mir momentan noch nicht vorstellen. Das kann alles möglich implizieren.

https://focus.de/11296809

Die Auswertung der Datenträger des CM wird hoffentlich zeigen woher er diese Fotos hat, denn jeder dieser Kette der Weitergebenden ist somit tatbeteiligt, von dem Schwein das die Bilder aufgenommen hat ganz zu schweigen.

Mich wundert auch ein wenig, woher man jetzt schon genau weiß, dass die Kinder nicht aus dem Umfeld von CM kommen, fragen und sich mit der Antwort “kenne ich nicht“ begnügen wird man sich wohl nicht. Ich schätze CM befindet sich in einem so großen Umfeld, dass man das pauschal gar nicht beantworten könnte, wenn man nicht bereits die Quelle der Bilder kennen würde.

Ich denke also, dass man bei der Datenträgerauswertung schon ein ganzes Stück voran gekommen ist und die Länge so einer Auswertung nicht nur mit der Vielzahl von Daten zu tun hat, sondern auch damit Quellen aufzuspüren und/oder Mittelsmänner dingfest zu machen. Im Idealfall kann man auch Kinder aus furchtbaren Situationen befreien.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

03.11.2019 um 08:53
Zitat von MauritzMauritz schrieb:Im Idealfall kann man auch Kinder aus furchtbaren Situationen befreien.
ich glaube, damit hast du das Wichtigste angesprochen. Und ich bin sicher, dass es allen, die sich an dieser Diskussion hier beteiligen, letztendlich nur darum geht.

Lies mal weiter oben, da wurden bereits ausgiebig ein paar evtl. lesenswerte Sachen geschrieben, deswegen halte ich mich hier nur kurz & knapp und wünsche dir einen schönen Sonntag, LG :)


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

03.11.2019 um 09:22
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Oder gilt für sie auch die Unschuldsvermutung?
Selbstverständlich. Fragen zu den merkwürdigen Rollen der Beteiligten darf man sich in diesem Rahmen aber schon doch stellen. Ebenso berechtigt wie die Frage, warum M. so dämlich gewesen sein soll, per Whatsapp Kinderporno-Fotos und dazugehörige, "entlarvende" Texte zu versenden und das hier auch bezweifelt werden darf ("Hacker"), ist die Frage nach der Konstellation "Melanie"/deren Freundin/Reporter und die Verbindung zur Bildzeitung, finde ich. Mich lässt das hier stolpern:
Am Abend des 2. September hatte „Bild“ online berichtet, dass die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ermittelt. Am nächsten Tag prangten Fotos der Razzia auf dem Titel des Boulevardblatts.

https://m.focus.de/panorama/welt/ermittlungen-gegen-ex-nationalspieler-fall-metzelder-begleittext-zu-bildern-soll-kinderporno-verdacht-erhaerten_id_11239694.html
Der Polizeieinsatz in Honnef war am späten Mittag des 3. September, dem Tag nach der ersten ("exklusiven") Veröffentlichung mit den Fotos der "Razzia". (Etwa zeitgleich dürften Beamte in Wohnung und Büro gewasen sein - oder man fuhr mit ihm dort hin?)

"Bild sprach zuerst mit der Toten"?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

03.11.2019 um 09:45
Zitat von MauritzMauritz schrieb:Mich wundert auch ein wenig, woher man jetzt schon genau weiß, dass die Kinder nicht aus dem Umfeld von CM kommen, fragen und sich mit der Antwort “kenne ich nicht“ begnügen wird man sich wohl nicht. Ich schätze CM befindet sich in einem so großen Umfeld, dass man das pauschal gar nicht beantworten könnte, wenn man nicht bereits die Quelle der Bilder kennen würde.
Es könnte sich um Bilder handeln die den Behörden bereits aus anderen Verfahren bekannt waren. Durch den Austausch in der Szene verbreiten sich solche Bilder tausendfach und viele dürften schon seit Jahren oder Jahrzehnten im Umlauf sein.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

03.11.2019 um 09:52
Gerade gefunden, hier beschreibt jemand (Thomas Fischer) ziemlich punktgenau, was mich da irritiert:
Wie der Weg der Verdächtigung vom "Tippgeber" zur "Bild" und zur Staatsanwaltschaft Hamburg verlief, ist seinerseits Gegenstand berechtigten Interesses. Jedenfalls war "Bild" rechtzeitig zur Stelle, um der staatsbürgerlichen Pflicht zur Unterstützung von Strafverfolgungen (Reichelt) zu genügen und überdies der staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung beizuwohnen. Die Berichterstattung des Herz-für-Kinder-Blatts wurde beispielhaft getaktet. Dass sich sogar ein "Ex-Staatsanwalt" auftreiben ließ, der mit Foto und Erwähnung seiner Kanzlei enthüllte, "was ihm (Metzelder) droht" (die gesetzliche Strafdrohung, die jeder mit drei Klicks nachlesen kann), war da ein fast schon selbstverständlicher Service für den Leser.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/vorwuerfe-gegen-christoph-metzelder-haltet-ein-kolumne-von-thomas-fischer-a-1286383.html

Auch von dort:
Daraus ergibt sich, dass ein "Ermittlungsverfahren", wie schon der Name sagt, Schuld weder voraussetzt noch feststellt, sondern eine Beschuldigung prüft. Am Anfang steht ein bloßer "Anfangsverdacht". Wenn das Vorliegen einer Straftat nicht von vornherein erkennbar ausgeschlossen ist, ist diese Stufe schon erreicht. Am Ende [der Ermittlungen] steht - vorbehaltlich einiger Möglichkeiten bei geringfügigen Taten - eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Einstellen oder anklagen (§ 170 StPO)? Wenn Anklage erhoben wird, sei es durch Anklageschrift oder Strafbefehlsantrag, entscheidet darüber das Gericht. Und bevor nicht ein Strafbefehl rechtskräftig geworden oder nach einer Hauptverhandlung eine Verurteilung erfolgt ist, ist eine strafrechtliche Schuld nicht festgestellt.

Unbeeindruckt davon hat sich in der öffentlichen Anschauung ein ganz anderes Bild verbreitet: "Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft" ist einer jener Sätze, die jeder Leser, Hörer oder Zuschauer aus Enthüllungsgeschichten kennt und die fast schon als Synonym eines "vorläufigen Schuldspruchs" verwendet und verstanden werden.
Auch der Rest des etwas längeren Beitrags ist lesenswert!.


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