Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet
21.01.2021 um 22:55@monstra
Jo, sehe das ganz ähnlich.
Die Aussage von Stefan E., er und sein Komplize hätten Lübcke zunächst angesprochen, scheint ja auch nicht mit der Spurenlage übereinzustimmen (Schusskanal; Opfer hatte noch eine Zigarette in der Hand), die eher dafür spricht, dass die Täter sich angeschlichen haben und das Opfer somit arg- und wehrlos war.
Was die niedrigen Beweggründe angeht, so habe ich mich sowieso gewundert, inwiefern die Annahme des Angeklagten, er hätte im "allgemeinen Interesse" gehandelt, einen Einfluss darauf haben kann, ob diese vorliegen. Denn dadurch könnte man dieses Mordmerkmal, wie du richtig schreibst, relativ einfach aushebeln. Und dass diese niedrigen Beweggründe hier vorliegen, streitet die Verteidigung ja gar nicht ab.
Anscheinend gab es aber schon Urteile, in denen auch so argumentiert wurde:
Wie gesagt, ich finde das ebenfalls schwer nachzuvollziehen, da die niedrigen Beweggründe ja trotzdem objektiv vorliegen. Und es geht dabei ja nicht darum, ob der Angeklagte sie für verachtenswert hält. Ansonsten wäre das Mordmerkmal ja ziemlich sinnlos. Aber wir werden sehen, was rauskommt.
Jo, sehe das ganz ähnlich.
Die Aussage von Stefan E., er und sein Komplize hätten Lübcke zunächst angesprochen, scheint ja auch nicht mit der Spurenlage übereinzustimmen (Schusskanal; Opfer hatte noch eine Zigarette in der Hand), die eher dafür spricht, dass die Täter sich angeschlichen haben und das Opfer somit arg- und wehrlos war.
Was die niedrigen Beweggründe angeht, so habe ich mich sowieso gewundert, inwiefern die Annahme des Angeklagten, er hätte im "allgemeinen Interesse" gehandelt, einen Einfluss darauf haben kann, ob diese vorliegen. Denn dadurch könnte man dieses Mordmerkmal, wie du richtig schreibst, relativ einfach aushebeln. Und dass diese niedrigen Beweggründe hier vorliegen, streitet die Verteidigung ja gar nicht ab.
Anscheinend gab es aber schon Urteile, in denen auch so argumentiert wurde:
Und doch gibt es Fälle, in denen sich deutsche Gerichte ein ähnliches Argumentationsmuster zu eigen gemacht haben. Als etwa die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker 2016 von einem Rechtsextremisten mit einem Messer lebensgefährlich verletzt worden war, weil er sie unter anderem für die massenhafte sexualisierte Gewalt in der Neujahrsnacht 2016 verantwortlich gemacht hatte, wollte das Oberlandesgericht Düsseldorf keine "niedrigen Beweggründe" erkennen. Schließlich habe der Täter nicht aus eigennützigen Motiven, sondern in einem "vermeintlichen Allgemeininteresse" gehandelt.Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/prozess-blog-mordfall-luebcke-104.html
Wie gesagt, ich finde das ebenfalls schwer nachzuvollziehen, da die niedrigen Beweggründe ja trotzdem objektiv vorliegen. Und es geht dabei ja nicht darum, ob der Angeklagte sie für verachtenswert hält. Ansonsten wäre das Mordmerkmal ja ziemlich sinnlos. Aber wir werden sehen, was rauskommt.