Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet
26.06.2019 um 17:22temporari schrieb:Dann wäre die Willensentschließung und -bestätigung mMn noch viel mehr beeinträchtigt als nur bei "Ermüdung".Wenn das Gesetz von "Ermüdung" spricht, dann ist damit nicht die "brauche Kaffee"-Ermüdung gemeint. Vielmehr ist das zielgerichtete Verhindern von notwendigem Schlaf gemeint und damit einhergehend der Umstand, dass der zu Vernehmende aufgrund des Schlafmangels Beeinträchtigungen in seiner geistigen Tätigkeit zeigt.
Mit dem § 136 StPO sollen Vernehmungsmethoden verhindert werden, die mit einem Rechtsstaat und der Würde des Menschen nicht vereinbar sind. Es geht hier um das aktive Vorgehen.
Wenn ein zu Vernehmender suizdal ist und dennoch vernommen wird, ist das keine verbotene Vernehmungsmethode.