Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet
26.06.2019 um 14:58Andante schrieb:§ 126 a StGB stellt, wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt, DIE GRÜNDUNG einer terroristischen Vereinigung unter Strafe. Die Bestrafung von weiteren Taten bleibt davon unberührt.Eben, und er erscheint mir z. B. Combat 18 wie auf den Leib geschrieben. Ohne dass ein Tropfen Blut vergossen worden sein muss, kann man dafür bis zu 10 Jahre in den Bau gehen.
Weiterhin ist das, ähem, Schöne an der Antiterrorgesetzgebung, dass jedes einzelne Mitglied einer terroristischen Vereinigung für sämtliche Taten dieser Vereinigung als verantwortlich gilt, ob er oder sie nun persönlich daran beteiligt war oder nicht (Beate Zschäpe wurde nicht verdächtigt, persönlich den Finger am Abzug gehabt zu haben). Damit könnte man richtig tabula rasa bei der extremen Rechten machen, wenn man denn wollte.